Matthias Möhle

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben über den Spracherwerb als zentrale Voraussetzung für gelingende Integration in den vergangenen Monaten viel gesprochen, auch darüber, dass dies nicht nur für Schulpflichtige, sondern auch für Erwachsene gelten muss. Die Umsetzung in den Kommunen hat zu einer Reihe beispielhafter Praxismodelle geführt. Frau Kollegin von BelowNeufeld hat vor allem das Ehrenamt angesprochen.
Best practice ist allerdings kein Ersatz für basale Sprachförderung. Die brauchen wir nämlich, wenn wir Förderketten schaffen wollen, die wir auch als Einstieg für berufliche Bildung der erwachsenen Flüchtlinge anstreben. Ein Basismodul „Sprachförderung“ ergänzend durch die Kompetenzfeststellung - dieses Bildungsclearing ist der Einstieg in eine lückenlose Förderkette.
Durchaus interessant möchte ich die Ergebnisse der Anhörung in der Ausschussberatung bewerten. Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung unterstützt von fachlicher Seite den Antrag ebenso wie der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gab ein positives Votum ab, mit dem Hinweis, das Bildungsclearing einver
nehmlich zu definieren, und der Anregung, die Verfügung über die Mittel des BAMF im Rahmen eines Pilotprojekts Niedersachsen mit den entsprechenden Stellen, nämlich dem BAMF und dem BMAS, zu erörtern.
Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe sprach sich für eine unveränderte Annahme des Antrages aus. Insbesondere die Öffnung der Sprachkurse für alle Flüchtlinge unabhängig von deren Bleibeperspektiven wurde mehrfach angemahnt. Diese Frage haben wir im Ausschuss auch gar nicht mehr strittig diskutiert. Das Ministerium hat in einer Ausschusssitzung umfassend unterrichtet - vielen Dank noch einmal dafür -
und dabei auf die konkrete Handlungsebene der Sprachkurse hingewiesen.
Seit Oktober 2015 wurden insgesamt 605 Basissprachkurse durch das Wissenschaftsministerium im Landesprogramm „Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb“ durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten. Seit April dieses Jahres folgten 975 Sprachkurse in einer zweiten Runde, unterlegt mit 8,38 Millionen Euro. Ab dem Haushalt 2017 werden die Basissprachkurse weitergeführt und noch einmal deutlich ausgebaut. Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 stehen für diesen Bereich insgesamt 40 Millionen Euro und für den engeren Bereich der Sprachkurse rund 23 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die vom Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro, jeweils für 2017 und 2018.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen das Niveau A2 erreichen. Für den Erwerb erweiterter Basiskompetenz werden die Sprachkurse auf 300 Unterrichtsstunden aufgestockt. Die Trägerpauschale wird auf 3,90 Euro erhöht. Weiterhin sollen höher qualifizierte Flüchtlinge bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder eine Anpassungsqualifizierung unterstützt werden. Diese Sprachkurse stehen allen Geflüchteten offen, die studieren möchten, aber noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Diese Maßnahmen fördert das MWK in 2016, 2017 und 2018 nach dem Haushaltsplanentwurf mit 4,7 Millionen Euro pro Jahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, dass das Land umfängliche Angebote bereit
hält und dass diese Angebote auch mit Haushaltsmitteln unterlegt sind. Aber um die bereits erwähnten Förderketten optimal ausgestalten zu können, müssen wir den bestehenden Angebotsdschungel überwinden und Sprachangebote eigenhändig finanzieren. So lautet auch die Beschlusslage der kommunalen Volkshochschulen in Niedersachsen. Wenn wir die Mittel des BAMF mit den Landesmitteln bündeln und das Ganze über die Kommunen abwickeln, dann klappt es auch mit den Fördergeldern.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Angebot für alle - das muss der Anfang sein. Eine solide Grundlage für diejenigen, die zu uns kommen. Eine Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Eine Grundlage für alle Flüchtlingsgruppen, ob anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge mit lediglich einer Duldung, schnell und mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand. Diese Lösung - gleichsam aus einem Guss - ist nicht wirklich das, was wir zurzeit vorfinden. Das Angebot ist zwar vielfältig, aber: Auch wenn wir eine breite Angebotspalette in vielen Bereichen des täglichen Lebens durchaus begrüßen, so ist die Vielfalt hier dennoch nicht wirklich zielführend.
Zur Verdeutlichung - grob - das Angebot an Sprachlernkursen für Erwachsene: In den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es zunächst die Wegweiserkurse - 30 Stunden zum Erwerb erster Sprachkenntnisse sowie zum Kennenlernen grundlegender Werte und wichtiger Informationen zum Leben
in Deutschland. Gefolgt von den Grundkenntnissen der deutschen Sprache in 60 Stunden, ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur organisiert dies.
Ferner gibt es das Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb - 200 Stunden, ebenfalls vom MWK organisiert. Weiterhin gibt es die bekannten Integrationskurse - 660 Stunden. Früher waren es einmal 700 Stunden. Organisation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, finanziert vom Bund.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) finanziert die berufsbezogene Förderung der deutschen Sprache über 730 Stunden. Das BAMF organisiert das. Es gibt eine weitere berufsbezogene Deutschsprachförderung. Grundlage ist hier der § 45 a des Aufenthaltsgesetzes. Die Finanzierung trägt der Bund; die Organisation obliegt dem BAMF.
Das MWK organisiert ein Informations- und Sprachlernportal für Integration und deutschen Spracherwerb, und das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ bietet berufsbezogene Sprachförderung als Qualifizierung für reglementierte Berufe im Rahmen der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen an.
Die vielfältigen Angebote auf ehrenamtlicher Basis in den Kommunen habe ich - Sie haben es gemerkt - nicht aufgeführt. Es wären zu viele. Ich möchte sie aufgrund ihrer Bedeutung für den Einstieg in gesellschaftliche Teilhabe aber nicht unerwähnt lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle wird deutlich, dass der Begriff „Angebotsdschungel“ in der Überschrift des rot-grünen Entschließungsantrags durchaus seine Berechtigung hat. Diesen Dschungel wollen wir lichten. Der Einstieg in das Erlernen der deutschen Sprache muss standardisiert werden. Wir brauchen ein Angebot für alle - ein Kursangebot zum Erwerb einer Basisqualifikation. Abschluss dieses Basismoduls soll das zertifizierte Erreichen des Sprachniveaus A1/A2 sein.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Kurse ist die Feststellung des bisherigen individuellen Bildungsstandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lässt sich anschließend eine zielgerichtete Beratung der betreffenden Personen anbieten. Und das sind ziemlich viele. In den Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind 700 Sprachkurse auf den Weg gebracht worden. Bis zum Ende dieses Jahres werden in Niedersachsen 33 000 geflüchtete Frauen und Männer einen Sprachkurs abgeschlossen haben.
Deren Qualifizierungsbedarfe müssen früh, schon im Rahmen dieses Basismoduls, festgestellt werden, differenziert von Analphabet bis Schnelllerner. Dann wird man passgenaue Anschlussmaßnahmen anbieten können, z. B. die berufsbezogene Deutschsprachförderung oder den Spracherwerb mit Beschäftigung wie die SPRINT-Klassen in den berufsbildenden Schulen.
Migrantinnen und Migranten, die sich auf ein Hochschulstudium vorbereiten wollen, müssen ebenso sprachlich individuell gefördert werden. Zur Feststellung dieser Bedarfe ist das erwähnte Clearing unbedingt notwendig. So kommen wir zu einem modularisierten System aus einem Guss. Dazu gehören die Einbindung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Einbindung der Kommunen. Die werden an der operativen Umsetzung direkt und verantwortlich beteiligt. Bei den Landkreisen und Städten liegt ein großer Teil der Koordinierungskompetenz. Die notwendigen Förderketten müssen vor Ort entwickelt werden.
