Protokoll der Sitzung vom 22.07.2014

Die Außendämmung von Wänden kann dann zu Problemen führen, wenn die Wand unmittelbar auf der Grenze steht und die Isolierung einen Überbau über das Nachbargrundstück bedeutet. Das Nachbarrecht wird die entsprechende zivilrechtliche Lücke füllen. Die neue Vorschrift stellt klar, dass der Nachbar einen solchen Überbau von maximal 25 cm auf seinem Grundstück zu dulden hat, wenn dies der Wärmedämmung dient und das Grundstück nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Sanierungswillige muss das Vorhaben seinem Nachbarn vorher mitteilen, und der Nachbar hat die Möglichkeit, der Außendämmung zu widersprechen, wenn der Anbau aus seiner Sicht dem Gesetz nicht entspricht.

Ich denke, dass der Regelungsvorschlag die Interessen der Nachbarn und unser aller Interesse an einem Fortschritt beim Klimaschutz zu einem guten Ausgleich bringt.

Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir in die Abstimmungen eintreten können.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Ebenfalls unverändert.

Ich rufe jetzt zur Schlussabstimmung auf.

Wer für das Gesetz mit der beschlossenen Änderungsempfehlung zu Artikel 1 ist, der stehe bitte auf. - Sicherheitshalber die Gegenprobe! - Enthal

tungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, ich gehe über zum

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1735 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1740

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein.

Mir liegt eine erste Wortmeldung vor: von dem Kollegen Dr. Max Matthiesen von der Fraktion der CDU. Bitte sehr! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir novellieren heute den Wohnraumförderfonds, den die frühere CDU-geführte Landesregierung im Jahr 2009 eingeführt hat. Dieses inzwischen bewährte Instrument der Wohnraumförderung wird an neue Anforderungen angepasst. Ich hebe besonders die Ausweitung des Spielraums um EU-Mittel zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung hervor.

Es ist sehr erfreulich, dass die investiven Kompensationsmittel des Bundes für die Jahre 2014 bis 2019 wie bisher im vollen Umfang für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Auf Initiative der CDU-Fraktion haben die Regierungsfraktionen den zunächst für den Finanzminister in den Gesetzentwurf geschriebenen Haushaltsvorbehalt gestrichen. Das ist gut für den sozialen Wohnungsbau.

Hinzuweisen ist aber auf die neu geschaffene Möglichkeit, NBank-Kredite in den Fonds einzuspeisen und an Investoren auszureichen. Die CDU fordert stattdessen, zusätzliche eigene Mittel des Landes einzusetzen. Das entspricht dem Berliner Koalitionsvertrag, der die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus durch die zuständigen Länder mit eigenen Landesmitteln fordert.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Matthiesen. - Sodann liegt eine Wortmeldung für die SPD-Fraktion vor. Herr Kollege Brunotte, ich erteile Ihnen hiermit das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen und für bezahlbares Wohnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dass die Zahl der Belegrechte allein in Niedersachsen von 2002 bis 2012 um 30 000 auf mittlerweile nur noch 85 000 gesunken ist, zeigt den Handlungsbedarf, den wir mit der Änderung des Wohnraumfördergesetzes in Teilen abbilden.

Lassen Sie mich zu Beginn eine Aussage grundsätzlicher Art zum Wohnraumförderfonds und zu den Aussagen des Kollegen Matthiesen treffen: Wenn man den Fonds plündert und sozusagen auf null führt, kann man ihn danach natürlich wiedereinführen, wenn man den historischen Irrtum des eigenen Handelns an dieser Stelle korrigieren will. Ich finde es gut, dass Sie das bekennen und eingestehen, dass das nicht der richtige Weg war.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wir haben nichts geplündert!)

- Herr Hilbers, ich glaube, das haben wir ausreichend diskutiert. Nicht noch einmal! Da verlieren Sie nur.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das konnten Sie uns nicht nachweisen! - Lachen bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesetzesänderung spricht drei aus unserer Sicht relevante Bereiche der Wohnraumförderung an.

Der erste Punkt ist eine klare Bindung der Kompensationsmittel des Bundes für die Wohnraumförderung. Hier danken wir ganz besonders dem Finanzminister, der dafür gesorgt hat, dass diese Mittel bis zum Jahr 2019 weiter fließen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Klar ist: Das, was der Bund für die soziale Wohnraumförderung an die Länder gibt, muss bei den Ländern für die soziale Wohnraumförderung genutzt werden.

