Protokoll der Sitzung vom 18.02.2015

15.04.2005 Umfassender Mängelbericht des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott und Aufforderung zur Mängelbeseitigung zum Abschluss diverser Genehmigungsverfahren auf Basis der Ortsbesichtigung am 07.04.2005

Mängel liegen insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz vor. Insgesamt wurden 17 Mängel sowie 6 Abweichungen zu erteilten Baugenehmigungen festgestellt.

27.04.2005 Weitere Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes insbesondere zu Lagerung auf den Freiflächen und Aufgreifen in einem weiteren Verfahren

09.05.2005 Gespräch des Landkreises und des Gewerbeaufsichtsamtes mit Herrn Dr. Koczott. Die Behörden stellen klar, dass in den nächsten Schritten die Zufahrt zur Tiefgarage, die Stellplätze sowie die Fläche zum Umschlag wassergefährdender Stoffe herzustellen sind.

01.06.2005 Schreiben von Herrn Dr. Koczott an den Landkreis Osterholz. Herr Dr. Koczott äußert massiv Unverständnis über den Umgang der Behörden mit seinem Betrieb:

„(…)

Für mich persönlich habe ich aus diesem Gespräch die Botschaft zur Kenntnis genommen, dass dem Handlungsmuster der Verantwortlichen im Landkreis eine Strategie zu Grunde liegt, durch zurück schneidende und knebelnde Vorgaben für das Überleben des Betriebes sinnvolle und dringend notwendige Baumaßnahmen unmöglich zu machen. Hierdurch dürfte dem Betrieb auch ohne „aktives“ Einschreiten der Behörden vermutlich bald die „Luft“ ausgehen und der „Zustandsstörer“ Koczott bald neutralisiert sein.

Die geschickten und nachhaltigen Bemühungen der Kiepelberg – Anwohner haben auf der Achse Ritterhude - Osterholz offenkundig eine durchgängige behördliche Unterstützungslinie gefunden.

Vor diesem Hintergrund machen für mich weitere Gespräche in dieser Sache mit den zuständigen Verantwortlichen auch keinerlei Sinn mehr und der beabsichtigte Termin am 07. 06. 2005 wird ohne meine Person stattfinden müssen.

Ich werde mich in keinerlei Bau – und Investitionstätigkeit mehr verstricken, es sei denn, man kann mich auf gesetzlicher Grundlage dazu verpflichten. (…)“

04.10.2005 Mängelbeseitigungsverfügung des Bauordnungsamtes entsprechend des Mängelberichts vom 15.04.2005 und Androhung eines Zwangsgeldes von 7 500 Euro

15.11.2005 Festsetzung des am 04.10.2005 angedrohten Zwangsgeldes durch das Bauordnungsamt

15.11.2005 Mängelbeseitigungsverfügung des Bauordnungsamtes hinsichtlich der übrigen Mängel und Androhung eines weiteren Zwangsgeldes über 1 050 Euro

16.11.2005 Schreiben von Herrn Dr. Koczott an den Landkreis Osterholz. Herr Dr. Koczott äußert sich irritiert über die Verfügung vom Vortag und weist darauf hin, dass er selbst Interesse an der Mängelbeseitigung hat.

16.11.2005 Nutzungsuntersagungsverfügung des Bauordnungsamtes hinsichtlich der Freiflächen als Lagerflächen und Androhung eines Zwangsgeldes

05.12.2005 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes mit dem Ergebnis, dass die offenen Mängel zu einem Großteil beseitigt wurden (aus der Verfügung vom 04.10.2005 19 von 20 Mängeln und aus der Verfügung vom 15.11.2005 1 von 3 Mängeln)

19.12.2005 Kontrolle des Bauordnungsamtes mit dem Ergebnis, dass die Fläche geräumt ist, und Abschluss des Verfahrens

21.03.2006 Anordnung des Bauordnungsamtes, dass die Fläche zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abschließend bis zum 27.03.2007 hergestellt werden muss

25.04.2006 Feststellung des Bauordnungsamtes, dass auch die letzten offenen Mängel aus den Verfügungen vom 04.10.2005 und 15.11.2005 abschließend beseitigt sind

21.12.2006 Aufforderung des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott zur Nutzungsunterlassung einer behelfsmäßigen Umschlagsfläche zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum 27.03.2007

02.02.2007 Genehmigung des Bauordnungsamtes für die neue Umschlagsfläche zum Um

gang mit wassergefährdenden Stoffen mit dem Hinweis, dass die Fläche bis zum 27.03.2007 abschließend zu errichten ist und Nutzung anderer Flächen ab diesem Zeitpunkt unzulässig ist

07.03.2007 Anhörung des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott zur Nutzungsuntersagung der behelfsmäßigen Umschlagsfläche zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum 27.03.2007 an und ausdrücklicher Verweis, dass ein Verzug des Baus der neuen Fläche aufgrund privatrechtlicher Auseinandersetzungen nicht geduldet wird

19.04.2007 Nutzungsuntersagungsverfügung des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott hinsichtlich der behelfsmäßigen Umschlagsfläche ab dem 02.05.2007 und Anordnung der Herstellung der neuen Umschlagsfläche bis zum 08.06.2007. Weiterhin Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung an und Androhung von Zwangsgeldern in einer Gesamthöhe von 28 000 Euro

19.04.2007 Außerdem Nutzungsuntersagungsverfügung des Bauordnungsamtes an die „Dr. Wolfgang Koczott Chemisch techn. Betriebs-GmbH“ hinsichtlich der behelfsmäßigen Umschlagsfläche ab dem 02.05.2007 und Duldungsanordnung hinsichtlich des Baus der neuen Umschlagsfläche. Weiterhin Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung an und Androhung von Zwangsgeldern in einer Gesamthöhe von 20 000 Euro

04.05.2007 Kontrolle des Bauordnungsamtes hinsichtlich der Herstellung der Fläche zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

25.05.2007 Weitere Kontrolle des Bauordnungsamtes hinsichtlich der Herstellung der Fläche zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Stand 23.09.2014