Protokoll der Sitzung vom 12.05.2015

Erst 1969 war es die CDU-geführte Bundesregierung unter Kurt Georg Kiesinger, die die Strafbarkeit abschaffte. Und es war die CDU-geführte Bundesregierung unter Helmut Kohl, die 1994, wie der Kollege Limburg gesagt hat, die unterschiedlichen Schutzaltersstufen für homosexuelle und andere sexuelle Handlungen mit Jugendlichen einheitlich festlegte. Willy Brandt hatte das 1973 noch anders gesehen.

Dieses alles geschah, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 1957 die gültige Fassung als verfassungskonform bewertet hatte. Wir haben das schon in der ersten Beratung zitiert.

Auch diese Betrachtung sollte uns nicht daran hindern, uns als Landtag des Landes Niedersachsen ebenfalls mit dieser Thematik zu befassen. Wir haben im Grundsatz, glaube ich, eine große Übereinstimmung zwischen den Fraktionen festgestellt. Homosexualität wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland viele Jahre, zu viele Jahre, kriminalisiert und stigmatisiert. Das bedauert auch die Landtagsfraktion der CDU in Niedersachsen.

Die strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen ist mit dem freiheitlichen Menschenbild unseres Grundgesetzes unvereinbar. Diese richtige heutige Bewertung sollte als Ergebnis der gewandelten gesellschaftlichen Überzeugungen aus unserer Sicht allerdings nicht dazu führen, Entscheidungen des demokratischen Rechtsstaates und seiner Gerichte politisch pauschal als Unrecht zu bewerten.

Meine Damen und Herren, der freiheitliche demokratische Rechtsstaat hat nicht nur die Aufgabe, überprüfbares Recht zu setzen, sondern stets auch die Aufgabe, seine Rechtsetzung zu überprüfen. Das hat er in der Vergangenheit auch in dieser Frage, wie dargestellt, geleistet.

Zu diesem rechtsstaatlichen Selbstverständnis gehört auch die Teilung der staatlichen Gewalten. Aus diesem Prinzip der Gewaltenteilung folgt wiederum, dass jede der drei Staatsgewalten grundsätzlich verpflichtet ist, die von den anderen Staatsgewalten erlassenen Staatsakte anzuerkennen.

Rechtskräftige Urteile in einem Rechtsstaat stehen eben nicht zur Disposition des Gesetzgebers. Aus unserer Sicht wäre es nicht mit dem Rechtsstaatsgebot vereinbar, wenn der Bundestag dann Gerichtsurteile rückwirkend aufheben sollte, die unter der Geltung des Grundgesetzes ergangen sind.

Täte er es, griffe er erstmals derart in die nachkonstitutionelle Rechtsprechung ein. Diese Eingriffe sollten wir als Politik vermeiden; denn die Rechtsstaatlichkeit, die Rechtssicherheit und die Gewaltenteilung sind hohe Güter, um die auf deutschem Boden lange gerungen wurde.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Wir sollten diesen Eingriff auch nach der Unterrichtung durch die Landesregierung im Ausschuss vermeiden, die genau diese verfassungsrechtlichen Bedenken zitiert hat. Wir sollten sie auch dann vermeiden, wenn eine Expertise im Auftrag des Berliner Senates vorliegt, welche eine andere Rechtsauffassung vertritt. Andere Rechtsauffassungen gibt es immer.

Meine Damen und Herren, es zählt hier, glaube ich - das habe ich schon in der ersten Beratung gesagt -, nicht die einfache politische Botschaft, die plakative Sprache, wie ich sie im vorliegenden rot-grünen Antrag erkennen zu können meine, die dann vielleicht auch zu einfachen Schlagzeilen in der Öffentlichkeit führt. Die Berücksichtigung der Grundsätze unseres Staates und unserer Grundordnung zählt auch gerade in dieser schwierigen Frage.

Diese Frage ist gleichwohl bereits überfraktionell durch die Fraktionen des Landtages, durch den Deutschen Bundestag 2000 und 2009 und durch den Bundesrat 2012 beantwortet.

Aus diesem Grund hat die CDU einen Änderungsantrag vorgelegt, der prägnant formuliert ist und zu einer aus unserer Sicht verfassungskonformen Rehabilitierung der Opfer führt; denn beides ist aus unserer Sicht wichtig, sowohl die Rehabilitierung als auch die Verfassungskonformität.

