Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

Bei der Frage, was wir europäisch lösen können, besteht die Kernfrage, glaube ich, darin: Was lösen wir national? - Die große Herausforderung ist nicht die Frage, welche Lösungsmöglichkeiten wir auf europäischer Ebene haben. Das ist der Grund dafür, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat. Das Thema „gute Arbeit“ ist eine nationale Aufgabe, die wir bundesweit lösen müssen. Auf der Bundesebene müssen wir die Probleme der Mindestlöhne, der Leiharbeitsbegrenzung und der Werkverträge lösen. Wir müssen hier keine Ausweitung vornehmen und sagen „Wir brauchen Lösungen auf europäischer Ebene“. Hier sind wir selbst gefordert.

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Wir sind aber in Europa!)

- Selbstverständlich sind wir in Europa, Herr Bley. Wir brauchen aber eine nationale Regelung. Nur weil einige Teile nicht bereit sind, einen nationalen Weg für gute Arbeit zu wählen und damit Rahmenbedingungen festzulegen, können wir doch nicht

ausweichen und auf Europa schauen und dort nach Lösungen suchen. Lassen Sie uns die Lösungen in Deutschland finden! Denn in Deutschland sind die Menschen von dem Problem der zum Teil schlecht bezahlen Arbeit betroffen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zum Thema Werkverträge will ich Folgendes sagen: Das Werkvertragsrecht ist ja geregelt. Uns geht es überhaupt nicht darum, das Thema Werkverträge ausschließlich in ein Umfeld zu stellen, dass dies etwas Böses sei. Werkverträge gibt es seit Jahrzehnten; sie haben einen durchaus richtigen und vernünftigen Hintergrund.

Im Prinzip ist rechtlich auch geklärt, was Arbeitnehmerüberlassung und was Werkvertrag ist. Das Problem bei der Umsetzung besteht aber darin, dass diese klare Abgrenzung sehr gleitend ist und dass Instrumente genutzt werden, das Thema Arbeitnehmerüberlassung zu umgehen, daraus einen Werkvertrag zu machen und sozusagen unter dem Deckmantel von Werkverträgen oder von Dienstverträgen geringere Löhne zu zahlen.

Das ist das Problem, das wir haben. Deswegen sind wir fest davon überzeugt, dass es darum gehen muss, derartige Missbräuche zu bekämpfen. Das muss die erste Voraussetzung sein und muss neben vielen Dingen, die wir machen können und machen müssen, getan werden.

Ich will es noch einmal wiederholen, weil es das Thema dieser Mündlichen Anfrage war: Die erste und dringendste Maßnahme ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, weil er auch sichert, dass bei Werkverträgen nicht weniger als 8,50 Euro gezahlt werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Birkner von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine - - -

(Zurufe - Unruhe)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Birkner ist an der Reihe! Die Frage wird hier beantwortet, nicht aber im Plenum. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie die von mir soeben gestellte Frage zum Mindestarbeitsbedingungengesetz nicht beantwortet habe, wiederhole ich sie: Auf welche Branchen kann das Mindestarbeitsbedingungengesetz Ihrer Meinung nach in Niedersachsen angewendet werden? Beabsichtigt die Landesregierung, dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen?

Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, das Mindestarbeitsbedingungengesetz hat in der politischen Debatte wieder enorm an Attraktivität gewonnen, weil es sozusagen als Gegenmodell zu einer klaren Regelung für Mindestlöhne herausgeholt wird. Warum wird das gemacht? - Im Jahr 2009 ist das Gesetz geändert worden. Seitdem ist nur noch die Festlegung eines Mindestentgelts, nicht aber mehr die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen erforderlich. Es gilt nur für bestimmte Wirtschaftsbranchen, nicht aber für alle. Das Hauptproblem, das wir haben, besteht darin, dass die Tarifbindung weniger als 50 % sein muss.

Alle drei Punkte machen meines Erachtens deutlich, dass das keine Lösung ist, die wir angehen müssen. Das lenkt von der eigentlichen Lösung ab. Wir brauchen einen flächendeckenden branchenunabhängigen Mindestlohn, nicht aber eine Ersatzdebatte über Lösungen, die nicht zuträglich sind.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt die Kollegin Annette Schwarz von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch heute ist in der Lokalpresse in Niedersachsen wieder die Sorge deutlich geworden, die die Zeitungsverleger angesichts der Debatte um den Mindestlohn haben. Von daher frage ich die Landesregierung: Welche Perspektiven wollen Sie den Zei

tungsverlegern offerieren, die auch deren Befürchtungen hinsichtlich der Zustellung ihrer Presseprodukte - Tageszeitungen und auch Wochenblätter - mit aufgreifen?

Vielen Dank. - Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schwarz, wir nehmen diese Sorgen sehr ernst. Wir sind mit den Zeitungsverlegern sehr eng im Gespräch. Ich glaube, ich spreche für uns alle, wenn ich sage, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass Zeitungen auch weiterhin zu denjenigen gebracht werden, die sie lesen wollen, nämlich zu den Abonnenten. Ich glaube, dass es auch für die Zeitungen ein wesentliches Element ist, attraktiv zu bleiben. Insofern bin ich sicher, dass sowohl die Verleger als auch die Kunden ein großes Interesse daran haben, dass dies erhalten bleibt.

