herzlich unsere syrischen Freunde hier im Parlament begrüßen, die sehr interessiert an der Debatte teilnehmen.
Es braucht ein klares Signal - wie Frau Doris Schröder-Köpf gesagt hat - der Solidarität ganz Europas, Deutschlands und damit auch der Bundesländer, die für die Aufnahme zuständig sind. Meine Damen und Herren, die Niedersachsen lassen die Syrerinnen und Syrer nicht im Stich.
Auch unsere Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich, dass Innenminister Boris Pistorius gegenüber der Bundesregierung, aber auch als Vorsitzender der Innenministerkonferenz zugesagt hat, syrischen Flüchtlingen auf Dauer eine Perspektive in Niedersachsen zu geben, die Einreise von syrischen Menschen zu ihren Verwandten nach Deutschland erheblich zu erleichtern und, ganz aktuell, für syrische Studierende das Aufenthaltsrecht so zu gestalten, dass sie ihr Studium nicht abbrechen müssen, was vielen Studierenden derzeit akut droht.
Ich stelle fest: Wir haben endlich einen niedersächsischen Innenminister, der eine wesentliche Aufgabe seines Jobs verstanden hat: Menschen in diesem Land Zuflucht zu gewähren und Schutz zu bieten.
Im krassen Gegensatz dazu steht, wie wir schon gehört haben, die Politik des Bundesinnenministers Friedrich. Er entzieht sich strikt einer humanen Flüchtlingspolitik. Er hat nur unter massivem Druck, u. a. aus dem eigenen Kabinett, einer Aufnahme syrischer Flüchtlinge zugestimmt und weigert sich weiterhin, den Nachzug von Familienangehörigen aus Syrien zu erleichtern, obwohl das UN-Flüchtlingskommissariat schon im Dezember an ihn appellierte.
Meine Damen und Herren, gegen diese Verweigerungshaltung regt sich wie so oft Widerstand in Deutschland und in Niedersachsen.
„Friedrich verweigert Einreise von SyrienFlüchtlingen. Hans-Peter Friedrich (CSU) lässt Kriegsflüchtlinge aus Syrien nicht zu ihren Familien nach Deutschland. Jetzt begehren Bundestag, evangelische Kirche und eigene Parteifreunde dagegen auf.“
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Ruprecht Polenz (CDU), ein sehr geschätzter Kollege, war so bewegt von einem Schreiben, einem Hilferuf einer syrischen Familie, die ihre Angehörigen eingeladen hatte, dass er es seinen Kollegen in einer Sitzung des Gremiums vortrug. Er veranlasste, dass Friedrichs Staatssekretär, Ole Schröder, am 27. Februar 2013 vor den Ausschuss zitiert wurde, um zur Flüchtlingsproblematik Syriens zu berichten. Schröder trug vor, was die Bundesregierung seit Monaten vorgetragen hat. Ich zitiere: Für die Regierung liege die Priorität weiterhin auf der Hilfe vor Ort. Visa für Angehörige allerdings könnten, so die Bundesregierung, nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte gewährt werden.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, für die schwarz-gelbe Bundesregierung gehört dieser Bürgerkrieg anscheinend nicht zu einer dieser Härten. Das ist wirklich unredlich.
Zum Glück sind die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses parteiübergreifend empört gewesen. Der CDU-Politiker Polenz forderte dementsprechend: „Die Bundesregierung muss ihre Position schnell korrigieren und die Möglichkeit der unkonventionellen Flüchtlingshilfe für Angehörige schaffen.“
Meine Damen und Herren, eine Politik im Zeichen der Nächstenliebe sollte Menschen auf der Flucht beistehen und ihnen nicht die kalte Schulter zeigen. Die Bundesregierung muss daher schnellstmöglich eine Visaerleichterung für den Familiennachzug erlassen, unbürokratisch syrische Flüchtlinge aufnehmen und ein Bleiberecht für syrische Flüchtlinge, die bereits in Deutschland sind, ermöglichen. Es ist auch unsere Forderung an die Regierung in Niedersachsen, auf der Innenministerkonferenz hier noch einmal ein deutliches Signal an die Bundesregierung zu senden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen mit diesem Antrag auch sicherstellen, dass keine Überstellungen von syrischen Asylsuchenden im Rahmen von Dublin-II-Verfahren in EU-Mitgliedstaaten vorgenommen werden, in denen kein vollständiger Abschiebestopp nach Syrien besteht.
chen Abschiebestopps nach § 60 a Aufenthaltsgesetz schnellstmöglich gegenüber den Ausländerbehörden sicherstellt, dass auch diejenigen, die hier noch geduldet sind - das sind etwa 220 Personen -, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erhalten. Das ist ganz wichtig. Sie haben jetzt noch einen unsicheren Aufenthaltsstatus. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das in einer solchen Situation nicht gerade zu einem Gefühl der Sicherheit beiträgt.