(Beifall bei der CDU)

Genau diese Grundsätze finden sich im Änderungsantrag der CDU, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die Einführung eines neuen Wiederaufnahmegrundes im Strafrecht einzusetzen, um die Rehabilitierung der Verurteilten zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, wir würden uns freuen, wenn der Landtag diesem Änderungsantrag geschlossen beitreten könnte. Es wäre, glaube ich, ein starkes Zeichen aus Niedersachsen für die Betroffenen und für deren Rehabilitierung. Und es wäre gleichermaßen ein Zeichen, dass der Niedersächsische Landtag auch in verfassungsrechtlich

nicht ganz trivialen Fragen den wirksamen Weg wählt, der verfassungsrechtlich trägt - ein Zeichen, dass der Landtag auf diese wirksamen Mittel, die dem Rechtsstaat und den in ihm getrennten Gewalten gegeben sind, vertraut.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Calderone. - Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Kathrin Wahlmann, SPDFraktion. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Calderone, ich glaube, wir sind in vielen Punkten gar nicht so weit auseinander. Aber ich werde den ersten und wichtigsten Dissens gleich am Anfang vorwegnehmen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Männern im Nachkriegsdeutschland von Anfang an gegen unser Grundgesetz verstieß.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben heute Morgen der Opfer des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gedacht. Das ist meines Erachtens auch ein guter Anlass, um sich noch einmal an die Spätfolgen der Naziherrschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu erinnern; denn dazu gehört auch, dass über 20 Jahre nach dem Ende des Naziregimes noch nationalsozialistisch geprägte Gesetze angewandt wurden, so nämlich die §§ 175 und 175 a des Strafgesetzbuches. Wie schon angeklungen ist, stammt der § 175 aus der Kaiserzeit. Er wurde unter den Nationalsozialisten erheblich verschärft, und zwar nach der Ermordung von Ernst Röhm; wohl um hartes Durchgreifen zu demonstrieren und bloß nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass es in den männerbündischen und körperkultbetonten Nazizusammenhängen auch Homosexualität geben könnte.

Unzählige homosexuelle Männer - das ist kein Geheimnis - landeten in den Gefängnissen der Nazis, in Zuchthäusern und Konzentrationslagern. Viele von ihnen kamen dort zu Tode. Nun sollte man meinen, mit dem Ende des Naziterrors wäre für die Homosexuellen alles in Ordnung gewesen. Dem war leider nicht so. Im Gegenteil: Die §§ 175

und 175 a wurden vom Bundesgesetzgeber unverändert übernommen.

Natürlich muss man alles im historischen Kontext sehen. Ich weiß: Wir sind alle Kinder unserer Zeit. Es ist auch gut, dass sich Wertvorstellungen im Laufe der Zeit auch mal ändern. Trotzdem ist es uns aus heutiger Sicht unbegreiflich, dass dieselben Personen, die in unserer jungen Bundesrepublik auf der einen Seite ein so von Demokratie und Menschenrechten geprägtes Grundgesetz geschaffen haben, und zwar mit unveräußerlichen Grundrechten, die für uns heute unverändert weiterhin so gelten und auch nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben, auf der anderen Seite offenbar nicht erkannten oder nicht erkennen wollten, dass die Fortgeltung der §§ 175 und 175 a mit diesen Grundrechten schlicht und einfach nicht vereinbar war.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für uns bleibt es daher dabei: Die Verurteilungen Homosexueller unter dem Grundgesetz waren von Anfang an verfassungswidrig. Damit unterscheiden wir uns auch von der Auffassung der CDUFraktion, die diesen Passus im Antrag ändern will. Die Verurteilungen sind nicht erst im Abstand von 50 oder 60 Jahren menschenrechtswidrig.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Die Grundrechte unseres Grundgesetzes haben sich insoweit nicht substanziell verändert. Die Verurteilungen waren von Anfang an menschenrechtswidrig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Teilweise wurden ein und dieselben Männer - ich hatte es in meiner ersten Rede schon gesagt -, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter den Nazis im KZ saßen, nach Kriegsende aus dem Konzentrationslager befreit und im Anschluss daran direkt wieder ins Gefängnis gesteckt,

(Filiz Polat [GRÜNE]: Schrecklich!)

um dort ihre Reststrafe zu verbüßen, weil sie nach § 175 rechtskräftig verurteilt waren. Das Klima, das in den 50er-Jahren gegenüber den Homosexuellen in Deutschland geherrscht hat, muss ungeheuerlich gewesen sein. Dazu hat natürlich maßgeblich beigetragen, dass männliche Homosexualität unter Strafe gestellt war. Es wird von Zeitzeugen berichtet, dass es schon teilweise genügte, eine Anzeige auszulösen, wenn zwei Männer zusammen im

selben Haus übernachteten. Die Anzeige reichte häufig aus, dass die Betroffenen ihren Arbeitsplatz, ihr soziales Umfeld verloren. Familien wendeten sich ab. Das war im Prinzip das Ende der bürgerlichen Existenz.

