Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unternehmensberatung INFORA hat am 22. September auf ihrem Vergabeticker festgehalten, dass hier eine zulässige Inländerdiskriminierung vorliegt. Dadurch sind dann natürlich Unternehmen in Teilen aus - - -
Dadurch sind Unternehmen aus Deutschland entsprechend verpflichtet, Unternehmen aus anderen Teilen Europas aber nicht. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass diese Sichtweise von INFORA korrekt ist, dass in Teilen des europäischen Auslands Subunternehmen keine Verpflichtungen eingehen müssen, während sie in Niedersachsen und Deutschland durch dieses Gesetz sehr wohl verpflichtet sind? Teilt die Landesregierung die Einschätzung von INFORA?
erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darin wird festgestellt, dass wir genau diese - - -
(Christian Dürr [FDP]: Nein, bei Ihnen ist es gut, dass Sie das sagen! - Wei- tere Zurufe von der FDP)
Hier werden keine Dialoge abgehalten. Es wird gefragt, es wird geantwortet - in der richtigen Reihenfolge! Bitte sehr!
Deswegen ist die Grundlage unserer Entscheidung, dass wir uns das Gesetz noch einmal sehr genau ansehen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser sagt, dass wir bei Aufträgen, die im Ausland von ausländischen Unternehmen umgesetzt werden, eben nicht die Zahlung des deutschen Mindestlohns verlangen dürfen. Insofern ist das eine eindeutige Klarstellung. Sie wird sich selbstverständlich auch in der Überarbeitung unseres Gesetzes, die dadurch notwendig wird, wiederfinden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz eine Evaluation zum 31. Dezember 2015 vorsieht, frage ich: Wie genau gestalten sich die Methodik der Erhebung und die systematische Dokumentation dieser Evaluation? Wer trägt die Mehrkosten durch die Auftragsvergabe vor dem Hintergrund der Konnexität?
Danke schön. Das waren wohl eineinhalb Fragen. Ich werte sie als eine Frage. - Herr Minister, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Grascha, die Evaluation hat in diesem Sommer begonnen und benötigt einen sehr langen Zeitraum. Wir wollen über eineinhalb Jahre auch über die Beratungsstelle und auch über die Rückmeldungen, die von den Kommunen gegeben werden, die sowieso über die Vergabe aufgeführt werden müssen, analysieren: Wie funktioniert das? Wo gibt es Probleme? - Ich will das noch einmal sagen. Das ist, glaube ich, ein wirklich kluger Weg.
Das Gesetz hat zwei wesentliche Ziele - das darf ich zu Beginn noch sagen -: Erstens will es dafür sorgen, dass im Wettbewerb, der natürlich ist, nicht Lohndumping die Kernrolle spielt, um Aufträge zu bekommen. Das zweite Kernziel ist, dass es einen fairen Wettbewerb gibt. Deswegen gibt es so viele positive Rückmeldungen, gerade auch aus dem Handwerk und dem Mittelstand, die sagen: Jetzt gibt es die Grundlage, dass wir uns an öffentlichen Ausschreibungen unter gleichen Bedingungen beteiligen können und nicht im Wettbewerb mit denen stehen, die sich eben nicht an die Tarife halten. Das ist, finde ich, ein kluger Weg, der auch honoriert wird.
Trotzdem ist es doch vernünftig, einen solchen Evaluationsprozess zu gestalten, die Rückmeldungen aufzunehmen und möglicherweise am Ende, im Jahr 2015, zu sehen, ob das alles vernünftig und handhabbar ist oder ob es Änderungs- und Verbesserungsbedarf gibt. Das geschieht systematisch und wird entsprechend ausgewertet.
