Eines sage ich Ihnen abschließend ganz deutlich: Wir als CDU werden in der weiteren Beratung mit allen Mitteln für die Rechte der Schülerinnen und Schüler und für die Rechte unserer Eltern, für deren Wahlfreiheit und für ein gutes Bildungssystem sowie gegen dieses Chancenvernichtungsgesetz angehen.
Wenn wir zumindest die Eckpunkte der untergesetzlichen Regelungen nicht bis zum Wochenende - heute ist Mittwoch - schwarz auf weiß vorliegen haben, werden wir dieses Gesetz nicht weiterberaten. Wie soll die Anhörung mit über 100 Verbänden, die wir morgen im Kultusausschuss beschließen wollen, funktionieren, wenn die Verbände, die daran teilnehmen sollen, nicht wissen, wie die untergesetzlichen Regelungen aussehen sollen?
Wie sollen sich die Verbände zum G 9 und dessen genauer Ausgestaltung äußern, wenn sie nicht einmal die Stundentafeln kennen, die hier angewendet werden sollen?
Wir sind nicht bereit, hier irgendetwas weiter zu beraten, wenn die Gefahr besteht, dass hinterher durch die untergesetzlichen Regelungen mit einer rot-grünen Bildungsideologie alles noch viel schlimmer gemacht wird. Genau darauf werden wir morgen auch im Kultusausschuss deutlich beharren. Genau davon wird auch die weitere Beratung abhängen.
Am heutigen Aschermittwoch haben wir nicht nur das Ende der Fastnachtzeit und den Beginn der bis Ostern andauernden Fastenzeit, sondern in dieser Zeit beginnt auch eine umfangreiche Debatte über die Zukunft unseres niedersächsischen
Schulsystems, um das wir uns als CDU große Sorgen machen. Seit der Spätantike mussten im Christentum Menschen, denen am Anfang der Fastenzeit eine Kirchenbuße auferlegt wurde - also heute -, ein Büßergewand anziehen. Anschließend wurden sie mit Asche bestreut. So weit will ich an dieser Stelle nicht gehen, aber ich schließe mit der nochmaligen Aufforderung: Ziehen Sie dieses falsche Schulgesetz zurück!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seefried. - Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet Stefan Politze, SPDFraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Seefried, die vermeintlich nicht notwendige Schulstrukturdebatte, die wir gar nicht führen, haben Sie in der letzten Wahlperiode geführt. Erst haben Sie beschworen, dass die Haupt- und Realschulen wichtig sind, und dann haben Sie das Konstrukt der Oberschule erfunden, um die Gesamtschulen zu behindern. Sie haben die Schulstrukturdebatte für sich gepachtet.
Die Landesregierung hat heute eine zukunftsweisende Schulgesetznovelle in das Parlament eingebracht. Dafür danken wir ihr. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung nun auch in der Folge die untergesetzlichen Regelungen einbringen wird, so wie es sich gehört: erst im Parlament das Gesetz und dann die untergesetzlichen Regelungen.
Von daher kann ich nicht nachvollziehen, dass jetzt hier an dieser Stelle das große Geschrei beginnt.
Bevor ich auf die Novelle eingehe, erlaube ich mir noch einen Hinweis zu einem Punkt, der immer wieder aus dem Blickfeld zu rutschen scheint, meine sehr geehrten Damen und Herren. SPD und Grüne sind im Wahlkampf angetreten, die Bildungspolitik in Niedersachsen zu verändern. Dafür sind wir gewählt worden, und Sie sind abgewählt worden. Das ist Fakt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In der Folge haben wir unsere Wahlprogramme und die Aussagen daraus auch in den Koalitionsvertrag geschrieben und darin verankert. Also: Nichts von dem, was wir jetzt machen, ist nie bekannt gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unser Bildungsverständnis ist ein völlig anderes als das, was Sie haben. Nach unserem Bildungsverständnis darf der Bildungsgang eines Kindes nicht von seiner Herkunft abhängen, sondern er muss davon abhängen, was es leisten kann. Das ist unser Verständnis. Es geht nicht um das Aussortieren und Vorsortieren von Kindern, so wie Sie es in Ihrer Zeit vorgenommen haben.
Jetzt werden gute Maßnahmen aus der Zukunftsoffensive Bildung mit unserem neuen Schulgesetz nachvollzogen. Dieses neue Schulgesetz wird ein Bildungschancengesetz, meine Damen und Herren. Da lassen wir uns auch von Ihrem Gerede und dem Geschrei, das Sie hier veranstalten, und von Ihren Propagandaaktionen vor der Tür überhaupt nicht ablenken.
(Christian Grascha [FDP]: Wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hö- ren Sie wenigstens auf die Eltern!)
In dem Bildungschancengesetz sind viele Maßnahmen enthalten. Aufgrund der begrenzten Redezeit will ich nur auf einige Kernmaßnahmen eingehen.