Frau Kollegin Polat, das war ein guter Schlusssatz. Ihre Redezeit ist deutlich überschritten. Sie müssen zum Ende kommen.
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen von dieser Stelle aus - das haben wir auch schon vielfach im Niedersächsischen Landtag kundgetan - das syrische Volk in seinem Streben nach Demokratie und nach Meinungsfreiheit. Aber wir wissen natürlich genau, dass der Bürgerkrieg, der in diesem Land tobt, nicht nur eine große Herausforderung ist, sondern auch dramatische Situationen für viele, viele Menschen, für die Zivilbevölkerung, mit sich bringt. Er bringt Tod, Verletzungen und Vertreibungen mit sich.
Vonseiten der FDP-Fraktion haben wir auch schon vor einiger Zeit gefordert, die erleichterte Visavergabe für Familienangehörige zu ermöglichen, damit wir gerade diesen Menschen einen Weg zu uns nach Deutschland öffnen können - nach Deutschland, wo sie schon Familie haben, wo sie einen Anker haben und wo sie dadurch dann auch leichter integriert werden. Deswegen unterstützen wir auch die im vorliegenden Antrag erhobene Forderung nach dieser erleichterten Visavergabe.
Ich finde es allerdings falsch, das zu tun, was Frau Schröder-Köpf an dieser Stelle getan hat, nämlich die 5 000 zugesicherten Plätze, die wir in Deutschland zur Aufnahme von Menschen aus Syrien zur Verfügung stellen, ins Verhältnis zu den 1,2 Millionen Vertriebenen zu setzen, die aus Syrien heraus in die Nachbarländer gegangen sind. Denn wir dürfen nicht die Zahl derer betrachten, die einfach ins Ausland gegangen sind und sich sozusagen über die Grenze geflüchtet haben, sondern müssen die Zahl derer in Betracht ziehen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Kontingentflüchtlinge anerkannt sind. Das sind nämlich diejenigen, bei denen man sicher davon ausgehen kann, dass keine Rückkehr in ihr Heimatland möglich ist.
Um diese Menschen müssen wir uns besonders kümmern. Da hat Frau Schröder-Köpf dann wieder recht. An dieser Stelle ist in der Tat auch die Solidarität der internationalen Staatengemeinschaft gefragt; denn auch die Zahl dieser Menschen wird von den Nachbarländern nicht alleine geschultert werden können. Dafür brauchen wir eine internationale Lösung, Frau Kollegin Polat.
Ich erinnere an dieser Stelle auch daran, dass in der letzten Periode von Rot und Grün in diesem Hause gefordert wurde, ein eigenes niedersächsisches Resettlement-Programm auf den Weg zu bringen und eine zusätzliche Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen, wenn die Bundesebene kein eigenes erweitertes Kontingent beschließt. Aus Sicht meiner Fraktion brauchen wir übrigens durchaus ein höheres Kontingent als diese 5 000 Plätze, damit wir gerade für die Menschen, die als Kontingentflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, eine Lösung bekommen, die ihnen eine Zukunft bietet. Das kann eben auch ein Resettlement bei uns in Deutschland sein.
Zum Abschluss möchte ich Folgendes sagen: Ich glaube, dass wir im Ausschuss durchaus eine gemeinsame Position finden können. Es gibt Kleinigkeiten in dem Antrag, über die wir dann vielleicht noch einmal reden müssen. Ich sehe hier aber eine sehr große Übereinstimmung zwischen der FDP-Fraktion und den antragstellenden Fraktionen. Insofern glaube ich, dass wir nach einer konstruktiven Beratung dann auch ein gemeinsames Signal aus diesem Hause senden können.
Vielen Dank, Herr Oetjen. Wie Sie gemerkt haben, habe ich die Redezeitüberschreitung der Grünen auch Ihnen zugestanden und Sie nicht abgeklingelt. - Das Wort hat jetzt der Kollege AnsgarBernhard Focke für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben wohl alle die Bilder vor Augen, die wir aus dem Fernsehen, dem Internet oder auch den internationalen Medien aus Syrien kennen. Alle diese Bilder zeigen uns auch, wie schrecklich Diktatur und Machterhalt sind.
80 000 Menschen haben bereits den Tod gefunden. Über 3 Millionen Menschen befinden sich innerhalb und außerhalb Syriens auf der Flucht. Auch die aktuellen Entwicklungen in Syrien geben keinen Anlass zu Hoffnung. Ich erinnere nur daran, dass der Diktator Baschar al-Assad gestern wieder geäußert hat: „Wir haben keine andere Wahl als zu gewinnen.“
Meine Damen und Herren, es gilt natürlich, an dieser Stelle auch einmal Danke zu sagen an die vielen Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk, die Caritas oder auch das Rote Kreuz, die in Syrien, aber auch in den Anrainerstaaten ihren Dienst leisten.
Dies gilt auch für die Bundeswehr, die die Flüchtlingslager beispielsweise in der Türkei durch ihre Stationierung in Südostanatolien schützt und auch dort die Menschen beschützt. Das sollte an dieser Stelle ebenfalls nicht unerwähnt bleiben.
Meine Damen und Herren, 8 000 Flüchtlinge aus Syrien sind im Jahr 2012 in Deutschland aufgenommen worden. Erst vor Kurzem sind noch Schwerverletzte durch die Bundeswehr nach Deutschland geflogen worden, u. a. in das Bundeswehrkrankenhaus Westerstede.
Ich bin froh und dankbar, dass der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sich zusammen mit den Ländern dafür entschieden hat, vorwegzugehen und nicht auf die EU zu warten, sodass in diesem Jahr 5 000 zusätzliche Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland aufgenommen werden.
des EU-Flüchtlingskommissars, verstärkt auf die anderen Mitgliedstaaten dahin gehend einzuwirken, dass auch sie in der Pflicht sind, ihre humanitäre Hilfe anzubieten und ihre Verantwortung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich begrüße ebenfalls - da sind wir auch einer Meinung, glaube ich -, dass wir den Abschiebestopp nach Syrien um weitere sechs Monate verlängern konnten. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine weitere Verlängerung erfolgen wird, wenn sich die Situation in Syrien nicht ändert.
Die Auswahl der Flüchtlinge, die in diesem Jahr nach Deutschland kommen sollen - das sollen vor allem Familienangehörige und Kinder sowie elternlose Kinder sein, aber auch Personen, die bereits über Verwandte in Deutschland verfügen -, halte ich auch für richtig.
Insgesamt muss man in dem Antrag leider lesen - das ist dem Konsens dann nicht so dienlich und trifft auch nicht den Kern -, dass es dort in vielen Sätzen zu Anschuldigungen in Richtung alte Landesregierung oder Bundesregierung kommt. Ich glaube, das gehört in einen solchen Antrag nicht hinein.
Meine Damen und Herren, worüber wir uns im Ausschuss dann auch noch gemeinsam austauschen müssen, ist sicherlich zum einen die Hilfe, die wir jetzt für die 5 000 zusätzlichen Flüchtlinge anbieten können, zum anderen aber sicherlich auch die Verantwortung, die wir tragen, um die Anrainerstaaten wie Jordanien und die Türkei zu unterstützen, wo sich heute mehr als 1 Million Flüchtlinge befinden. Diese Länder können das allein nicht bewältigen. Auch hierüber müssen wir uns Gedanken machen und im Zweifel aus dem Land Niedersachsen in Richtung Berlin Signale senden.
Meine Damen und Herren, was mich bestürzt hat und was ich nicht glauben wollte, war, dass in der schwierigen Phase der Syrienkrise zwar 40 Staaten insgesamt 1,5 Milliarden Euro Soforthilfe zugesagt haben, die USA und Deutschland mit dem zweitgrößten Anteil von 100 Millionen Euro bereits ihren Beitrag geleistet haben, aber 70 % der zuge