Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Meine Damen und Herren, das ist Ihre Politik!

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage Ihnen noch eines, Herr Kollege Nacke: Für all das, was Sie hier wieder an Vorwürfen in Richtung Landesregierung, in Richtung Chef der Staatskanzlei erhoben haben, für diese Behauptungen, die keinerlei Substanz haben, werden Sie sich irgendwann hier verantworten müssen. Das werden wir so, in dieser Reihenfolge, nicht hinnehmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben seit dem Unglücksfall staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die bis heute nicht zum Abschluss gebracht worden sind, meine Damen und Herren. Wir werden auch nicht davon ausgehen können, dass der Kollege Bäumer durch zwei

Telefonate in der Mittagspause - wie viele es auch immer gewesen sein mögen - diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Ende bringt. Das wird die Staatsanwaltschaft ermitteln, die wird die Ergebnisse liefern, und davon werden wir dann ausgehen.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Es geht um die Ver- fassung, Herr Kollege!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung - - -

(Björn Thümler [CDU] meldet sich zu Wort)

- Bitte schön, Herr Thümler!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen, bevor Sie wieder mit Ihren qualifizierten Bemerkungen dazwischenrufen, Herr Schmidt, nur einmal sagen, was der Staatsgerichtshof auf Veranlassung von Herrn Bartling am 22. Oktober 2012 geurteilt hat. Das haben Sie erstritten. Da ging es um das, was der damalige Finanzminister Möllring diesem Parlament auf eine Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion hin hätte sagen müssen. Er hätte wissen müssen, dass bei dem „Nord-Süd-Dialog“, der hier am Flughafen in Hannover durchgeführt worden ist, Kochbücher des Landwirtschaftsministeriums im Wert von 4 000 Euro verteilt worden sind,

(Anja Piel [GRÜNE]: Aha, darum geht es!)

und er hätte als Teilnehmer dieser Veranstaltung sehen müssen, dass 44 Servicekräfte der MHH dort mit einer Schürze herumgelaufen sind. Das hätte er in der Antwort wiedergeben müssen. Das war im Kern der Streitpunkt, um den es gegangen ist. Das hätte Herr Minister Möllring dem Parlament damals sagen müssen, meine Damen und Herren.

Jetzt will ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie das einmal mit dem vergleichen, was Frau Rundt heute Morgen nicht gemacht hat, nämlich Zahlen zu liefern, die dem Land von Landesbehörden, wie dem Gewerbeaufsichtsamt, vorliegen - Herr Watermann hat das vorhin zu Recht dazwischengerufen; das Gewerbeaufsichtsamt liegt in der Zuständigkeit des Landes und ist dem Umweltministerium unterstellt -, dann kommt man zu dem Schluss, dass man genau diese Zahlen durch Recherche

diesem Parlament hätte sagen müssen, meine Damen und Herren.

Das ist das, was das Urteil vom 22. Oktober 2012 zum Grundsatz hat, dass nämlich die Landesregierung hier vollumfänglich auf jede Frage antworten und bis in die letzte Gliederung der Landesverwaltung nachgucken muss, was dort an Papieren, an Dokumenten zur Verfügung steht, meine Damen und Herren. Genau das kann man erwarten, vor allen Dingen dann, wenn der Vorlauf ein halbes Jahr ist.

Das ist das, was uns hier erregt. Deswegen bleiben wir dabei: Der Ältestenrat muss tagen, wenn die Ministerin hier nicht sofort etwas dazu sagt.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Limburg, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Herr Kollege Thümler, erst einmal Kompliment: Sie haben die Grundzüge des Urteils, das gegen die von Ihnen getragene Landesregierung ergangen ist, in der Tat korrekt wiedergegeben.

(Christian Grascha [FDP]: Aber Sie haben das offensichtlich nicht ver- standen!)

Sie unterliegen allerdings mehreren Denkfehlern. Ein gewaltiger Unterschied zwischen der damaligen Situation und der heutigen ist, dass wir es heute mit einem dramatischen Unglücksfall, mit einer Vielzahl von Chemikalien,

(Christian Dürr [FDP]: Ja, eben! - Wei- tere Zurufe von der CDU und der FDP)

mit einem Vorgang zu tun haben, der seit vielen Jahren andauert, an dem sehr viele verschiedene Behörden beteiligt sind und bei dem es nicht zuletzt um sehr gefährliches Gefahrgut geht. Bei dem Fall, den Sie zitiert haben, Herr Kollege Thümler, ging es um eine Partyveranstaltung, um eine Werbeparty für Ihren Ministerpräsidenten Wulff,

(Christian Dürr [FDP]: Eben!)

die Ihre Staatskanzlei organisiert hat und bei der sie hinterher so getan hat, als hätte sie von nichts gewusst. Das war unglaubwürdig und lächerlich.

