Das heißt, mit unserem Tariftreue- und Vergabegesetz stellen wir sicher, dass der Wettbewerb, den wir in Deutschland haben, weiterhin - Stichworte Tarif und Mindestentgelt - unter faireren Bedingungen stattfindet. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Aufträge, die sozusagen ins Ausland gegeben und dort ausgeführt werden, am Ende nicht mehr unseren Standards entsprechen, wenn wir sagen, da sollen 8,50 Euro gezahlt werden.
Was bedeutet das? - Wir haben ja mehr Aufgaben, als nur ein Landesvergabe- und Tariftreue- und Vergabegesetz zu machen. Wir brauchen wirtschaftliche Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Aufträge, die vergeben werden, auch in Deutschland umgesetzt werden können. Das heißt, unsere Unternehmen müssen die Perspektive haben, mit den vergaberechtlichen Möglichkeiten am Wettbewerb teilzunehmen. Ich glaube, dass wir mit unserem Gesetz eine ganze Menge dafür getan haben und dies damit auch ein Stück weit sicherstellen können.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Fraktion der CDU. Kollege Fredermann, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Niedersächsische Landesregierung sich sehr stark an Gesetzestexten der Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen orientiert, frage ich die Landesregierung, ob sie Kenntnis davon hat, wie die nordrhein-westfälische Landesregierung zukünftig mit ihrem Tariftreue- und Vergabegesetz aufgrund der Rechtsprechung des EuGH umgehen möchte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fredermann, angesichts der Tatsache, dass das Urteil noch nicht besonders alt ist - das muss man dazusagen -, liegen uns bisher keine Erkenntnisse darüber vor, wie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen damit umgehen wird.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt auch von Herrn Fredermann. Kein Irrtum: zwei Wortmeldungen. - Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie gedenkt die Landesregierung vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung zu verhindern, dass sich Unternehmen Subunternehmer aus dem Ausland holen, um Aufträge günstiger ausführen zu können, und somit die Mindestlohnpflicht umgehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fredermann, ich bin Ihnen für diese Frage sehr dankbar; denn sie greift genau die politische Diskussion auf, die Grundlage dafür war, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg gebracht haben. Deswegen noch einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns sozusagen unterstützen und bestätigen, dass es der richtige Weg war, für Rahmenbedingungen und Ordnung bei der Vergabe zu sorgen!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Gabriela König [FDP]: Nein! - Jens Nacke [CDU]: Das ist rechtswidrig, Herr Kollege!)
Der zweite Punkt ist: Auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Aufträge erfüllen, gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz in vollem Umfang. Wir reden angesichts des Beispiels der Bundesdruckerei, die einen Auftrag an ein Subunternehmen in Polen vergeben hatte, ja von Aufträgen, die in Gänze nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland ausgeführt werden. Denn bei Aufträgen, die von ausländischen Unternehmen im europäischen Ausland durchgeführt werden, dürfen wir nicht den deutschen Mindestlohn vorschreiben. Genau das ist der Unterschied.
Im Kern können wir sicherstellen, dass die notwendigen Regelungen umgesetzt werden, aber das gilt natürlich nur für Aufträge, die in Deutschland ausgeführt werden. Wir sollten allesamt ein großes Interesse daran haben, dass der Wettbewerb, den wir bei öffentlichen Vergaben in Deutschland auf vernünftige Beine gestellt haben, am Ende dazu führt, dass die Unternehmen in Deutschland im europäischen Wettbewerb bestehen können. Das muss unser Interesse für die Arbeitsplätze in unserem Land sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie heute - also nach dem Urteil des EuGH - auf unsere Frage Nr. 3 erklärt haben, dass die Auftragsvergabe bei der Delegationsreise des Ministerpräsidenten deshalb nicht zu beanstanden ist, weil sie außerhalb der Europäischen Union stattgefunden hat, aber am 4. August dieses Jahres dem Landtag auf eine Kleine Anfrage der FDP durch Ihre Staatssekretärin geantwortet haben - das war also vor der Entscheidung des EuGH, aber nach der Auftragsvergabe -: „Das NTVergG
findet unabhängig davon, wo die Leistung … erbracht wird, Anwendung. Entscheidend ist allein, dass ein niedersächsischer öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag vergibt.“, frage ich die Landesregierung: War zu dem Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Ministerpräsidenten dieses Handeln nach Ihrer Auffassung rechtswidrig, und ist er nur durch das EuGH-Urteil vor den Sanktionen des Wirtschaftsministers geschützt worden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, ich gehe fest davon aus, dass das Verhalten des Ministerpräsidenten nie rechtswidrig ist. Insofern ist das, glaube ich, eine gute Grundlage.
Tatsache ist, dass - neben der Frage der rechtlichen Grundlage - bei einer Auftragsvergabe im europäischen Ausland das Mindestentgelt entsprechend garantiert werden muss. Eine entsprechende Bestätigung muss eingeholt werden. Diese Bestätigung, dass vor Ort das Mindestentgelt garantiert wird, einzuholen, stellt sich schwierig dar; das will ich ganz offen sagen. Das ist einfach so. Das heißt, an der Stelle ist nicht das Wollen das Problem, sondern das Garantieren herunter bis zur letzten Stelle und bis zum letzten Beschäftigten. Das ist das Problem
(Jörg Bode [FDP]: Gilt das auch für Kommunen? Würde das auch für Landräte gelten? - Gabriela König [FDP]: Auch für Subunternehmer?)
Das Landesvergabegesetz ist natürlich für alle gültig. Deswegen ist es auch notwendig, das Mindestentgelt, das dort definiert ist, zu garantieren.
Das gilt doch bei Vergaben an Unternehmen in Niedersachsen, die sich an uns wenden, genauso. Genau deswegen ist es doch das Ziel, zu prüfen, welche Handhabungen und Regelungen umsetzbar sind und welche sich am Ende als schwer umsetzbar herausstellen.
Der Dialog ist ja angebracht. Aber ich finde es ein bisschen bedauerlich, dass versucht wird, aufgrund einer EuGH-Entscheidung, die sich auf Auftragsvergabe für ausländische Unternehmen mit deren Beschäftigten im Ausland bezieht, sozusagen die Grundfunktionalität einer Ordnung auf dem Wirtschaftsmarkt, die dafür sorgt, dass Unternehmen die Chance auf einen fairen Wettbewerb haben, infrage zu stellen. Das bedauere ich an dieser Diskussion. Die inhaltliche Frage ist gerechtfertigt, aber infrage zu stellen, dass Ordnung im Wettbewerb sinnvoll ist, ist ungerechtfertigt. Wir brauchen Ordnung, und wir brauchen gute Arbeit. Das muss das Ziel dieser Landesregierung sein.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sie treiben die Unternehmen aus dem Land!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat gerade ausgeführt, dass das Gesetz zu kompliziert ist. Da hat er recht.
Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, damit in Zukunft - nach der neuen uns bekannten Rechtsprechung; die ist vielleicht auch bei Ihnen angekommen - Unternehmen nicht verstärkt Subunternehmen aus dem europäischen Ausland heranziehen, um hier die Mindestlohnpflicht zu umgehen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, ich hätte mir gewünscht, dass in der Vergangenheit Gesetze dieser Art so auf den Weg gebracht und begleitet worden wären, wie wir das gerade machen - mit einer derart schnellen und intensiven Evaluation.