Weiter müssen wir es hinbekommen, eine ausreichende Zahl von gut ausgebildeten Dozentinnen und Dozenten für Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache bereitzustellen. Da ist die Landesregierung gefordert, auch weiterhin für entsprechende Qualifizierungsangebote zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen ein Angebot für alle. Aufenthalts- und Verfahrensstatus können bei diesem Angebot nicht die entscheidende Rolle spielen. Wir werden auch in Zukunft mit langen Wartezeiten zu tun haben, was die Entscheidungen zu den Teilnahmevoraussetzungen des BAMF betrifft. Spracherwerb darf durch diese Verfahrensprobleme aber nicht behindert werden. Wir wollen doch eine Vereinfachung!
Vor dem Hintergrund eben dieser Vereinfachung ist es nur konsequent, die Mittel, die das BAMF für die Integrationskurse vom Bund bekommt, direkt dem Land zur Verfügung zu stellen und die Koordination der Sprachkurse ebenfalls in die Verant
wortung des Landes zu übergeben. Bei aktuell immer noch hohen Fallzahlen und der damit verbundenen notwendigen Erhöhung der Kursangebote müssen die Zuweisungen vom Bund natürlich noch deutlich angepasst werden.
Meine Damen und Herren, diese Entschließung bietet eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Sprachfördermaßnahmen für erwachsene Flüchtlinge in Niedersachsen in ein modularisiertes, flexibel handhabbares System.
Ich möchte am Schluss nicht unerwähnt lassen, dass wesentliche Teile des Antrags auf die Ergebnisse der ersten Sprachkonferenz der Initiative „Niedersachsen packt an!“ mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zurückzuführen sind. Vielen Dank dafür.
Und Ihnen vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben schon eine ganze Menge berichtet. Vielen Dank für die vielen Informationen.
Meine Frage an die Landesregierung ist, was sie auch im Hinblick auf die letzten Sozialerhebungen, die im Zeitraum 2008/2009 stattgefunden haben, über das Sozialprofil der Studierenden sagen kann.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau von Below-Neufeldt, ich fand Ihren abschließenden Satz durchaus unterstützenswert. Auch ich meine, dass wir offen sein müssen für die Umsteiger vom Studium in die Ausbildung. Da wir in Niedersachsen wesentlich mehr Studienanfänger haben, besteht natürlich die Gefahr, dass wir auch tendenziell mehr Studienab
brecher bekommen. Aber das ist ja nichts Schlimmes.
Wie gesagt, ein Studienabbruch muss nicht unbedingt schlimm sein, meine Damen und Herren. Er ist auch kein Zeichen von persönlichem Versagen; denn die Gründe für einen Studienabbruch können durchaus vielfältig sein. Ich denke, es ist vernünftig, ein Studium bewusst abzubrechen, wenn man erkennt, dass der damit vorgezeichnete Berufsweg nicht der richtige für einen selbst ist, und sich dann dem zu widmen, was man lieber machen möchte.
Unklare Vorstellungen vom Fach ist übrigens einer der Hauptgründe für Studienabbrüche. Man studiert irgendetwas, von dem man gar nicht genau weiß, wohin es einen führt. Deshalb ist der beste Weg, um Studienabbrüchen vorzubeugen, im Vorfeld eine vernünftige Orientierung und vernünftige Beratungsangebote anzubieten. Was die Beratung und Betreuung von Studierenden angeht, haben wir mit dem Fachhochschulentwicklungsprogramm und den dafür bereitgestellten 20 Millionen Euro schon einen ganz guten Anfang gemacht, um Studienabbrüche zu vermeiden.
Wie gesagt, ein Studienabbruch ist nicht unbedingt das Schlimmste. Er ist eine Umorientierung. Insofern muss man insbesondere denjenigen, die noch nicht wissen, wie es weitergehen soll, helfen. Einige wissen ja schon während des Studiums, was sie machen wollen, wenn sie es abgebrochen haben, und haben konkrete Planungen dafür. Ein Fünftel der Studierenden beginnt sofort eine Berufsausbildung. Die sind also schon einmal abzuziehen.
Ich habe mir einmal angeschaut, was da eigentlich schon alles passiert. Das knüpft jetzt nahtlos an das an, was Sie in Ihrem Antrag fordern.
