Auf die Frage, wie sie sicherstellen wolle, „dass dieses Geld weiterhin sinnvoll in Bildung investiert wird“, antwortete die Bundeskanzlerin wie folgt:
„Ich vertraue da auf die Länder. Jedes Land hat ja auch das Interesse daran, dass die Bildung gut funktioniert. Deshalb können wir das den Ländern jetzt nicht direkt vorschreiben, sondern wir können nur sagen: Guckt, wir haben hier eine Verantwortung übernommen, wir sind hilfreich. Und ich denke, die Länder kennen die Prioritäten auch. Und da ist Bildung ganz vorne mit dabei.“
Zu 3.: Mit dem Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Grüne in Niedersachsen darauf festgelegt, die Studiengebühren abzuschaffen und den Hochschulen den dadurch bedingten Mittelausfall vollständig zu kompensieren. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu die folgende Formulierung:
„Die rot-grüne Koalition wird unverzüglich ein Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren vorlegen. Die bisher von den Studierenden aufgebrachten Mittel werden für die Hochschulen vollständig aus dem Landeshaushalt kompensiert, dynamisch an die Zahl der Studierenden nach dem Prinzip ‚Geld folgt Studierenden’ angepasst und in Berücksichtigung bisheriger Freistellungstatbestände festgelegt.“
Die Landesregierung hat diese Vereinbarung zu 100 % umgesetzt und eingehalten. Die Kompensationsmittel für die Abschaffung der Studienbeiträge werden in vollem Umfang an die niedersächsischen Hochschulen gezahlt. Die niedersächsischen Hochschulen verfügen mit dem Hochschulentwicklungsvertrag zudem über eine gesicherte, verlässliche Finanzierung bis 2018, auf der sie ein qualitätsvolles Studium gewährleisten und gleichzeitig Forschung und Innovation vorantreiben können.
Durch die Übernahme des Landesanteils an den BAföG-Ausgaben durch den Bund gehen also weder den Hochschulen noch den Studierenden Gelder verloren. Im Gegenteil! Auch für den Bereich der Hochschulen werden die Ausgaben des Landes weiter steigen - nicht nur, aber auch aufgrund der Entlastung bei den BAföG-Kosten.
Danke schön, Frau Ministerin. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich der Kollege Schiesgeries von der CDU-Fraktion gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Deutschen Studentenwerkes vom 6. Juni 2014, dass ehemalige Länderanteile der BAföG-Finanzierung den Studierenden und Studentenwerken zugute kommen müssen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung der Studentenwerke, von den Entlastungen im Haushalt zu profitieren, ist im Grundsatz nachvollziehbar. Dass es die Notwendigkeit gibt, auch die Etats der Studentenwerke aufzustocken, haben wir als Landesregierung bereits nachvollzogen. Wir haben die Etats für die Studentenwerke mit dem letzten Haushalt um 1,8 Millionen Euro aufgestockt. Wir haben auch mit den Studentenwerken einen Vertrag geschlossen, der ihnen diesen Aufwuchs über Jahre zusichert.
Wir haben ferner 1,5 Millionen Euro für den studentischen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Wir erkennen die Notwendigkeit, die Mittel für die Studierenden und die Studentenwerke aufzustocken. Wir haben das bereits mit dem laufenden
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie das Vorgehen der schwarz-grünen Koalition in Hessen bewertet, die bereits am 4. Juni erklärt hat, dass die durch die BAföG-Übernahme des Bundes frei werdenden Mittel zu 100 % den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung Hessens - ich glaube, als einziges Bundesland -, die Mittel zu 100 % in den Hochschulbereich zu packen, finde ich, offen gestanden, nachvollziehbar; denn genau die Hessische Landesregierung war es, die 2011 den Hochschulen 30 Millionen Euro entzogen hat,
sodass es vermutlich auch höchste Zeit wird, hier jetzt - im Gegensatz zu Niedersachsen, das aufgestockt hat, statt zu kürzen - Entscheidungen aus den Vorjahren im Zuge der Entlastung bei den BAföG-Mitteln zu korrigieren.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Wollen Sie damit sagen, dass wir die Hochschu- len immer gut bedient haben?)
Danke schön. - Zu einer nächsten Zusatzfrage hat sich der Abgeordnete Burkhard Jasper, CDU-Fraktion, gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass die Wissenschaftsministerin in der Braunschweiger Zeitung vom 15. Juli 2014 selbst eingeräumt hat, dass es im Hochschulbereich wegen des Sanierungsstaus einen großen Nachholbedarf gebe, frage ich die Landesregierung: Warum nimmt sie die zusätzlichen Mittel nicht, um dringend erforderliche Investitionen, beispielsweise als Ersatz für das nicht mehr nutzbare Allgemeine Verfügungszentrum der Universität Osnabrück, zu tätigen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land wird zum einen selbstverständlich die Mittel zur Verfügung stellen, um auch in Osnabrück eine Lösung zu finden. Ansonsten bedurfte es des Hinweises, die Entlastung für die BAföG-Mittel auch dafür zu nutzen, in den Hochschulbau zu investieren, nicht. Genau das werden wir nämlich mit dem nächsten Haushalt tun. Sie müssen sich nur noch ein wenig gedulden, bis Sie denn in den nächsten Tagen Genaueres erfahren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Wissenschaftsministerin mitten in den Diskurs, den sie gerade mit den Hochschulleitungen hat, eine Abfrage nach den Rücklagen der Hochschulen hineingespielt hat, die sehr kurzfristig zu beantworten war, frage ich die Landesregierung: Was bezwecken Sie mit dieser Abfrage?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind laufend daran interessiert und behalten das auch bei, selbstverständlich über die finanzielle Situation der Hochschulen informiert zu sein. Ich finde, das ist nichts Außergewöhnliches, sondern laufendes Geschäft, was die Hochschulen auch so weit kennen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie stark wachsen denn die Bildungshaushalte im Vergleich zum Vorjahr? Welchen Beitrag leistet die BAföGEntlastung zur Finanzierung dieses Aufwachsens?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich die Frage mit Zahlen beantworte, gestatten Sie mir vielleicht einige wenige Vorbemerkungen genereller Art.
Die Dringliche Anfrage beginnt mit dem Satz: „Die Bundesregierung hat entschieden, die... Mittel...“. Ich darf noch einmal Folgendes feststellen: Die Bundesregierung hat gar nichts entschieden.
Also, schon Ihr Eingangssatz ist sachlich falsch. Es gibt einen Koalitionsvertrag, der Regelungen enthält. Über die Umsetzung dieses Koalitionsvertrags ist in einem Gespräch der drei Parteivorsitzenden entschieden worden, was unschwer daran zu erkennen ist, dass Herr Seehofer beteiligt war, der bekanntlich nicht Mitglied der Bundesregierung ist, auch wenn er gelegentlich so tut. Die drei Parteivorsitzenden hatten vorgeschaltet ein Gespräch auf Parteienebene zwischen Bundesfinanzminister Dr. Schäuble und - für die SPD und nicht für die Länder; auch das ist hier gestern fälschlicherweise
Das war das Ergebnis. Es hat in dieser Frage keine Verhandlungen mit den Bundesländern gegeben, sondern eine Verhandlung zwischen den Partnern der Großen Koalition.