Claus Peter Poppe

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Geachte Präsident! Leve Kolleginnen un Kollegen! Leste Mool hebb ik jau al van Hollerup - von Holdorf - vertellt un van dat Plattdüütsche Johr in dat Ollenburger Münsterland. Karl-Heinz Klare, de wull ok een van de seuten Harten ut Hollerup hebben. Vandage sünd de Börgermester un siene Plattdüütsch-Experten extra herkomen un hebbt för all use Kolleginnen un Kollegen so ‘n Hart mitbröcht -
dormit dor ok gor kiene Fragen mehr sünd.
Ik hebb mi freit, dat wi so veel Taustimmung kregen hebbt, dat wi vandage en gemeinsamen Antrag van all veier Fraktschonen vörleggen köönt. Dat is en wunnerbor Teiken. Nedderdüütsch, de Regionalsprake för den Norden, is „in“.
Wi markt dat, wenn de Oldenburgische Volkszeitung över ne Weken ne Serie up Platt un över dat Plattdüütsche schrifft. Wi markt dat, wenn de Lüü sik freit, wenn een anfangen deit, Platt tau snacken. Wi markt dat, wenn Nedderdüütsch in ‘t Theater utverköfft is.
Over dat draff nich bloß ne Maude blieven. Nedderdüütsch is use ole Sprake, öller as dat Hoogdüütsche, sotauseggen dat Hoogdüütsche ehr Mauder. Daarüm düsse Antrag. Einmol schall he helpen, dat tau bewohren, wat daar is. Over dat gifft noch veel tau daun. Un manges is dat swoor.
Dorüm will ik vandage över drei Themen snacken, de noch lang nich fardig sünd un up de Duur noch weer up den Landtag taukomen köönt:
Daar is eenmol dat Saterfreesk. Sowat üm 2 000 Lüü in dat Saterland - in Ramsloh, Scharrel un Sedelsberg; de Präsident harr dat jüst all översett - in de Kreis Cloppenburg, de kennt düsse Sprake noch un nennt se „Seeltersk“.
Dat hett ok wat mit Nedderdüütsch tau daun. Ji markt dat, wenn in den Saterfreesken Struwwelpeter „Hans Kiek in de Lucht“ vörkummt. Ji markt dat ok, wenn in dat Schaulprogramm von de Litje Skoule Skäddel steiht: „Seeltersk maoket klouk!“ - Dat köönt wi ok verstohn.
Over dat is doch ne besünnere Sprake mit egen Wöör un egen Luten un hett mehr van de ole Fresensprake in sik at vandage dat Nedderdüütsche in Oostfreesland. Dat is een van de lüttkesten Sprakeninseln in Europa. De Sprakencharta will süke Spraken besünners bewahren. Daarüm segg ik: Dat draff nich ween, dat wi daar nolaten daut, un dat mööt wi ok bewiesen.
Eine ännere Sake is ok neit ween in den roodgreunen Antrag: Dat is de Frage, wat för ne grote Bedütung dat Plattdüütsche in de Pfleeg hett.
Nich dat dat bit vandage kiene Lüü gifft, de dat maakt! Over wi bruukt mehr daarvan. Un as dat överall so is: De Arbeit maakt de Lüü in de Inrichtungen. De Politik over kann un moot helpen bi dat Organiseren.
Wat gifft dat al?
De Berufsbildende Schaul in Wildeshusen gifft Ünnericht in Platt in de Fachschaulen för Pfleeg, un Cloppenburg, Leer un Delmenhorst sünd up ‘n Padd, dat ok tau installeren.
En Klinik in Hamborg maakt Kurse för ehr Personal in Plattdüütsch. Waarüm nich bi us?
Heinrich Siefer van de Heimvolkshoogschaul in Stapelfeld heff mi vertellt, dat he sülms Bildungsurlaub anbeien deit: Plattdüütsch in de Pfleeg.
In drei Dage kannste kiene Sprake lehren. Over du kommst mit eierste Fragen un eierste Wöör al dichter an de Lüü ran: Wu heet Se? Waar koomt Se denn her? Hebbt Se gaud slapen? Snackt Se man ruhig Platt; ik verstoh ehr woll. Waar kellt dat denn, waar hebbt Se Pien? - So ’n bitken, dat helpt all.
In dat lüttke Bauk „Plattdeutsch in der Pflege“ van den Bundesraad för Nedderdüütsch schrifft en Schäuler över en Praktikum bi eine Frau, de möss obends immer no boben henfeuert worden mit en Treppenlift. Se wöör immer bang un schreide: Nee, nee, nich daar boben hen! - De Dochter segg dann immer: Doch, daar na boben mööt wi rup! - Un de junge Mann möök dat dann op de lieke Wiese - un dat güng.
Waarför is dat gaud? - Masse olle Lüü sünd mit Platt upwassen, harren düsse Sprake at eierste Sprake. In ’t Öller kummt se weer trügge tau ehr Mauderspraak, ganz speziell wenn se dement werrt. De eierste Sprake, de eiersten Lieder - „Lütt Anna Susanna“, „Dat du mien Levsten büst“, „Lütt Matten, de Haas“ -, de kennt se noch ganz, ganz lang.
Leve Kollegen, Respekt för de Maudersprake is en Deel van Menschenwürde. För kranke un ole Lüü is de Ansprake in Nedderdüütsch en Teiken för Respekt un helpt daarbi, ehr Feulen un Denken beter tau verstohn.
Un dat is ganz besünners so - daarmet bin ik bi den lesten Punkt -, wenn dat an ’t Starven geiht. Dat Hospiz in Aurich - in Auerk; as se dor seggt - hett en Bauk rutgeven: „Dat leste Kapitel in dat Book van dat Leven - plattdeutsche Sterbebegleitung“. Dat is en Raadgever för Mensken, de Kranken in ehr Familie pflegen daut. De Idee kummt ut Kanada, un in Aurich hebbt se dat in Hoogdüütsch un Nedderdüütsch översett.
In en Hospiz un to Huus schall de, de starven deit, mit sien Leven, mit siene Biografie in Vördergrund stahn. Daartau höört ok siene Sprake. Daarmet köönt wi en Signal setten: Ik bliff bi di! Laat us ok dit leste Stück tohope gahn.
An düsse Themen köönt ji marken: Wenn wi in Landtag Platt snacken daut, dann is dat nich
Spaaßmakerei, dann is dat nich platt, dann is dat dat ganze Leven.
Leve Kolleginnen un Kollegen, de Antrag kummt van all veer Frakschonen. Daarüm schall de ok vandage un sofort afstimmt werrn.