Frau von Below-Neufeldt, wir kommen ja nun beide aus der räumlichen Nähe zur Technischen Universität Braunschweig. Deshalb will ich einmal darauf verweisen, was dort schon an Netzwerkarbeit unternommen wird. Ich zähle die ganzen Kooperationen einmal auf:
Es gibt Kontakte zu Fachkolleginnen und -kollegen in der Industrie- und Handelskammer, in der Handwerkskammer und in der Arbeitsagentur, die entsprechend beraten und vermitteln. Sie kooperieren in einem Netzwerk „Zukunft Beruf - Perspektive trotz Studienabbruch“ mit der regionalen Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar, dem Jobcenter
Braunschweig, der Allianz für die Region GmbH, der HWK Braunschweig-Lüneburg-Stade, der IHK Braunschweig, dem Arbeitgeberverband in der Region Braunschweig e. V., der DGB-Region SüdOstNiedersachsen, der IG Metall, der KIM Kooperationsinitiative Maschinenbau e. V., der Braunschweig Zukunft GmbH, der Technikerakademie der Stadt Braunschweig, dem Arbeitskreis Berufliche Bildung, der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, der HBK Braunschweig, der TU Clausthal sowie in weiteren Projekten mit der IHK Hannover und der IHK Lüneburg-Gifhorn.
Die IHK Lüneburg-Gifhorn wiederum kämpft dafür, dass Studienabbrecher gezielt für verkürzte Berufsausbildungen und anschließende Aufstiegsqualifikationen gewonnen werden. Sie arbeitet mit in der Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen. Das ist ein relativ großes Netzwerk. Dazu gehören nämlich die Agentur für Arbeit Celle und die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e. V., die Leuphana Universität in Lüneburg, die Ostfalia Hochschule - Standort Suderburg -, der DGBBezirk Nord-Ost-Niedersachsen, die Landratsämter von Harbug, Lüneburg, Uelzen, Lüchow, Heidekreis und Celle und noch einige weitere.
Sie sehen, da gibt es schon eine ganze Menge. Insofern ist vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon erledigt.
Die Beratungen im Ausschuss können sich meiner Ansicht nach relativ zügig gestalten, wenn Sie nicht noch ein paar Sachen nachlegen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte die Landesregierung fragen, inwieweit es Erkenntnisse über die Transparenz und die Akzeptanz der Leitlinien durch die Hochschulen gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Qualifizierungsmaßnahmen bzw. sprachlichen Weiterbildungsmöglichkeiten werden derzeit von der regionalen Agentur für Arbeit durchgeführt bzw. geplant?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hillmer, vielem von dem, was Sie über die niedersächsische Erwachsenenbildung gesagt haben, stimmen natürlich auch wir uneingeschränkt zu. Das sind genau die Richtigen dafür, an dieser Stelle sehr viele Sachen zu machen. Ihre Ausführungen teile ich an dieser Stelle also durchaus.
Es ist auch unbestritten, dass Sprache als Kernkompetenz der Schlüssel zur Integration ist. Sie sprachen die Flüchtlingsströme an. Im Augenblick geht nicht nur durch Niedersachsen, sondern durch die ganze Republik eine Welle von Anteilnahme und Hilfsbereitschaft, wie wir sie in der Vergangenheit nicht immer erlebt haben. Insofern haben wir hier eine positive Grundstimmung. Darin liegt, glaube ich, auch nicht der Konflikt.
Der Konflikt wird sich auf einer anderen Ebene abspielen. Er wird der Tatsache geschuldet sein, dass alles, was wir tun wollen, Geld kostet und
dass es Zuständigkeiten geben muss und geben wird, was die Stellen angeht, die das Geld bereitstellen müssen.
