Protokoll der Sitzung vom 20.02.2015

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet.

Zu 1: In dem Spannungsfeld von Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung stehen Forscherinnen und Forscher besonders in der Pflicht. Sie müssen ihr Wissen, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einsetzen, um Risiken zu erkennen, abzuschätzen und zu bewerten, um sie so weit wie möglich zu minimieren.

Darüber hinaus sind auch die Organisationen und Institutionen der Wissenschaft gefragt, Rahmenbedingungen für eine ethisch reflektierte Forschung zu schaffen und Raum für einen Austausch darüber zu schaffen. Deshalb gilt es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch Forschungsinstitutionen gleichermaßen zu adressieren, für z. B. sicherheitsrelevante Aspekte ihrer Arbeit zu sensibilisieren und ihnen eine Orientierung für den Umgang mit möglichen Risiken an die Hand zu geben.

Aus Sicht der Landesregierung ist es daher notwendig, bei der Beurteilung von Forschungsvorhaben neben der Machbarkeit auch deren Folgen und Beherrschbarkeit zu berücksichtigen. Gewährleisten kann dies eine größtmögliche Transparenz, die auch eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung möglicher Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen ermöglicht.

Nur eine breite gesellschaftliche Debatte kann letztlich klären, welche Forschung gesellschaftlich verantwortbar ist und welche nicht. Eine solche öffentliche Auseinandersetzung ist nur dann möglich, wenn die Informationen darüber, wer mit wessen Mitteln an welchen Inhalten forscht, öffentlich zugänglich sind. Die Öffentlichkeit hat zudem das Recht zu erfahren, welche Forschung an öffentlich finanzierten Hochschulen stattfindet.

In diesem Sinn begrüßt die Landesregierung die intensive Debatte, die in der Wissenschaft und aus der Wissenschaft heraus über Fragen der Forschungsethik bereits geführt wird. Sie ist der Auffassung, dass anknüpfend an die aus der Wissen

schaft vorgelegten Vorschläge der Doppelweg einer bindenden Selbstverpflichtung und einer institutionellen Absicherung des Diskurses an den Hochschulen der vielversprechendste und gleichzeitig der der Wissenschaftsfreiheit und dem berechtigten öffentlichen Interesse am besten entsprechende Weg ist, um deutliche Fortschritte hin zu mehr Transparenz und wissenschaftsethischer Reflexion zu erzielen.

Zu 2: Als einen ersten Schritt hat die Landesregierung im Februar vergangenen Jahres eine Übersicht zu militärisch und sicherheitstechnisch relevanten Forschungsprojekten vorgelegt, die an Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Niedersachsen seit dem Jahr 2000 betrieben wurden. Damit wurde ein Höchstmaß an Transparenz in diesem Bereich geschaffen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte zu diesem Zweck 64 Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Niedersachsen nach Projekten gefragt, deren öffentliche und private Auftraggeber militärische Interessen nahelegen.

21 Einrichtungen meldeten daraufhin insgesamt 148 militärisch relevante Forschungsprojekte. Darunter waren 10 Hochschulen mit Forschungsprojekten im Umfang von insgesamt 25,3 Millionen Euro an Drittmitteln und 11 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Drittmittelvolumen von 6 Millionen Euro.

Die im Koalitionsvertrag verankerte Forderung nach mehr Transparenz in der Forschung ist zudem Ende 2013 in den Hochschulentwicklungsvertrag und in die für den Zeitraum 2014 bis 2018 abgeschlossenen Zielvereinbarungen im Sinne einer verbindlichen Verpflichtung eingeflossen. Im Hochschulentwicklungsvertrag wurde zu dem Punkt „Transparenz in der Forschung gewährleisten“ Folgendes vereinbart - ich darf zitieren -:

„Die niedersächsischen Hochschulen ermöglichen eine öffentliche Auseinandersetzung um Forschungsaufträge, Forschungsgegenstände und die Abschätzung potenzieller Folgen bei der Anwendung von Forschungsergebnissen durch den allgemein möglichen Zugang zu Ergebnissen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben. Sie entwickeln gemeinsam mit den Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie und stellen Transparenz darüber her, wer in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht. Alle niedersächsischen Hochschulen

werden sich in ihrem Leitbild zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bekennen und für ihre Forschungsaktivitäten eine Plattform für einen wissenschaftlichen und ethischen Diskurs schaffen, in Orientierung an bereits bestehenden Kommissionen für Forschungsfolgenabschätzungen und Ethik. Dabei wird auch die Beteiligung von Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden gewährleistet.“

Landeshochschulkonferenz und MWK haben zudem zur Umsetzung dieser Vorgabe eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in einem strukturierten Diskussionsprozess „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ erarbeitet hat. Diese Leitlinien konkretisieren die Vereinbarungen des Hochschulentwicklungsvertrages, die sich an alle im Bereich der wissenschaftlichen Forschung tätigen Personen richten, unabhängig von ihrer statusrechtlichen Zuordnung. Gleichzeitig verpflichten sich das Land und die Hochschulen, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die hochschulspezifische Konkretisierung der Transparenzpflichten ist in den Zielvereinbarungen verankert. Am 12. Februar 2015 wurden die Leitlinien als von der LHK und dem MWK gemeinsam getragene Position der Öffentlichkeit vorgestellt.

Zu 3: Ausgangsbasis ist die Transparenz über die Projektförderungen. Zu den Vereinbarungen mit den Hochschulen gehört die Publikation der wesentlichen Projektdaten wie Projektname, Laufzeit, Fördersumme, Auftraggeber und durchführende Organisationseinheit zu einem festgelegten Stichtag im Internet. Die Hochschulen erfassen jeweils zum 1. Dezember die grundlegenden Daten über die dann laufenden drittmittelfinanzierten Projekte und stellen diese in ihrem Internetauftritt bis zum 31. März des Folgejahres der Öffentlichkeit zur Verfügung. Der 31. März 2016 ist der erste Veröffentlichungstermin.

Zudem sollen auch die Projektergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, indem nach Abschluss eines Projekts der Öffentlichkeit eine Kurzfassung über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Eine Einschränkung dieser Pflichten ist nur dann möglich, wenn bei der Einwerbung von Projekten aus privaten Drittmitteln mit Blick auf die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen oder andere schutzwürdige Interessen Vertraulichkeit geboten ist. Mittelfristig strebt die LHK an, die Daten über ein landesweites Forschungsinformationssystem zur Verfügung zu stellen.

Innerhalb der Hochschulen soll durch die Implementierung geeigneter Plattformen der wissenschaftliche und ethische Diskurs über Forschungsaktivitäten gewährleistet werden. Mit der Einrichtung von Senatskommissionen für Forschungsethik an den Hochschulen, die alle Mitgliedergruppen der Hochschulen einbinden, wird der formale Rahmen für die Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen und ihnen eine Hilfestellung bei der Beurteilung ethischer Aspekte und Folgeabschätzungen ihrer Forschungstätigkeit gegeben. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beteiligung von Studierenden sowie von Doktorandinnen und Doktoranden.

In den Senatskommissionen für Forschungsethik können alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer Hochschule die Befassung mit einem ihrer Forschungsvorhaben beantragen. Zusätzlich haben die Senatskommissionen die Möglichkeit, sich, wenn das festgelegte Quorum zustimmt, von sich aus mit grundsätzlichen Fragen zu befassen. Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und der Diskurs mit der Zivilgesellschaft sind unerlässlich, um ein breiteres Verständnis für Forschungsfragen in der Bevölkerung zu schaffen und einen gesellschaftlichen Diskurs über die Aufgaben, Pflichten und Grenzen von Forschung anzustoßen.

Vor diesem Hintergrund wurde mit den Hochschulen vereinbart, dass sie über die bisherige Praxis hinaus neue Formate erproben und dabei vor allem auch die neuen Medien einbeziehen werden. Moderne Hochschulen sind sich ihrer besonderen Rolle in der und für die Gesellschaft bewusst. Sie sind daher auch bestrebt, in Kontakt mit der Zivilgesellschaft zu treten, um sie über ihr Tun zu informieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Ottmar von Holtz gemeldet. Bitte!

Schönen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Warum haben Sie sich für das Instrument der Leitlinien und Zielvereinbarungen entschieden?

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Weg über die Leitlinien genommen, weil wir in Niedersachsen die meiner Meinung nach gute Tradition haben, Dinge auch im Einvernehmen mit den Hochschulen zu klären. Auf der einen Seite haben wir über die Zielvereinbarungen das verpflichtende Element. Die Gegenstände der Zielvereinbarungen sind einzuhalten und werden auch jährlich überprüft.

