Protokoll der Sitzung vom 24.09.2014

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun die Sozialministerin das Wort. Frau Ministerin Rundt, bitte!

(Helge Limburg [GRÜNE] und Thomas Schremmer [GRÜNE] be- sprechen sich an der Regierungs- bank)

- Die Kollegen darf ich bitten, die Beratungen an der Regierungsbank einzustellen. - Vielen Dank.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man von Zukunftsberufen spricht, gehören auf jeden Fall die Pflegefachberufe dazu. Das Gesundheitswesen boomt, und der Bedarf an pflegerischer Versorgung steigt aufgrund der demografischen Veränderungen. Die demografischen Veränderungen sind zunächst einmal eine durchaus positive Nachricht; denn wir haben statistisch eine deutlich höhere Lebenserwartung. Wer will das nicht gerne hören! Die höhere Lebenserwartung geht nicht typischerweise mit Pflegebedürftigkeit einher. Alter kann man in hohem Maße in Gesundheit und mit freier Lebensgestaltung erleben.

Es wäre natürlich fahrlässig, in Anbetracht dieser demografischen Zahlen dennoch nicht auch die Frage von Pflegebedürftigkeit ins Auge zu fassen. Die Zahl junger Menschen, die in das Berufsleben einsteigen können, wird in den nächsten Jahren vorhersehbar abnehmen. Pflegeberufe stehen in Konkurrenz zu vielfältigen anderen Ausbildungen am Arbeitsmarkt. Das Rennen um diese Fachkräfte hat längst begonnen.

Vor diesem Hintergrund ist ein zentraler pflegepolitischer Schwerpunkt der Landesregierung die Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung. In der Altenpflegeausbildung lernen derzeit zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft, die ein Schulgeld erheben. Das ist teilweise auch in anderen Bildungsbereichen so. Aber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der daraus für die Pflege resultierenden Herausforderungen verdient die Altenpflege unser besonderes Augenmerk.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir dürfen nicht verkennen, dass eine finanzielle Belastung viele Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger davon abhalten würde, den Altenpflegeberuf zu ergreifen. Ich bin der Ansicht, dass man einen solchen sozialpolitisch wirklich notwendigen Teil nicht über den Bereich der freiwilligen Leistungen regeln darf. Das unterscheidet uns von der alten Landesregierung.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes geben wir den Schülerinnen und Schülern in der Altenpflege die so wichtige Sicherheit, dass ihre schulische Ausbildung kostenfrei ist und bleibt. Wir hoffen, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung so weiterhin auf gutem Niveau gehalten werden kann.

Auch ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf in den Ausschüssen aus den Reihen der Opposition so breite Zustimmung bekommen hat, und will kurz auf das Thema Datenschutz eingehen. Die dort vorhandenen Datenschutzregelungen haben wir in Abstimmung und auf besonderen Wunsch des Datenschutzbeauftragten eingeführt. Ich gehe also davon aus, dass sie als gesetzliche Grundlage hier genügen.

Vielleicht zur Beruhigung der FDP: Gerade der Verband, der sich im Moment energisch mit Datenschutzproblemen befasst, hat uns dazu gebracht, hier eine rechtssichere Grundlage einzuführen, nämlich den Datenschutz in diesem Gesetz wirklich zu verankern. Auch zur Beruhigung: Eine Vollerhebung ist nicht geplant und wird auch nicht erforderlich sein. - Lassen wir also bitte beim Datenschutz die Kirche im Dorf! Man kann sich auch die Hose mit der Kneifzange anziehen!

Wir sind sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Altenpflegerinnen und Altenpflegern deutliche Unterstützung bei der Ausbildung zukommen lassen können. Das ist uns sehr wichtig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die FDP-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Die Ministerin hat die Redezeit etwas überzogen. Die FDP hat noch eine Restredezeit, sodass ich Ihnen insgesamt für eineinhalb Minuten das Wort gebe. Bitte schön, Herr Försterling!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte nur noch einmal für das Protokoll eindeutig klarstellen, was mit diesem Gesetz verabschiedet wird. Nicht zu Unrecht hat die Kollegin Polat von den Grünen in ihrer Rede gesagt: Vielleicht besteht tatsächlich noch der eine oder andere Restzweifel. - Ich finde, dass man dann, wenn Restzweifel bestehen, einem Gesetz grundsätzlich nicht zustimmen sollte.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was hier heute verabschiedet werden soll, bedeutet nichts anderes, als dass künftig jede in Niedersachsen gepflegte Person in einem Register erfasst wird und dass erfasst wird, welcher Pflegedienst sich um diese Person kümmert und welche

