Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Netzausbau beschleunigen - Akzeptanz erhöhen - Angemessene Entschädigungszahlungen einführen“ - dazu liegen ein CDU-Antrag und eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, über die wir heute zu entscheiden haben. Beide haben das Ziel, den Leitungsausbau unserer Stromtras
Zweitens geht es darum, die Akzeptanz für den Bau der neuen Leitungen erhöhen. Dabei denke ich ganz besonders an die vielen Bürgerinitiativen, die natürlich Bedenken haben. Das ist schon einmal gesagt worden. Auch insoweit muss die Akzeptanz erhöht werden, und auch diese müssen beim Ausbau der Trassen mitgenommen werden.
Ich bin kürzlich bei einer Bürgerinitiative in Bockenem gewesen, die mir gesagt hat: Wir werden nicht gefragt; hier werden die großen Masten einfach hingestellt. - Ich weiß nicht, wer den Ort Bockenem kennt. Das ist ein kleines, schönes Örtchen im Tal mit leicht ansteigenden Hügeln, und auf diese Hügel sollen die 150 m hohen Anlagen gebaut werden. Das ist eine große Belastung für die Bürger, und außerdem werden die Häuser, die dort stehen, an Wert verlieren. Das ist gar keine Frage.
Einigkeit herrscht mit Sicherheit darüber - das hat Herr Deppmeyer auch gesagt -, dass der Netzausbau beschleunigt werden muss. Weitere Verzögerungen würden den Erfolg der Energiewende infrage stellen.
Der CDU-Antrag möchte die Akzeptanz gerade bei den Grundstückseigentümern erhöhen und spricht wenig davon, dass die Akzeptanz bei den Menschen im Land allgemein erhöht werden sollte. Er möchte auch erreichen - das ist durchaus in Ordnung -, dass angemessene Entschädigungen gezahlt werden, und hierbei muss man das Wort „angemessen“ stark unterstreichen.
Ich frage mich immer: Was sind die Erwartungen hinsichtlich angemessener Entschädigungen? Wünscht man sich vielleicht Entschädigungen, wie sie beim Bau von Windkraftanlagen gezahlt werden? Das haben wir ja durch, und hierfür sind ja Entschädigungen zu zahlen. Ich hoffe, das sind hier nicht die Erwartungen.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: In unserem Antrag steht explizit, was wir erwarten! - Gegenruf von der SPD: Herr Hausmann hat das explizit aus- geführt! - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Sie haben unseren Antrag nicht gelesen!)
Ich mache es sowieso kurz. Ihr könnt ruhig noch ein bisschen dazwischenreden. Die Zeit zu warten habe ich noch.
Im Handelsblatt ist nachzulesen, dass inzwischen 100 000 Euro Pacht pro Jahr für Windkraftanlagen gezahlt werden. Berechnet werden diese Pachtpreise nach einer ganz einfachen Formel: Der Pächter will heute in der Spitze an den Stromerträgen eines Windrades mit bis zu 13 % beteiligt werden. Für ein Windrad, das an einem durchschnittlichen Standort in Deutschland rund 6 Millionen Kilowattstunden produziert, ergeben sich so Pachteinnahmen von rund 70 000 Euro im Jahr - wohlgemerkt für eine Anlage - und, wie ich sagte, in der Spitze sogar bis 100 000 Euro.
Es ist noch nicht lange her, da galten 10 % Beteiligung als absolute Spitze. Nun mussten es 13 % sein. Wer glaubt, dass es an die Rendite der Netzbetreiber geht, wenn wir viel zahlen, der ist sicherlich im Irrtum. Den Preis, der hier gezahlt wird, bezahlt nicht der Netzbetreiber; den bezahlt der Endverbraucher über den Strompreis.
Ich habe mich hingesetzt und es einmal ausgerechnet: Für eine solche Anlage braucht man ein Fundament von 15 mal 15 m, man braucht eine Zuwegung, man braucht eine Stellfläche für einen Kran, und man braucht eine Fläche für ein Trafohaus. Somit sind es ungefähr 500 m², die ich für eine Anlage benötige. Bei 100 000 Euro wäre das
ein Pachtpreis von 2 000 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Ich glaube, das ist nicht das Ziel Ihres Antrages.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir alle wissen um die Notwendigkeit des Netzausbaus und wollen alles Mögliche tun, um ihn zu beschleunigen. Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag hat der Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir für diese Ziele eine breite Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung erzielen möchten und die Belange der Privateigentümer, die ihre Flächen zur Verfügung stellen, besonders berücksichtigen wollen. So lautete auch unser Änderungsantrag. Ziel des Änderungsantrags ist es, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass geprüft wird, § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes durch eine entsprechende Formulierung zu ergänzen, mit der für die Beanspruchung privater Flächen eine bessere Entschädigungsregelung getroffen werden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Entschädigungen künftig auch als wiederkehrende Zahlungen geleistet werden können. Auch insoweit sind wir uns, so glaube ich, alle einig.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich spreche von angemessenen Entschädigungen. Das habe ich, so denke ich, deutlich gemacht. Denn alle Mehrkosten zahlt letztlich nicht der Investor oder der Netzbetreiber, alle Mehrkosten zahlt der Gebührenzahler.