Was allerdings die konkrete Umsetzung angeht, fanden wir es wichtig und richtig, die Hochschulen mit ins Boot zu holen. Das, was wir in den Zielvereinbarungen formulieren - Herstellung von Plattformen und Versorgung entsprechender Internetauftritte -, sind sicherlich auch Anforderungen an die Arbeitspraxis in den Hochschulen. Von daher ist das, glaube ich, ein adäquater Umgang mit den Hochschulen.

Zweitens glaube ich, dass jede Maßnahme gerade im Bereich Wissenschaftsethik, an die die Partner sozusagen auch selbst mit der nötigen Einsicht herangehen, wesentlich hilfreicher ist als ein Diktat, das bei denen, die es umzusetzen haben, vielleicht gar nicht auf Gegenliebe oder Einsicht stößt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Ist das wirklich so freiwillig?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es folgt jetzt für die Fraktion der SPD der Kollege Matthias Möhle. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte die Landesregierung fragen, inwieweit es Erkenntnisse über die Transparenz und die Akzeptanz der Leitlinien durch die Hochschulen gibt.

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade schon darauf hingewiesen, dass

wir die Leitlinien im Einvernehmen mit den Hochschulen haben verabreden können. Ich möchte aber auch einmal sagen: Man muss durchaus zugestehen, dass das Thema „Transparenz in der Wissenschaft“ nicht nur auf der politischen Ebene diskutiert wird, sondern selbstverständlich auch in Wissenschafts- und Hochschulkreisen.

Im letzten Jahr oder vor anderthalb Jahren haben wir ja eine Abfrage zur militärisch relevanten Forschung durchgeführt. Ich kann nur sagen: Seitdem hat sich allein in den niedersächsischen Hochschulen, die ich an dieser Stelle nur beurteilen kann, enorm viel getan, auch was die Debatten in den Hochschulen selbst sowie die Sensibilisierung unserer Forscherinnen und Forscher an den Hochschulen angeht. Von daher können wir wirklich davon ausgehen, dass wir es hier mit einem Ansatz, mit Leitlinien zu tun haben, die von der Wissenschaft sowie von den Forscherinnen und Forschern an unseren Hochschulen breit mitgetragen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Frau Dr. Thela Wernstedt, SPD-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen ergreifen die Hochschulen konkret, um die neuen Leitlinien zur Transparenz umzusetzen, und in welcher Weise denken die Hochschulen an die Veröffentlichung dieser Vorhaben und ähnlicher Dinge?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung noch einmal Frau Ministerin Dr. Heinen-Kljajić.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zielvereinbarungen bzw. die Leitlinien haben quasi einen Dreiklang. Zum einen geht es um die Veröffentlichung, wer in wessen Auftrag mit welcher Fragestellung forscht. Das sind Daten, die zukünftig im Internet zu bestimmten Stichtagen in einer Datenbank erfasst werden müssen. Stichtag ist jeweils der 1. Dezember. Bis spätestens zum

31. März müssen die Daten ins Netz eingestellt sein. Auf lange Sicht - das habe ich eben schon einmal ausgeführt - ist darüber hinaus an die Einrichtung einer landesweiten Forschungsdatenbank gedacht. So kurzfristig wäre diese aber sicherlich nicht herstellbar gewesen.

Das zweite Element umfasst die Plattformen für den wissenschaftlichen und den ethischen Diskurs. Hier ist konkret angedacht, Senatskommissionen einzurichten, wobei es uns wichtig ist, dass alle Mitgliedergruppen der Hochschulen in diesen Senatskommissionen vertreten sind, was ja per NHG gegeben ist. Wir haben ausdrücklich aber auch die Frage der Stimmverteilung in diesen Senatskommissionen freigegeben. Das heißt, wenn sich eine Hochschule in Abweichung von der Stimmverteilung, wie sie das NHG vorsieht - das NHG gibt ja grundsätzlich den Professorinnen und Professoren die Stimmenmehrheit -, für eine andere Stimmverteilung entscheidet, dann ist auch das möglich.

