Ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung. Ich habe ein klares Verhältnis zu dieser staatlichen Organisation und zur kommunalen Ebene und werde nicht bewerten, bevor andere bewertet haben, die im ersten Zugriff für die Bewertung verantwortlich sind. Danach können wir uns über alles unterhalten.
Danke schön, Herr Innenminister. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage liegen keine - - -
(Rainer Fredermann [CDU] meldet sich zu Wort - Johanne Modder [SPD]: Nein! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ich dachte, Herr Nacke hätte die Notbremse gezogen!)
Vor dem Hintergrund des letzten Satzes meines Kollegen Herrn Brunotte zu dem schlechten Verlierer frage ich die Landesregierung, ob das Aufdecken eines Verstoßes gegen die Neutralitätspflicht Schlechte-Verlierer-Mentalität ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt zwei Möglichkeiten, auf diese Frage - - -
(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Es ist kein Verstoß festgestellt worden! - Ul- rich Watermann [SPD]: Wo sind Sie eigentlich CDU-Vorsitzender, Herr Fredermann? - Petra Tiemann [SPD]: Das ist ja unglaublich!)
(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Wenn es so einfach wäre!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Fredermann, um diese Frage zu beantworten, gibt es zwei Wege. Entweder klären Sie das mit Herrn Brunotte gleich persönlich. Das ist die eine Möglichkeit. Der andere Weg ist: Ich habe überhaupt kein Problem damit und würde niemandem unterstellen, dass er ein schlechter Wahlverlierer ist, weil er einen Wahleinspruch einlegt. Das ist ein legitimes Recht einer demokratischen Partei und eines Kandidaten.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: So ist das! Danke sehr! Daher habe ich damit kein Problem. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Danke schön, Herr Innenminister. - Dann haben wir es aber wirklich geschafft. Weitere Zusatzfrage gibt es zu dieser Dringlichen Anfrage nicht.
b) Warum will Wissenschaftsministerin HeinenKljajić die BAföG-Mittel aus Berlin nicht annehmen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/1790
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat entschieden, die bisher von den Ländern übernommenen Anteile der Finanzierung des BAföG vollständig selbst zu übernehmen und die Mittel den Ländern ab 1. Januar 2015 zur Verfügung zu stellen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 27. Mai 2014 haben sich die Länder
„verpflichtet, die dadurch jährlich frei werdenden rund 1,17 Milliarden Euro für Hochschulen und Schulen zur Verfügung zu stellen“.
Durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung stehen dem Landeshaushalt damit nach Angaben der Staatskanzlei vom 27. Mai 2014 rund 110 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Bisher sind die Mittel zur BAföG-Finanzierung im Hochschuletat veranschlagt.
Die rot-grüne Landesregierung will die 110 Millionen Euro, die nun zusätzlich zur Verfügung stehen, jedoch künftig nicht für die Hochschulen einsetzen. Ein von Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić verfasster Namensartikel in der Braunschweiger Zeitung vom 15. Juli 2014 trägt die Überschrift: „Kitas sind dran“. Ministerpräsident Stephan Weil hatte laut Pressemitteilung der Staatskanzlei bereits am 27. Mai 2014 erklärt, die Landesregierung werde
„die zur Verfügung stehenden Mittel für die Finanzierung einer dritten Kraft in den niedersächsischen Krippen verwenden. Das gelte daher auch für die durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung frei werdenden Mittel“.
Nichtsdestotrotz haben in der Sitzung des Landtagsausschusses für Wissenschaft und Kultur am 14. Juli 2014 die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen eine Anhörung der Hochschulen, Studentenwerke und Studierendenvertreter zu
einem Antrag der CDU-Fraktion - Drucksache 17/1625 - zur möglichen Verwendung der BAföGMittel für die Hochschulen abgelehnt.
1. Wie begründet Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić ihren Verzicht auf 110 Millionen Euro für die niedersächsischen Hochschulen zugunsten eines anderen Ressorts?
