Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr 2013 - Antrag des Präsidenten des Landesrechnungshofs - Drs. 17/2797 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/2901

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen antragsgemäß, gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung dem Niedersächsischen Landesrechnungshof für die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben zu Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich frage, ob es dagegen Widerspruch gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann kann ich gleich darüber abstimmen lassen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das war eine einstimmige Beschlussfassung des Hauses. Vielen Dank.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2880

Eine Wortmeldung für die Einbringung des Antrags seitens der FDP-Fraktion liegt mir nicht vor. Deswegen, meine Damen und Herren, darf ich die Beratung eröffnen.

Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Frau Andrea Schröder-Ehlers. Bitte schön, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte jetzt gerne die FDP-Fraktion direkt angesprochen, um ihr noch einmal deutlich zu machen, dass sie mit diesem Antrag ganz gewiss keinen Keil zwischen unsere Fraktionen treiben kann. Denn mit diesen wenigen Zeilen und der fehlenden Begründung macht sie eigentlich nur deutlich, dass die aktuellen Entwicklungen völlig an ihr vorbeigelaufen zu sein scheinen.

Meine Damen und Herren, bereits im letzten Plenum hat unser Ministerpräsident unsere Position sehr klar dargestellt. Ich verweise gern auf das Protokoll der letzten Plenardebatte, das Ihnen ja auch vorliegen dürfte.

Meine Damen und Herren, nach jahrelangen Grabenkämpfen in dieser hoch umstrittenen Frage hat der EuGH vor fast einem Jahr erklärt, dass die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist. Damit ist klar, dass auch die Verabredung im Koalitionsvertrag des Bundes nicht mehr greift; denn dort ist ausdrücklich diese Richtlinie genannt.

Auch wenn man vom Bundesminister de Maizière nun hört, er bereite gerade einen eigenen Gesetzentwurf vor, kann ich nur darauf verweisen, dass Frau Merkel und Herr Gabriel aus meiner Sicht völlig zu Recht darauf verweisen, dass es einen tragfähigen europäischen Rahmen braucht, um hier auch in Deutschland zu Regelungen zu kommen.

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben, wie Sie sicherlich alle wissen, die Vorratsdatenspeicherung nicht generell untersagt, aber hohe Anforderungen an eine zukünftige Regelung gestellt. Es gibt derzeit kein erkennbares Konzept, das diesen Anforderungen gerecht werden kann.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff von der CDU, hat vor wenigen Tagen - nämlich nach den Anschlägen von Paris - entgegen ihrer bisherigen Positionierung klar erklärt, sie sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielen würde, den die Strafverfolgungsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen.

Meine Damen und Herren, die Urteile haben die rechtliche Ausgangssituation verändert. Die rasante digitale Entwicklung verändert die tatsächliche Situation jeden Tag neu. Ich will daran erinnern, dass Facebook vor wenigen Tagen im Handstreich

seine Geschäftsbedingungen geändert hat. Vermutlich haben sich sehr viele hier im Raum - auch wenn es im Moment nicht so viele sind -

(Ulrich Watermann [SPD]: Die wich- tigsten sind hier!)

mit einer totalen Auswertung ihrer digitalen Daten auf ihren Smartphones durch Facebook einverstanden erklärt. Facebook sammelt alle Daten, bewertet sie und ist nunmehr berechtigt, sie weiterzuleiten. Das reicht vom Bewegungsprofil über Gesundheitsdaten bis hin zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Zu den Klauseln gehört auch, dass Facebook sozusagen nach eigenem Ermessen entscheiden kann, die Daten an die Polizei, Gerichte oder sonstige Institutionen weiterzugeben, wenn es seinen Gefallen findet.

Meine Damen und Herren, das Vorgehen von Facebook und die schwache öffentliche Reaktion darauf machen deutlich, wie stark unsere Gesellschaft schon desensibilisiert ist oder - andersherum - wie stark Abhängigkeiten von sozialen Netzwerken schon ausgeprägt sind.

Die FAZ titelte neulich: „Vorratsdatenspeicherung - Perversion des Datenschutzes“. Und darunter:

„Die Geschäftsbedingungen von Facebook sind neben dem Gebaren von Google die größte Überwachung. Dagegen ist die Vorratsdatenspeicherung ein Witz.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir tun gut daran, innezuhalten, unsere Ziele noch einmal klar zu definieren und dann nach geeigneten Instrumenten zu suchen.