Aber ich bitte um Verständnis: Rechtfertigt das, dass Menschen für 4 Euro, 5 Euro oder 6 Euro pro Stunde arbeiten? Rechtfertigt das, dass wir Menschen nicht mehr mit Stundenlöhnen vergüten, sondern nach der Zahl der ausgetragenen Zeitungen?

Ein anderes Beispiel: Auch den Beschäftigten von Essen auf Rädern wird kein anständiger Mindestlohn mehr gezahlt. In der Regel bekommt jeder Beschäftigte für jedes Essen, das er verteilt, 50 Cent. - Ich weiß es nicht genau. - Dann sagt man ihm: Wenn du hart genug arbeitest und 20 Essen pro Stunde verteilst, dann kommst du auf 10 Euro pro Stunde. - Man kann aber nicht 20 Essen in der Stunde verteilen.

Das ist genau das, was passiert, sehr geehrte Frau Schwarz.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Da hat auf dem Arbeitsmarkt etwas stattgefunden, was wir nicht zulassen dürfen. Deswegen habe ich - ich will das hier offen sagen - die Verleger gebeten, mir auch einmal darzulegen, wie die typische Arbeit eines Verteilers aussieht. Wie viele Zeitungen verteilt er? Wie lange ist er dafür unterwegs? Welcher Stundenlohn wird dafür gezahlt?

Ich bin gerne bereit, über alles zu reden. Dann möchte ich aber, dass uns auch die entsprechen

den Daten und Fakten vorgelegt werden. Aber an einem, Frau Schwarz, halten wir fest: Wer in Deutschland arbeitet, der hat dafür mindestens 8,50 Euro die Stunde zu verdienen. Das ist die klare Forderung, und die ist auch richtig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt Hans-Joachim Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass man Mindestlöhne auch durch Werkverträge umgehen kann - was ja insbesondere in der Fleischindustrie gang und gäbe ist -, frage ich die Landesregierung, wie sie die Fehlentwicklung im Zuge des Einsatzes von Werkvertragsnehmern gerade in der Fleischindustrie zukünftig unterbinden will und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Janßen, wir nehmen die Probleme, die wir gerade in dieser Branche haben, sehr ernst.

Das tun wir einerseits, weil es um Menschen geht, die aus dem europäischen Ausland hierher kommen und hier unter widrigsten Bedingungen arbeiten - übrigens auch unter widrigsten Bedingungen wohnen, wofür sie auch noch erheblich zahlen müssen.

Andererseits nehmen wir diese Probleme sehr ernst, weil sie ein Bild vom Wirtschaftsstandort Deutschland, und hier speziell vom Wirtschaftsstandort Niedersachsen, zeichnen, das wir nicht zulassen können. Ich finde, es ist auch Aufgabe von Politik und Regierung, die Unternehmen zu schützen, die mit in dieses schlechte Licht geraten, nach dem Motto: Wahrscheinlich ist es in eurem Bereich ähnlich.

Deswegen haben der Landwirtschaftsminister und ich zu einem persönlichen Gespräch mit den Unternehmen eingeladen, um die Sachverhalte zu

klären. Es geht darum, erstens im engen Dialog miteinander eine Lösung herbeizuführen, zweitens im Blick auf das, was wir mit dem flächendeckenden Mindestlohn auf den Weg gebracht haben, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, wonach auch die Werkvertragsarbeitnehmer aus dem europäischen Ausland für nicht weniger als 8,50 Euro die Stunde beschäftigt werden dürfen, und drittens die Kontrolle weiter zu verstärken, die dafür sorgt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das ist die große Aufgabe, vor der wir jetzt stehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin König für die FDP-Fraktion!

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass uns immer wieder vorgehalten wird, dass einzelne Länder den gesetzliche Mindestlohn schon eingeführt haben, frage ich die Landesregierung, ob es in diesen Ländern eine ähnliche soziale Absicherung wie in Deutschland gibt, Stichwort: ALG II einschließlich der Regelleistungen für die Mitglieder und die Bedarfsgemeinschaften, für die Mehrbedarfe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung und Ähnliches. Gibt es so etwas auch in diesen anderen Ländern?

(Zurufe von Ronald Schminke [SPD] und Petra Tiemann [SPD])

Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, ich muss jetzt überlegen, welche Zielsetzung Ihre Frage hat. Ich könnte sie so interpretieren: Unser Sozialversicherungssystem schafft die Grundlage dafür, dass in unserem Land niedrigste Löhne gezahlt werden können.

(Gabriela König [FDP]: Ich habe an- ders herum gefragt!)

- So habe ich Ihre Frage verstanden.

Und daraus, Frau König, ergibt sich dann die Schlussfolgerung: Andere Länder brauchen ein

solches Sozialversicherungssystem nicht, weil es dort einen Mindestlohn gibt.