Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

- Sie brauche ich nicht zu überzeugen, Sie stehen in diesem Fall auf unserer Seite.

Ich möchte Sie davon überzeugen, dass es gut ist, alles zu tun, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen. Ich möchte Sie davon überzeugen, dass es gut ist, alles zu tun, exzessiven Alkoholkonsum zu verhindern. Ich möchte Sie davon überzeugen, dass es gut ist, Testkäufe durchzuführen.

Der Petent meint, Testkäufe seien illegal, weil Verkäuferinnen und Verkäufer zu verbotenen Handlungen verleitet werden. Ich kann das Formale ganz kurz abhandeln. Das stimmt nicht. Erstens. Die rechtlichen Grundlagen sind einwandfrei und höchstrichterlich bestätigt. Zweitens. Niemand wird verleitet. Die Testkäufer legen die Waren zum Verkauf vor und wirken nicht auf die Willensbildung ein. Drittens. Die Teilnahme der Testkäufer ist freiwillig und erfolgt nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Wir diskutieren hier über ein bewährtes Verfahren, das die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Es ist eben wichtig, dass Minderjährige nicht einfach an Alkohol herankommen können. Wir müssen sicherstellen, dass Hochprozentiges nur in die Hände von Menschen gelangt, die damit verantwortungsvoll umgehen können.

Wir alle haben gruselige Geschichten über Komasaufen und von Todesfällen aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum gehört. Drei Fraktionen dieses Hohen Hauses wollen solche Geschichten nicht mehr hören.

(Oh! bei der CDU)

Ich hoffe, dass es am Ende dieses Tages vier werden. Millionen Eltern verlassen sich darauf, dass

wir die Gesundheit ihrer Kinder im Auge behalten und schützen. Lassen Sie uns das gemeinsam in den Mittelpunkt unserer Anstrengungen stellen! Stimmen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, gemeinsam mit uns bei dieser Petition für „Sach- und Rechtslage“!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Erkan.

Weitere Wortmeldungen zu den Eingaben liegen nicht vor.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen über die Eingaben, zu denen die eben debattierten Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge, die debattiert wurden, und, falls diese abgelehnt werden, anschließend über die Ausschussempfehlungen abstimmen.

Wir kommen zur laufenden Nr. 17 der Eingabenübersicht. Das ist die Eingabe 00601/11/17. Sie betrifft die Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte an Gymnasien.

Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU vor, die zum Inhalt haben, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das Zweite war die Mehrheit. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der Ihnen empfiehlt, die Petentin über die Sach- und Rechtslage zu informieren. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit, und der Ausschussempfehlung ist gefolgt.

Wir kommen zur laufenden Nr. 23 der Eingabenübersicht. Das ist die Eingabe 00689/11/17. Sie betrifft den Strafvollzug; Erhalt der Abteilung Salinenmoor der JVA Celle.

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU hat zum Inhalt, diese Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich

frage nach den Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet, die Petenten über die Sach- und Rechtslage in Kenntnis zu setzen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen zur letzten Abstimmung. Das betrifft die laufende Nr. 61 der Eingabenübersicht, die Eingabe 00335/11/17. Sie betrifft den Jugendschutz; hier: Forderung nach Einstellung von Testkäufen.

Der debattierte Änderungsantrag der Fraktion der FDP lautet, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall, dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auch in diesem Fall „Sach- und Rechtslage“ lautet.

Wer so entscheiden möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist das, was der Ausschuss empfohlen hat, mit großer Mehrheit beschlossen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt Eingaben für diesen Sitzungsabschnitt beendet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 28: Besprechung: Hochwasserschutz in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/1307 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/1730

(Unruhe)

- Ich sehe, dass einige Kolleginnen und Kollegen dieser Debatte nicht folgen wollen. Insofern bitte ich Sie, wenn Sie das nicht wollen, zügig den Plenarsaal zu verlassen und den Debattenverlauf nicht durch Diskussionen im Plenarsaal zu stören. - Nachdem weitestgehend Ruhe eingekehrt ist, machen wir weiter.

Ich eröffne die Besprechung.

Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung üblicherweise einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung, und dann geht es mit der übrigen Aussprache weiter.

Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Abgeordneten Frank Oesterhelweg vor. - Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne nehme ich zur sehr umfangreichen und auch - das will ich hier gerne betonen - aussagekräftigen Antwort der Landesregierung Stellung.

Meine Damen und Herren, die schlimmen Hochwasserereignisse der letzten Jahre, vor allen Dingen die Katastrophen zumeist im Bereich der Elbe im vergangenen Jahr, haben gezeigt - das möchte ich an den Anfang meiner Ausführungen stellen -, dass es ohne das vielfältige und breit aufgestellte Engagement haupt- und ehrenamtlicher Kräfte wahrscheinlich zu einem Desaster gekommen wäre. Deswegen möchte ich an dieser Stelle allen Beteiligten noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön sagen.

(Beifall)

Es ist nun an uns, meine Damen und Herren, Verantwortung wahrzunehmen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Ich darf hinweisen und bin regelrecht stolz auf die Debatte - ich empfinde es schon bald als Sternstunde dieses Hauses - zu unserem gemeinsam gefassten Entschließungsantrag zum Thema Hochwasserschutz. Ich glaube, wir haben selten eine so sachliche und gute Debatte hier im Hause geführt. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht und haben diese Große Anfrage gestellt, weil es darum geht, Defizite aufzuarbeiten und zu ermitteln, was zu tun ist.

Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, Herr Minister, Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Da gibt es viele kleine und große Stellschrauben, an denen man drehen kann, um Schlimmes zu verhindern. Das fängt bei der Regentonne auf dem eigenen Grundstück an und endet dann irgendwo am Deich, beispielsweise an der Elbe.

Aber eines ist klar: Es kann keinen vollkommenen Schutz geben. Deswegen müssen wir uns auch - ich stelle das bewusst an den Anfang - die Frage

stellen, wie wir den Menschen, und zwar allen, die betroffen sind, helfen können, sich vernünftig zu versichern, wie wir es ermöglichen können, dass sie zu vernünftigen Konditionen Versicherungen abschließen können. Ich hätte in der Antwort gerne mehr dazu gehört.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss sagen, meine Damen und Herren, dass ich manchmal etwas Zweifel hatte, als ich - das habe ich in der Tat getan - diese sehr umfassende Antwort gelesen habe, ob wirklich in allen Bereichen seitens der Landesregierung Verantwortung übernommen werden soll. Ich darf zitieren:

Es wurde deutlich,

„dass es eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen ist, den Hochwasserschutz, d. h. in diesem Fall den baulichen Schutz besiedelter Gemeindegebiete zu gewährleisten.“

Weiteres Zitat:

„In diesem Zusammenhang wird häufig vom Staat gefordert, einen flussgebietsbezogenen Hochwasserschutz zu schaffen, der den örtlichen Hochwasserschutz ersetzt. Auch für diese Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage.“

Ein paar Seiten weiter heißt es dann:

„Eine generelle Zuständigkeit des Landes für die Planung von Rückhalteflächen besteht nicht.“

Es werden überall Parolen verbreitet, gerade wenn so ein Ereignis gelaufen ist. Wenn es dann aber so weit ist, hat es zumindest den Anschein, als wolle man sich hier aus der Verantwortung ziehen.

(Zuruf von den Grünen: Oh!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was mich irritiert hat - das muss ich wirklich sagen -, sind Bemerkungen zu Definitionen. Da heißt es im Text: