Der Gesetzentwurf ist von der Landesregierung eingebracht worden. Das hat schon in einem ersten Schritt hervorragende Möglichkeiten mit sich gebracht, Verbände zu hören, Verbände einzubeziehen. Ich habe deutlich gemacht, dass wir da keine Showveranstaltung gemacht haben, sondern die Verbandsbeteiligung genutzt haben, um diese Schulgesetznovelle noch besser zu machen, sie noch besser an die realen Bedingungen anzupassen.
Vielen Dank, Herr Scholing. Sie haben den Dreh noch gekriegt. Manchmal gehen die Emotionen doch mit einem durch. Aber es hat ja gut geklappt.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne wollen mehr Zeit bei der Umsetzung der Inklusion - so wurde es hier gerade eben mehrfach beschrieben.
Da frage ich mich, wie das funktioniert. Man sagt, man will mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion - das wollen auch wir; da sind wir voll und ganz bei Ihnen -, und schreibt auf der anderen Seite in das Schulgesetz: Wir schließen Förderschulen. Wir schaffen sie ab. Wir verbieten Eltern, ihr Kind auf eine Förderschule Lernen zu schicken. Wir nehmen den Kindern, die diesen Förderbedarf haben, diese Schule weg und verbieten diese Schule kraft Gesetzes. - Das ist nicht mehr Zeit für die Inklusion!
Wir brauchen diese Zeit. Wir brauchen die Zeit, die hier beschrieben worden ist. Unser Entschließungsantrag, den wir heute eingebracht haben, enthält entsprechende Alternativen. Wir gehen auf die Situation im Land ein, auf das, was wirklich Realität ist. Für uns ist einfach wichtig: Wir dürfen niemanden, der an diesem Prozess beteiligt ist, auf diesem Weg überfordern. Wir müssen die Eltern mitnehmen. Wir müssen die Lehrkräfte mitnehmen. Ich will es noch einmal betonen: Es geht um die Kinder. Es geht - verdammt noch mal! - um die Kinder, die diese Unterstützung brauchen.
Die Ausführungen, die wir hier von der Ministerin und auch von SPD und Grünen gehört haben, haben, glaube ich, die Frage, die hier mehrfach gestellt worden ist - wer fällt denn jetzt in die Bildungspolitik der Vergangenheit zurück? -, deutlich beantwortet. Hier wurde nochmals deutlich: Es sind SPD und Grüne, die mit ihrer Bildungsideologie in die niedersächsische Bildungspolitik der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts à la von Oertzen zurückfallen. Man könnte fast die aktuellen Protokolle und die Protokolle über die Debatten nebeneinanderlegen, die in den 60er-, 70er-Jahren in diesem Landtag geführt wurden.
Und dann das leidige Thema „Strukturdebatte“! SPD und Grüne versuchen zu sagen: CDU und FDP beginnen hier eine Strukturdebatte. CDU und FDP schüren Ängste und fangen immer wieder an,
Strukturdiskussionen zu führen. - Ich will es noch einmal deutlich machen: Nicht wir beginnen diese Strukturdebatte, sondern SPD und Grüne, und zwar genau mit diesem Gesetzentwurf.
Wenn Sie die Gesamtschule zur ersetzenden Schulform machen, dann hat das natürlich Konsequenzen. Wenn Sie alle, die Sie in den Vertretungen irgendwelcher kommunaler Schulträger oder auch der Stadt Braunschweig sitzen, hier beteuern: „Wir werden gar keine Schule schließen; wir werden da gar nichts verändern“, dann bleibt wieder eine Frage im Raum stehen: Warum brauche ich dann überhaupt diese Veränderung? - Ich brauche sie eben nicht, wenn Ihre Beteuerungen stimmen. Das zeigt die Wirklichkeit, die hinter diesem Schulgesetz steht.
Nun noch einmal zur Bevorzugung der Gesamtschule. Die kann man an den Toiletten festmachen oder an anderen Dingen, auch an der Begründung des Gesetzentwurfes. Ich will einfach einmal zitieren, was in der Begründung des Gesetzentwurfes steht. Dann kann jeder überlegen, was das bedeutet. In der Begründung des Gesetzentwurfes steht im Wortlaut:
„Durch die Befreiung von der Pflicht, neben Gesamtschulen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zu führen, entfällt auch die Pflicht zur inklusiven Ausstattung dieser Schulen, sofern die unter zumutbaren Bedingungen erreichbare Gesamtschule als inklusive Schule ausgestattet ist.“
Im Klartext bedeutet das: Sie wollen, dass nur noch die Gesamtschulen inklusiv ausgestattet werden, die anderen nicht. Auch an dieser Stelle wollen Sie wieder entsprechende Entscheidungen der Eltern festlegen.