So, dat was nu miene leste Rede in den Landtag. Ik will jau all van Harten Danke seggen, all de, de mit mi tausamen en Stück unnerwechs wöörn, as Frünn, as Kollegen, over ok as nich so gaue Frünn.
Wi seiht us! Passt mi gaud up Neddersassen up! Passt mi gaud up use ole Sprake up! Maokt dat gaud - un tschüss!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den die Fraktionen von SPD und Grünen heute vorlegen, vergrößert und verbreitert die Möglichkeiten des gleitenden Übergangs von der Vollzeitarbeit in den Ruhestand für die beamteten Lehrkräfte in Niedersachsen in ganz erheblichem Umfang.
Beamtete Lehrerinnen und Lehrer können künftig mit 55 Jahren Altersteilzeit beantragen und mit 61 Jahren in die passive Phase der Altersteilzeit eintreten. Diese Variante ist zusätzlich zu den bisher vorhandenen Möglichkeiten der Altersteilzeit im Blockmodell vorgesehen, d. h. es wird in einem Block von 60 % der Gesamtzeit in vollem Umfang Unterricht erteilt, und dann wird die passive Phase der Altersteilzeit - anders gesagt: das Ende der aktiven Dienstzeit - erreicht, die sich über 40 % der Gesamtzeit erstreckt, und zwar bei einer durchgängigen Bezahlung in Höhe von 70 % des letzten Gehalts.
Die möglichen zeitlichen Varianten sehen 5, 10, 15 oder 20 Schulhalbjahre vor, damit mit dem Blockmodell kein Ausscheiden mitten in einem Schulhalbjahr verknüpft ist.
Zusätzlich ist dies eine Möglichkeit, die künftig auch Schulleiterinnen und Schulleitern zur Verfügung steht.
Meine Damen und Herren, wir tragen mit dieser deutlichen Verbesserung der Altersteilzeitregelungen der besonderen Belastung von Lehrkräften
Rechnung, und zwar weit besser als mit der bisherigen Regelung, die nur von einer verschwindend geringen Anzahl von Lehrkräften angewählt worden ist. Sie war unattraktiv für Lehrkräfte. Es ist schon jetzt aus Rückmeldungen und Anfragen erkennbar, dass das neue, verbesserte Modell auf deutlich mehr Interesse stoßen wird.
Gleichzeitig steigen bei guter Akzeptanz zusätzlich die Chancen für junge Lehrerinnen und Lehrer auf einen Berufseinstieg.
Meine Damen und Herren, auch diese Änderung ist im besten Sinne ein Ermöglichungsgesetz. Die anderen Altersteilzeitmöglichkeiten bleiben, wie betont, unverändert erhalten. Ich persönlich bin überzeugt davon, dass wir damit mehr für die Entlastung von Lehrkräften im letzten Jahrzehnt ihrer dienstlichen Tätigkeit tun, als es durch eine zusätzliche Stunde Altersermäßigung möglich wäre. Die Reaktionen von Kolleginnen und Kollegen bestärken mich in dieser Einschätzung. Es wird Zeit, dass einige Verbände das ebenfalls anerkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Regierungskoalition und Landesregierung haben mit der verbesserten Altersteilzeitregelung und darüber hinaus mit verschiedenen Entlastungen in der dienstlichen Tätigkeit - z. B. im Rahmen des Ganztags oder bei der Rückkehr zu einem modernen Abitur nach 13 Jahren - insgesamt ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das deutlich macht: Wir sehen die besonderen Herausforderungen und die gewachsenen Belastungen des Lehrerberufs, und wir handeln entsprechend.
Besonders an den Philologenverband und an die Spitze der GEW gerichtet, sage ich daher: Dies ist ein weiterer entscheidender Grund, um Schluss zu machen mit dem Streit um Lehrerarbeitszeiten und um gemeinsam nach vorne zu schauen.
Federführend, meine Damen und Herren, wird der Innenausschuss sein, da es sich um eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes handelt. Ich hoffe auf zügige Beratungen und - jedenfalls in diesem Teilbereich - auch auf eine konstruktive Haltung der Oppositionsfraktionen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Seefried, Sie freuen sich zu früh. Ich bin noch da.
Es ist das alte Muster, es ist die alte Leier. Von Sachlichkeit, wie in der Aktuellen Stunde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefordert, keine Spur. Der Referentenentwurf zum Niedersächsi
schen Schulgesetz ist noch nicht einmal in die Anhörung gegeben worden, da hallt schon wieder Kampfgeschrei durch das Land: Schulsterben, Axt anlegen, Einheitsschulsystem, Generalangriff auf das Gymnasium - alles Zitate aus den letzten 30 Minuten.
- Nur von Ihrer Seite.
Hat denn die FDP, Herr Dürr, keine andere Chance mehr, als sich durch überzogene Rhetorik zu profilieren?
Die CDU und insbesondere die FDP, Herr Försterling, überbieten sich gegenseitig mit Katastrophenszenarien, die nichts, aber auch gar nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Sie versuchen, Ängste zu schüren, statt konstruktiv an der Weiterentwicklung eines wohnortnahen, vollständigen und regional ausgeglichenen Schulangebots mitzuarbeiten.
Sie schwadronieren und fabulieren vom Untergang der Gymnasien, als wollten Sie - bei Herrn Försterling hatte ich vorhin diesen Eindruck - diese Entwicklung geradezu herbeireden. Das Gegenteil ist der Fall.
Die Neugestaltung des Gymnasiums mit dem Ziel eines modernen Abiturs nach 13 Jahren, die enorme Weiterentwicklung der Ganztagsschulen, die deutlich erweiterten Chancen der Schulträger zu einer ausgewogenen Schullandschaft mit gleichberechtigen Schulformen - das sind Beiträge zum Schulfrieden, wie sie Niedersachsen unter Schwarz-Gelb ein Jahrzehnt lang nicht gesehen hat.
Das neue Niedersächsische Schulgesetz wird ein Ermöglichungsgesetz, keines der Verbote und Restriktionen. Das gilt, Herr Kollege - - -
- Nein, Herr Kollege Scholing hat es ausgeführt: Das gilt auch in Bezug auf Noten, wo Übergänge zu Lernentwicklungsberichten ermöglicht und nicht verordnet werden.
Herr Försterling hat sich schon in der Gesamtschuldebatte zu einem Bild von einem Flächenbrand verstiegen. Jetzt läuft er aber selbst mit dem Flammenwerfer durch die Gegend statt mit einem Feuerlöscher.
Uns aber und mir persönlich geht es im Kern nicht um ein Schild an der Tür, sondern um gute Schulen und guten Unterricht.
