Mehrheit der CDU in Berlin beitragen - es dann schwierig wird, überhaupt noch die technischen und rechtliche Grundlagen für die Umsetzung zu schaffen.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht und wird jetzt sehr eindrucksvoll für die weitere Debatte unterstützt, die in Berlin stattfindet. Diese Debatte ist ja noch nicht zu Ende; sie findet erst nach den Stellungnahmen in Berlin auf dem parlamentarischen Weg statt. Dazu brauchen wir nicht nur die Stellungnahmen, die wir abgegeben haben, sondern auch eine klare Position aus Niedersachsen, ein klares parlamentarisches Signal, gerne auch ein gemeinsames. Das würde uns helfen, in Berlin weiterzukommen, um dafür zu sorgen, dass eine Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in Niedersachsen nicht möglich ist. Das ist das klare Bekenntnis, ein klares Nein in Niedersachsen. Wir haben das formuliert. Das gilt genauso für Probebohrungen.
Das heißt allerdings nicht, dass das in anderen Bundesländern nicht geht. Wir haben das nur für Niedersachsen klar formuliert. Das finde ich gut, und das ist auch richtig.
Das heißt aber auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es sich lohnt, den Vergleich mit Amerika zu führen. Wenn Sie dort sind, werden Sie erkennen, dass es dort darum geht, alle paar Hundert Meter zu bohren. In den dortigen Gesteinsschichten sind zehn- bzw. hundertmal mehr Fracks notwendig, um Erdgas zu fördern, als hier.
Sie werden in Amerika aber auch sehen, dass die dortigen Förderplätze an keiner Stelle den Sicherheitsmaßstäben entsprechen, die wir in Deutschland haben. Damit sehen Sie auch, welche wirtschaftlichen Grundlagen für die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Amerika gelten. Das sind andere Rahmenbedingungen, die wir in Deutschland nicht haben werden. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass es überhaupt keine wirtschaftliche Grundlage für die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gibt. Was soll also diese Debatte mit einer weiteren Verunsicherung der Menschen? Warum passiert nicht das, was wir gemacht haben, nämlich das klare Signal, die klare Botschaft, womit wir sagen, dass wir das nicht wollen und dass wir das in Niedersachsen nicht zulassen?
Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Insellösung erleben werden. Wir erleben schon heute bei den Unternehmen: Die Preise, die sie für die Förderung brauchen, erzielen sie auf dem Markt gar nicht mehr. Das ist natürlich eine logische Entwicklung.
Deswegen noch ein paar Dinge zu den Punkten, die wir uns vorgenommen haben. Ich halte das schon für wichtig, um deutlich zu machen, welche Haltung wir einnehmen.
Das Erste ist eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren durch die Veränderung der Bundesratsinitiative, die wir für die UVP-V Bergbau für alle Frack-Vorhaben, die wir definieren, auf den Weg gebracht haben - unabhängig davon, wo sie stattfinden. Das unterscheidet uns erheblich von dem, was in Berlin auf Koalitionsebene auf den Weg gebracht worden ist.
Weiterhin soll für eine Tiefbohrung ab 1 000 m Tiefe zukünftig eine Vorprüfung erfolgen. Es dürfen beim Fracking keine umwelt-, wasser- oder gesundheitsgefährdenden Stoffe mehr eingesetzt werden. Die zurückgeförderte Frack-Flüssigkeit darf nicht wieder in den Boden verbracht werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Das Weitere ist - das gilt gerade für den Landkreis Rotenburg -: Es darf nicht möglich sein, Lagerstättenwasser aus 3 000 m Tiefe in Horizonte von 400 m zu verpressen.
Wir sagen vielmehr: Es muss in die Horizonte verpresst werden, aus denen heraus es gefördert worden ist. Auch das ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber der Debatte, die wir noch 2012 geführt haben.
Sie sehen also: Es gibt eine Reihe von Punkten, die wir auf den Weg gebracht haben. Das geht hin bis zur eindeutigen Klarstellung im Wasserhaushaltsgesetz, dass das Aufsuchen und die Förderung von Erdgas sowie das Versenken einen Eingriff in den Wasserhaushalt bedeuten, sodass an der Stelle das Wasserhaushaltsgesetz greift und umgesetzt werden kann.
Dazu gehören ebenfalls die von Ihnen genannten Bereiche Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Trink- und Mineralwassergewinnungsgebiete, die für eine bergbauliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen, und weitere Schutzmöglichkeiten sowie die Änderung des Bergschadensrechtes.
Das sind die Dinge, die wir auf den Weg gebracht haben, und das sind die Dinge, die mit dem Antrag vorliegen.
Mein Wunsch wäre, ein klares, parteiübergreifendes, fraktionsübergreifendes politisches Signal aus Niedersachsen zu geben. 95 % der Erdgasförderung finden in Niedersachsen statt. Wir wollen, dass diese Industrie weiterhin eine Perspektive hat.
Wir wollen das mit Mensch und Natur in Einklang bringen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass es ein gesamtes, ein klares Signal dieses Parlaments gibt, damit wir beides in Einklang bringen können! Sie alle könnten - so glaube ich - mit Ihren Diskussionen und Ihren Abstimmungen dazu beitragen.
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz, mitberatend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dann ist so beschlossen worden.
