Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Dr. HeinenKljajić das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von vielen Vorrednern ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir in Niedersachsen eine erfreulich lebhafte und bunte Szene der freien Theater haben. Wir haben vor allem eine Szene, die im wahrsten Sinne des Wortes lebendig ist. Das heißt, es kommen erfreulicherweise immer wieder neue Gruppen mit entsprechend neuen Impulsen und kreativen Ideen dazu. Genau das macht die Attraktivität der Szene der freien Theater aus. Von daher bin ich erst einmal sehr erfreut darüber, dass wir hier einen breiten Konsens haben, was die Wertschätzung der freien Theater angeht. Das war nicht immer so. Herr Bajus hat darauf hingewiesen.
Wir unterstützen die freien Theater mit dem Instrument der Produktionsförderung. Ich denke, die Vorteile dieses Förderinstruments - das ist auch in der Anhörung deutlich geworden - liegen zum einen darin, dass es klare inhaltliche und transparente Verfahren sind, die für jeden nachvollziehbar sind. Die Form der Produktionsförderung hat, denke ich, vor allem den Charme, dass sie tatsächlich auch Neue in die Förderung hineinlässt. Das heißt, auch neue Gruppen können mit hohem künstlerischem Niveau und innovativen Projekten mit in diese Förderung hineinkommen.
An dieser Stelle eine kurze Anmerkung in Richtung Frau Eilers. Gegenüber Ihrer Einschätzung, diese Entscheidung nicht mehr über einen mit Experten besetzten Theaterbeirat treffen zu lassen, sondern in die Landschaften zu geben, würde ich allerdings von meiner Seite Dissens anmelden. Ich denke, gerade die Entscheidung durch einen Fachbeirat ist ein gutes und kluges Instrument der Qualitätssi
cherung. Wir haben das jedenfalls mit voller Überzeugung so übernommen. Ich würde es auch gern so weiterführen. Denn es hat sich schlicht bewährt. Das ist nicht nur eine Einschätzung des Wissenschaftsministeriums, sondern sie wird auch von der Szene der Freien Theater so geteilt.
Wir unterstützen aber nicht nur die freien Theater über die Produktionsförderung und die Konzeptionsförderung für dreijährige Projekte. Auch diese wurde bereits angesprochen. Sondern wir unterstützen auch den Landesverband Freier Theater. Wir haben mit dem Landesverband eine Zielvereinbarung abgeschlossen, sodass auch hier bis 2017 Planungssicherheit besteht. Wir haben in den Zielvereinbarungen mit den kommunalen Theatern und den Staatstheatern die Forderung aufgenommen, dass sie stärker mit anderen Einrichtungen kooperieren sollen, und hier in erster Linie die freien Theater erwähnt. Wenn dieser Ansatz umgesetzt wird, werden freie Theater auch davon profitieren können.
Dass man sich am Ende sicherlich immer auch mehr vorstellen oder mehr wünschen kann, bleibt völlig unbestritten. Unbestritten ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, dass Sie zehn Jahre Zeit hatten, eine solche Gastspielförderung einzuführen.
Ich kann mich noch nicht einmal an eine Initiative dazu erinnern, geschweige denn daran, dass so etwas umgesetzt wurde. Stattdessen haben Sie in den vergangenen zehn Jahren den Bereich freie Theater um über eine halbe Million Euro gekürzt. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Von daher ist Ihr Vorstoß mit diesem Antrag, so finde ich jedenfalls, nur bedingt glaubwürdig. Die freien Theater hätten sich jedenfalls gewünscht, dass Sie sich schon während Ihrer Regierungszeit mit solcher Verve für eine Mittelaufstockung bei den freien Theatern eingesetzt hätten. Eine Gastspielförderung zu fordern, ohne sie mit neuem Geld zu belegen,
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1481 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2209 abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 40: Erste Beratung: Eine bedarfsgerechte Düngung festschreiben - Die Düngeverordnung EU-rechtskonform novellieren - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2165
Zur Einbringung erteile ich das Wort Herrn Kollegen Janßen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort.
- Liebe Kollegen, wenn Sie der Diskussion nicht folgen möchten, bitte ich Sie, den Raum zu verlassen und Ruhe einkehren zu lassen. - Vielen Dank. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. Mai haben wir mit einem gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen die Weichen dafür gestellt, dass in Niedersachsen eine
Da sind wir aber noch längst nicht. Das hat der erste niedersächsische Nährstoffbericht schon deutlich gemacht.
Dieser Landtagsbeschluss ist auch nur die halbe Miete, wenn wir tatsächlich sicherstellen wollen, dass das Grundwasser endlich in einen guten Zustand versetzt werden kann und die Oberflächengewässer nicht mit Phosphat überfrachtet werden. Was nämlich eine ordnungsgemäße Düngung tatsächlich ist, das regelt die Düngeverordnung des Bundes; das bestimmen also nicht wir, sondern der Bund. Das, was bisher ordnungsgemäß ist, ist schlicht und einfach zu viel. Das müssen Sie mir nicht glauben, sondern das ergibt sich z. B. schon aus dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie. Der Bund muss also die Düngeverordnung überarbeiten. Und wir sollten in Niedersachsen über den Bundesrat hier deutlich Position beziehen.