Ich bin für Datenschutz gegenüber dem Staat und gegenüber Privaten. Ich bin dafür, sich auf europäischer und auch auf nationaler Ebene Gedanken darüber zu machen, mit welchen Instrumenten dies erreicht werden kann und dass man dabei auch die Kriminalitätsbekämpfung und die Terrorabwehr handlungsfähig gestalten muss. Das ist für mich selbstverständlich. Ich halte das übrigens für eine sehr, sehr große Herausforderung, die uns viel Anstrengung kosten wird. Ich finde es vor allem sehr wichtig und es lohnt den Einsatz; denn neben aller Notwendigkeit, die Sicherheit zu gewährleisten, geht es auch darum, unsere Freiheit in einer demokratischen Gesellschaft zu erhalten und unsere Ansprüche an Freiheit und Sicherheit richtig auszutarieren.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schröder-Ehlers. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Belit Onay das Wort. Bitte, Herr Kollege!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Mach‘s doch kurz!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich kann es wirklich kurz machen. Meine Vorrednerin hat schon alles Wichtige gesagt: dass die Vorratsdatenspeicherung auch von der rot-grünen Koalition hier in Niedersachsen sehr skeptisch gesehen wird. Das macht auch die Formulierung im Koalitionsvertrag deutlich. Das EuGH-Urteil hat dazu alles Notwendige gesagt und hat auch auf die Verhältnismäßigkeit abgestellt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist eben anlasslos, sie ist maßlos und in großen Teilen auch nutzlos, wie uns leider schrecklicherweise Paris gezeigt hat. Auch den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung für die Nachbetrachtung von solchen Vorfällen, also zur Aufklärung im Nachhinein, muss man leider sagen, dass es im Promillebereich Aufklärung gibt. Insofern ist das eine Debatte, die derzeit jedenfalls ohne rechtliche Grundlage geführt wird.

Ich fasse mich, wie gesagt, kurz. Ich hoffe, dass wir noch an anderer Stelle die Möglichkeit haben, darüber zu debattieren.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, mit diesem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Empfehlung auf Ausschussüberweisung ist gemäß Geschäftsordnung ausreichend unterstützt.

Ich rufe jetzt den für heute letzten Tagesordnungspunkt auf. Es ist der Tagesordnungspunkt 12, der gestern auf das Ende der heutigen Sitzung gelegt wurde.

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Förderung von alternativen Inputstoffen in der Biogastechnologie - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1104 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2890

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Daher treten wir in die Beratung ein. Das Wort hat der Abgeordnete Hans-Joachim Janßen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition fordert in ihrem Antrag insbesondere, die Zuckerrübe als Energiepflanze zu fördern und damit die Dominanz von Mais als Energiepflanze zu reduzieren - und das insbesondere dadurch, dass ihr Anbau als Greening-Maßnahme anerkannt wird.

Nach meiner Auffassung widerspricht das der ökologischen Funktion von Greening-Maßnahmen zutiefst. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem Anbau von Zuckerrüben auf Düngung und konventionellen Pflanzenschutz verzichtet werden soll. Wo dann die ökologische Vorzüglichkeit der Zuckerrübe gegenüber dem Mais liegen soll, erschließt sich mir nicht. An dieser Situation ändert sich also nichts, wenn nunmehr statt Mais verstärkt Zuckerrübe angebaut wird.

Schon aus diesem Grund ist der Antrag abzulehnen. Genau das werden wir von den Grünen und den Regierungsfraktionen heute hier auch tun.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Ulf Prange das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich will noch kurz zu dem Antrag der CDU-Fraktion Stellung nehmen. Die CDU-Fraktion spricht die Vermaisung unserer Landschaft an. Das ist ein wichtiges Thema. Aber der Weg, den sie hier vorschlägt, ist der falsche. Der Einsatz von anderen oder neuen Pflanzen als Substitute für Mais ist der richtige Weg, aber nicht darüber, dass man aufzeigt, hierfür Greening-Flächen zu nutzen. Das dürfte auch nicht EU-konform sein.

Des Weiteren wird in dem Antrag die Forderung gestellt, alternative Energiepflanzen zu fördern. Das tut die Landesregierung bereits. Das ist uns im Ausschuss berichtet worden.

Der dritte Punkt. Es wird die Genehmigungspraxis beim Wechsel von Mais auf andere Energiepflanzen angesprochen. Dazu gibt es eine Kleine Anfrage, die auch schon vor anderthalb Jahren beantwortet worden ist, in der das Thema vollumfänglich abgehandelt worden ist. In dem Punkt ist der Antrag schlichtweg überholt. Da kann man sich auf die Antwort beziehen.

So weit, so gut. Auch wir werden daher den Antrag ablehnen.

Vielen Dank.