Protokoll der Sitzung vom 15.12.2014

Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Limburg, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist von seinem Regelungsgehalt her eher unspektakulär. Im Wesentlichen werden darin bereits bestehende Regelungen im Bereich der Justiz, die derzeit auf verschiedene Einzelgesetze verteilt sind, in einem Gesetz zusammengefasst.

Das mag, wie gesagt, unspektakulär sein, ist aber gleichwohl wichtig; denn es erhöht die Lesbarkeit und die Übersichtlichkeit dieser Vorschriften und leistet damit einen kleinen Beitrag zur besseren Verständlichkeit unserer niedersächsischen

Rechtsvorschriften.

Ich möchte auf einige Einzelaspekte eingehen. In der Anhörung hat der Vertreter des Deutschen Anwaltvereins angeregt, bei den Anforderungen an

die Qualität der Gütestellen einen direkten Verweis auf das Mediationsgesetz des Bundes aufzunehmen. - Dieser Vorschlag hat für sich, dass er bundesweit einheitlich anerkannte Qualitätskriterien in dieses Gesetz implementieren würde. Allerdings besteht zum einen die Gefahr, dass niedersächsische Gütestellen, die diesen Kriterien aus welchen Gründen auch immer formal nicht genügen, aber gleichwohl anerkannt gute Arbeit leisten, ihre Arbeit nicht fortsetzen könnten. Und zum anderen - und das ist, meine ich, noch viel wichtiger - ist die Ausführungsverordnung zum Bundesmediationsgesetz noch in Bearbeitung. Wir hätten hier also einen Blindverweis einfügen müssen. Davon hat der Ausschuss - zu Recht, wie ich finde - Abstand genommen. Gleichwohl werden wir dieses Thema in den kommenden Jahren beobachten müssen.

Ein weiteres Thema war der Bereich Datenschutz. Dazu muss ich sagen: Ich bin froh, dass der Vertreter des Justizministeriums im Ausschuss eindeutig klargestellt hat, dass es keinerlei Pläne zur Privatisierung der Datenspeicherung in der Justiz gibt und dass dies z. B. im Bereich der Grundbuchsachen auch bundesrechtlich gar nicht möglich wäre.

Ich möchte hier klar feststellen: Mit Rot-Grün wird es keine weiteren Privatisierungen in der Justiz geben. Das gilt auch für den Bereich der Datenspeicherung. Justizdaten gehören in Justizhände, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die letzte Kontroverse bezog sich auf die Frage der Durchsuchung von Gerichtsbesucherinnen und Gerichtsbesuchern. Zu Recht haben sowohl GBD als auch Vertreter der Opposition darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Grundrechtseingriff handelt. Die jetzt gefundene Lösung stellt sicher, dass die Durchsuchung im Regelfall natürlich von Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern durchgeführt wird. Sie kann in Amtshilfe von der Polizei durchgeführt werden, und sie kann nur in absoluten Ausnahmefällen auf weitere Beschäftigte, die dafür geeignet sein müssen, übertragen werden. Ich meine, das ist eine Regelung, die allen Aspekten ausreichend gerecht wird.

Ich freue mich über dieses neue Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Kollege Winkelmann das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war gespannt, lieber Kollege Limburg, wie Sie dieses neue Gesetz Ihrer Ministerin mit immerhin 113 Paragrafen ankündigen würden. Ich muss sagen: Ich respektiere, dass Sie bescheiden waren und nicht etwa versucht haben, darzustellen, dass es sich hierbei um einen großen Wurf des Ministeriums zur Weiterentwicklung des Justiz handelt, wie man bei dem Titel „Niedersächsisches Justizgesetz“ vermuten könnte. Vielmehr handelt es sich im Kern um die Neuordnung bereits bestehender Vorschriften.

Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, auch wenn wir im Ausschuss bei einem Paragrafen anders gestimmt haben. Wir tun das lediglich, um das Abstimmungsprozedere in Anbetracht der heute gegebenen Mehrheiten - Sie haben ja bislang souverän alles durchgewunken bekommen - nicht sinnlos zu komplizieren.

Aber Folgendes haben Sie vergessen zu erwähnen: Dieses Gesetz ist deswegen akzeptabel und inhaltlich gut und sinnvoll, weil es bereits von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht wurde. Es ist nicht etwa eine politisch-geistige Initiative der jetzigen Ministerin. Frau Ministerin, bei allem Respekt: Das ist bereits vor Ihrer Zeit angestoßen worden.

(Zustimmung bei der CDU)

Umso mehr verwundert mich, dass es zwei Jahre gebraucht hat, bis wir das Gesetz jetzt endlich verabschieden können.

Hinzu kommt: Es gibt aus unserer Sicht noch einen Fehler in diesem Gesetz. Die Vorlage, die zunächst von der Landesregierung präsentiert wurde, sah vor, dass im Bereich der Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen beliebigen Mitarbeitern der Justiz - eben nicht nur Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeistern - die entscheidenden Ordnungsaufgaben übertragen werden können. Hinweise der Opposition - Herr Limburg, ich danke für die Erwähnung - haben dann dazu geführt, dass inhaltliche Veränderungen im Text vorgenommen wurden. Aber nicht nur die Opposition hat dazu beigetragen, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurfstext geändert wurde, sondern

auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Justizfachverbände. Die hatten nämlich die Sorge, dass einfache Justizangestellte - vor allem weibliche -, Sekretärinnen oder Schreibkräfte, bei Einlasskontrollen eingesetzt werden könnten, wie es in der Vergangenheit bereits in Einzelfällen passiert ist, weil es zu wenig Justizwachtmeisterinnen gab.