Leistungen abgerechnet werden. Das heißt, in dieser Datei werden dann auch der Krankheitszustand und der Krankheitsverlauf und die Behandlungen dieser Person erfasst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der größte Eingriff seit der Volkszählung. Genau diejenigen, die in den 80ern gegen die Volkszählung gekämpft haben, wollen Sie jetzt mit ihren Krankheitsbildern erfassen, weil sie sich nicht mehr wehren können.

(Beifall bei der FDP - Petra Tiemann [SPD]: Das ist in jeder Pflegedoku- mentation genauso!)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Schwarz um das Wort gebeten. Auch Sie haben zusätzliche Redezeit. Eineinhalb Minuten. Bitte!

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Ich glaube, das versteht er trotzdem nicht!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es ganz klar zu sagen, Herr Försterling: Das, was Sie hier kritisieren, ist die Übernahme einer Erblast Ihrer vorhergehenden Koalition.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie haben das Thema fünf Jahre ausgesessen. Sie konnten sich nicht einigen.

(Jörg Bode [FDP]: Weil wir für den Datenschutz eingestanden haben! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Nein, das ist an der Stelle genau der Punkt! - Hier gibt es eine Vorlage des Datenschutzbeauftragten. Sie ist in Abstimmung mit dem Ministerium vom GBD abgeprüft und bearbeitet worden. Das haben Sie fünf Jahre nicht getan. Gestern Abend hat ein hochinteressanter Lobbyismus begonnen, was diese Frage betrifft. Dazu haben wir alle Briefe bekommen.

(Zustimmung von Susanne Menge [GRÜNE])

Deshalb haben wir in der Koalition gesagt: Wir lassen uns jetzt nicht auf diesen Populismus ein, sondern es wird geklärt, was Sie liegengelassen haben, was im Gesetzgebungsverfahren bisher keine Rolle gespielt hat, und wenn es aufgrund Ihrer Vernachlässigungen einen Änderungsbedarf

gibt, dann werden wir das mit dem Haushaltsbegleitgesetz geradeziehen. - So weit zur Entstehungsgeschichte.

Hier geht es um Schulgeldfreiheit - ein Thema, das Sie übrigens auch fünf Jahre lang ausgesessen haben.

(Christian Dürr [FDP]: Sie haben das verhindert! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Wir sind stolz, dass wir Wort halten und mit dieser Regelung endlich Klarheit schaffen.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Und das machen die Grünen mit? Ihr seid so peinlich!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz wurde bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion so beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1783 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1987 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2015

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Schwarz, CDU-Fraktion, das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es heute keine langwierige Diskussion, weil sowohl in den Ausschüssen, die an den Beratungen beteiligt waren, als auch im federführenden Sozialausschuss große Einigkeit hinsichtlich der Regelung besteht.

Wir beziehen uns dabei auf § 14 a des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII, wo letztendlich geregelt wird, wie die Ausgleichsbeiträge für die Kommunen geleistet werden und wie der Berechnungsschlüssel darin verankert ist. Das ist den Kommunen bereits im Frühjahr dieses Jahres vom Sozialministerium mitgeteilt worden. Seitens der kommunalen Spitzenverbände gab es die Rückmeldung, dass keine Einwände gegen diese Regelung bestehen. Dem sind wir im Sozialausschuss gefolgt.

Wir hatten gesagt, dass die kommunalen Spitzenverbände noch einmal angehört werden sollen. Das ist auch geschehen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das noch einmal begrüßt. Allerdings haben sie auch auf einen weiteren angeblichen Klärungsbedarf hingewiesen, nämlich in Bezug auf § 116 SGB XII, wonach fachkundige bzw. sozial erfahrene Dritte bei Widerspruchsverfahren mit hinzugezogen werden sollen.