Das hat Ihnen Bückeburg zu Recht ins Stammbuch geschrieben.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Dr. Gero Ho- cker [FDP]: Da ist aber einer betrof- fen! - Christian Dürr [FDP]: Es ging um Kochbücher, und jetzt geht es um ein Unglück mit einem Toten! - Anhal- tende Zurufe)

Meine Damen und Herren, das eine Wort gibt das andere. Ich habe weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung. Zunächst der Kollege Thümler, dann der Kollege Bode. Herr Kollege Thümler, bitte schön!

(Anhaltende Unruhe)

- Meine Damen und Herren, bei aller Emotion in der Debatte: Können wir uns vielleicht alle gemeinsam darauf verständigen, dass - - -

(Anhaltende Unruhe)

- Darf ich Sie bitten, Ruhe einkehren zu lassen! Sonst funktioniert das System hier nicht mehr. - Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Limburg, der Staatsgerichtshof hat in dieser Frage ein Grundsatzurteil gesprochen.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Das Urteil lässt sich zwar an diesem konkreten Fall aufhängen, regelt aber die Grundsätze der Behandlung von Anfragen des Parlaments an die Landesregierung. Und das gilt auch nicht nur für die Vorgängerregierung, sondern das gilt auch für die amtierende Landesregierung und für jede Regierung, die nach ihr kommt, meine Damen und Herren: bis der Staatsgerichtshof möglicherweise - auf welchen weisen Rat hin auch immer - dieses Grundsatzurteil überdenkt.

Das ist eben genau Ihr Problem, Herr Limburg: Das gilt unabhängig davon, wie viele Behörden irgendwo beteiligt sind. Fakt ist, dass die Landesregierung auf Basis des Spruchs des Staatsgerichtshofs verpflichtet ist, genau diese Auskünfte dem Parlament zuzuführen, nämlich nach Artikel 24 Abs. 2 der Verfassung, meine Damen und Herren. Wenn Sie das nicht glauben, dann schauen Sie sich das an, dann schauen Sie auch einmal in das Urteil des Staatsgerichtshofs hinein! Da

werden Sie es nachlesen können. Das bezieht sich nämlich explizit darauf.

Das heißt, die Parlamentsrechte werden in dieser Frage gestärkt. Dagegen können Sie anlamentieren, wie Sie wollen. Als Sie Opposition waren, war es richtig, und jetzt scheint es falsch zu sein. Das kann nicht richtig sein, meine Damen und Herren.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Frank Oesterhelweg [CDU]: Der Schwarze Donnerstag!)

Herr Kollege Bode, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, das, was Sie hier gerade gesagt haben, veranlasst mich, Ihnen noch einmal deutlich zu machen, worum es tatsächlich geht, was Sie selber gesagt haben und was Fakt ist - damit Sie Ihre Position, auch im Hinblick auf Ihre früheren Einlassungen zu solchen Themen, vielleicht noch einmal überdenken.

Erstens. Es ist unstrittig, dass heute Morgen hier im Parlament die Frage nach der Anzahl der voraussichtlich gelagerten Flüssigkeiten in Litern gestellt worden ist. Das ist unstrittig.

(Christian Grascha [FDP]: Seit Mona- ten bekannt!)

Zweitens. Sie haben eben selber gesagt - über beteiligte Behörden und wie schwierig das ist -, dass durchaus auch für Sie die Wahrscheinlichkeit da ist, dass eine nachgelagerte Behörde eine entsprechende Liste hat.

Drittens. Es ist unstrittig, dass in diesem Parlament aufgrund des Protokolls bemängelt worden ist, dass die Antwort von heute Morgen nicht korrekt, weil nicht vollumfänglich gegeben worden ist, und die Parlamentarier haben gesagt: Wir wollen gern die richtige Antwort haben.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist nicht unstrittig! Das stimmt ja nicht!)

- Die Parlamentarier, die es bemängelt haben, wollen die Antwort haben. Ich meine, es wird doch unstrittig sein, dass Kollege Bäumer und ich die Antwort haben wollen. Das haben wir ja jetzt oft genug hier eben gerade gesagt.

Wenn alles dies so ist, dann steht in der Verfassung eindeutig drin - und es steht ebenfalls in der

Entscheidung des Staatsgerichtshofs drin -, dass die Landesregierung diese Antwort hier jetzt zu geben hat - entweder durch Verlesen hier am Mikrofon, durch Mail, durch schriftliche Übergabe, Pressemitteilung oder Ähnliches.

Es ist mir inzwischen auch egal, wie uns die Ministerin diese Antwort gibt. Ich will die Antwort tatsächlich haben, und zwar jetzt und sofort, meine sehr geehrten Damen und Herren.