Vielen Dank, Kollege Krogmann, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. - Im Rahmen der Aussprache hat für die FDP-Fraktion der Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön, Herr Oetjen!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krogmann, wie sich die FDP-Fraktion in dieser Frage verhält, kann man in unserem Wahlprogramm nachlesen; denn da steht es geschrieben: Die FDP steht der Wiedereinführung der Stichwahl offen gegenüber.
Ich möchte hier aber sehr deutlich sagen: Sie versuchen, nach dem Motto, der Wegfall der Stichwahl sei ein demokratiepolitisches Drama in Niedersachsen gewesen, einen Popanz aufzubauen. Das entspricht nicht der Wahrheit.
Ich habe die große Sorge, dass wir bei einer Wiedereinführung der Stichwahl das wiederbekommen, was wir schon früher gesehen haben: ein dramatisches Absacken der Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang. Verehrter Herr Kollege, ob es eine wirkliche Stärkung der Legitimation eines Hauptverwaltungsbeamten ist, wenn nachher nur
Dass Sie diesen Gesetzentwurf hier einbringen würden, war abzusehen. Viel interessanter ist, verehrter Herr Kollege Krogmann, was nicht in diesem Gesetzentwurf steht. Wie ist das mit der Amtsdauer der Bürgermeister, zu der Sie sich im Koalitionsvertrag geäußert haben?
Und vor allen Dingen: Wie soll das dann werden? - Ich habe in den Zeitungen gelesen, dass Sie die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten mal eben um zwei Jahre verlängern wollen. Ist das tatsächlich der Plan der Sozialdemokraten und der Grünen hier im Lande Niedersachsen? Wie sieht es an dieser Stelle mit der demokratischen Legitimation aus, verehrte Kolleginnen und Kollegen?
Hier wollen wir, dass Sie Klarheit und Wahrheit in diesen Landtag bringen. Sagen Sie, was Sie in dieser Frage vorhaben! Lassen Sie das hier nicht im Dunkeln, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Sagen Sie einmal, ob Sie bei den Stichwahlen mitmachen! Ja oder Nein!)
- Frau Modder, Sie stellen einfache Fragen. Das haben wir vorhin bei der Frau Kultusministerin auch gemacht. Sie war nicht in der Lage, zu antworten. Ich antworte Ihnen sehr klar: Wenn der Gesetzentwurf so bleibt, ist er für die FDP zustim
Trotzdem bleiben Sie an dieser Stelle die Antwort schuldig: Warum machen Sie das gerade jetzt? Wollen Sie für die Oberbürgermeisterwahlen in Hannover und Osnabrück noch eben die acht Jahre stehen lassen, um hinterher die Amtszeit auf fünf Jahre zu verkürzen? Oder ist das keine Lex Hannover? - Dann sagen Sie das hier! Dann können Sie aber eigentlich auch gleichzeitig die fünf Jahre einführen.
Lassen Sie diese Frage nicht einfach solitär im Raum stehen! Ich finde, dass das Parlament und die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, in welche Richtung Sie das Kommunalwahlrecht verändern wollen.
Vielen Dank, Herr Oetjen. - Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Angelika Jahns das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Krogmann, Sie haben einleitend sehr nett gesagt, dass jetzt das erste Gesetz eingebracht wurde.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Dieser Gesetzentwurf war so gut, dass Sie die Überschrift gleich wieder geändert haben und sofort eine Neufassung hinterherschieben mussten. Das alles, was der Kollege Oetjen eben angeführt hat - die Wahlzeit usw. -, haben Sie sich nämlich nicht zu ändern getraut.
Ich war heute Morgen auf die Anregung des Kollegen Watermann hin sehr lernfähig. Ich hoffe, dass ist er jetzt genauso. In der Nordwest-Zeitung habe ich eine Pressemitteilung des kommunalpolitischen Sprechers der Grünen, Herrn Kollegen Onay, und natürlich des innenpolitischen Sprechers der SPD gelesen: Wir führen bei dieser Landtagssitzung die Stichwahl wieder ein, und wir ändern das Kommunalverfassungsgesetz. - Herr Kollege Watermann, das ändern Sie nicht. Sie ändern lediglich das Kommunalwahlgesetz. Darauf möchte ich noch einmal hinweisen.
Sie haben in der Begründung angeführt, Sie wollen die Stichwahl wiedereinführen, weil sich die Abschaffung nicht bewährt hat. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen: Seit Abschaffung der Stichwahl haben mittlerweile ca. 100 Wahlen stattgefunden. Von diesen 100 Eingleiserwahlen sind ca. 80 so entschieden worden, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin über 50 % erzielt hat. Dort hat der Wahlgang also gleich zu einem Ergebnis geführt. Das wäre auch nicht anders gewesen, wenn es dort noch eine Stichwahl gegeben hätte.
Von den 13 Wahlen, bei denen sich weniger als 50 % ergeben haben, sind 7 zugunsten der SPD und 6 zugunsten der CDU ausgegangen. Insofern
hat auch die SPD davon profitiert, wenn die Wahlbewerber weniger als 50 % der Stimmen bekommen haben.
(Jürgen Krogmann [SPD]: Erst das Land, dann die Partei! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Mit solchen Argumen- ten ändern Sie Gesetze?)