Deswegen fordere ich Sie abschließend - nach der ganzen Debatte mit so vielen Täuschungsmanövern - einfach noch einmal auf, endlich die Wahrheit zu sagen, was das Ganze wirklich bedeutet.
Ich bedaure sehr, dass der Staatssekretär des Kultusministeriums so schwer erkrankt ist und derzeit nicht in diesem Haus sein kann. Der Staatssekretär - das will ich an dieser Stelle deutlich machen - hat an dieser Stelle die Wahrheit gesagt. Das habe ich hier schon mehrfach zitiert. Es ist öffentlich bekannt, dass Staatssekretär Bräth vom Kultusministerium schon vor über einem Jahr
deutlich gesagt hat: Man muss kein Mathematiker sein, um zu wissen, dass das, was hier derzeit passiert, Konsequenzen für die Gymnasien hat. - Er hat angefügt: Dann wird es in einem Landkreis, in dem es heute drei Gymnasien gibt, eben nur noch ein Gymnasium geben. - Das ist Ehrlichkeit. Das, was Sie uns hier im Niedersächsischen Landtag bieten, ist es nicht.
Und wenn man dann die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Ohr hat! Die Vertreter des Philologenverbandes sind heute in diesem Hause. Sie kennen den Satz ganz genau, den der Ministerpräsident in seiner Rede gesagt hat: Die Gymnasien haben von mir nun wirklich nichts zu befürchten.
Für mich hört sich dieser Satz eher wie folgt an - ich glaube, so kann man ihn übersetzen -: Niemand hat vor, ein Gymnasium zu schließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen zur Förderschule Lernen.
Punkt eins: Wenn so viel von Elternwahlrecht in Bezug auf diese Schulform gesprochen wird, bin ich verwundert. Generell galt bis 2013 nicht das Wahlrecht der Eltern, sondern die Zuweisung durch die Schulbehörde. Es ist schon ganz wichtig, das zu wissen. Wenn man Eltern in diesem Prozess begleitet hat, was ich sehr oft getan habe, ist man mit dem Begriff des Wahlrechts der Eltern etwas vorsichtiger.
Punkt zwei: Haben Sie sich einmal angeguckt, wie sich die Schülerzahlen in dieser Schulform in den letzten zehn Jahren entwickelt haben? Das kommt nahe an eine Halbierung heran.
Punkt drei: Haben Sie einmal gesehen, wie hochgradig sozial selektiv diese Schulform notgedrungen ist? Schauen Sie sich das einmal an.
Punkt vier: Können Sie das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen in dieser Schulform benennen? Macht Sie das möglicherweise stutzig?
Bei einem weiteren Punkt schließe ich an Herrn Seefried an, der aus Stade berichtet hat. Herr Seefried, da könnte ich manche andere Region ebenfalls nennen. Dort, wo seit langer Zeit konsequent im Rahmen der regionalen Konzepte gearbeitet worden ist, hat das natürlich Auswirkungen auf den Sek-I-Bereich. Das wird auch so bleiben. Dafür braucht diese Schule sichere Rahmenbedingungen. Deswegen haben wir das an dieser Stelle richtig entschieden.
Ja, das ist in Ordnung, Herr Thiele. Ich komme zu einem weiteren Punkt, wenn ich danach noch Zeit habe.
Was sagen Sie den Eltern der vielen Förderschüler, die ihre Kinder momentan an einer Förderschule Lernen mit einem weiteren Förderschulangebot, das weniger als einzügig ist, unterrichten lassen und denen in Zukunft die Schulträger werden sagen müssen, dass diese Schulstandorte nicht zu halten sind, wenn die Förderschule Lernen durch Ihren Beschluss geschlossen wird?
Herr Thiele, dem kann ich zunächst einmal Folgendes entgegnen: Diese Prozesse spielen sich offensichtlich in Stade und in Uelzen bereits genau so ab. Das heißt: Ohne dass der Gesetzgeber gesagt hat, die Förderschule Lernen läuft im Sekundarbereich aus, passiert das schon.
Meine Antwort wird sein, dass die inklusiven Schulen selbstverständlich immer besser werden. Selbstverständlich werden die inklusiven Schulen - - -