Zum zweiten Teil der Frage, wer die Mehrkosten trägt: Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass, wenn die öffentliche Hand Aufträge an Unternehmen vergibt, die nach Tarif zahlen, das dann keine Mehrkosten sind, sondern dass das die realen Kosten sind, über die wir reden. Das sollte übrigens der Anspruch für uns alle sein.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt wiederum die Fraktion der CDU, Herr Kollege Bley. Bitte sehr! Kurz und knapp!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Tatsache, dass die Mindestlöhne von inländischen Subunternehmen eingehalten werden müssen, im Ausland aber nicht vereinbart werden dürfen, dazu führt, dass es bis Ende 2015, bis das Gesetz geändert wird, zu Unregelmäßigkeiten und auch zu rechtswidrigen Vergaben kommen kann, so wie es auch der GBD damals schon geäußert hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, zunächst einmal werden wir Anwendungshinweise geben, wie damit umzugehen ist, dass nach dem Urteil der Mindestlohn, der in Deutschland gilt, nicht als Mindestlohn für ausschließlich im Ausland von ausländischen Unternehmen erbrachte Leistungen anzuwenden ist. - Das ist das Erste, was wir klären müssen.
Das Zweite ist, dass es ansonsten keine Veränderungen in Deutschland gibt. Im Gegenteil - ich will auch das noch einmal betonen -: Durch die Länder, die dies eingeführt haben und durch den politischen Druck, der in Berlin stattgefunden hat - und da darf ich vorneweg die SPD nennen und natürlich auch die Grünen, die im Wahlkampf immer auch dafür Druck gemacht haben -, ist es dazu gekommen, dass wir in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn haben, der für alle gilt. Das ist erst einmal ein Riesenerfolg, über den wir, die wir mitgestimmt haben, uns gemeinsam freuen sollen.
Insofern gibt es an der Stelle auch keine Verzerrung. Wir haben im Vergabegesetz in Niedersachsen geregelt, dass es ein unteres Mindestentgelt von 8,50 Euro gibt. Dies gilt ab dem 1. Januar 2015 in Westdeutschland bis auf drei Branchen flächendeckend. Wir haben gesagt, dass bis zum 1. Januar 2017, wenn das Gesetz dann sozusagen in Gänze greift, der Passus, den wir im Landesvergabe- und Tariftreuegesetz haben, nämlich das untere Mindestentgelt, natürlich noch gültig und weiterhin anzuwenden ist.
Wir werden also, auch damit wir schnell reagieren können, den Unternehmen, den Behörden und den Einrichtungen, die Aufträge ausschreiben, die im Ausland erbracht werden, Anwendungshinweise geben, damit das, was aus dem EuGH-Urteil herausgekommen ist, auch entsprechend Grundlage für die Vergabe im Ausland ist.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der SPD. Herr Kollege Gerd-Ludwig Will, bitte sehr! Sie können gerne das Mikrofon dort hinten nehmen, dann können wir gleich mit abtesten, ob es funktioniert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung, ob sie einschätzt, dass es Veränderungen für den fairen Wettbewerb bei der Anwendung bei Vergaben geben wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, die Frage ist auch inhaltlich rübergekommen. Insofern hoffe ich, entsprechend darauf antworten zu können.
Noch einmal: Für die Vergaben von Aufträgen, die von Unternehmen aus Deutschland in Deutschland erbracht werden, haben wir eine kluge und klare Regelung, die angewandt wird.
- Die Regelung ist klug, und deshalb wird sie auch geschätzt. Das darf ich an dieser Stelle noch einmal betonen.
und nicht gezielt diejenigen herausgreifen, die möglicherweise Nachteile daraus ziehen. Das würde auch zur Wahrheit gehören.
Das heißt, mit unserem Tariftreue- und Vergabegesetz stellen wir sicher, dass der Wettbewerb, den wir in Deutschland haben, weiterhin - Stichworte Tarif und Mindestentgelt - unter faireren Bedingungen stattfindet. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Aufträge, die sozusagen ins Ausland gegeben und dort ausgeführt werden, am Ende nicht mehr unseren Standards entsprechen, wenn wir sagen, da sollen 8,50 Euro gezahlt werden.