Protokoll der Sitzung vom 20.02.2015

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich habe diese Frage nach den Tatsachen, die mir vorliegen, objektiv gestellt. Ich verwahre mich entschieden gegen die Unterstellung von Herrn Limburg, der mir vorwirft, ich hätte diese Frage in Richtung Landesregierung gestellt.

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: In welche Richtung denn sonst? - Weite- re Zurufe)

Das habe ich tatsächlich nicht getan, sondern ich habe aufgrund von objektiven Tatsachen eine Frage gestellt. Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung in der Frage, wer hier durchgestochen hat, genauso ermitteln lässt, wie sie es auch in anderen Fällen getan hat.

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Über- legen Sie sich jetzt genau, was Sie machen!)

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Genau das werden wir machen! Ge- nau das!)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Unterrichtung durch die Justizministerin liegen, wie ich schon gesagt habe, keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Besprechung schließen kann.

Wir sind jetzt bereit, uns dem Tagesordnungspunkt 26, den Mündlichen Anfragen, zu widmen.

Ich möchte allerdings vorher etwas klären. Hier oben hat sich ein vermutlich recht wertvoller Kugelschreiber

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Das ist mei- ner!)

mit der Aufschrift eines Fußballvereins gefunden, der in Norddeutschland eher weniger bekannt ist, will sagen: FC Bayern München.

(Heiterkeit - Zurufe)

Der Eigentümer kann sich vertrauensvoll an uns wenden. Über einen Finderlohn muss noch gesprochen werden.

(Christian Grascha [FDP]: Der Eigen- tümer kann ihn anonym abholen! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Ich bean- trage eine Aktuelle Stunde dazu!)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 26: Mündliche Anfragen - Drs. 17/2905

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich, wie immer, als bekannt voraus.

Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten. Sie kennen das Verfahren.

Ich stelle fest: Es ist jetzt 9.47 Uhr.

Ich rufe auf die

Frage 1: Forschung an niedersächsischen Hochschulen in Risikotechnologien: Wie stellt die Landesregierung Transparenz sicher?

Sie wird vom Kollegen Ottmar von Holtz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gestellt. Bitte sehr, Herr Kollege! Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift lautet: Forschung an niedersächsischen Hochschulen in Risikotechnologien: Wie stellt die Landesregierung Transparenz sicher?

Am 9. Februar 2015 hat die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, zu einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz, Professor Wolfgang-Uwe Friedrich, und dem Präsidenten der TU Braunschweig, Professor Jürgen Hesselbach, eingeladen, um die „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ vorzustellen.

(Unruhe!)

Herr Kollege, einen Moment, bitte! - Hier ist eine gewisse Unruhe, nicht zuletzt ob der Wanderungsbewegungen. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen oder notfalls ganz rasch hinauszugehen, um irgendetwas zu besprechen. - Fahren Sie bitte fort, Herr Kollege!

Diese hat die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen des Landes Niedersachsen entwickelt. Sie sollen den wissenschaftlichen und ethischen Diskurs über Forschungsaktivitäten befördern.

Mit diesen Leitlinien setzt die Landesregierung neben weiteren Maßnahmen die im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte größere Transparenz in der Forschung von Risikotechnologien um. Im Koalitionsvertrag wird eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung möglicher Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen gefordert. Ergebnisse öffentlich geförderter Forschungsvorhaben sollen

allgemein zugänglich sein. Unter anderem heißt es dort auch, dass die Koalition darauf hinwirken werde, „dass sich alle Hochschulen ein Leitbild geben, mit dem sie sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekennen“.

Außerdem sollen die Hochschulen aufgefordert werden, „im Bereich von Risikotechnologien und Forschungsvorhaben mit militärischer Relevanz eigene Plattformen für einen ethischen Diskurs zu schaffen“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum ist nach Auffassung der Landesregierung Transparenz in der Forschung von Bedeutung?

(Ulf Thiele [CDU]: Ich kann das Wort „Transparenz“ nicht mehr hören!)

2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um mehr Transparenz in der Forschung zu ermöglichen?

3. Was hat die Landesregierung in den Leitlinien mit den Hochschulen vereinbart?

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine Damen und Herren, es muss noch etwas mehr Ruhe einkehren, damit die jeweilige Rednerin bzw. der jeweilige Redner verstanden werden kann.

Zur Antwort auf diese Frage macht sich für die Landesregierung Frau Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić bereit. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Forschung schafft wesentliche Grundlagen für den gesellschaftlichen Fortschritt. Sie trägt dazu bei, neues Wissen zu generieren und neue Lösungen für Probleme zu finden. Sie dient damit der Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit und fördert Gesundheit, Wohlstand und Sicherheit der Menschen.

Eine Voraussetzung hierfür ist die Freiheit der Forschung, die durch Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes besonders geschützt ist. Zugleich ist die Forschung aber auch dem Schutz anderer verfas

sungsrechtlicher Güter verpflichtet - wie der Menschenwürde, dem Leben und der Gesundheit der Menschen sowie dem Schutz der Umwelt.

Die Freiheit der Forschung ist mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung verbunden. Denn in allen Wissenschaftsbereichen besteht auch die Gefahr, dass nützliche Forschungsergebnisse zu schädlichen Zwecken missbraucht werden können. Zum Beispiel können Forschungsergebnisse zu pathogenen Mikroorganismen und Toxinen unter Umständen nicht nur der Gesundheitsforschung dienen, sondern auch zur Herstellung von Biowaffen und für terroristische Anschläge nutzbar gemacht werden, oder Arbeiten zum Schutz gegen Schadsoftware können nicht nur deren Verhinderung dienen, sondern auch deren Verbreitung fördern.

Die Debatte über die Ethik in der Forschung rückt vor dem Hintergrund möglicher Risiken zunehmend in den Fokus und war in den vergangenen Monaten Gegenstand eines breiten gesellschaftlichen und medialen Austausches.

Aber auch zentrale wissenschaftliche Institutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Leopoldina haben mit ihren im Jahr 2014 vorgelegten Empfehlungen wichtige Maßstäbe gesetzt. In diesem Zusammenhang sind auch die Empfehlungen der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken aus dem Jahr 2010 zu nennen sowie die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Biosicherheit aus dem Jahr 2014.

Diese belegen, dass es in den vergangenen Jahren ein zunehmendes Interesse auch von Teilen der Wissenschaft an wissenschaftsethischen Fragen gibt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, die Transparenz in der Forschung deutlich zu erhöhen. Denn nur eine größtmögliche Transparenz schafft die Voraussetzungen für eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung möglicher Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen.

Um diese öffentliche Debatte sowohl an den Hochschulen als auch gesamtgesellschaftlich zu ermöglichen, haben Land und Hochschulen bereits im Hochschulentwicklungsvertrag vereinbart, Transparenz darüber herzustellen, wer in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht.

In den Zielvereinbarungen, die das Land Endes des vergangenen Jahres mit allen Hochschulen abgeschlossen hat, verpflichten sich diese, regelmäßig Auskunft über drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte zu geben. In den jetzt vereinbarten Leitlinien zur Transparenz in der Forschung wird die praktische Umsetzung dieser Vereinbarung konkretisiert.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet.