Erst einmal stelle ich fest, dass die Diskussion über den Änderungsantrag im Kultusausschuss ganz kurz war. Ich habe das Protokoll dabei. Es umfasst lediglich eine Seite. Die Diskussion beschränkte sich auf die Feststellung, dass ein zusätzlicher Feiertag nicht möglich ist. Es gab - und das haben wir noch nie gehabt - keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Anspruch des Interreligiösen und Interkulturellen, um das Klima in der Bundesrepublik Deutschland und speziell in Niedersachsen zu verbessern.
Sie stoßen sich auch wieder an der Betonung des Christlichen. Was soll das? Wir beide kennen doch auch den „Nathan“. Sie persönlich kennen ihn sicherlich, andere sicher auch. Ich kann doch im Christlichen verwurzelt sein und vom Geist nicht nur der Aufklärung geprägt sein - wir können das Wort auch weglassen, wenn es anderen zu schwierig ist;
ich habe nicht die Absicht, hier Oberstufenunterricht zu machen - und sagen: Ich respektiere Religion in ihrer Andersartigkeit.
sind wir - das war auch eine deutliche Diskussion in unserer Fraktion - genau auf die Argumente von Herrn Fürst eingegangen, der auf die Figur Luthers und dessen teilweise antijüdische Haltung hingewiesen hatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bertholdes-Sandrock, Sie bestehen ja immer darauf, dass man genau zuhört.
Ich habe in der Rede gesagt: Ihr Anliegen ist ehrenwert. - Das ist es auch. Ihr Antrag ist leider unzureichend.
Ich will hier keine Noten vergeben. Er ist aber - dafür habe ich viele Beispiele gegeben - unzureichend. Sie sind gerade nicht auf die inhaltliche Kritik eingegangen, die in den Ausschussberatungen vorgebracht worden ist. Gerade die Punkte, die ich vorgetragen habe, sind nicht geändert worden. Sie können nicht auf verfehlten Formulierungen insistieren und dann behaupten, wir hätten uns nicht mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Vielleicht gehen Sie noch einmal in sich.
Vielen Dank. - Wir fahren jetzt in der Rednerliste fort. Herr Kollege Scholing, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist im Kultusausschuss sehr intensiv beraten worden. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, die uns geholfen hat, Ihren Antrag und die Zielvorstellungen, die Sie formulieren, aus sehr unterschiedlichen Perspektiven zu sehen. Der Diskussionsprozess war von großer Ernsthaftigkeit getragen und von Respekt geprägt. Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie häufig Auseinandersetzungen, die Glaubensfragen berühren, eben nicht von Respekt, sondern von Intoleranz und Gewalt geprägt sind, ist das für mich durchaus keine Nebensache.
Wenn ich mir Ihre Ausführungen und Forderungen im Einzelnen anschaue, komme ich zu folgendem Ergebnis: Der allgemeine Teil, in dem Sie die Bedeutung der Kirchen betonen, bleibt blass und folgenlos. Bemerkenswert ist aus meiner Sicht eher das, was Sie nicht sagen. Die wachsende Vielfalt unserer Gesellschaft, die in allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zum Tragen kommt; die wachsende Bedeutung von nicht christlich geprägten Religionen; die vielfältigen Einflussgrößen und sich auch verändernden Einflussgrößen, die sich auf individuelles und gesellschaftliches Handeln auswirken: Von solchen Fragestellungen kommt in Ihrem Antrag nichts vor.
Nur auf die Bedeutung der christlichen Kirchen zu verweisen, unbestreitbare Säkularisierungsprozesse aber nicht zur Kenntnis nehmen, hat Konsequenzen.
Diese Konsequenzen wirken sich schließlich in Ihrem Forderungskatalog aus. Damit ich nicht wieder Probleme mit meiner Redezeit bekomme, beginne ich mit dem Kernstück Ihrer Forderungen, nämlich der Einführung eines christlich geprägten Feiertages.
Die Anhörung - darauf hat mein Kollege Poppe bereits verwiesen - war an dieser Stelle super spannend und auch interessant. Sie haben die richtigen Konsequenzen gezogen und die Entscheidung getroffen, den Reformationstag nicht als
gesetzlichen Feiertag hier zur Abstimmung zu stellen. Dazu hatten Sie eine sehr deutliche Rückmeldung im Ausschuss bekommen. Sie lautete, dass das hoch problematisch ist. Sie haben die richtigen Konsequenzen gezogen und beantragen nun, den Buß- und Bettag unter dem Titel „Gebetstag der Religionen“ als gesetzlichen Feiertag zu etablieren.
Ich bin sehr davon überzeugt, dass es nicht unsere Aufgabe als gewählte Vertreter des Volkes ist, einen Gebetstag einzuführen.
Dieses Aufgabenfeld können wir getrost den Religionen selbst überlassen. Die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Glaubens hat auch eine Kehrseite. Das ist die Mahnung an Staat und Gesellschaft, sich in Glaubensfragen deutlich zurückzunehmen.
Im Übrigen - da gebe ich meinem Kollegen Herrn Grascha recht - glaube ich nicht, dass man diese Frage in dieser Form, in der Sie sie hier eingeführt haben, bearbeiten kann. Einen Entschließungsantrag vorlegen, ein bisschen darüber diskutieren, anschließend abzustimmen, und dann haben wir einen neuen Feiertag. - Das geht nicht!
Ganz kurz noch zum Religionsunterricht: Auch da lese ich nichts wirklich substanziell Neues. Niemand hier hat vor, den Religionsunterricht abzuschaffen - niemand. Wir wollen den Religionsunterricht weiterentwickeln. So steht es im Koalitionsvertrag. Ich kann Ihnen für meine Fraktion sagen: Wir sind bereits in einem intensiven Dialog und werden auch weiter darüber beraten. Das heißt: Wir werden den Religionsunterricht weiterentwickeln; denn er muss weiterentwickelt werden.
Noch ein Hinweis: Sie legen Zahlen hinsichtlich der religiösen Zugehörigkeit von Schülerinnen und Schülern vor. Dann muss man auch einmal ins Detail gucken, z. B. in Hannover. In den Grundschulen in Hannover ist der Religionsunterricht, wie er hier von Ihnen propagiert wird, zumindest vor erhebliche Anforderungen gestellt. Das heißt:
Es braucht Weiterentwicklung, wenn wir uns an dieser Stelle auf neue gesellschaftliche Entwicklungen einstellen wollen.
Vielen Dank. - Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock gemeldet. Bitte, Frau Kollegin!
Moment, bitte, Frau Kollegin! - Ich finde, dass es nicht einer Kommentierung bedarf, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter ihr oder sein parlamentarisches Recht wahrnimmt.
Herr Kollege Scholing, Sie sagen, der Antrag sei blass und folgenlos. Deshalb möchte ich nur darauf hinweisen, dass wir von dem anderen Kollegen gehört haben, man habe inhaltlich noch alles Mögliche zu füllen.