Wir werden die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren gesetzlich verankern und damit die Vereinbarung aus dem Dialogforum „Gymnasien gemeinsam stärken“ einlösen. Die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren wurde von allen Teilnehmern eingefordert, auch wenn sich Teile heute nicht mehr daran erinnern wollen. Wir werden den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum vertieften Lernen geben, indem die Zeit gestreckt wird. In der Sekundarstufe I wird eine 30-Stunden-Woche wieder der Regelfall und nicht die Ausnahme sein, und das ist auch gut für die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen.
Die Schülerinnen und Schüler werden wieder mehr Zeit haben, am Nachmittag Freizeittätigkeiten nachzugehen oder aber gute Ganztagsschule genießen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren.
- Wir zwingen niemanden, Frau Lorberg. Ihre Pressemitteilungen zeigen, dass Sie das Schulgesetz überhaupt nicht durchdrungen haben. Man muss nur einmal gucken, was Sie in der Wedemark verbreiten.
Die Anzahl der Klausuren bis zum Abitur wird verringert, und das Verhältnis der Stunden von Leistungs- und Prüfungskursen wird ebenfalls deutlich entschlackt werden. Das ist ein deutliches Entlastungspaket für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Försterling [FDP]: Sie haben das Schulgesetz scheinbar nicht durchdrungen!)
Das bedeutet sicherlich nicht die Aufweichung von Leistungsstandards auf dem Weg zum Abitur. Im Gegenteil, mehr Zeit bedeutet auch mehr Qualität. Das vertiefte Lernen auf dem Weg zum Abitur und nicht das Reinpauken von Wissen steht im Vordergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein zweiter wichtiger Punkt im neuen Bildungschancengesetz ist die Absicherung der IGS als ersetzende Schulform. Das ist kein Schritt, um das Gymnasium zu gefährden, sondern ein Schritt hin zu mehr Vielfalt im Schulsystem, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Widerspruch bei der CDU - Jörg Hillmer [CDU]: Niemand hat die Ab- sicht, ein Gymnasium zu schließen!)
Die IGS arbeitet seit über 40 Jahren quasi als Schulversuch. Diese erfolgreiche Arbeit muss nun auch eine Absicherung erfahren. Daher ist es folgerichtig, diese auch im neuen Schulgesetz zu verankern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bisher war es auf dem Erlass- und im Verordnungswege möglich. Darauf hat die Ministerin hingewiesen. Warum also nicht rechtliche Hürden an dieser Stelle abbauen?
Die Schulträger haben damit viel mehr Möglichkeiten, auf das regionale Anwahlverhalten der Eltern zu reagieren, und die Schulträger sind froh über diese neue Regelung. Das wird nicht zur Schließung von Gymnasien führen, sondern es wird ein ausgewogenes Verhältnis ermöglichen, und es wird insbesondere dem Elternwillen Rechnung tragen.
Auch die Ermöglichung des Zusammenschlusses von Gesamtschulen mit Grundschulen ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Schulträger, aber auch für die Eltern und Schüler.
So bleibt den Schülerinnen und Schülern ein sonst üblicher Wechsel erspart, und ein Bildungsgang kann gegebenenfalls von der 1. Klasse bis zum Abitur abgelegt werden. Das ist auch kein Haushaltskonsolidierungsinstrument für finanzschwache Kommunen, wie Sie es gerne sagen. Es werden sich nur Partner zusammenschließen, die auf Augenhöhe gemeinsam diesen Zweckverbund eingehen wollen. Das halten wir für richtig.
Ein weiterer Punkt ist der Wegfall der Schullaufbahnempfehlungen und die Einführung von zwei Beratungsgesprächen. Das ist wichtig, um Kinder nicht viel zu früh auszusortieren, sondern ihnen die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung zu geben. Ein möglichst langes Offenhalten des Bildungsweges ist wichtig, um alle Schülerinnen und Schüler möglichst auf diesem Weg mitzunehmen und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu gestatten. Das ist keine Aufweichung von Bildungsstandards, sondern ein Ermöglichen von guten Bildungschancen.
Im Übrigen bleibt der Elternwille unangetastet. Eltern sind wichtige Experten bei den Bildungsgängen ihrer Kinder.
Beim Thema Inklusion geben wir mehr Zeit zum Entwickeln der Inklusion als Gelingensmodell. Das hat die Landesregierung bewusst gestartet, indem sie das Anhörungsverfahren im Vorfeld auf den Weg gebracht hat - im Gegensatz zu dem, was Sie früher gemacht haben. Das ist ein guter Weg gewesen. Es ist eine richtige Schlussfolgerung, auf die Anregungen aus der Anhörung auch zu reagie
Wir haben die wichtigen Hinweise von GEW, VDS und Landeselternrat entsprechend aufgenommen. Die Kultusministerin hat die richtigen Schlüsse aus dieser Debatte gezogen, meine sehr geehrten Damen und Herren.