Auch der Hinweis, dass die finanziellen Auswirkungen für den Endverbraucher gering sind, nutzt diesen nichts. Überall kommt etwas Geringes hinzu, und dann kommt man zu einer großen Summe. Auf der anderen Seite wird dann beklagt, dass die Stromkosten aufgrund des Erneuerbare-EnergienGesetzes steigen. Ich denke, wir sollten darauf achten, dass in solchen Bereichen die Kosten oder die Baukosten nicht ins Unermessliche steigen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses enthält, so meine ich, unser beider Ziel. Wir haben es etwas schlanker formuliert, aber das Ziel unserer Anträge ist das gleiche. Ich denke, wir können durchaus gemeinsam zustimmen. Ich würde mir wünschen, dass es so kommt und wir alle der Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit unserem Änderungsantrag zustimmen. Das wäre im Interesse der Energiewirtschaft und im Interes
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Hausmann, es geht hier nicht um eine Entschädigung, die in etwa auf dem Niveau angesiedelt ist, das bei Windenergieanlagen üblich ist. Vielmehr geht es hier darum, dass es eine staatliche Aufgabe ist, für funktionierende Netze zu sorgen, auch für ein leistungsfähiges und effektives Energieleitungsnetz in der Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen dieses Netz im Zuge der Energiewende ausbauen.
Das Betreiben dieses Netzes in Niedersachsen ist auf ein privatwirtschaftliches Unternehmen, die TenneT AG, übertragen worden. Diese TenneT AG kann natürlich mit jedem Grundeigentümer - sei er Waldbesitzer, sei er Landwirt oder nicht - einen bilateralen Vertrag aushandeln, in dem man sich fair einigt. Das Problem ist nur: Wenn die TenneT die Bedingungen des Grundeigentümers nicht fair findet, wenn die TenneT nicht will, dann kommt sie mit dem Enteignungsgesetz, und dann ist jedwede Verhandlungsposition des Grundeigentümers perdu.
Wenn wir darin übereinstimmen, dass wir diesen Zustand nicht wollen, dann sollten wir nicht die Landesregierung um Prüfung bitten, sondern die Landesregierung auffordern, im Sinne dessen, was die Agrarministerkonferenz schon vor einigen Jahren einvernehmlich beschlossen hat, ein gutes Signal aus Niedersachsen zu setzen und an das Enteignungsgesetz heranzugehen, damit ein privatrechtliches Unternehmen mit dem Grundeigentümer auf Augenhöhe faire Bedingungen aushandeln muss. Das wollten wir mit unserem Antrag auf den Weg bringen.
Herr Dammann-Tamke, ganz kurz: Ich meine nicht, dass wir das weichspülen. Wir bitten die Landesregierung nicht um Prüfung, sondern fordern sie auf, sich dafür einzusetzen, dass § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes geändert wird. So haben wir es in unserem Änderungsantrag formuliert. Auch die Möglichkeit der Entschädigung in jährlich wiederkehrenden Zahlungen haben wir aus Ihrem Antrag übernommen. Wir spülen da sicherlich nichts weich. Wir haben durchaus auch die Interessen der Grundeigentümer im Blick. Die möchten wir nicht der Willkür anderer aussetzen; auch das habe ich gesagt.
Ich glaube, wir sind gemeinsam auf dem gleichen Wege. Wir haben die Entschließung etwas schlanker formuliert. Gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass auch Sie der Beschlussempfehlung zustimmen könnten.
Vielen Dank. - Jetzt hat sich der Kollege Volker Bajus vom Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte, Herr Bajus!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen für den Ausbau der erneuerbaren Energien neue Stromleitungen. Das ist keine Frage. Die neuen Stromtrassen müssen sorgfältig geplant werden. Hier bringt sich unsere Landesregierung mit ihrem Sachverstand konstruktiv ein. Dafür vielen Dank!
Wir haben auf Landesebene einen parteiübergreifenden Konsens darüber, dass die erforderlichen Leitungen eigentlich in größerem Umfang unterirdisch verlegt werden sollten, um die Akzeptanz zu fördern. Leider sehen das die in Zeiten von Union und FDP auf Bundesebene auf den Weg gebrachten Netzausbaugesetze explizit nicht vor. Mangelnde Akzeptanz aber ist dem Netzausbau in der Tat nicht gerade förderlich.
Hierzu ein aktuelles Beispiel: Über fünf Jahre nach Inkrafttreten des Energieleitungsausbaugesetzes, EnLAG, sind von den geplanten 1 877 km nicht einmal 100 realisiert. Das ist die Bilanz der alten Bundesregierung und eine Bankrotterklärung für die Energiewende à la Bundeskanzlerin Merkel.
Meine Damen und Herren, der Ausbau der Leitungsinfrastruktur braucht größtmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung insgesamt, vor allem aber - da sind wir bei Ihnen - bei den Land- und Forstwirten, deren Flächen überspannt werden oder auf deren Flächen die Masten stehen. Deshalb ist es natürlich erforderlich, deren Belange bestmöglich zu berücksichtigen.
Aber wir dürfen doch nicht so tun, als wenn es heute noch keine Entschädigung gäbe. Wir müssen doch darüber reden, wie wir das bestmöglich realisieren können. Denn am Ende - das können wir drehen und wenden, wie wir wollen - muss die Leitung irgendwo entlangführen, muss der Mast irgendwo stehen.