Die Forschungsethikkommission auf der Senatsebene hat dann zwei Möglichkeiten der Befassung: Zum einen können sich einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit konkreten Fragestellungen zu ihren Forschungsprojekten, die sie entweder annehmen wollen oder die bereits laufen, an die Kommission wenden, um sich durch sie beraten zu lassen oder um mit ihr bestimmte Dinge zu diskutieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über bestimmte Quoren ein Selbstbefassungsrecht der Kommission umzusetzen. Das heißt, in dieser Kommission können auch grundsätzliche Fragen zu bestimmten Bereichen oder Forschungsfragen diskutiert werden, die nicht von den jeweiligen Wissenschaftlern, die selbst davon betroffen sind, in das Gremium eingebracht werden.

Der dritte Block umfasst die Projektergebnisse. Zukünftig werden auch die Projektergebnisse - natürlich in verkürzter Form - veröffentlicht. Im Zusammenhang damit ist vereinbart worden - das steht auch so in den Leitlinien -, dass wir uns an den Standards der DFG orientieren, die ja für ihre eigenen Projektaufträge bestimmte Kriterien dafür festgelegt hat, wie eine solche Kurzveröffentlichung auszusehen hat, was also in solch eine Kurzveröffentlichung hineingehört bzw. vielleicht auch nicht hinein muss. Wir waren der Meinung, dass wir das Rad an dieser Stelle nicht neu erfinden müssen. Stattdessen orientieren wir uns an dem, was die DFG inzwischen als gute Praxis macht.

Wir werden im Frühjahr 2016, also in genau einem Jahr, eine Tagung durchführen, um die Erfahrungen, die wir bis dahin mit den neuen Instrumenten machen, vorzustellen und in breiter Öffentlichkeit zu diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollegin Miriam Staudte, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben in Ihren Eingangsausführungen kurz angerissen, dass die Landesregierung im vergangenen Jahr eine Abfrage zu sicherheitstechnischen und militärischen Forschungsprojekten durchgeführt hat. Was waren die Ergebnisse dieser Abfrage? Vielleicht können Sie das noch etwas konkretisieren.

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund der damaligen Abfrage - Sie erinnern sich vielleicht daran - waren Recherchen der, ich glaube, Süddeutschen Zeitung und des NDR. Wir haben dann versucht, zu dokumentieren, welche Forschungsprojekte es im Bereich militärisch relevante Forschung in Niedersachsen gibt.

Wir haben dazu die Hochschulen angeschrieben und darum gebeten, uns diese Projekte zu melden. Schon bei dieser Abfrage ist deutlich geworden, wie dringend notwendig Transparenz in diesem Bereich ist; denn bei der praktischen Umsetzung der Abfrage hat sich herausgestellt, dass nicht nur das MWK nicht weiß, welche Forschungsprojekte es in diesem Bereich gibt, sondern auch die Hochschulen selbst wussten es nicht. Die Abfrage war rückwirkend und bezog sich auf Projekte seit dem Jahr 2000. Dabei hat sich herausgestellt, dass den Präsidien per se keine Meldungen darüber vorliegen, welcher Forscher gerade welchen Forschungsauftrag bearbeitet, sodass zum Teil über Verwendungsnachweise aus alten Controllingberichten und Ähnlichen erst mühsam rekonstruiert

werden musste, welche Projekte relevant und zu melden waren und welche nicht. Es sind dann 148 militärisch relevante Forschungsprojekte gemeldet worden. Die Drittmittel, die dafür eingeworben wurden, haben 0,5 % der gesamten Drittmitteleinnahmen der Hochschulen ausgemacht.

Das zeigt: Militärisch relevante Forschung an Hochschulen ist ein kritischer Punkt, der auch öffentlich diskutiert werden muss. Allerdings ist das auch mit Blick auf die Dual-Use-Problematik sicherlich kein Thema, das holzschnittartig in die Kategorien „schwarz“ oder „weiß“ bzw. „gut“ oder „böse“ einzuordnen ist. Die Größenordnung von 0,5 % des Drittmittelaufkommens - das ist nicht über die Maßen viel - zeigt aber auch, dass dieses Thema jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Relevanz hat, die es damals medial hatte.

Interessant fand ich - das habe ich eingangs schon gesagt -, dass sich infolge dieser Abfrage in den Hochschulen viele gute Debatten darüber entwickelt haben, wie wir zukünftig mit diesem Thema umgehen. Denn mancher Hochschulangehörige hat sich tatsächlich verwundert die Augen gerieben, als er gesehen hat, welche Projekte gemeldet wurden.