Protokoll der Sitzung vom 24.09.2014

So sah schwarz-gelbe Bildungsverantwortung aus. Damit ist jetzt zum Glück Schluss.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von den GRÜNEN und von der SPD: Hört, hört!)

Mit dem Beginn dieses Wintersemesters sind Studiengebühren endgültig passé, und wir haben die den Hochschulen wegfallenden Einnahmen vollständig kompensiert.

Allen voran - offenbar kann man das nicht oft genug erklären - gibt es drei gute Gründe, Studiengebühren abzuschaffen: erstens das Thema Chancengerechtigkeit, zweitens das Thema Fachkräftemangel und drittens das Thema Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen.

Zum Thema Chancengerechtigkeit: Studiengebühren verschlechtern die Bildungschancen von klugen jungen Menschen aus Familien mit geringem Einkommen. In diversen Befragungen - auch in der letzten Befragung durch die HIS - zum Thema Studiengebühren haben insbesondere weibliche und bildungsferne Studienberechtigte als Grund dafür, dass sie kein Studium aufgenommen haben, Studiengebühren angegeben.

Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sind aber die sogenannten Bil

dungsreserven. Das heißt, genau diese Menschen wollen wir doch auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in unserer Wissensgesellschaft zusätzlich an unsere Hochschulen holen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Studiengebühren hatten also einen absolut falschen Steuerungseffekt.

Lieber Herr Grascha, glücklicherweise hat der Bund eingesehen, dass man Menschen aus einkommensschwachen Familien Geld für ihr Studium mit auf den Weg geben muss - nämlich BAföG -, und es kann nicht gut gehen, wenn die Länder den Studierenden gleichzeitig wieder Geld abnehmen.

(Ulf Thiele [CDU]: Jetzt haben Sie ihnen aber auch Geld abgenommen! Sie haben es zweckentfremdet! - Ge- genruf von Petra Tiemann [SPD]: Wir haben es ihnen nicht weggenommen! Verstehen Sie das immer noch nicht?)

Der aktuelle OECD-Bildungsbericht hat das deutsche Problem in Bezug auf Bildungsgerechtigkeit noch einmal sehr deutlich beschrieben: Für Schüler aus sozialschwachen Familien - so heißt es dort - bleibt das Versprechen „Aufstieg durch Bildung“ häufig eine Illusion. In Deutschland gehen Kinder von hoch qualifizierten Eltern - das sind meistens auch die einkommensstarken Familien - mit einer doppelt so großen Wahrscheinlichkeit an die Uni, an die Fachhochschule oder in die Meisterklasse wie Kinder von geringer gebildeten Eltern.

Insofern besteht eine klare Abhängigkeit des Bildungsaufstiegs von den Kosten einer Ausbildung. Für die jungen Menschen selbst, die aufgrund der Studiengebührenhürden kein Studium aufnehmen können, bedeutet das eingeschränkte Berufsperspektiven mit allen möglichen Auswirkungen wie einem niedrigeren Einkommen und einer größeren Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden.

Zum Thema Fachkräftemangel: Wenn die Aufnahme eines Studiums an den Kosten scheitert, ist das keinesfalls nur ein individuelles Problem für die, die davon betroffen sind. Denn wenn die Aufnahme eines Studiums an den Gebühren scheitert, dann bedeutet das auch, dass das Fachkräftepotenzial nicht ausgeschöpft wird.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Mangels an hervorragend ausgebildeten jungen Menschen sind Stu

diengebühren aus wirtschaftlicher Sicht ebenfalls ein Fehler. In Niedersachsen liegt der Anteil der Beschäftigten mit einem akademischen Berufsabschluss mit 11,9 % weit unter dem Bundesdurchschnitt in Höhe von 15 %. Das heißt, das ist eine unserer ganz klaren strukturellen Schwächen. Das ist ein Problem für die niedersächsischen Unternehmen, und hier hilft nur: Abbau der Hürden zum Studium und Verbesserung der Studienbedingungen. Beides machen wir durch die Abschaffung der Studiengebühren und die Einführung der Studienqualitätsmittel.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zum Thema Wettbewerbsfähigkeit: Auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen wird durch die Abschaffung der Studiengebühren in Kombination mit vollständiger und dynamischer Kompensation der wegfallenden Einnahmen gestärkt.

Niedersachsen weist schon seit Jahren bei den Studienanfängerzahlen den bundesweit höchsten Wanderungsverlust von Erstimmatrikulierten auf. Das hat auch etwas mit Studiengebühren zu tun. Das Statistische Bundesamt - die Zahlen sprechen eine klare Sprache - weist klar aus, dass drei von fünf Gebührenländern - nämlich Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern - Wanderungsverluste hatten. Auf der anderen Seite konnte Nordrhein-Westfalen, das die Studiengebühren schon zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft hat, seitdem Wanderungsgewinne verbuchen.

(Christian Grascha [FDP]: Wir werden beobachten, ob sich das dramatisch verändert!)

