Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Krogmann, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - Im Rahmen der Aussprache hat für die FDP-Fraktion der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön, Herr Oetjen!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krogmann, wie sich die FDP-Fraktion in dieser Frage verhält, kann man in unserem Wahlprogramm nachlesen; denn da steht es geschrieben: Die FDP steht der Wiedereinführung der Stichwahl offen gegenüber.

Ich möchte hier aber sehr deutlich sagen: Sie versuchen, nach dem Motto, der Wegfall der Stichwahl sei ein demokratiepolitisches Drama in Niedersachsen gewesen, einen Popanz aufzubauen. Das entspricht nicht der Wahrheit.

Ich habe die große Sorge, dass wir bei einer Wiedereinführung der Stichwahl das wiederbekommen, was wir schon früher gesehen haben: ein dramatisches Absacken der Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang. Verehrter Herr Kollege, ob es eine wirkliche Stärkung der Legitimation eines Hauptverwaltungsbeamten ist, wenn nachher nur

noch gut 20 % zur Wahl gegangen sind, lasse ich einmal dahingestellt.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Aber wie gesagt: Wir stehen dem offen gegenüber.

Dass Sie diesen Gesetzentwurf hier einbringen würden, war abzusehen. Viel interessanter ist, verehrter Herr Kollege Krogmann, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Wie ist das mit der Amtsdauer der Bürgermeister, zu der Sie sich im Koalitionsvertrag geäußert haben?

(Johanne Modder [SPD]: Das kommt noch!)

Warum machen Sie das nicht jetzt im Kommunalwahlgesetz?

(Johanne Modder [SPD]: Dialog!)

Warum lassen Sie das Parlament darüber im Unklaren, wie es in diesem Bereich weitergehen soll?

(Angelika Jahns [CDU]: Weil die sich nicht trauen!)

Und vor allen Dingen: Wie soll das dann werden? - Ich habe in den Zeitungen gelesen, dass Sie die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten mal eben um zwei Jahre verlängern wollen. Ist das tatsächlich der Plan der Sozialdemokraten und der Grünen hier im Lande Niedersachsen? Wie sieht es an dieser Stelle mit der demokratischen Legitimation aus, verehrte Kolleginnen und Kollegen?

(Zustimmung bei der CDU)

Hier wollen wir, dass Sie Klarheit und Wahrheit in diesen Landtag bringen. Sagen Sie, was Sie in dieser Frage vorhaben! Lassen Sie das hier nicht im Dunkeln, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Sagen Sie einmal, ob Sie bei den Stichwahlen mitmachen! Ja oder Nein!)

- Ich habe doch gerade gesagt, dass wir dem offen gegenüberstehen.

(Johanne Modder [SPD]: Sie lassen das offen! Ja oder nein! Das geht ganz schnell!)

- Frau Modder, Sie stellen einfache Fragen. Das haben wir vorhin bei der Frau Kultusministerin auch gemacht. Sie war nicht in der Lage, zu antworten. Ich antworte Ihnen sehr klar: Wenn der Gesetzentwurf so bleibt, ist er für die FDP zustim

mungsfähig. Dann werden wir bei der Wiedereinführung der Stichwahl mitmachen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Trotzdem bleiben Sie an dieser Stelle die Antwort schuldig: Warum machen Sie das gerade jetzt? Wollen Sie für die Oberbürgermeisterwahlen in Hannover und Osnabrück noch eben die acht Jahre stehen lassen, um hinterher die Amtszeit auf fünf Jahre zu verkürzen? Oder ist das keine Lex Hannover? - Dann sagen Sie das hier! Dann können Sie aber eigentlich auch gleichzeitig die fünf Jahre einführen.

(Johanne Modder [SPD]: Das ist et- was komplizierter!)

Ich erwarte hier von Ihnen, dass Sie uns sagen, was Sie im Kommunalwahlrecht vorhaben.

(Johanne Modder [SPD]: Das sagen wir Ihnen! Aber nicht jetzt bei der Stichwahl!)

Lassen Sie diese Frage nicht einfach solitär im Raum stehen! Ich finde, dass das Parlament und die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, in welche Richtung Sie das Kommunalwahlrecht verändern wollen.

(Johanne Modder [SPD]: Haben Sie keine anderen Argumente?)

Dann können wir darüber reden, wie das weitergeht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Angelika Jahns das Wort. Bitte schön!

(Johanne Modder [SPD]: So, Angeli- ka, jetzt auch noch ein Ja! Dann kön- nen wir das machen!)

Den Gefallen kann ich euch leider nicht tun.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Krogmann, Sie haben einleitend sehr nett gesagt, dass jetzt das erste Gesetz eingebracht wurde.

(Björn Thümler [CDU]: Es ist das zweite!)

Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Dieser Gesetzentwurf war so gut, dass Sie die Überschrift gleich wieder geändert haben und sofort eine Neufassung hinterherschieben mussten. Das alles, was der Kollege Oetjen eben angeführt hat - die Wahlzeit usw. -, haben Sie sich nämlich nicht zu ändern getraut.

(Johanne Modder [SPD]: Nein, das war leider etwas anders!)

- Das mag sein. Aber die Vermutung liegt sehr nahe, dass es um diesen Punkt ging.

(Jörg Hillmer [CDU]: Leichte Panne!)

Sie haben so viel angekündigt, was jetzt nicht in diesem Gesetzentwurf steht.

Ich war heute Morgen auf die Anregung des Kollegen Watermann hin sehr lernfähig. Ich hoffe, dass ist er jetzt genauso. In der Nordwest-Zeitung habe ich eine Pressemitteilung des kommunalpolitischen Sprechers der Grünen, Herrn Kollegen Onay, und natürlich des innenpolitischen Sprechers der SPD gelesen: Wir führen bei dieser Landtagssitzung die Stichwahl wieder ein, und wir ändern das Kommunalverfassungsgesetz. - Herr Kollege Watermann, das ändern Sie nicht. Sie ändern lediglich das Kommunalwahlgesetz. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Björn Thümler [CDU]: So viel dazu!)

So viel zu dem neuen Gesetzentwurf.

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Sie wol- len jetzt aber mitmachen, oder?)

Sie haben in der Begründung angeführt, Sie wollen die Stichwahl wiedereinführen, weil sich die Abschaffung nicht bewährt hat. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen: Seit Abschaffung der Stichwahl haben mittlerweile ca. 100 Wahlen stattgefunden. Von diesen 100 Eingleiserwahlen sind ca. 80 so entschieden worden, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin über 50 % erzielt hat. Dort hat der Wahlgang also gleich zu einem Ergebnis geführt. Das wäre auch nicht anders gewesen, wenn es dort noch eine Stichwahl gegeben hätte.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Dann wä- ren mehr angetreten!)

Von den 13 Wahlen, bei denen sich weniger als 50 % ergeben haben, sind 7 zugunsten der SPD und 6 zugunsten der CDU ausgegangen. Insofern

hat auch die SPD davon profitiert, wenn die Wahlbewerber weniger als 50 % der Stimmen bekommen haben.

(Jürgen Krogmann [SPD]: Erst das Land, dann die Partei! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Mit solchen Argumen- ten ändern Sie Gesetze?)