Meine Damen und Herren, was wird sich tatsächlich im Niedersächsischen Schulgesetz ändern? - Ich halte an drei Beispielen Dichtung und Wahrheit nebeneinander.
Beispiel 1: Behauptet wird landauf, landab, diese Regierung wolle die Förderschulen auflösen.
Tatsache ist, dass die Förderschulen - Sie können alle nicht lesen, wenn Sie das so behaupten -
geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Sehen unverändert bestehen bleiben.
Für den Förderbereich Sprache wird es eine Anbindung an Grundschulen geben. Von einer Abschaffung kann also keine Rede sein.
Beispiel 2: Behauptet wird, der Errichtung von beliebig vielen Gesamtschulen würden Tür und Tor geöffnet. Tatsache ist, dass auch hier nichts von oben dekretiert wird. Es geht um Gleichberechtigung und darum, den Schulträgern mehr Möglichkeiten zur Gestaltung einzuräumen, wenn die erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden. Der Rahmen der Vierzügigkeit und in absoluten Aus
nahmefällen der Dreizügigkeit, den wir erst im letzten Jahr eingeführt haben, wird natürlich nicht angetastet.
Beispiel 3: Behauptet wird, diese Regierung wolle den Gymnasien schaden. Tatsache ist, dass die Gymnasien in Zukunft besser ausgestattet werden als je zuvor.
Kleinere Klassen, bessere Ganztagsausstattung, ein modernes Abitur nach 13 Jahren, das laut NDR von 80 % der Eltern befürwortet wird, mit ergänzenden Förderstunden gegen Abschulung und für ein mögliches Überspringen werden hervorragende Bedingungen schaffen.
Meine Damen und Herren, das, was Sie betreiben, ist eine verfälschende, ja eine verlogene Kampagne, die in sich zusammenbrechen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen dieser Debatte ist sehr viel von Gemeinsamkeit gesprochen worden. Ich habe diese in erfreulicher Weise zum Teil auch in der Rede von Herrn Försterling wahrgenommen, zum Teil auch bei Herrn Seefried. Zum Schluss hat er diese Linie leider völlig verlassen und nicht daran gedacht, dass 2012 zu den Gemeinsamkeiten durchaus auch gehörte, das Thema Inklusion behutsam weiterentwickeln zu wollen. Nichts anderes tun wir zurzeit.
Stattdessen ist hier einseitig a) mit Schuldzuweisungen und b) mit Verfälschungen gearbeitet worden, z. B. als behauptet wurde, die Förderschulen sollten komplett abgeschafft werden. Davon kann überhaupt keine Rede sein!
- Wer Ohren hat zu hören, der höre! Es ist immer wieder sehr deutlich gesprochen und geschrieben worden, dass die Förderschulen „geistige Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“, „Sehen“ überhaupt nicht angepackt werden. Wer dann behauptet, alle Förderschulen würden abgeschafft, der spricht einfach die Unwahrheit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist im Kultusausschuss beispielhaft intensiv behandelt und in einer umfangreichen Anhörung, die von großer Sachlichkeit und von großem Respekt gegenüber allen Beteiligten geprägt war, auf den Prüfstand gestellt worden. Das Fazit lautet allerdings: Er wurde gewogen und als zu leicht befunden. Das gilt für die Ursprungsfassung ebenso wie für die heute vorliegende Änderungsfassung. Das hat verschiedene, allesamt sehr ernst zu nehmende Gründe.
Erstens. Der Antrag ist ungenau formuliert, und zwar bereits in der Überschrift. In der Anhörung, um nur ein Beispiel zu nennen, führte Herr Fürst für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen aus: Die Überschrift mit ihrer alleinigen Zentrierung auf Christentum und christliche Kirchen verstöre einen Juden doch schon etwas. Die christliche Botschaft komme schließlich von jemandem, der ganz unstreitig Jude war. Herr
Fürst machte für die Überschrift den Gegenvorschlag: Bedeutung der Religionen in der Gesellschaft. - Diese Anregung wurde nicht aufgegriffen.
Zweitens. Der Antrag schwankt auch weiter terminologisch und inhaltlich zwischen wenig durchdachter Verengung und angemessener Offenheit, ist also unpräzise sowohl in der Begrifflichkeit - Kirche, Religion, Konfession, Weltanschauung - als auch in inhaltlichen Aussagen. Auch hier nur ein Beispiel von vielen möglichen. In der Begründung heißt es an einer Stelle:
„Kindern“
- das bedeutet an der Stelle eindeutig: allen Kindern -
„soll auch in Zukunft ein am Christentum orientiertes Menschenbild und Wertesystem vermittelt werden.“
Einen Absatz später heißt es:
„Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob er einer Religion angehören möchte oder nicht.“
Sie mögen die Auffassung vertreten, dass sich diese Sätze nicht ausschließen. Dass sie aber von unterschiedlichen Grundhaltungen ausgehen, dürfte schwer zu bestreiten sein. Der Antrag ist in sich also nicht konsistent.
Drittens. Der Antrag enthält sachliche Fehler, die nicht korrigiert wurden. Hingewiesen habe ich bereits darauf, dass die Nrn. 1 bis 4, in denen es z. B. um die Fortschreibung des Loccumer Vertrages und des Konkordats geht, nicht falsch und nicht schädlich, aber sämtlich überflüssig sind. Sie fordern Haltungen ein, die seit Jahrzehnten zum Grundverständnis jeder Regierung in Niedersachsen gehören. Einfach falsch aber ist es, wenn der Antrag in Nr. 5 fordert, den Religionsunterricht auf alle Schuljahrgänge und alle Schulformen auszuweiten. Damit wird behauptet, es gebe da eine Lücke. Diese gibt es bezüglich des Religionsunterrichtes nicht,
wohl aber bezüglich der Alternative „Werte und Normen“. Dieses Fach sollte - auch das war mehrfach Thema der Anhörung - als Alternative in der Grundschule eingeführt werden. Das ist Weiterentwicklung, wie wir sie uns vorstellen. Auch bei diesen Punkten wurde keine Korrektur vorgenommen.
Viertens. Die zentrale Forderung, die Einführung des Reformationstages als regelmäßiger gesetzlicher Feiertag wurde in der Anhörung so wenig unterstützt, nicht oder nicht nur, weil aus jüdischen Gemeinden oder muslimischen Verbänden der Vorrang anderer Feiertage reklamiert worden wäre, dass er von der Antrag stellenden Fraktion fallengelassen wurde. Danach wäre eigentlich nur noch ein Zurückziehen des Antrages sinnvoll gewesen.
