Herr Kollege Scholing, Sie sagen, der Antrag sei blass und folgenlos. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir von dem anderen Kollegen gehört haben, man habe inhaltlich noch alles Mögliche zu füllen.
Ich sage Ihnen: Zunächst kommt der Impetus. Wir alle haben im Niedersächsischen Landtag die Pflicht - Sie auch; bei Ihnen bin ich auch davon überzeugt, dass Sie sie auch wahrnehmen -, für ein menschlicheres, toleranteres Klima, das kulturelle und religiöse Vielfalt in diesem Lande respektiert und akzeptiert, einzutreten.
Aber hier lernen wir alle ja, wir sind Profis. Hier gehen wir auf alles und jedes ein. Wenn Sie sagen, wir sind nicht Gebetevertreter, so empfinde ich das - - -
- Ich habe „Gebetevertreter“ verstanden. Wenn das falsch war - gut! Dann ist das eine Folge der fantastischen Akustik in diesem Raum.
Auch Sie haben betont, was wir den Kirchen überlassen müssen. Warum war denn der Ministerpräsident in der Staatskanzlei zum Fastenbrechen? Auch ich war da. Das hat mich beeindruckt.
Warum hat z. B. die deutsch-französische Freundschaft überhaupt funktioniert? - Nicht, weil es de Gaulle und Adenauer gab, sondern weil es den Schüleraustausch gab, weil es die einzelnen Begegnungen gab. Genau für diese Dinge müssen wir einen Anstoß geben.
Wenn auch die Kirchen diese Offenheit im staatlichen Raume spüren, dann findet die Diskussion statt, wie wir so etwas fördern können. Ich würde mir das heute als Anfang wünschen. Ich denke mal, was darin steht, werden Sie in anderen Anträgen Ihrerseits wiederholen, so wie Sie es neulich beim Verbraucherbildungsantrag gemacht haben.
Gute Gedanken und auch Gedanken, die Sie haben, passen Ihnen nicht, das passt nicht in das Schema von - - -
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich antworte aber gerne. Ich habe mir ein paar Notizen gemacht.
Erstens geht es um die gewählten Vertreter des Volkes. Es geht wirklich darum - dafür wird meine Redezeit von 1:16 Minuten nicht ausreichen -, dass wir sehr sauber definieren, welche Aufgabe wir hier als gewählte Vertreter des Volkes haben - gerade im Hinblick auf das Grundgesetz, das sehr genaue Aussagen zum Thema Religionsfreiheit macht.
Noch einmal: Es ist nicht unsere Aufgabe, hier einen Gebetstag der Religionen zu installieren. Das ist Aufgabe der Religionen selbst.
Wenn dann z. B. ein Tag der Religionen hier irgendwo stattfindet, dann werde ich gerne hingehen. Wenn der Ministerpräsident dorthin geht, dann werde ich ihn gerne begleiten. Dort werden wir eine sehr interessante Zeit miteinander verbringen.
Aber gleichwohl stellt sich die Frage, ob man dazu einen Entschließungsantrag stellt, der in irgendeiner Form irgendeine Religion privilegiert. Das muss man nicht tun.
Frau Bertholdes-Sandrock, zweitens. Ich hätte mich gerne mit einem Änderungsantrag auf Sie bezogen. Aber ich habe keinen Ansatzpunkt dafür gesehen. Ich habe keine Stelle gefunden, an der Ihr Antrag so hätte ergänzt werden können, dass meine Fraktion zustimmen könnte. Diese Möglichkeit habe ich nicht gesehen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Der Satz wird Ihnen noch leidtun! Das ist Quatsch!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich bereits im Januar-Plenum dieses Jahres gesagt hatte, fordert dieser Entschließungsantrag viele Selbstverständlichkeiten
Meine damaligen Ausführungen zum Verhältnis von Staat und Kirche, Frau Bertholdes-Sandrock, zum Religionsunterricht und zur Weiterentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts möchte ich hier nicht wiederholen. Dazu ist schon sehr viel ausgeführt worden.
Gestatten Sie mir aber den Hinweis, dass Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, mit Ihrer Forderung, den Religionsunterricht auf die Schuljahrgänge 1 bis 13 und auf alle Schulformen auszuweiten, wieder etwas einfordern - trotz der Beratung im Kultusausschuss -, was bereits seit Jahrzehnten geltendes Recht ist.
Ebenso ist Ihre Forderung, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben müssen, am Religionsunterricht teilzunehmen, und dass der Unterricht „Werte und Normen“ wie bisher eine Alternative im Sinne der Wahlfreiheit bleibt, bereits seit Jahrzehnten geltendes Recht. Diese Rechtslage sollte auch Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, inzwischen bekannt sein.
Zu Ihrer neuen Forderung, den Reformationstag einmalig als gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen anzuerkennen und den Buß- und Bettag dauerhaft als Gebetstag der Religionen in Form eines gesetzlichen Feiertages einzuführen, antworte ich auch in Abstimmung mit dem hierfür zuständigen Herrn Innenminister.
Der Jubiläumsreformationstag 2017 wurde im Mai 2013 durch eine Änderung des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes einmalig zum gesetzlichen Feiertag erklärt, im Übrigen einstimmig in diesem Hause. Diesem Gesetz haben alle Fraktionen zugestimmt. Sie scheinen das vergessen zu haben.
Umso mehr überrascht bin ich von Ihrem Änderungsantrag mit dem Begehren, den Buß- und Bettag als Feiertag einzuführen. Die CDU-Fraktion scheint hier wirklich ein Kurzzeitgedächtnis zu
haben; denn der Buß- und Bettag wurde ja seinerzeit zur Gegenfinanzierung der Pflegeversicherung geopfert - so kann man es formulieren.
In Sachsen wurde darauf verzichtet, diese Streichung als Rechtsfolge zu verankern. Die dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bis heute die sonst von den Arbeitgebern getragenen Anteile zur Pflegeversicherung übernehmen. Jetzt deutlich zu machen, dass das in Sachsen mit entsprechenden Folgewirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden ist, in Niedersachsen aber möglicherweise nicht, wird sicherlich schon allein an dieser Stelle recht schwierig sein.
Zum Thema „Bettag für alle Religionen“ sollten wir berücksichtigen, dass alle Religionen und Weltanschauungen eine Geschichte und ihre Feiertage eine bestimmte Bedeutung haben. Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Wäre er wieder ein gesetzlicher Feiertag, hätten natürlich alle Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag frei und könnten ihn nach ihrem freien Ermessen begehen. Natürlich kann man dann auch in die Kirche gehen.
Als Staat allerdings einen solchen Gebetstag allen Religionen vorzuschreiben und möglicherweise eines Tages eine willkürliche Festlegung in Form einer gesetzlichen Vorgabe vorzusehen - das halte ich, mit Verlaub, doch nicht für eine staatliche Aufgabe.
Denn, im Übrigen, meine Damen und Herren, insbesondere an Sie gerichtet, liebe Frau BertholdesSandrock: Allen Religionen ist eine ganz bestimmte Tugend wesensimmanent: Demut.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.