sprechen Sie davon: Sie wollen eine Weiterentwicklung der Kontrolle, Sie wollen eine sinnvolle Abgrenzung der Zuständigkeiten, Sie wollen Transparenz und dass die Gebührenhöhe nachvollziehbar ist. - Das alles wird gemacht. Das haben wir schon vor einem Jahr gefordert. Was wir nicht wollen, ist, dass die ganze Geschichte auf die lange Bank geschoben wird und dass wir die EUBeratungen abwarten; denn das EU-Recht gibt es sehr wohl her, jetzt über Gebühren zu finanzieren. Dabei geht es letztendlich nicht um die Geldquelle, sondern die EU sagt nur: Es muss ausreichend finanziert werden. - Woher das Geld kommt, ist egal.
Sie haben als weiteren Punkt die Gerechtigkeitsfrage angesprochen. Kleine Betriebe sollen nicht stärker belastet werden. Die Landesregierung hat eine Anhörung gemacht, und sie hat im Gegensatz zur letzten Landesregierung auch einmal etwas geändert. Sie hat explizit eingeführt, dass kleinere Betriebe entlastet werden. Das sollten Sie hier honorieren, statt immer noch dagegen zu wettern.
Frau Kollegin Staudte, es gibt ja auch weitere Bereiche, in denen staatliche Kontrollen sehr wichtig sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob es jetzt rot-grüne Staatsdoktrin werden soll, dass alle
Muss ich, wenn beispielsweise auf der Heimfahrt mein Führerschein kontrolliert wird, dann den Einsatz der Polizei bezahlen?
Wir verlangen die Gebühren nicht vom Verbraucher, sondern von den Firmen, die im Moment zum Teil leider, in Ausnahmefällen, gegen die Vorschriften verstoßen. Die große Gerechtigkeitsfrage, die ja hier auch schon im Raum stand, bezieht sich darauf, dass wir diejenigen Betriebe, die sich korrekt verhalten, mit diesen Kontrollen schützen und nicht quasi die schwarzen Schafe entlasten.
Nur noch einen Satz zum Schluss. Niedersachsen ist Pionier in der Frage der Gebührenfinanzierung. Ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man sich bei solch einem komplexen Gebilde auch in Zukunft erneut mit der Höhe der verschiedensten Gebühren wird befassen müssen. Davon gehe ich aus. Das ist ganz normal. Aber ich bin auch ganz sicher, dass uns weitere Bundesländer bei diesem Vorgehen folgen werden. Insofern, denke ich, ist es wegweisend, was hier beschlossen wird.
Frau Abgeordnete Staudte, mit Verlaub, es mag sein, dass die Äußerungen im Grenzbereich zum Ordnungsruf gewesen waren. Wir waren uns einig, dass es nur der Grenzbereich ist und dieser noch nicht überschritten war. Natürlich dürfen Sie darauf hinweisen, dass es so ist. Bei den Ordnungsrufen halten wir uns an die Regeln, die auch dem Deut
schen Bundestag vorliegen. Die Äußerungen waren noch akzeptabel, wenn auch an der Grenze. Das haben Sie richtig gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Erinnerungslücken möchte ich zurückblicken. Es gab einmal eine schwarz-gelbe Bundesregierung. Nachdem es in Niedersachsen eine zwei Wochen alte rot-grüne Landesregierung gab, hatten wir einen Aflatoxin-Skandal und weitere Skandale der Vorgängerregierung zu bewältigen. Es gab eine Bundeslandwirtschaftsministerin, Frau Aigner, heutige Kollegin des geschätzten Kollegen Olaf Lies in Bayern, über die es am 3. März 2013 hieß:
Dann forderte sie die Länder auf - das war doch Ihre Ministerin, oder? -, deutlich stärker zu kontrollieren als bisher. Zitat: Es liegt auf der Hand, sagte Frau Aigner,
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Aha! Mit der CSU haben Sie ja nichts zu tun!)
„Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass die finanzielle und personelle Ausstattung der zuständigen Stellen in den Ländern“
Nun zum Antrag der FDP: Unterstellt dieser doch den Bediensteten der Kommunen und des Landes, sie würden ihren dienstlichen Verpflichtungen zu einer angemessenen Arbeit nicht nachkommen. Denn in ihrem Antrag spricht die FDP von willkürlichen, kaum gerechtfertigten Prüfungen. Das weise ich für die vielen Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Landes und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen zurück. Sie leisten eine sehr gute Arbeit
zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, und das mit sehr begrenzten Ressourcen. Die Kollegin Geuter hat es angesprochen, wie unsere Kontrollpflichten eigentlich sein müssten und welche wir nur erfüllen. Genau da setzen wir an.
Durch die Gebührenordnung soll die Überwachung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der Wirtschaft vor solchen Skandalen finanziert werden. Alles, was wir am Anfang finden und im Ursprung eindämmen können, kommt gar nicht mehr zu den Landwirten, kommt gar nicht mehr in die Regale und somit nicht mehr bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an.
Die FDP folgt immer gerne dem Landesrechnungshof, aber anscheinend nur dann, wenn es passt. Der Niedersächsische Landesrechnungshof fordert seit Jahren eine stärkere Kostendeckung durch Gebühren bei den Kontrollen. Diese Nichtsändern-Mentalität von den Fraktionen von CDU und FDP wird beim Verbraucherschutz von Ihnen fortgesetzt. Sie beantworten bis heute nicht, wie die auch von Ihnen in den Anträgen stets geforderte Verbraucherschutzstärkung finanziert werden soll.
Meine Damen und Herren, die Erhebung von Gebühren entspricht selbstverständlich den geltenden Vorgaben des europäischen Rechts. Die Möglichkeit, Gebühren für die amtlichen Kontrollen zu erheben, wird auch weiterhin erhalten bleiben. Dies machen die Beratungen auf europäischer Ebene deutlich. Aus diesem Grund besteht auch kein Anlass, auf die angestrebte Stärkung des Verbraucherschutzes zu verzichten.
Unsere Lernfähigkeit wurde angesprochen. Wir haben zweimal umfangreiche Anhörungen durchgeführt, wir haben Bedenken der Wirtschaft aufgegriffen, was gerade die kleinen Betriebe anging. Wir verfolgen nämlich das Prinzip „Kleine Betriebe - kleine Gebühren, große Betriebe - große Gebühren“. Die Landwirte sind von neuen Belastungen nicht betroffen. Von daher ist das ein ganz wichtiger Bereich. Ebenso haben wir aufgegriffen, dass alle Marktstände von den Gebühren ausgenommen sind.
Wir differenzieren und sind lernfähig. Deshalb möchte ich mit einer Pressemitteilung des Wolfenbütteler Abgeordneten Oesterhelweg vom 11. Februar 2014 schließen, ich zitiere:
„Der Wolfenbütteler Abgeordnete, Frank Oesterhelweg, begrüßt das Einlenken von Landwirtschaftsminister Meyer bei der Novelle der Gebührenordnung für Lebens- und Futtermittel zum Schutz kleiner Betriebe.“