Fünftens. Stattdessen brachte die CDU-Fraktion einen neuen eigenen Änderungsvorschlag ein, in dem nunmehr die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag gefordert wird. Das hat zwar einen gewissen Charme. Herr Grascha sagte das auch schon. Denn tatsächlich stand die Abschaffung dieses Feiertages in den 90er-Jahren allein unter dem Primat finanzieller Erwägungen im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung.
Das plötzliche Umschwenken auf diesen Tag erweckt aber gleichzeitig den fatalen Eindruck der Beliebigkeit. Wenn Herr Professor Bernard als Vertreter des Katholischen Büros diesen Tag in der Anhörung ins Gespräch brachte, dann als Denkanstoß. Wenn er auf Nachfrage weiter den Dreikönigstag nannte und sinngemäß ausführte, anbieten könne er ferner Fronleichnam und Allerheiligen, Niedersachsen würden in diesem Fall Bayern überrunden, dann müssen Sie als Antragsteller immer eine feine Ironie mitdenken. Aber ein Augenzwinkern kann man nicht mitschreiben - schade.
Auf jeden Fall war die These, dass jeder Eindruck von Beliebigkeit vermieden werden sollte.
Sechstens. Das plötzliche Umschwenken auf den Buß- und Bettag passt aber auch nicht zur Geschichte der Diskussion um diesen Feiertag im Niedersächsischen Landtag, zur Beschlusslage des Landtags und der CDU selbst.
Im Landtag wurde im Jahre 1994 im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung ein Entschließungsantrag beschlossen, der unter Nr. 2 den Satz beinhaltete: Der Landtag betrachtet die Abschaffung eines Feiertages zur Finanzierung dieser Pflegeversicherung als eine derzeit unvermeidbare, aber zutiefst unbefriedigende Lösung.
Später, unter Nr. 4. heißt es: Falls eine anderweitige Finanzierung gelingt, wird der Landtag die Streichung des Buß- und Bettages als Feiertag wieder rückgängig machen.
Das war ein Antrag der CDU-Fraktion. Es wird Ihnen aufgefallen sein, dass die dort genannte Bedingung mitnichten erfüllt ist. Wenn man sich schon an die Problematik dieser Feiertagsdebatte erinnert, dann bitte ganz.
Siebtens. Noch bedeutsamer ist allerdings die grundsätzliche Frage, ob es Angelegenheit des Staates ist, einen christlichen Feiertag zu einem staatlichen zu machen und sich gleichzeitig anzumaßen, ihn mit Sinn zu füllen. Die Verfassung der Bundesrepublik - mehrere Stellungnahmen weisen darauf hin - ist geradezu dadurch geprägt, dass es in Deutschland gemäß den Formulierungen, die Artikel 140 des Grundgesetzes schon aus der Weimarer Verfassung übernimmt, keine Staatskirche gibt, aber andererseits auch keine laizistische Grundsatztrennung von Staat und Religion, sondern eine wechselseitige Unabhängigkeit, wie Wolfgang Huber es formuliert hat.
Da ist die mehrfach gestellte Frage nur allzu berechtigt, ob sich der Staat oder ein Land nicht überhebt, wenn es einen neuen Feiertag wieder einführt und ihn als Gebetstag der Religionen selbst mit Sinn zu füllen sucht, zumal wenn gleichzeitig die Sinnentleerung vorhandener christlicher Feiertage immer weiter voranschreitet. Die Vatertagstouren an Christi Himmelfahrt sind dafür nur ein, aber ein schlagendes Beispiel.
Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen schreibt in ihrer Stellungnahme
„Die bereits bestehenden christlichen Feiertage wieder neu mit ihrem ureigensten Inhalt zu füllen, scheint uns dringender geboten, als allein einen weiteren Feiertag einzufügen.“
Meine sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Anliegen ist ehrenwert, zumal wenn wir es als den Wunsch verstehen dürfen, die Bedeutung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für den Dienst am Gemeinwohl zu würdigen und zu unterstützen. Daraus ist aber kein guter Antrag geworden. Er kann auch nicht durch die
eine oder andere Alternativformulierung geheilt werden, wie es von Herrn Thiele im Ausschuss angedeutet wurde. Daher kann er von der SPDFraktion nur abgelehnt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bertholdes-Sandrock, Sie bestehen ja immer darauf, dass man genau zuhört.
Ich habe in der Rede gesagt: Ihr Anliegen ist ehrenwert. - Das ist es auch. Ihr Antrag ist leider unzureichend.
Ich will hier keine Noten vergeben. Er ist aber - dafür habe ich viele Beispiele gegeben - unzureichend. Sie sind gerade nicht auf die inhaltliche Kritik eingegangen, die in den Ausschussberatungen vorgebracht worden ist. Gerade die Punkte, die ich vorgetragen habe, sind nicht geändert worden. Sie können nicht auf verfehlten Formulierungen insistieren und dann behaupten, wir hätten uns nicht mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Vielleicht gehen Sie noch einmal in sich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ich traurig finde, ist, dass von den vielen Gemeinsamkeiten, die wir im Kultusausschuss und auch in diesem Saal festgestellt haben - das ist auch von Ihnen signalisiert und zum Ausdruck gebracht worden -, jetzt nichts mehr übriggeblieben ist, weil Sie Theater machen wollen.
Nein.
Auch die ausführlichen Zitate, die uns Frau Vockert hat angedeihen lassen,
haben uns eigentlich nur in vollem Umfang bestätigt. Denn dadurch sind diese Gemeinsamkeiten, die wir vorgetragen haben, zum Ausdruck gebracht worden.
Schlimm finde ich, Herr Thiele, die unglaubliche Verzerrung, die hier zum Ausdruck gebracht worden ist. Es ist unseriös, wenn Sie uns vorwerfen, wir täten nichts,
oder wenn Sie den Vorwurf erheben - Herr Försterling, dieser eine Punkt war wirklich sachlich falsch -, ich hätte eine fertige KiTaG-Novelle bis zum Sommer 2014 angekündigt. Ich bin lange genug im Parlament, um so etwas nicht zu formulieren.
Dass dann ein Referentenentwurf vorliegen wird, ist klar.
Insofern wurde ich auch noch sachlich falsch zitiert. Das sind Verzerrungen, die wir uns einfach nicht bieten lassen können.
Die Gegenfrage ist häufig genug an Sie alle gestellt worden: Wo war denn zehn Jahre lang Ihr Konzept? - Wir dagegen können sagen: Hier sagt zum ersten Mal eine Regierung: Den Fahrplan, der uns in einem Entschließungsantrag des Parlaments vorgegeben wird, werden wir angehen und erfüllen! - Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem, was bei Ihnen in zehn Jahren gelaufen ist.