2. Irrt die Bundesregierung mit ihrer Absicht, die Wissenschaft zu stärken, und ihrer Auflage für die Länder, die zusätzlichen Mittel an Hochschulen und Schulen weiterzureichen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Vorsitzenden der niedersächsischen Landeshochschulkonferenz, Professor Dr. Jürgen Hesselbach, in einer Pressemitteilung vom 7. Juli 2014: „Mit diesen Plänen werden die Wahlversprechen der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen ad absurdum geführt“?
Danke schön, Herr Hillmer. - Für die Landesregierung antwortet die Wissenschaftsministerin. Frau Heinen-Kljajić, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildung hat für die Niedersächsische Landesregierung Priorität.
Nicht nur im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung sorgt die Landesregierung sowohl für mehr Bildungsgerechtigkeit als auch für den dringend benötigten Nachwuchs an Fachkräften. Das fängt bei der frühkindlichen Bildung an und setzt sich über die Schulen, die Hochschulen und die Weiterbildung fort.
Mit dem Haushaltsplan 2014 sind die Bildungsausgaben des Landes überproportional gestiegen. Für den Hochschulbereich stehen in diesem Jahr über 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 8 %.
Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag wurde den niedersächsischen Hochschulen Planungssicherheit bis 2018 auf einem hohen Finanzierungsniveau gewährt. Den niedersächsischen Hochschulen wurden die aufgrund der Abschaffung der Studiengebühren wegfallenden Mittel vollständig und dynamisch - also angepasst an die Zahl der Studierenden - kompensiert.
2015 werden die Bildungsausgaben des Landes erneut steigen. Die Mehrausgaben für den Bildungsbereich werden deutlich über den Minderausgaben aufgrund der Übernahme des Landesanteils an der BAföG-Finanzierung durch den Bund liegen. Auch die Hochschulen werden in erheblichem Umfang profitieren.
Zu 1.: Die Wissenschaftsministerin verzichtet nicht auf 110 Millionen Euro für die Hochschulen zugunsten eines anderen Ressorts. Der Bildungsetat des Landes wird insgesamt von der Entlastung durch die Übernahme des Landesanteils an der BAföG-Finanzierung durch den Bund profitieren. Damit werden auch die Ausgaben des Landes für die Hochschulen erneut deutlich ansteigen. Das gilt vor allem für den Hochschulbau, die Lehramtsausbildung und den langfristigen Ausbau von Studienplatzkapazitäten.
Zu 2.: Am 26. Mai 2014 haben sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD in einem politischen Beschluss auf die vorgesehenen prioritären Maßnahmen im Bereich Bildung und Forschung verständigt. Danach wird der Bund die BAföG-Finanzierung vollständig übernehmen.
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes ist es weder Sache des Bundes noch von Parteivorsitzenden, darüber zu entscheiden, wie die Länder ihre Haushaltsmittel verwenden. Die Übernahme der gesamten BAföG-Finanzierung durch den Bund stellt ausdrücklich keine direkte Zuwendung von Mitteln an die Länder dar, bei denen der Bund Vorgaben zu deren Verwendung machen könnte. Die Bundesregierung kann also für die Verwendung der Mittel keine Auflagen machen, und das tut sie auch nicht.
Hierauf hat auch die Bundeskanzlerin in ihrem Videopodcast am 21. Juni 2014 hingewiesen. Sie sagte in diesem Zusammenhang:
„… dass die Länder Spielräume haben, die sie dann für die Finanzierung der Universitäten einsetzen können bzw. auch für die Fi
nanzierung von anderen Bildungsausgaben. Ich glaube, das ist ein fairer Kompromiss, und ich hoffe, dass dann auch bei den Unis etwas ankommt.“
Auf die Frage, wie sie sicherstellen wolle, „dass dieses Geld weiterhin sinnvoll in Bildung investiert wird“, antwortete die Bundeskanzlerin wie folgt: