Da gibt es eine Menge Möglichkeiten. Daran werden wir arbeiten. Wir werden in dem Maße daran arbeiten, wie wir hier schließlich auch Entscheidungen treffen, die pädagogisch hinterlegt sind.
Herr Kollege Hocker, Sie haben jetzt zur nächsten strittigen Eingabe für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie über folgende Petition informieren. Bei einem Wasserversorger im Landkreis Nienburg verursacht eine seit vielen Jahren nachweisbare und in die Gegenwart hineinreichende signifikante Kupfer-Lochkorrosion Vermögensschäden in Millionenhöhe bei Hunderten von Betroffenen. Verschiedene und nachhaltige Versuche, den Versorger zur Klärung dieses Sachverhalts und zur Klärung der Schadensursache als Voraussetzung für deren Beseitigung zu bewegen, sind seit mehr als einem Jahr gescheitert. Möglichkeiten der Hemmung der Korrosion durch den Einsatz von nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen Inhibitoren wurden ebenfalls abgelehnt.
Der Petent wandte sich daher an den Landkreis Nienburg als Dienstaufsichtsbehörde mit der Bitte um Unterstützung. Er erhielt allerdings auch dort keine Antwort. Erst nach fünf Monaten erklärte der Landrat die Nichtzuständigkeit der Kreisverwaltung, ohne dabei die nunmehr zuständige Stelle zu benennen.
Am 29. Oktober 2013 reichte der Petent schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Nienburger Landrat beim MI ein, welches am 19. November erklärte, dass das MU zuständig sei.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD hier im Landtag - das war jedenfalls der Briefkopf - ließ den Petenten schließlich mit Schreiben vom 6. Januar und 14. Februar wissen, dass der Landkreis Nienburg keinen Einfluss auf die Bearbeitung der Thematik durch den Kreisverband für Wasserwirtschaft habe, mögliche Versäumnisse nun durch das niedersächsische Umweltministerium überprüft würden und eine Rechtsänderung im konkreten Fall nicht möglich sei.
Am 22. August 2014 erklärte das Umweltministerium dann per Brief, dass der im November 2013 vom Innenministerium übermittelte Vorgang verloren gegangen sei. Das Umweltministerium sieht keine Rechtsverletzung seitens des Landkreises.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Wahl, ob das eher ein Akt aus dem Tollhaus gewesen ist oder ob man sich an Schilda erinnert fühlt. Ich denke nicht, dass das die Art und Weise ist, wie Sie in Ihrem Koalitionsvertrag Bürgernähe, Transparenz und Serviceorientierung definiert haben. Ich denke, der Petent hat Anspruch auf eine Antwort und auf eine Klärung des Sachverhalts. Deshalb plädiere ich für „Material“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man ist ja nicht immer einer Meinung mit der FDP. Aber in einem Punkt sind wir uns einig. Herr Dr. Hocker, Sie haben den Vorgang insgesamt richtig dargestellt. Deswegen muss ich das an dieser Stelle nicht wiederholen.
Allerdings gibt es einen erheblichen Unterschied in der Bewertung der Petition. Die Petition selber richtet sich ja nicht gegen den inhaltlichen Vorgang. Denn es wird von niemandem bestritten, dass es Korrosionsprobleme im Leitungsnetz gibt. Sondern die Petition richtet sich gegen das Handeln des örtlichen Wasserverbands „An der Führse“ und die Aufsicht durch den Landkreis Osnabrück. - Entschuldigung, durch den Landkreis Nienburg. Da hat die Heimat durchgeschlagen.
Während wir beim Inhalt eine Gemeinsamkeit feststellen, muss man sagen: Es gibt keinen Grund dafür, anzunehmen, dass der Landkreis oder der Wasserverband hier falsch gehandelt hätten oder in der Abwägung fachliche Mängel festzustellen seien. Im Gegenteil, es ist eine umfangreiche Untersuchung auf den Weg gebracht worden. Es werden Maßnahmen erörtert. Insofern kann der Petition nicht stattgegeben werden.
Insofern kann eigentlich nur auf „Sach- und Rechtslage“ entschieden werden. Darüber sind sich CDU, SPD und Grüne im Petitionsausschuss einig gewesen.
Sie haben recht, der Petent hat eine Antwort verdient. Deshalb soll ihm auch diese Stellungnahme zur Kenntnis gegeben werden. Damit erhält er nämlich eine Antwort. Eine andere Möglichkeit gibt es hier nicht.