Meine Damen und Herren, uns sollten die Kitas zu wichtig sein, um Theater zu veranstalten. Die CDU hätte allen Grund, lieber gemeinsam mit uns daran zu arbeiten, dass die ergänzenden Mittel dazu vom Bund kommen. Sie hat in der Vergangenheit die Gelder, die von Bundesseite hereingereicht worden sind, auch weitergegeben
und könnte da einen großen Beitrag für die Kinder im Land Niedersachsen leisten. Überlegen Sie es sich gut!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vockert, wenn Sie von Kontinuität sprechen, dann will ich Ihnen zu den Erfahrungen aus den letzten zehn Jahren sagen, was kontinuierlich Ihr Credo war: Wir würden ja gern, wir können es aber nicht, wir haben das Geld nicht! - Diese Kontinuität war da.
Jetzt plötzlich stellen Sie sich hin und sagen Sie: Ja, aber ihr müsst da jetzt ran, ihr müsst das eigentlich sofort machen!
Ich möchte das zweite Stichwort aufgreifen: den „Ruck“. Einen Fahrplan aufzustellen und damit zu einem Ergebnis zu kommen, zu dem die Regierung sagt: „Jawohl, das ist ein Fahrplan, dem können wir folgen“, das ist ein großer erster Schritt. Ich würde sagen: Geben Sie sich den Ruck und beschließen Sie diesen Fahrplan mit!
Geachte Präsident! Leve Kolleginnen un Kollegen! Dat is nu bold teihn Johr her, dat ik dat eierste Mool in dit Hoge Huus platt snackt hebb. Dat was in Juni 2004. Dat geev domals ok en Antrag. De Frakschonen hebbt all mitholpen, den noch wat beter to moken. Ein Johr löter is he dann tosomen besloten worren.. Alltohope hebbt wi seggt: Wi mööt dorför sorgen, dat för dat Nedderdüütsche, dat Plattdüütsche, use Regionaalsproke, un för dat Saterfreeske as Minderheitensproke mehr daan werrt.
Dat is ja man so: Us Land hett mit de Europäische Charta för Regionaal- un Minderheitensproken tauseggt, Plattdüütsch un Saterfreesk besünners to helpen. Dorüm mööt wi seggen: Snack nich so veel - dau wat!
In de Tüskentied hett sick veel daan. Dat kummt nich allens van de neien Regeern. Aver manges hebbt wi alltosomen wat gaud maakt:
De Lehrstauhl för Nedderdüütsch an de Universität Ollenburg is beter utstaffeert worren. All Arbeitssteden dor sünd in de Tüskentied faste inricht.
Ok in de Fortbildung van de Schaulmesters hett sick ne Masse daan.
De Erlass „Die Region und ihre Sprachen im Unterricht“ is ümsett worren.
De Projekte PLATTart un Plattsounds loopt gaud.
Schaulen, de sick besünners för dat Plattdüütsche oder Seelterske insetten doot, de köönt dit Johr dat eierste Mool den Binomen „Plattdeutsche Schule“ und „Saterfriesische Schule“ föhren. De Litje Skoule Skäddel - Grundschule Scharrel - is nu „Seelterfräiske Skoule“. De Grundschaulen in Hankensbüttel, in Gnarrenburg-Kuhstedt, in Steinkirchen un in Wallinghausen un de Realschaul Möörkenschaul in Leer dröfft sick „Plattdüütsche School“ nennen.
Noch mehr is in de Regionen sülms passeert: bi Heimatverenen, bi Speelkoppels un in de Medien. Na ja, dor geiht dat immer noch wat beter.
De Kollegen Renate Geuter, Karl-Heinz Bley un ik, wi wören lesten Saterdag in Hollerup - in Holdorf - bi den Uptakt van dat teihnte Plattdüütsche Johr in dat Ollenburger Münsterland. Dat is ne wunnerbore Soke. Jedet Johr deit ene Gemeende besünners wat för dat Plattdüütsche. Dann övernimmt dat ne ännere Gemeende - in dat Ollenburger Münsterland gifft dat över twintig -, un no twintig Johren geiht dat van vörn wedder los. Dat nennt man up Hoogdüütsch woll Nachhaltigkeit.
Ut Hollerup hebb ik för dat Präsidium denn ok en Hart mitbröcht. Dat is nich nachhaltig. Dat dröfft ji upeten.
Jo, over verstohn kannst dat, ne?
Dat gifft aver immer noch Masse Soken, de mööt wi anpacken. Doröver steiht veel in den Antrag. Ik will dat nich allens uptellen. Mi liggt besünners an een Punkt. Dor geiht dat üm Mensken, de in de Pleeg arbeiten daut.
- In der Pflege.
För de kann dat van Belang ween, de Sproke to kennen, mit de olle Lüü upwassen sünd. Wenn disse Lüü dement werrt, dann is de Kontakt up den
Weg över ehr olle Sproke beter hertostellen. Dann mott dat Personal in de Pleeg dat weten.
Dorto gifft dat nen lüttket Heft, rutgeven van den Bundesraat för Nedderdüütsch mit den Titel: „Respekt für mich und meine Sprache. Plattdeutsch in der Pflege“. Ik kann dat nich allens vörstellen. Aver dat geiht van de Froge, wo dat vandoge all löppt, över Bispellen ut de Praxis in Molbern - Molbergen -, in Wildshusen - Wildeshausen - un ok in Hamburg-Wandsbek bit hen to de Froog: Wu geiht dat wieter? „Snack man ruhig platt mit mi!“, „Singst du en beten mit mi?“, snacken över Bilder ut de ollen Tieden - dat sünd Ideen ut de Praxis. Loot us ok doröver diskuteern!
Ji seiht: Dat Fördern van Nedderdüütsch un Saterfreesk is nich ne Maude för kotte Tied. Dat is ne Upgave up de Duur.
Loot us doröver snacken, proten un küren. Aver denn loot us dat weer alltosomen up en Padd setten.
Mit dat Plattdüütsche hebbt wi en Schatz in Neddersassen. Up de mööt wi kieken, de mööt wi bewohren. De is nich blots gaud för den Alldag, Dönkes un Vertellsels. Dat is ok manges echte Literatur.
Un dorto will ik at Bewies mool een Gedicht van Klaus Groth vördregen. Klaus Groth is nich ut Neddersassen. Aver he hett in use nedderdüütsche Sproke schreven. He is ut Holsteen.
Dat kann he geern daun.
Ik wull dat jüs seggen: Ik hebb blots drei, aver de helpt ju sicher ut.