§ 15 ist insofern veränderungsbedürftig. Aber in Anbetracht der Mehrheiten, die heute hier bestehen, verzichten wir darauf, eine Einzelabstimmung über den § 15 zu beantragen. Wir werden dem Gesetz in toto zustimmen, weil es in Gänze eine sinnvolle Neuordnungsmaßnahme, wenn auch keine wirkliche Neuerung ist, die die Justiz, Frau Ministerin, in Niedersachsen trotz allem braucht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Winkelmann. - Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Dr. Genthe das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich keinesfalls um den lang ersehnten rechtspolitischen Befreiungsschlag aus dem Justizministerium. Nein, es handelt sich lediglich um ein Organisationsgesetz, welches schon zu schwarz-gelben Zeiten entwickelt wurde.

Es galt, verschiedene Lücken zu schließen und verschiedene Klarstellungen zu treffen. Für die FDP-Fraktion standen insbesondere datenschutzrechtliche Fragen im Vordergrund, so u. a. die Videoüberwachung in den Hafträumen. Hier ist nun klargestellt, dass es sich insoweit lediglich um eine Überwachung, nicht aber um Aufnahmen handelt. In der aktuellen Fassung des Gesetzes wird auch geregelt, dass diese Überwachung offen geschieht.

Geklärt wurde auch - Kollege Limburg hat es angesprochen -, wo genau bestimmte Daten gespeichert werden sollen.

Mithilfe des GBD sind nun auch klare und präzise Regelungen für die Gütestellen getroffen.

Wichtig war in dem gesamten Gesetzentwurf, dass die Befugnisse der Justizwachtmeister und -helfer nunmehr klar geregelt sind. Insofern sind die Be

denken, die die CDU im Ausschuss und auch hier vorgebracht hat, durchaus nachvollziehbar. Wenn weibliche Justizbeamtinnen fehlen, dürfen nur in Ausnahmefällen „fachfremde“ Frauen aus der Justiz beispielsweise zu Durchsuchungen herangezogen werden. Es darf keine Hintertür geben, die es ermöglicht, dass fehlende Wachtmeisterinnen

grundsätzlich beispielsweise durch Sekretärinnen ersetzt werden. An dieser Stelle müssen wir die Praxis weiter beobachten.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion unterstützt immer Vorhaben, die Gesetze übersichtlicher gestalten und die Regelungsdichte herabsetzen. Insofern werden wir diesem Entwurf gerne zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Nun hat Frau Kollegin SchröderEhlers, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat sich hier im Plenum so fortgesetzt, wie sie im Ausschuss begonnen worden ist. Es waren sehr einvernehmliche, an der Sache orientierte Beratungen. Die entscheidenden Punkte hat mein Kollege Limburg schon aufgeführt.

Lassen Sie mich nur noch zwei kleine Hinweise geben:

Herr Dr. Genthe, das Thema der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister haben wir im Ausschuss schon ausführlich erörtert. Sie haben sicherlich auch den Haushaltsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dazu gesehen: Wir wollen gerade bei den Wachtmeisterinnen nachlegen, um den Mangel, der in den letzten Jahren entstanden ist, auszugleichen.

Herr Winkelmann, wir sollten nicht über die Zeitabläufe streiten. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass dieses Gesetz schon in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden wäre. Es ist jetzt auf den Weg gebracht worden, und ich sehe an dem großen Einvernehmen zu den einzelnen Punkten, dass das genau der richtige Weg war.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eines großen Befreiungsschlages bedarf die Justiz in Niedersachsen nicht.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die Justiz nicht! Sie brauchen den!)

- Ich glaube, ich auch nicht.

Eines solchen Befreiungsschlages bedarf es nicht. Hier liegt ein Gesetz vor, das sehr hilfreich ist. Denn es fasst Bestimmungen zusammen, die bisher mühsam aus einzelnen Regelungen zusammengeführt werden mussten.

Die Gerichte und die Gerichtsbezirke bleiben unverändert. Das, meine ich, ist durchaus eine positive Nachricht, wenn man bedenkt, wie häufig hier beschworen wurde, dass bereits das Totenglöckchen über kleinen Amtsgerichten geläutet hat. Uns kommt es darauf an, die Justiz in der Fläche zu erhalten. Das zeigt sich auch in diesem Gesetzentwurf.

Davon abgesehen haben wir auch einige neue Rechtsgrundlagen geschaffen, die für die Rechtssicherheit wirklich erforderlich waren, z. B. die Möglichkeit, das Hausrecht nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Die Reichweite und die Grenzen der Sicherheitsbefugnisse werden sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar aus dem Gesetz erkennbar sein.

Ein anderes Beispiel für die neu geschaffenen Voraussetzungen ist die Anerkennung von Gütestellen. Bisher beruhten sie auf einer Verwaltungsübung. Wegen der zunehmenden Bedeutung der außergerichtlichen Streitschlichtung halte ich aber auch in diesem Bereich eine gesetzliche Grundlage für geboten - umso mehr, als es sich auch um eine Regelung der Berufsausübung handelt, die immerhin gemäß Artikel 12 des Grundgesetzes Grundrechtsschutz genießt.

Niedersachsen legt großen Wert auf eine hohe Qualität bei denjenigen, die in den Gütestellen arbeiten. Die Hürden für die Anerkennung sind hoch, und zwar aus gutem Grund. Denn das, was in den Gütestellen erarbeitet wird, führt zu einem