Meine Damen und Herren, für die Zukunftsfähigkeit des Landes ist die Förderung der jungen Generation von zentraler Bedeutung. Und weil die Landesregierung diesem Ziel eine so hohe Bedeutung beimisst, hat sie das Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge auf den Weg gebracht

(Jörg Hillmer [CDU]: Die Rede ist doch zwei Jahre alt!)

und gleichzeitig den Hochschulen mit dem Hochschulentwicklungsvertrag langfristige Planungssicherheit gegeben.

Trotz aller Unkenrufe gilt nämlich: Die wegfallenden Einnahmen aus den Studiengebühren werden den Hochschulen vollständig und dynamisch er

setzt. Und mehr noch: Im kommenden Jahr werden die Ausgaben für die Hochschulen weiter steigen. Im Haushalt sind für diesen Aufgabenbereich über 2,3 Milliarden Euro veranschlagt. Das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von mehr als 6,2 %.

Wir begegnen dem Sanierungsstau an den Hochschulen mit einem Investitionspaket in Höhe von 160 Millionen Euro in vier Jahren. Wir stellen bis 2020 für die Entwicklung der Fachhochschulen 480 Millionen Euro bereit. Wir stärken die Lehrerbildung.

Sie sehen: Wir entziehen den Hochschulen kein Geld, sondern wir stocken auf. Und die BAföGVereinbarung, das Geld in der Bildung zu lassen, wird von Niedersachsen 1 : 1 eingehalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Fazit, meine Damen und Herren: Bei Rot-Grün stehen Bildung, Gerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Landes ganz vorne auf der Agenda. Darauf können sich auch die Hochschulen in Niedersachsen verlassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit erstens am Ende der Besprechung zu Punkt d angekommen.

Ich kann zweitens feststellen, dass damit die gesamte Aktuelle Stunde für diesen Tagungsabschnitt beendet ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe die nächsten beiden Tagesordnungspunkte vereinbarungsgemäß zusammen auf den

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1854

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Haushaltsbegleitgesetz 2015 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1982

Zunächst hat zur Einbringung zu Tagesordnungspunkt 5 Herr Finanzminister Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich hier vorne am Rednerpult des provisorischen Plenarsaals erst einmal orientieren - Herrn Hilbers habe ich im Auge.

(Heiterkeit)

Herr Hilbers, für uns Finanzpolitiker ist das ein schöner Tag - eine kostengünstige, aber schöne Lösung. Da lacht das Herz. Wir wollen hoffen, dass sich das in den nächsten Monaten so fortsetzt. Das Staatliche Baumanagement - vielleicht darf ich auch das einmal anmerken - hat hier einen guten Job gemacht. Danke!

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute den Haushaltsplanentwurf 2015 zur Beratung vor. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Mipla 2014 bis 2018 beschlossen, die Ihnen ebenfalls bereits vorliegt.

Der ausgewogene Ausgleich zwischen Haushaltskonsolidierung und inhaltlicher Schwerpunktsetzung zur Gestaltung der Zukunft des Landes bleibt oberstes Ziel der Niedersächsischen Landesregierung. Der eingeschlagene Weg - Finanzierung notwendiger Zukunftsinvestitionen auf der einen Seite und solide Finanzpolitik auf der anderen Seite - wird weiter konsequent beschritten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Haushaltsentwicklung im Gleichgewicht - das ist das zugrunde liegende Prinzip. Damit unterscheiden wir uns von der Symbolpolitik der Vorgängerregierung. Wir tun nicht so, als ob wir die Nettokreditaufnahme senken könnten, um gleichzeitig das fehlende Geld mit Einmaleffekten zu ersetzen oder mit Handlungsbedarfen in der Mipla zu kaschieren.

Wir planen - so wie im vorigen Jahr - die Fortsetzung des kontinuierlichen, soliden Defizitabbaus mit dem Ziel, spätestens 2020 bei der Neuverschuldung null anzukommen. Wir bekräftigen diesen Weg mit dem Haushaltsplanentwurf und der Mipla: 120 Millionen Euro Minus bei der Nettokreditaufnahme Jahr für Jahr!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Kreditfinanzierungsquote, also der Anteil neuer Schulden am Landeshaushalt, beträgt im Jahre 2015 nur noch 2,1 %. Das ist besser als im Vorkrisenjahr 2008, als die Quote bei 2,3 % lag. In der langen Reihe ist es ein historisch niedriger Wert. In den vergangenen Jahrzehnten pendelte der Wert der Kreditfinanzierungsquote nämlich zwischen bestenfalls 5 % und 14 %. Davon sind wir ein ganzes Stück entfernt. In den Planungsjahren fällt die Quote in der Mipla dann jedes Jahr auf ein neues Allzeittief. Im letzten Mipla-Jahr 2018 wird sie nur noch 0,8 % betragen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Rückführung der Nettokreditaufnahme, meine Damen und Herren, ist bei der Haushaltskonsolidierung ein wichtiger Faktor, aber leider nicht der einzige. Genauso wichtig ist der Abbau des strukturellen Defizits, das neben der Nettokreditaufnahme auch Einmaleffekte wie Beteiligungsveräußerungen oder Rücklagenentnahmen enthält. Gegenüber dem von der Vorgängerregierung übernommenen Fehl - Sie erinnern sich! - von 1,3 Milliarden Euro sind seit 2013 bedeutende Konsolidierungsschritte gelungen.

(Zuruf von der CDU)