Die von Ihnen, Herr Hillmer, angesprochenen Tätigkeiten der Einrichtungen der Erwachsenenbildung bewegen sich hauptsächlich im Bereich des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgeset
zes. Wenn wir diese Tätigkeiten jetzt einfach auf alles Mögliche ausweiten wollen, kommen wir durchaus in Schwierigkeiten, was Zuständigkeiten angeht. Insofern ist Ihre Schlussfolgerung, die Sie aus der unbestreitbar verbesserungswürdigen Situation herleiten, nämlich dass das Land gefordert sei, nicht richtig.
Die Zuständigkeiten liegen an dieser Stelle natürlich beim Bund.
Ich glaube auch, dass es schlau ist, die Zuständigkeiten dort zu belassen. Alles andere wäre so etwas wie ein integrations- und migrationspolitischer Blindflug bzw. eine solche Geisterfahrt.
Wir haben das Problem, meine Damen und Herren, dass Menschen im laufenden Verfahren und Geduldete nach den bundesrechtlichen Regelungen bislang nicht den Zugang zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Das ist die Stelle, an der wir etwas ändern müssen. Dazu brauchen wir ein geordnetes Verfahren. Das ist letztendlich auch eine Untermauerung dessen, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht, nämlich die Absicht, den Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Personengruppen nach drei Monaten zu öffnen. Dafür sind Sprach- und Integrationskurse wirksame Instrumente. Man sollte an dieser Stelle versuchen, ob man nicht so tätig werden kann.
Dazu gibt es einen Antrag, der von Berlin aus in die Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister eingebracht worden ist. Dieser Antrag hat, glaube ich, unser aller Unterstützung verdient. Herr Hillmer, wenn das die Richtung wäre, in die wir uns gemeinsam bewegen könnten, dann, glaube ich, wäre das auch die Möglichkeit, den Status quo zu verbessern.
Als Konsequenz wäre an der Stelle nur noch zu sagen - das ist kein Antrag, sondern lediglich eine Anregung -: Eigentlich ist die Beratung dieses Antrags im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
nicht richtig verortet. Eigentlich gehört das zu den Sozialos.
Ich möchte deshalb anregen, bei der Ausschussüberweisung den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Migration als mitberatend vorzusehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hillmer, es geht mir an dieser Stelle darum, dass wir nicht ohne Not die Systematik durchbrechen. Wenn die Kommunen eine Aufgabe des Bundes übernehmen, dann hat der Bund alle Möglichkeiten, sich ganz in Ruhe zurückzulehnen und zu sagen: Warum sollen wir mehr Geld dafür geben; das funktioniert doch? - Wenn sich das Land jetzt den Job der Kommunen zu eigen macht und das tut, was der Bund finanzieren müsste, dann wird der Bund auch in Zukunft keine Notwendigkeit sehen, sich an dieser Stelle finanziell zu engagieren. Aber das kann nicht unser Ziel sein.
Insofern ist auch Ihr Weg nicht der allein zielführende. Ich denke, die Wahrheit liegt in der Mitte. Wir werden das ausführlich beraten können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grascha, das war ein interessanter Beitrag. Ich finde es ganz lustig, wie in den letzten Tagen, Wochen und Monaten versucht worden ist, unter den Akteuren der Erwachsenenbildung schlechte Stimmung zu verbreiten, so nach dem Motto: Die rot-grüne Landesregierung geht da mit der Planierraupe drüber und macht alles platt. - Man könnte den Eindruck haben, die Akteure der Erwachsenenbildung sitzen landauf, landab mit rot geweinten Augen am Küchentisch und zerknüllen mit ihren verhärmten Händen verzweifelt durchnässte Tempotaschentücher. Dem ist aber nicht so.
Ansonsten war im Verlauf der Debatte festzustellen, dass es allerhand Themen gibt, die sich dazu eignen, sich mal richtig doll zu streiten. Aber das Thema Erwachsenenbildung eignet sich dazu nicht. Denn wie einige schon gesagt haben: Im Großen und Ganzen besteht Konsens.
Die Überschrift des Antrags lautet: „Erwachsenenbildung sicherstellen und ausbauen“. Ich glaube, dieses Ziel verfolgen wir alle gleichermaßen. Das war auch der Tenor in den Ausschussberatungen. Dass Ihnen, Herr Siemer, an der einen oder anderen Stelle das Beratungstempo nicht gefallen hat, kann ich nachvollziehen. Aber damit müssen Sie klarkommen. Das Tempo wird letztendlich nicht nur
durch die Regierung, sondern auch durch die anderen bestimmt.