Chronologie des behördlichen Einschreitens des Landkreises Osterholz gegenüber Herrn Dr. Koczott und von Herrn Dr. Koczott betriebene oder mitbetriebene Unternehmen im Zeitraum 2004 – 2007 sowie Schriftwechsel dazu (in Auszügen)
05.07.2004 Schreiben des Verkehrsamtes zur Ablehnung einer von Herrn Dr. Koczott beantragen Verlängerung der verkehrsbehördlich angeordneten Sperrung des Gehweges, weil die Bautätigkeit zur Herstellung der Tiefgarage im Gehwegsbereich nicht aufgenommen worden war
06.07.2004 Schreiben Herr Dr. Koczott an Landkreis mit Beschwerde über (Zitat) „unzumutbare Hemmnisse in der betrieblichen Entwicklung“
Auszug aus durchschriftlich beigefügtem parallelem Schreiben an Gemeinde: „Grundsätzlich mussten wir ja nun über den Weg der diffamierenden Berichterstattung in der Presse die Haltung der Ritterhuder Politik zu unserem Betrieb zur Kenntnis nehmen. Dem Thema Straße konnte man sich offenbar auf unbestimmte Zeit mit der Begründung entziehen, dass man sich vorrangig mit der Beseitigung des Betriebes beschäftigen muss. Wir werden uns dieser Entschlussfreudigkeit anpassen. Wir sehen wenig Sinn darin, weitere Energien und Mittel in Maßnahmen zu stecken, deren erfolgreicher Abschluss dann der Vernichtung zugeführt werden soll.“
09.07.2004 Nutzungsuntersagung des Bauordnungsamtes mit Zwangsgeldandrohung gegen die Lagerung chemischer Produkte in der Tiefgarage
26.07.2004 Kontrolle des Bauordnungsamtes hinsichtlich der untersagten Lagerung chemischer Produkte in der Tiefgarage
01.09.2004 Kontrolle des Bauordnungsamtes hinsichtlich der untersagten Lagerung chemischer Produkte in der Tiefgarage
24.09.2004 Schreiben des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbareinwendungen mit Forderung nach Vorlage eines abschließenden Betriebskonzeptes zum zeitnahen Abschluss der Baumaßnahmen und zur Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten seitens des Landkreises
26.11.2004 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes auf dem Privatgrundstück von Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbarbeschwerden über Baumaßnahmen
01.12.2004 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes auf dem Privatgrundstück von Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbarbeschwerden über Baumaßnahmen
14.12.2004 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes auf dem Privatgrundstück von Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbarbeschwerden über Baumaßnahmen
17.01.2005 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes auf dem Privatgrundstück von Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbarbeschwerden über Baumaßnahmen
28.01.2005 Beginn einer umfassenden Aufbereitung der Altakten durch das Bauordnungsamt im Hinblick auf den Genehmigungsbestand des Betriebes und eine detaillierte Auflagen- und Abweichungskontrolle
04.02.2005 Ortsbesichtigung des Bauordnungsamtes auf dem Privatgrundstück von Herrn Dr. Koczott aufgrund von Nachbarbeschwerden über Baumaßnahmen
10.02.2005 Schreiben des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott hinsichtlich der Überprüfung von Baumaßnahmen auf seinem Privatgrundstück aufgrund diverser Nachbarbeschwerden
20.02.2005 Schreiben Dr. Koczott an das Bauordnungsamt und die Wirtschaftsförderung sowie die Gemeinde mit Beschwerde über „behördliche Verfolgungsjagd“ auf seinem Privatgrundstück durch Landkreis und Gemeinde
Auszug wörtlicher Zitate aus dem Schreiben: „Tägliche Kontrollen während meiner Maßnahmen, zum Teil von beiden Behörden gleichzeitig, verliehen dem Ganzen etwas Besonderes und waren verbunden mit stundenlangen Erläuterungen immer des gleichen Sachverhaltes. Beeindruckend für mich ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Behördenvertreter, die sich ohne konkreten Gegenstand von offenkundigen Querulanten in mir nicht verständliche Handlungsmuster zwingen lassen.“ (…)
„Um nun schlussendlich auf die in Ihrem o.g. Schreiben enthaltenen Fragen einzugehen, kann ich mich nur dahingehend äußern, dass ich selbstverständlich von meiner Absicht an dem dortigen Standort selbst zu bauen, Abstand genommen habe. Ich mag mir nicht vorstellen, welchen Verlauf der Versuch, einen Bauantrag umzusetzen, nehmen würde. Die Bereitstellung einer Unterkunft für eine behördliche Dauerüberwachung der Baumaßnahme wäre wahrscheinlich eine Grundvoraussetzung.“ (…)
„Für die Zukunft möchte ich Ihnen versichern, dass ich Sie ohne äußeren Zwang mit weiteren Bau- und Investitionsabsichten im Landkreis Osterholz sicher nicht belästigen werde.“
07.04.2005 Ganztägige Auflagenkontrolle des Bauordnungsamtes einschließlich des Brandschutzprüfers hinsichtlich der bisher erteilten Genehmigungen für den Betrieb Kiepelbergstraße, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes
15.04.2005 Umfassender Mängelbericht des Bauordnungsamtes an Herrn Dr. Koczott und Aufforderung zur Mängelbeseitigung zum Abschluss diverser Genehmigungsverfahren auf Basis der Ortsbesichtigung am 07.04.2005