Rund 100 000 Ermittlungsverfahren gab es, rund 50 000 Menschen wurden verurteilt. Nicht wenige haben sich das Leben genommen. Das ist auch ein Indikator für das Ausmaß der Tragödie und für das Ausmaß der Schuld, die die Bundesrepublik Deutschland auf sich geladen hat.

Man muss sich noch einmal vor Augen führen: Hier ging es nicht darum, dass diejenigen jemandem Schaden zugefügt hatten oder irgendwen anderes gefährdet hatten. Nein, es ging um einvernehmliche Kontakte - einvernehmliche. Sie alle, die verurteilt wurden, waren in Wirklichkeit nach dem Grundgesetz im Recht. Sie hatten nichts Falsches getan. Sie hatten einfach nur Beziehungen zu, gesetzlich gesehen, Personen des falschen Geschlechts.

2002 wurden die unter der NS-Diktatur nach §§ 175 und 175 a ergangenen Urteile aufgehoben. Den Verurteilten wurde ein Recht auf Entschädigung zugesprochen. Aber das betrifft nur diejenigen, die vor 1945, und nicht diejenigen, die zu Zeiten der Bundesrepublik verurteilt wurden. Zur Erinnerung: Die Rechtslage war exakt die Gleiche.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Leider ist es wie so oft im Leben und vor allem wie so oft in der Juristerei nicht ganz einfach. Es ist nämlich juristisch gesehen ein Riesenunterschied, ob man solche Urteile aufhebt, die unter einem Unrechtsregime ergangen sind, oder solche, die in der Bundesrepublik unter der Geltung unseres Grundgesetzes gesprochen wurden. Ob Letzteres möglich ist, ist aktuell hoch umstritten. Ich will es ganz offen sagen: Ich bin da gar nicht weit entfernt vom Kollegen Calderone. Ich persönlich halte es für schwierig, diese Urteile per Gesetz aufzuheben. Wir haben in Deutschland zu Recht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das ist auch gut so, und darum ist es auch problematisch, wenn die Legislative daherkommt und Entscheidungen der Judikative aufhebt. Dass so etwas nicht geht, macht ja gerade unseren Rechtsstaat aus.

(Beifall bei der SPD)

Prüfenswert ist allerdings - das haben wir im Ausschuss auch entsprechend besprochen -, ob man den § 359 der Strafprozessordnung um einen neuen Wiederaufnahmegrund erweitern kann, der es

ermöglicht, die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren aufzuheben. Eine solche Lösung wäre mit der Gewaltenteilung vereinbar, weil die Urteile dann von der Judikative aufgehoben würden.

Hinsichtlich des Ergebnisses muss am Ende jedenfalls stehen, dass die nach 1945 Verurteilten so weit wie möglich mit den vor 1945 Verurteilten gleichgestellt werden. Wir wollen uns ernsthaft bemühen, einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund zu schaffen, damit die zu Unrecht ergangenen Urteile aufgehoben werden. Und nicht nur das, auch eine Entschädigung muss sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Was für die vor 1945 Verurteilten gilt, muss für die nach 1945 Verurteilten erst recht gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Zeit. Viele der Betroffenen gehören zur älteren Generation. Sie warten seit Jahrzehnten auf Genugtuung und auf Gerechtigkeit. Es wird Zeit, dass wir ihnen sagen: Ja, ihr seid zu Unrecht verurteilt worden. Wir bitten um Entschuldigung. Wir wollen Wiedergutmachung leisten. Es ist Zeit, Gerechtigkeit herzustellen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Wahlmann. - Als Nächstes hat sich Dr. Marco Genthe von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier über die strafrechtliche Verfolgung von erwachsenen Menschen, die nur deswegen verurteilt wurden, weil sie eine einvernehmliche Beziehung zu einem anderen erwachsenen Menschen gleichen Geschlechts hatten.