Wie dramatisch die Situation in Niedersachsen tatsächlich ist, hat uns das LBEG im Zuge der Beratungen des bereits erwähnten Düngekompromisses in der Ausschusssitzung vom 11. Februar ziemlich schonungslos dargestellt. 109 kg/ha beträgt der durchschnittliche Stickstoffbilanzüberschuss in Niedersachsen. 109 kg Stickstoff werden jedes Jahr pro Hektar mehr aufgebracht, als Nutzpflanzen tatsächlich aufnehmen können. Wenn man die Pufferfunktion des Bodens außer Acht lässt - dieser Puffer ist irgendwann einmal aufgebraucht -, dann landet dieser Überschuss überwiegend im Grundwasser.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es auch die zentrale Forderung unseres Antrages: Herunter mit den maximal zulässigen Stickstoffmengen und vor allem Einbeziehung sämtlicher tatsächlich eingesetzter Düngerstoffe in die Düngeverordnung. Denn das ist bisher lückenhaft. Kompost wird nicht einbezogen, Klärschlamm wird nicht einbezogen, viele Gärsubstrate aus Biogasanlagen und Kunstdünger auch nicht. Wie uns das LBEG im Februar vorgerechnet hat, werden rund 300 000 t Stickstoff aus Mineraldünger jährlich in Niedersachsen eingesetzt. In der Düngeverordnung findet dieser Stickstoffdünger überhaupt nicht statt.
Dann gibt es noch das Problem der sogenannten unvermeidbaren Verluste. Bis zu 50 % des im Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung anfallenden Stickstoffs können bisher als sogenannte unvermeidbare Verluste abgezogen werden. Aus dem Stall, aus der Lagerung und bei der Ausbringung geht diese Substanz in die Luft, aber damit ist sie nicht weg, sie kommt wieder, und zwar über die Luft. Bis zu 50 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr kommen in manchen Teilen Niedersachsens aus der Luft. Das entspricht ungefähr der landwirtschaftlichen Volldüngung der 50er-Jahre. In die Bilanzierung geht das aber nicht ein. Die Düngeverordnung kennt nur unvermeidbare Verluste, aber keine unvermeidbaren Gewinne.
Meine Damen und Herren, das muss endlich neu geregelt werden, wir brauchen dringend eine Bilanzierung, die tatsächlich etwas mit der Realität zu tun hat.
Meine Damen und Herren, ich will nicht im Einzelnen auf unsere zehn Forderungen eingehen. Eins ist mir aber besonders wichtig: Wir brauchen endlich eine Möglichkeit, die vorhandenen Daten über die Tierbestände und die Flächenausstattung der einzelnen Betriebe auch tatsächlich für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Düngung einzusetzen, so, wie wir es alle gemeinsam hier einmal beschlossen haben. Bisher erfolgt dies nur auf freiwilliger Basis, weil die Düngeverordnung einen systematischen Abgleich nicht zulässt. Auch das muss dringend geändert werden, um hier systematisch vorgehen zu können.
Meine Damen und Herren, es geht kein Weg daran vorbei, wir müssen die Düngeverordnung so konsequent ändern, dass die Belastung für die Gewässer vermieden werden kann. Wir müssen erreichen, den Stickstoffbilanzüberschuss von derzeit 109 kg mindestens zu halbieren. Wir müssen diesen auf rund 50 kg reduzieren, und eigentlich kann auch das nicht das Ende der Fahnenstange sein. Das ist keine Ideologie, das ist einfache Mathematik. Wenn wir einen Nitratwert von 50 mg/l im Sickerwasser erreichen wollen, dann müssen wir bei einer jährlichen Grundwasserneubildung von rund 200 mm auf rund 30 kg herunter. Mehr geht nicht, wenn der Bodenpuffer voll ist. Und davon sind wir örtlich nicht weit entfernt.
Meine Damen und Herren, auch gerichtet an die CDU und an die FDP, ich freue mich auf interessante und hoffentlich konstruktive Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Janßen, ich bin mir ziemlich sicher, dass wir konstruktive Beratungen zu diesem Thema im Ausschuss haben werden. Über das Ziel, die Düngerechtsverordnung EU-rechtskonform zu novellieren, sind wir uns einig. Ich meine auch, dass Sie den Antrag eben sachlich eingebracht haben, wobei wir manche Dinge anders werten. Das werden wir dann aber noch debattieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, in den Gesprächen mit den Vertretern auf Bundesebene habe ich den Eindruck gewonnen, dass wir in Niedersachsen mit unserer gemeinsamen Entschließung zum Nährstoffmanagement die Nase im Sinne des Gewässerschutzes weit vorne haben.
Im Kern ist Ihr Ansatz, darauf aufzubauen und dort weiterzumachen und weitere Forderungen zu stellen, auch gut. Sie haben zehn Punkte aufgestellt, sieben davon können wir mittragen, und bei drei Punkten haben wir andere Ansichten. Und diese bekommen jetzt in meiner Rede mehr Raum. Bei diesen Punkten sind Sie fachlich auf der falschen Spur.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, schon in der Überschrift wählen Sie eine missverständliche Formulierung. Sie wollen eine bedarfsgerechte Düngung festschreiben. „Bedarfsgerecht“ heißt aber, dass man flexibel ist. Da passt nicht der Ausdruck „festschreiben“. Düngen nach Bedarf heißt, dass man das düngt, was die Pflanze entzieht.
Das ist nicht starr, denn die von Ihnen eingeforderte starre Obergrenze von 170 kg N/ha bedeutet das Aus für die Qualitätsgrünland- und die Qualitätsweizenproduktion in Niedersachsen.