Was Sie hier machen, ist einfach billiger Populismus, Herr Hocker. Diesen Schuh müssen Sie sich anziehen.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der FDP: Oh! - Christian Grascha [FDP]: Wir nehmen die Bürger ernst mit ihren An- liegen! - Christian Dürr [FDP]: Sie tun das einfach ab!)
Wir stehen natürlich zu unseren Bürgern und ihren Anliegen und nehmen diese ernst. Ich weiß nicht, warum Sie Bürgeranliegen in dieser Art zum parteipolitischen Klamauk machen müssen. Wir gehen damit sauber und seriös um. Damit sind wir uns untereinander einig. Ich weiß nicht, wohin das am Ende führen soll, was Sie hier betreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe sie einzeln auf und lasse zunächst über die Änderungsanträge und, falls diese abgelehnt werden, dann anschließend über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Ich rufe die laufende Nr. 9 der Eingabenübersicht auf, die Eingabe 559/11/17 betr. Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte an Gymnasien.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Änderungsanträge wurden mit Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Ich rufe die laufende Nr. 52 der Eingabenübersicht auf, die Eingabe 1015/11/17 betr. Trinkwasserversorgung im Landkreis Nienburg, hier: Einsatz von Inhibitoren im Trinkwasser.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Er lautet auf „Material“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das wurde mit Mehrheit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24: Abschließende Beratung: Energiestandort Niedersachsen sichern - Fachkräfte von E.ON steuern die Energiewende von Hannover aus - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2048 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/2150 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2217
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hat die Landesregierung in den letzten Monaten getan, um den E.ON-Standort Hannover zu sichern?
Sehr geehrter Herr Weil, ich glaube, es hätte genügend Zeit und auch Gelegenheit gegeben, zu zeigen, dass Sie die Politik im Stil Ihrer Vorgänger Schröder, Wulff, McAllister hier fortführen und versuchen, den sich anbahnenden Prozess, dass E.ON einen Standort schließen möchte, aktiv zu verhindern. Es gibt genügend Gelegenheit, sich aktiv um den Erhalt von Arbeitsplätzen in Niedersachsen zu kümmern. Mir ist jedoch auch bei längerem Nachdenken kein einziger Fall erinnerlich, wo Sie sich aktiv nach außen eingebracht hätten.
Was mir allerdings erinnerlich ist - das muss ich hier so sagen -, sind zahlreiche Sonntagsreden, in denen wiederholt das Hohelied auf das Energieland Niedersachsen gesungen wurde oder der drohende Fachkräftemangel beklagt bzw. vor ihm gewarnt wurde.
Nun stellt sich die Frage, was die vielen schönen Worte tatsächlich eigentlich wert sind. Mit Blick auf die Verlagerungspläne von E.ON, die im Frühjahr bekannt geworden sind, muss ich sagen: Da hätte ich mehr von Ihnen erwartet.
Und machen wir uns nichts vor: Eine Standortverlagerung des E.ON-Konzerns würde die Region rund um Hannover hart treffen. Mitarbeiter und deren Familien wären gezwungen, die Region zu verlassen. Das würde unweigerlich zu einem Verlust an Kaufkraft, an Steuerkraft, an Steuereinnahmen, aber eben auch an Wissen führen, meine Damen und Herren.
Auch für E.ON ist diese konsequente Umsetzung des Programms „Next Generation“ mit einigen Nachteilen verbunden. Zunächst einmal ist auf die immens hohen Kosten für den notwendig werdenden Sozialplan hinzuweisen. Da die Verlagerung von Mitarbeitern aus Hannover nach Essen nur sehr wenige fachliche Berührungspunkte birgt, verspricht das Vorhaben auch keinen erheblichen Mehrwert für das Unternehmen. Nicht zuletzt wird sich der große Verlust an Know-how negativ auf den Konzern auswirken. Wissen ist und bleibt jedoch der wichtigste Konkurrenzvorteil in der modernen Wirtschaft, meine Damen und Herren.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ein Standortvorteil Essens gegenüber Hannover ist nicht ersichtlich. Aus dieser Erkenntnis heraus haben wir als CDU-Landtagsfraktion einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung aufruft, aktiv das Gespräch mit dem E.ON-Konzernvorstand zu suchen. Sie müssen sich weiter und entschiedener