(Jörg Hillmer [CDU]: Gilt das auch für BAföG-Mittel?)

Dies vollziehen wir mit dem Gesetzentwurf heute nach.

Der zweite Punkt sind die EFRE-Mittel, die wir dem Fonds zuführen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung dazu beiträgt, dass wir über das Programm „Energetische Sanierung sozial benachteiligter Stadtquartiere“ 32 Millionen Euro aus EFREMitteln, die auf insgesamt 65 Millionen Euro aufwachsen, für den Bereich Wohnraumförderung nutzen können. Wir glauben, dass das ein sehr sinnvoller Schritt ist.

Der dritte Punkt ist das studentische Wohnen. Die rot-grüne Mehrheit in diesem Haus hat dafür gesorgt, dass in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für dringend benötigte soziale Infrastruktur im Bereich Wohnen an die Studentenwerke gehen können. Auch diese Mittel werden nach dem Gesetzentwurf über den Fonds abgewickelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wohnraumförderung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Diese schaffen wir mit dem Wohnraumfördergesetz, mit der Neuausrichtung der Wohnraumförderung durch die Landesregierung und mit der Umsetzung der Ergebnisse der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen.

Wir glauben, dass es richtig ist, die Mittel auf das Thema „Bezahlbares Wohnen“ zu fokussieren. Diese richtige Entscheidung, die wir getroffen haben, trägt im Kontext mit weiteren Maßnahmen dazu bei, dass das Thema nachhaltig angegangen werden kann. Hierzu möchte ich die erhöhten Mittel für die Städtebauförderung, die Mietpreisbremse - die Kanzlerin kann sich sicher sein, dass sie uns an ihrer Seite hat; bei der CDU weiß man das an dieser Stelle ja nicht immer - und natürlich eine Reform des Mietrechtes aufzählen.

Wir vollziehen mit der erforderlichen Änderung das Grundrecht auf Wohnen und bezahlbaren Wohnraum mit einer Aktionsebene für das Land. Deswegen können wir diesem Gesetz aus vollem Herzen und aus Überzeugung zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Meine Damen und Herren, jetzt folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Thomas Schremmer. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen: Es fällt mir schon schwer, hier zu stehen und nicht mehr in das schmunzelnde Gesicht von Norbert Böhlke zu gucken. Ich habe ihn in diesem einen Jahr sehr ins Herz geschlossen und weiß jetzt schon genau, dass ich ihn vermissen werde. Aber ich will daran glauben, was der Superintendent des Kirchenkreises Hittfeld bei der Trauerfeier gesagt hat: Lieber Norbert, du wirst wahrscheinlich auch oben Politik machen, möglicherweise auch im Sozialausschuss - oder du guckst uns zu und bist froh, wenn wir hin und wieder im Sozialausschuss eine einvernehmliche Entscheidung hinkriegen.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunftsaufgabe „Bezahlbarer Wohnraum“ ist - das ist schon gesagt worden - eine der wichtigeren Aufgaben der nahen und der fernen Zukunft. Die NBank hat für die Zeit bis 2030 einen Neubaubedarf von 180 000 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern prognostiziert. Wenn man das im Auge hat, dann weiß man ungefähr, was das für eine Aufgabe ist. Vor Kurzem hat der Sozialausschuss mit dem Verband der Wohnungswirtschaft eine Bereisung in der Region Hannover durchgeführt. Auch dabei wurde klar, wie hoch insbesondere in Ballungsräumen der Bedarf an bezahlbarem und gutem Wohnraum ist. Insofern ist es richtig, dass wir uns heute einvernehmlich für eine Zweckbindung dieser Mittel entscheiden.

Eine weitere wichtige Zukunftsaufgabe ist die energetische Gebäudesanierung. Da muss ich meinem Kollegen Helge Limburg ausdrücklich recht geben. Die Bundesregierung hat sich von ihren Klimazielen - minus 20 % Wärmebedarf im Gebäudebereich bis 2020, minus 80 % Primärenergiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 - verabschiedet. Insofern müssen die Anstrengungen im Bereich der Wohnungsbauförderung erhöht werden. Wir im Sozialausschuss werden das bei jeder sich bietenden Gelegenheit machen. Ich fordere aber auch ausdrücklich den Bund auf, an dieser Stelle nicht nachzulassen, sondern nachzu