Lohnentwicklung in unserem Land und eine gute Orientierung für die Grundentschädigung, die wir bekommen.
Auch die unabhängige Diätenkommission in unserem Land, an deren Empfehlungen wir uns bei der Grundentschädigung, bei der Altersvorsorge und bei der Aufwandsentschädigung stets orientieren, hat die Indexregelung als sinnvoll angesehen. Dort wurde noch einmal bestätigt, dass es sinnvoll ist, die Abgeordneten an der Einkommensentwicklung im Land partizipieren zu lassen.
Die Diätenkommission hat auch festgelegt, dass sie sich im Laufe dieser Legislaturperiode mit der Aufwandsentschädigung und mit der Altersvorsorge für uns beschäftigen will. Auch dabei gibt es ja durchaus wichtige Fragen und gegebenenfalls neue Ansätze, über die wir dann hier diskutieren wollen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern der Diätenkommission für ihre Arbeit zu bedanken, denn sie liefern wichtige Leitlinien für die Entscheidungen, die wir hier zu treffen haben.
Danke, Herr Grascha. - Jetzt hat sich Jens Nacke, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Nacke, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Frage der Transparenz und die Entwicklung der Entschädigungen für Abgeordnete haben wir in der letzten Wahlperiode sehr ausgiebig diskutiert. Die Regelung, die wir in der letzten Wahlperiode hatten, wo wir zu Beginn der Wahlperiode in Absprache mit der Diätenkommission den Index festgelegt haben, nach dem für diese Wahlperiode in den nächsten fünf Jahren die Gehaltsentwicklung bzw. die Entschädigungsentwicklung für Abgeordnete stattfinden soll, fand ich sehr klug und vernünftig.
Dieser Index ist von niemandem infrage gestellt worden, auch in der öffentlichen Debatte nicht. Wir haben dort - objektiv beurteilt - eine gute Regelung gefunden. Dieser Index ist auch nicht verändert worden. Gleichwohl haben die Mehrheitsfraktionen in einem Anflug von Scheintransparenz festgelegt,
dass jedes Jahr, bevor eine Erhöhung vorgenommen wird, eine erneute Debatte stattfinden soll. Diese Debatte findet jetzt zum Ende eines Plenartages statt, und es soll sofort abgestimmt werden.
Das ist eine Scheintransparenz. Eine wenig glaubwürdige Zurückhaltung findet hier statt. Sie hat allerdings dazu geführt, dass wir uns im Nachhinein für zurückliegende Monate eine Erhöhung bewilligen sollen, weil es nicht möglich war, zeitgerecht und zu einem vernünftigen Zeitpunkt noch vor den Sommerferien zu entscheiden. Die SPD war sich einig, die CDU war sich einig, die FDP war sich einig, und auch die Grünen waren sich, wie wir jetzt gehört haben, im Grunde genommen einig. Man wollte in der Öffentlichkeit aber noch einmal darstellen, dass man sich doch gewunden hat. Das ist wenig glaubwürdig. Wir hätten die alte Regelung beibehalten müssen. Die heutige Veranstaltung zeigt, wie falsch es gewesen ist, die Regeln zu ändern.
Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dass über diesen Antrag sofort abgestimmt werden soll. Ich frage trotzdem, ob eine Ausschussüberweisung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung gewünscht wird. Dafür bräuchten wir 30 Mitglieder des Landtages. Wird das gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer die nach § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes vorgesehene Anpassung der Höhe der Grundentschädigung zum 1. Juli 2014 bestätigen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende des heutigen Sitzungstages angelangt. Ich wünsche Ihnen schöne Parlamentarische Abende, wenn Sie Gelegenheit haben, daran teilzunehmen. Ansonsten einen schönen Abend!