Im Weg unterscheiden wir uns allerdings schon ein wenig. Wie Herr von Holtz schon angemerkt hat, glaube ich aber nicht, dass das etwas ist, was uns die nächsten 100 Jahre trennen muss.
Wir streiten uns ja eigentlich auch nicht über das, was in dem Perspektivvertrag steht. Dort sind gemeinsam mit den Akteuren der Erwachsenenbildung Ziele formuliert worden, die man bei näherer Betrachtung durchaus unterschreiben kann, auch wenn man sie an der einen oder anderen Stelle vielleicht etwas anders formulieren könnte.
Aber was uns damals geärgert hat, war, dass der Vertrag komplett ohne Beteiligung des Parlaments geschlossen wurde, dass man ihn fiskalisch nicht durchgearbeitet hat, dass man am Schluss einfach gesagt hat: So Leute, jetzt macht mal.
Das war nicht in Ordnung. Und nicht in Ordnung ist, dass man, wenn man sich mit einer solchen Vorgehensweise nicht einverstanden erklärt, zu hören bekommt, man stelle all das, was erwachsenenbildungstechnisch läuft, infrage.
Wir wollen den Verbänden nicht die Planungssicherheit nehmen. Die Planungssicherheit ist gegeben. Im Haushalt stehen entsprechende Mittel bereit, und das ist auch alles in Ordnung. An der einen oder anderen Stelle gibt es sogar Aufwüchse, etwa bei den Grundbildungszentren: ein Aufwuchs von fünf auf acht. Dort werden wir in Zukunft fast 2,1 Millionen Euro hineinstecken. Dazu hat sich sogar die Bild-Zeitung, die ja nicht gerade als rot-grünes Kampfblatt bekannt ist, lobend geäußert. Insofern wird niemandem etwas weggenommen.
In der Anhörung war klar, dass das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz nicht angetastet werden soll. Das hat auch niemand vor. An dieser Stelle kann ich von daher eigentlich nur feststellen, dass die Eckpfeiler sicherlich von allen hier in diesem Hause gleichermaßen akzeptiert werden.
Wir von Rot-Grün hätten uns im Ausschuss gewünscht, dass vonseiten der FDP und der CDU auch operative Ansätze gekommen wären, statt immer nur zu fordern, dass immer mehr Geld hineingetan werden muss. Sie hätten auch sagen müssen, was mit dem Geld konkret gemacht werden soll und wo es hingegeben werden soll. Das
haben Sie, Herr Dr. Siemer, nicht so getan, wie wir es uns gewünscht hätten. Deshalb ist es, glaube ich, ganz vernünftig, die bei Ihnen „Bildungsbericht“, bei anderen „Monitoring“ und bei uns „Bestandsaufnahme“ genannte Entwicklung abzuwarten.
Was angesichts einer dreiviertel Million struktureller Analphabeten hier in diesem Lande aber ganz sicher getan werden muss - und ich glaube, darüber sind wir uns auch alle einig -, ist, den ersten Bildungsweg für berufstätige Erwachsene dahin zu bekommen, wo er hingehört. Wenn hier alle Sitze besetzt wären, dann wäre rein statistisch ein Dutzend der anwesenden Kolleginnen und Kollegen Analphabeten, die nicht sinnentnehmend lesen und schreiben könnten. Wenn man dann fragen würde, wer es ist, und wenn man die betreffende Person bitten würde, aufzustehen, würde das allerdings nicht passieren. Das Problem besteht nämlich darin, dass wir an die Menschen, die an dieser Stelle unsere Hilfe benötigen, im Prinzip nicht herankommen. In den letzten Jahren waren dies in Niedersachsen durchschnittlich 9 000 Personen. Tatsächlich müssen es aber viel mehr sein. Ich denke, es wäre aller Ehren wert, zu versuchen, an diese Leute besser und vernünftig heranzukommen.
Für uns ist wichtig, dass nicht die Überprüfung oder die Kontrolle der Erwachsenenbildung oder der Förderinstrumente im Vordergrund steht, sondern vielmehr unser Bemühen, als Politik Transparenz zu schaffen. Wir müssen schauen, wie wir unsere Förderinstrumente zielgerichtet und sinnvoll weiterentwickeln. Ich denke, unser erstes Ziel an dieser Stelle muss sein - ohne die Perlen in der Pampa anzufassen -, die Menschen mit Defiziten beim Lesen und beim Schreiben mit unseren Angeboten zu erreichen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Hillmer, wenn ich gemein wäre, könnte ich sagen: Eben haben wir einen von den zwölf Leuten gehört, die nicht in der Lage sind, richtig zuzuhören, zu lesen oder zu schreiben.
- Ich sage es ja nicht.
Nein, ich tue es ja nicht.
Ich glaube, ich habe im Verlauf meiner Rede sehr deutlich gemacht, dass wir nicht vorhaben, an irgendwelchen Stellen zu streichen. Wenn wir jetzt mehr Geld in die Erwachsenenbildung tun wollen, egal an welcher Stelle - im Bereich der Grundbildung haben wir dies schon getan -, dann müssen wir es irgendwo hernehmen.
Wegen der Schuldenbremse - ich glaube, das ist allen bekannt - können wir nicht unbegrenzt mehr Geld hineinpumpen.
- Vielen Dank, Frau Kollegin!
Diese sechs Euro und ein paar Zerquetschte, mit denen wir in Niedersachsen statistisch für die Erwachsenenbildung unterwegs sind, sind im Bundesvergleich übrigens der drittbeste Wert. Das heißt aber nicht, dass wir alle miteinander nicht noch besser werden könnten.
Wir sind gerne bereit, uns durchaus konstruktiv mit Hinweisen auseinanderzusetzen, wie man mit dem wenigen Geld, das uns zur Verfügung steht, bessere Sachen machen kann und wie wir aus dem wenigen Geld, das wir zur Verfügung haben, mehr Geld machen können. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen darüber zu sprechen. Ich denke, das ist auch nicht der Punkt, an dem man sich furchtbar streiten muss.
Dazu ist es aber nicht notwendig, die Akteure der Erwachsenenbildung zu verunsichern, indem man sagt, es wird alles auf den Prüfstand gestellt. Ge
nau das - das habe ich auch gesagt - wollen wir nicht.
Wir wollen eine Bestandsaufnahme. Das heißt aber nicht, dass die Leute Angst haben müssen, wir würden ihnen etwas wegnehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Hillmer, ich will Ihnen gar nicht widersprechen: Das Recht auf Information und Unterrichtung hat natürlich jeder Abgeordnete in diesem Parlament; das will Ihnen auch niemand absprechen. Die Frage ist nur, ob man das im Ausschuss machen muss oder ob man sich als Abgeordneter privat mit einigen Leuten trifft und sich so schlau macht, wie man es eben will.
Etwas ärgerlich finde ich allerdings die Art und Weise, wie Sie der SPD-Fraktion im Zweifelsfall vorschreiben wollen, wie sie ihre Arbeit zu machen hat. Es ist Ihr Recht, einen Antrag zu stellen, und es ist natürlich auch das Recht der Mehrheitsfraktionen, in irgendeiner Form auf einen solchen Antrag zu reagieren.
Das kann in der Form eines Änderungsantrags geschehen, aber es muss nicht so sein. Und wenn der Antrag so banal ist, dass eigentlich jeder Fe
derstrich zu viel Arbeit ist, weil sich die Forderungen von selbst erledigt haben, dann muss man dazu nicht unbedingt einen Änderungsantrag schreiben.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, gibt es vor dem Hintergrund, dass die geplante Fertigstellung des Zentralgebäudes in 2014 vermutlich nicht erfolgen wird, Erkenntnisse, inwieweit die zugesagte EUFörderung gefährdet sein könnte?