Ik koom torügge to dat Gedicht van Klaus Groth ut Holsteen. De heff dor vör bold 200 Johren leevt. Dat Gedicht hebb ik dat eierste Mool hört, at Hannes Wader dat sungen hett. Dat güng mi so richtig an ’t Harte. Dat Gedicht heet „Min Jehann“. Klaus Groth hett dat för sien Brauer schreven, at de dood bleven is. Ji köönt dat all verstohn. Probeert dat ut! Ji mösst blots weten: En Sot is en Brunnen.
„Ik wull, wi weern noch kleen, Jehann, Do weer de Welt so grot! Wi seten op den Steen, Jehann, Weest noch? bi Nawers Sot. An Heben seil de stille Maan, Wi segen, wa he leep, Un snacken, wa de Himmel hoch Un wa de Sot wul deep.
Weest noch, wa still dat weer, Jehann? Dar röhr keen Blatt an Bom. So is dat nu ni mehr, Jehann, As höchstens noch in Drom. Och ne, wenn do de Scheper sung Alleen, int wide Feld: Ni wahr, Jehann? dat weer en Ton! De eenzige op de Welt.
Mitünner inne Schummerntid Denn ward mi so to Mod. Denn löppt mi ’t langs den Rügg so hitt, As domals bi den Sot. Denn dreih ik mi so hasti um, As weer ik nich alleen: Doch allens, wat ik finn, Jehann, Dat is - ik sta un ween.”
Leve Lüü, leve Kolleginnen un Kollegen, Regerens koomt un goht, dat Plattdüütsche blifft!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Danke schön, Herr Präsident.
Mit Recht ist das Dialogforum zum Schlussbericht der Expertenrunde zum Thema „Gymnasien gemeinsam stärken“ als beispielhaft sachlich, sogar als Beitrag zum Schulfrieden gelobt worden. Dazu hat sicherlich die umfassende, kenntnisreiche, abgewogene Ausarbeitung der Experten beigetragen. Noch einmal Dank an alle Beteiligten von dieser Seite.
Dazu wird auch beigetragen haben, dass viele Ergebnisse so eindeutig ausgefallen sind. Und dazu wird drittens beigetragen haben, dass sich die Ministerin und mit ihr die Fraktionen von der SPD und den Grünen in allen wichtigen Punkten an diesen Empfehlungen orientiert haben.
Entsprechend positiv waren die Reaktionen von Eltern, Schülervertretern und von Verbänden, und zwar unabhängig von den üblichen Klischees, Ritualen und Kampflinien: Rückkehr zum G 9 im
Grundsatz, damit mehr Zeit zum Lernen in der Sekundarstufe I; eine Rückbesinnung auf vertiefendes Lernen im Sekundarbereich II und das Angebot neuer Prüfungsformen, die Möglichkeit für Leistungsfähige, weiterhin in zwölf Jahren zum Abitur zu gelangen. Das alles findet eine hohe Akzeptanz.
Den geplanten Regelungen stimmt unter den Lehrerverbänden nicht nur die GEW zu, sondern auch der Philologenverband, der von einem Sieg der schulpolitischen Vernunft und von einer besseren Voraussetzung für gründliches Lernen spricht und CDU-Kritik deutlich zurückweist.
Die Niedersächsische Direktorenvereinigung schreibt, dies sei eine fast schon historisch zu nennende Entscheidung und ein gutes Beispiel für gelebte Demokratie.
Auch die Einführung zum Schuljahr 2015/2016 ist unstrittig. Sorgfalt in der Vorbereitung muss sein. Dafür können dann 2015 die Jahrgänge 5 bis 8 gemeinsam starten. Dazu sagt die Direktorenvereinigung: Konsequent und richtig.
Meine Damen und Herren, weil das so ist, liegt der SPD-Fraktion in dieser Aktuellen Stunde auch nicht daran, noch einmal auf die Pauke zu hauen. Wir wollen und ich will betonen, dass all diese Entscheidungen vor allem pädagogisch, also für die Schülerinnen und Schüler, sinnvoll sind.
Dazu wenige Anregungen zum Nachdenken:
Erstens. Nachhaltiges Lernen braucht Zeit. Diese Zeit geben wir den Schülerinnen und Schülern zurück.
Zweitens. Schulentwicklungen, die erfolgreich sein sollen, müssen den gesellschaftlichen Entwicklungen entsprechen, und sie müssen nachhaltig sein, dürfen sich also nicht an Legislaturperioden oder anderen kurzfristigen Erwägungen orientieren. Am Anfang dieses Jahrhunderts gab es dagegen eine weitverbreitete Ungeduld, eine Neigung, immer
mehr Lernerfolge in immer kürzere Zeit zu packen. Das ist in der Durchführung so misslungen, dass es korrigiert werden musste.
Drittens. Bei dieser Reform geht es nicht um ein einfaches Zurück zum alten G 9. Die bessere Einbindung des Ganztags gilt es zu berücksichtigen. Es gilt ferner, die bessere Studien- und Berufsorientierung mit zu bedenken; denn die möglichen Wege sind auch an Gymnasien inzwischen vielgestaltig. Auch die gymnasiale Oberstufe selbst wird modernisiert. Dies ist also keine Rolle rückwärts, sondern eine Fortentwicklung zu einem modernen G 9.
Bei den wenigen Kritikern des Regierungskonzeptes gibt es zum einen die Marktschreier, die schreien, das Gymnasium werde ruiniert, Lehrerstellen würden abgebaut. Diese Argumente sind dürr. Und sie sind falsch.
- Das war nur zufällig identisch mit dem Namen. Denn die benötigten Lehrerstellen bleiben im Saldo über die Jahre fast gleich.
Zum anderen gibt es die Nachdenklichen, die fragen, ob die Leistungsanforderungen nicht doch sinken und ob man den Leistungsfähigen nicht auch systemische Angebote machen müsste. Mit diesen Fragen muss man sich ernsthaft auseinandersetzen.
Zum einen: Die Leistungsanforderungen bleiben in vollem Umfange erhalten und bleiben im Rahmen der KMK-Vereinbarungen.
An die Stelle einiger Klausuren treten andere Prüfungsformen, und auch die Pflichtbelegung von Fächern bleibt bestehen.
Zum anderen sind Varianten denkbar, aber auch die Experten lehnen eine frühzeitige Aussonderung durch eine Schnellläuferklasse eindeutig ab.
