Entschuldigen Sie, Herr Scholing! Sie können gleich noch weiter antworten. Die Zeit läuft nicht weiter.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Thiele hat eine Frage gestellt. Jetzt antwortet Herr Scholing. Herr Thiele erwartet sicher nicht, dass Herr Scholing die Frage so beantwortet, wie er sie gerne beantwortet hätte. Dass Herr Scholing sie aus seiner Sicht beantwortet, ist sein Recht. Dann müssen Sie bitte auch zuhören. Sonst funktioniert es nicht.
- Ich meinte jetzt Frau Ross-Luttmann, die so dazwischengerufen hat, dass man das schon gar nicht mehr verstehen kann. Das bringt doch nichts.
Wenn ich die Situation richtig interpretiert habe, hat Herr Thiele die Frage ja mir gestellt und nicht Ihnen. Sie haben versucht, für mich zu antworten. Sie hätten dann auch noch anders geantwortet als ich. Insofern wäre das eine kommunikativ ausgesprochen schwierige Situation.
Noch einmal: Wir müssen alle miteinander dafür Sorge tragen, dass die inklusive Schule gelingt, dass die inklusive Schule eine gute Schule ist. Das
ist im Kern genau die Antwort auf Ihre Frage, Herr Thiele. Wir müssen den Eltern die Sicherheit geben, dass die inklusive Schule aufgrund der Unterstützungsmaßnahmen, die wir organisiert haben, dazu in der Lage ist, allen Kindern - mit Beeinträchtigung, ohne Beeinträchtigung, mit Migrationshintergrund, ohne Migrationshintergrund, mit besonderen Leistungsmöglichkeiten usw. - gerecht zu werden.
Herr Scholing, wie Sie vielleicht gesehen haben, möchte Herr Thiele Ihnen gerne noch eine weitere Zwischenfrage stellen. Einverstanden?
Ja, die Frage war nicht eindeutig zu entschlüsseln. Ich glaube aber, dass Herr Scholing eine Antwort geben kann. Bitte schön, Herr Scholing!
Dann möchte ich gerne auf einen weiteren Punkt eingehen. Das betrifft den § 108 Abs. 1 Schulgesetz. Herr Seefried, wenn ich sage, eine Schule könne ersetzende Schulform sein, hat das Konsequenzen. Lassen Sie mich ein Beispiel schildern. Ich habe eine Hauptschule in der Region X. Diese Hauptschule, die vom Schulträger als Schwerpunktschule ausgewählt worden ist, kann nicht weitergeführt werden, weil eine Gesamtschule als ersetzende Schulform an ihre Stelle getreten ist. Dann muss selbstverständlich diese als Ersatz an die Stelle der Hauptschule getretene Gesamtschu
Das entspricht der Systematik der Gesetzgebung. Das ist keine inhaltliche Entscheidung. Das ist ein wichtiger Punkt. Und genau hier betreiben Sie wieder Ihre Ideologisierung der Debatte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon an dem letzten Punkt, dem mit den Schwerpunktschulen, erkennt man, dass trotz mehrmonatiger Arbeit an diesem Schulgesetz immer noch handwerkliche Fehler darin enthalten sind. Man hätte doch beispielsweise in den Gesetzentwurf schreiben können, dass die bisher schon vom Schulträger benannten Schwerpunktschulen auch künftig Schwerpunktschulen bleiben,
solange diese Schule nicht aufgelöst wird. Das wäre ganz einfach gewesen. Leider steht das nicht in dem Gesetzentwurf. Vielmehr steht darin genau das, was der Kollege Seefried gesagt hat. - Also, man muss das Schulgesetz, das man auf den Weg bringt, eben auch einmal vorher lesen.
In der hier geführten Debatte sind zwei Dinge ganz erstaunlich. Das betrifft zum einen die Frage der Zukunft der Gymnasien und zum anderen die Frage der Zukunft der Schulvielfalt.
Von allen Rednern wird betont, dass es keine Änderungen geben wird; kein einziges Gymnasium wird aufgrund dieser Schulgesetzänderung geschlossen. Genauso wird argumentiert, wenn hier kritisiert wird, dass man die Förderschule Lernen auslaufen lassen will. Der Kollege Scholing argumentiert, in Stade und in Uelzen hat sich das von alleine so entwickelt. Da stellt sich mir die Frage: Warum muss der Gesetzgeber das jetzt für das ganze Land machen, wenn es sich vor Ort schon im Sinne der rot-grünen Politik entwickelt hat?
Wenn wir Schwächen in Ihrem Schulgesetz aufdecken, sagen Sie immer wieder: Nein, das wird so nicht eintreten, das Schulgesetz hat da gar keine
Konsequenzen. Aber wenn das Schulgesetz in diesen Punkten im Ergebnis überhaupt keine Konsequenzen hat, dann muss man doch zu dem Schluss kommen: Ziehen Sie Ihren Schulgesetzentwurf zurück, Frau Ministerin, und machen Sie die nächsten drei Jahre einfach mal das, was Sie am besten können - nämlich nichts.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition betreibt ihre Angstdebatte hier weiter und schreckt weiterhin nicht vor falschen Behauptungen zurück. Deswegen möchte ich nur einmal aus der Vereinbarung zitieren, die bei dem, was Sie hier als angebliche Behinderung beim Thema „IGS als ersetzende Schulform“ vor sich hertragen, einschlägig ist.
„Die Möglichkeit der Einrichtung von Schwerpunktschulen für bestimmte Arten der sonderpädagogischen Unterstützung, beschrieben im § 183 c Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz, bis 31.07.2018 soll entsprechend der Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbände und der nachfolgenden Gesetzesänderung zum Schulgesetz bis zum 31.07.2024 verlängert werden. Dazu muss der Schulträger ein geeignetes regionales Konzept vorlegen, das von der Landesschulbehörde zu genehmigen ist.“
Alleine aus dieser Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Landesregierung ergibt sich, dass der von Ihnen hilfsweise konstruierte Fall nicht eintreten wird.
Sie malen hier Bilder an die Wand, die überhaupt nicht existieren. Das sollten Sie sein lassen. Sie unterstellen den Kommunen, dass sie keine verantwortliche Schulpolitik betreiben. Das findet in Niedersachsen nicht statt - außer bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Politze. - Wir sind am Ende der Beratung. Wortmeldungen liegen nämlich nicht mehr vor.
Hierbei geht es um die Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 7: federführend Kultusausschuss, mitberatend Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Einsetzung einer Enquetekommission „Verrat an der Freiheit - Machenschaften der Stasi in Niedersachsen aufarbeiten“ - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2172 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 17/2903 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2921
Darüber hinaus haben die vier Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/2921 einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung angestrebt wird.