Gestatten Sie mir zum Schluss, Herr Präsident, eine pädagogische Reminiszenz: In einer Abiturrede habe ich 1995 das Buch „Die Entdeckung der
Langsamkeit“ von Sten Nadolny behandelt. Damals, vor fast 20 Jahren, lautete mein Fazit: Wir haben uns vielleicht zu einseitig angewöhnt, in Kategorien der Geschwindigkeit und Effizienz zu denken und Lerntempo und Qualität zu unbedacht gleichzusetzen. Der Bedächtige, der Abwägende kommt allzu leicht zu kurz. Das Problem, das John Franklin, der Held des Romans, bei Überlegungen zu einer eigenen Schulgründung anspricht, ist noch heute ein zentrales: Die Schule soll Dauerhaftigkeit lehren, ohne zu langweilen.
Meine Damen und Herren, diese Maxime ist heute noch richtig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch einmal auf die Fragen zum Thema Statistik zurück. Ich frage die Landesregierung angesichts der etwas künstlichen Aufregung um das Aussetzen des Termins 4. Februar: Welche gravierenden Veränderungen hat es in den letzten Jahren zwischen dem Statistiktermin August und dem Statistiktermin Februar jeweils gegeben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies könnte ein schöner Antrag sein, wenn er nicht so viele Selbstverständlichkeiten enthielte, so viele Aufträge an die Regierung, die diese schon - ganz ohne große Worte - erfüllt.
Das ist der Grund, warum ich zunächst den ganzen Vorspann in dieser Rede auslasse. Denn warum soll der Landtag völlig Unstrittiges und nie infrage Gestelltes beschließen, z. B. „dass die Kirchen einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“? Und warum soll er 40 weitere derartige Zeilen bekräftigen?
Aber es scheint doch einige Leute sehr zu stören, dass man sich in dieser Regierung nicht ständig an die Brust klopft und „Herr, Herr!“ ruft, sondern dass diese Regierung im Sinne einer „Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ - so der von Ihnen zitierte Titel des Sozialwortes der Kirchen - handelt.
Insofern könnte man ganz entspannt zustimmend auf diesen Antrag schauen, wenn er nicht in seinen Forderungen oft mit einer völlig unberechtigten indirekten Vorwurfshaltung verknüpft wäre. Die sieben Forderungen an die Landesregierung gehe ich deswegen einmal im Einzelnen durch, um zu skizzieren, worum es in den Ausschussberatungen gehen kann und muss.
Die Landesregierung soll sich, so heißt es in Forderung 1, „zur christlichen Prägung des Landes Niedersachsen in gleichem Maße … bekennen wie auch zum Respekt vor jeder anderen Glaubensüberzeugung“. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur unstrittig, in ihrem Respekt gegenüber dem Christentum wie gegenüber allen unterschiedlichen Glaubensrichtungen und -überzeugungen lässt sich die Landesregierung und lässt sich auch die SPD-Landtagsfraktion von niemandem so leicht übertreffen.
Für die Forderungen 2 und 3, „die Kirchen bei der Ausübung ihrer Aufgaben auch zukünftig zu unterstützen“ und „den Loccumer Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen und das Konkordat zwischen dem Land Niedersachsen und dem Heiligen Stuhl fortzuschreiben“, gilt das Gleiche. Die
Verträge werden nicht nur erfüllt, sie enthalten darüber hinaus eine von niemandem in diesem Hause infrage gestellte Freundschaftsklausel, die besagt, dass etwaige Differenzen im Geiste guter Zusammenarbeit geklärt werden.
In Punkt 4 wird die Landesregierung aufgefordert, „weiterhin am christlichen Religionsunterricht in den Schulen festzuhalten und ihn zu einem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht weiterzuentwickeln“. Dazu kann ich nur das wiederholen, was ich schon in diversen Podiumsdiskussionen zum Ausdruck gebracht habe: Die Formulierung in der Koalitionsvereinbarung, der Religionsunterricht solle weiterentwickelt werden, bezieht sich genau auf solche Elemente. Sie umfasst allerdings mehr und bezieht auch die Entwicklung des muslimischen Religionsunterrichts aus dem Versuchsstadium in die Normalität ein.
Auch das ist also kein Streitpunkt.
Ich gestehe, dass ich den Punkt 5 mit seiner Forderung, „den Religionsunterricht auf die Schuljahrgänge 1 bis 12 bzw. 13 und auf alle Schulformen auszuweiten“, nicht verstehe. Nach meiner Kenntnis gibt es keine Lücke in den Stundentafeln zwischen den Klassenstufen 1 und 13. Vielleicht wäre einfach etwas mehr Sorgfalt bei der Recherche angebracht gewesen. Eine Lücke gibt es allerdings - Herr Grascha hat das erwähnt - beim Fach „Werte und Normen“. Hier wäre es angebracht, zukünftig die Grundschulen einzubeziehen. Das ist ein weiterer Punkt, auf den sich die Formulierung von der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts in der Koalitionsvereinbarung bezog.
Was den Bedarf an Religionslehrern - Punkt 6 - angeht, so werden regelmäßig - und regelmäßig steigend - genügend Lehrkräfte ausgebildet. In Jahrzehnten aber ist es nie - auch der Vorgängerregierung nicht - gelungen, sie alle im Unterricht einzusetzen, weil keine Lehrkraft gezwungen werden kann - das ist eine Besonderheit des Faches -, Religionsunterricht zu erteilen. Das macht die Planung so schwierig, sollte aber in Ruhe diskutiert werden.
Dann folgt noch Forderung 7, „den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag in Niedersachsen anzuerkennen“. Dies ist im Grunde der einzige konkrete und neue Vorschlag im Antrag. Man könnte glatt auf die Idee kommen, dass der Antrag ein bisschen als Mäntelchen dient, um das Thema Reformationstag anzufüttern und einzukleiden. Die
Idee ist auch nicht abwegig. Es gibt aber eine Reihe von Gesichtspunkten zu bedenken und im Ausschuss zu besprechen. Drei davon will ich nennen.
Erstens gab und gibt es in den Schulen eine langjährige Verknüpfung der Regelungen zum Reformationstag mit den Regelungen zum katholischen Feiertag Allerheiligen. In diese Parallelität einzugreifen, könnte zu Schwierigkeiten führen.
Wir werden zweitens im Zuge des aktuell verhandelten Staatsvertrages mit den muslimischen Verbänden auch Feiertagsregelungen zu besprechen haben, die sehr sensibel zu behandeln sind.
Drittens. Wenn dieser Vorschlag mehr sein soll als ein populistisches Angebot, nämlich ein echter Beitrag zur Stärkung des christlichen Profils, dann muss auch gefragt werden, wie ein solcher Feiertag in einer zunehmend säkularen Gesellschaft mit Inhalt gefüllt werden soll.
Das Ringen um die Feiertage hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Feiertagsregelungen sind viel vielschichtiger, als ein wohlfeiler und scheinbar öffentlichkeitswirksamer Vorschlag wie dieser es erkennen lässt.
Längst bekannt ist, dass es zwischen den Ländern erhebliche Unwuchten gibt, übrigens zuungunsten Niedersachsens. Hier für eine Angleichung zu sorgen, ist durchaus ein ehrenwertes Ziel, aber keines, das der Verkündigung der christlichen Botschaft dient, höchstens dem Klingeln in den Kassen. Dabei denke ich z. B. an den „Westfalentag“ in Osnabrück und ähnliche Tage in den Randgebieten des Landes, wenn Feiertage in anderen Bundesländern sind. Ein neuer Feiertag sollte jedenfalls nicht dazu da sein, den nächsten Beitrag zum Feiertagsshopping zu liefern. Das würde jedenfalls nicht zu der religiösen Tiefe passen, die Sie fordern.
Gestatten Sie mir zum Schluss und über die Feiertagsdebatte hinaus eine zusammenfassende Bemerkung: Das Verhältnis zwischen den Kirchen und der Sozialdemokratie in Niedersachsen ist von einer beeindruckenden Normalität und Unaufgeregtheit geprägt. Viele von Ihnen werden das bei den verschiedensten Anlässen erlebt haben. Der Versuch, mit einem solchen Antrag oder mit ähnlichen Formulierungen diesen freundschaftlichen Umgang infrage zu stellen, ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
Über die Details werden wir genauso unaufgeregt im Ausschuss diskutieren.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Ganztagsschulen - das wird ein Markenzeichen der rot-grünen Bildungspolitik. Dieses Markenzeichen ist es auch wert, genauer vorgestellt zu werden.
Ganztagsschule - das wissen alle, die sich als Pädagogen mit diesem Thema auseinandergesetzt haben - ist mehr als ein Schild an der Tür. Ganztagsschule ist auch mehr als nur Unterricht am Vormittag und ein bisschen Betreuung am Nachmittag. Nein, Ganztagsschule umfasst mehr, bedeutet ein erweitertes Bild von einer Schule als Haus des Lernens. Das ist inzwischen sogar weitgehend unstrittig und wird von immer mehr Eltern und Schulen landauf, landab angenommen und gefordert.
Aber all diese sehr einfachen Erkenntnisse waren für die Landtagsfraktionen von CDU und FDP und offenbar auch für die CDU-Kultusminister der jüngeren Vergangenheit entweder unbekannt oder irrelevant.
Sie haben die Schulen zehn Jahre lang völlig allein gelassen, ihnen nur eine Minimalausstattung zugebilligt. Sie haben, wenn man sich die Entwicklung ansieht, offenbar vor allem danach geschielt, für möglichst viele Schulen die Bundesmittel aus dem Ganztagsschulprogramm für Backsteine und Beton zu verwenden, ohne für die Personalausstattung angemessen zahlen zu müssen. Sie haben die Schulen damit in eine Situation gebracht, die eine pädagogische Durchstrukturierung des Tagesablaufs faktisch unmöglich gemacht hat.
Die Unterfinanzierung hat dazu geführt, dass in hoher Zahl rechtlich problematische und prekäre Arbeitsverhältnisse zustande gekommen sind. Dass sich im Kultusministerium Staatsanwaltschaft, Zoll und Rentenversicherung die Klinke in die Hand gegeben haben, ist eigentlich schon ein Skandal für sich.
Nun ist das Aufräumen bekanntlich viel mühsamer und langwieriger, als Chaos zu produzieren. Aber genau das hat sich Rot-Grün in Niedersachsen vorgenommen: aufräumen und neu aufbauen. - Der erste Schritt ist bereits getan. Über die Altfälle der Honorarverträge hat es eine Einigung mit der Rentenversicherung gegeben.
Mit dem Schuljahr 2014/2015 folgt nun der zweite Schritt, beginnt endlich eine neue Ära des Ganztagsunterrichts in Niedersachsen, eine Ära unter
rot-grüner Verantwortung, die endlich, endlich rechtlich abgesicherte, finanziell verlässliche und organisatorisch flexible Verhältnisse mit sich bringt.
Als SPD-Fraktion haben wir dazu sehr klare Vorstellungen, von denen wir wissen, dass sie entsprechend der Koalitionsvereinbarung auch von der grünen Fraktion geteilt werden. Ein neuer Ganztagserlass, der in Arbeit und fast fertiggestellt ist, wird sich - da bin ich sehr sicher - an diesen Zielvorstellungen orientieren.
Was sind die Merkmale? - Ich will acht Punkte nennen:
Erstens. Die Schule, die ein gutes, von vielen angenommenes Angebot hat, soll belohnt werden. Daher soll umgesteuert werden von einem Klassenzuschlag auf einen Teilnehmerzuschlag.
Zweitens. Gefördert werden soll ein ganzheitliches Ganztagsangebot, das die Schule - ich erwähnte es - wirklich als Haus des Lernens erkennbar macht, das die Angebote auch über den ganzen Tag verteilt.
Drittens. Damit einher geht eine Veränderung der Lern- und Lehrkultur. Ein besserer Umgang mit der Heterogenität, der Vielfalt der Schülerschaft wird möglich.
Viertens. Zwingend dazu gehören ein warmes Mittagessen und eine vernünftige Verteilung der notwendigen Pausenzeiten.
Fünftens. In eine solche Rhythmisierung des Tagesablaufs gehört auch Zeit für freie Gestaltung, gehören auch Lern- und Übungszeiten.
Sechstens. Wir stellen uns eine sehr flexible Ausgestaltung des Ganztags vor, um den Elternwillen berücksichtigen zu können. Das betrifft auch die Frage der offenen, der teilgebundenen und der gebundenen Ausgestaltung. Es sollte möglich sein, neue Konzepte in Ruhe zu erproben.
Siebtens. Die Sorgen bisheriger Kooperationspartner nehmen wir ernst. Kooperationsverträge werden weiterhin möglich sein.
Achtens. Gegenüber dem gegenwärtigen Stand soll keine Schule schlechter gestellt werden, auch nicht bei bisher geringen Teilnehmerzahlen. Alle sollen die Gelegenheit bekommen, sich an die neuen Standards zu gewöhnen.
Meine Damen und Herren, das ist eine enorme logistische und pädagogische Herausforderung,
die wir mit hohem Mitteleinsatz vollziehen. Das wurde bei den Haushaltsberatungen deutlich.