Protokoll der Sitzung vom 13.05.2015

Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.04 Uhr bis 14.30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Nachmittagssitzung und hoffe, Sie alle hatten nicht nur guten Appetit, sondern sind auch reichlich versorgt worden.

(Christian Grascha [FDP]: Großartig! - Zuruf: Nein!)

- Ich höre schon Widerspruch an der Stelle.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 21: 22. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/3440 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/3466 neu

Wie üblich treten wir zunächst in die Behandlung der unstrittigen Eingaben ein.

Ich rufe daher zunächst die Eingaben aus der 22. Eingabenübersicht in der besagten Drucksa

che auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Der Ordnung halber frage ich, ob es dazu Wortmeldungen gibt. - Das ist nicht der Fall.

Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so entschieden.

Wir kommen zur Behandlung der strittigen Eingaben.

Ich rufe die Eingaben aus der 22. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/3440 auf, zu denen der von mir erwähnte Änderungsantrag vorliegt. Wir treten in dessen Beratung ein.

Wir beginnen mit der laufenden Nr. 30 der Eingabenübersicht. Das ist die Eingabe 01218/11/17. Sie betrifft den Wunsch eines Polizeibeamten aus Nordrhein-Westfalen auf Versetzung nach Niedersachsen. Das ist die erste Eingabe aus dem besagten Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Hierzu liegt eine Wortmeldung des Kollegen Oetjen vor.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage Ihnen namens der FDP-Fraktion vor, die genannte Petition der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, weil aus unserer Sicht der gesunde Menschenverstand sagt: Das kann doch wohl nicht angehen.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Worum geht es? - Wir haben zwei Polizisten. Der eine lebt in Bocholt, ist 55 Jahre alt und tut seinen Dienst bei der Polizei in der Grafschaft Bentheim. Der zweite Polizist lebt in Bad Zwischenahn, ist 55 Jahre alt und tut seinen Dienst im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Die beiden Kollegen sagen sich. Wir haben ganz schön lange Fahrtwege. - Aufgrund von persönlichen Veränderungen in ihrem Umfeld hat sich das so ergeben. Das soll es ja manchmal in Lebensbiografien geben. Sie haben sich gegenseitig gefunden, um Tauschpartner zu sein. Der eine Kollege geht aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen, und der andere Kollege kommt aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen.

Nun ist der nordrhein-westfälische Kollege eine Stufe höher eingruppiert als der niedersächsische Kollege, ist aber bereit, sich zurückstufen zu lassen, wenn er nach Niedersachsen kommt, um

sozusagen Gleichheit zu schaffen, sodass das Land Niedersachsen dadurch keinen finanziellen Nachteil hat.

Warum wird das jetzt hier als Petition behandelt? - Es wird hier als Petition behandelt, weil die beiden Kollegen 55 Jahre alt sind und damit aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen zu alt, um einen solchen Tausch durchzuführen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich fände es richtig, wenn sich das Land Niedersachsen für diese beiden Polizisten einsetzen würde. Deswegen schlagen wir Ihnen „Erwägung“ vor.

(Beifall bei der FDP)

Zu dieser Eingabe liegt mir im Augenblick nur eine weitere Wortmeldung vor, und zwar die des Kollegen Horst Schiesgeries, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Oetjen, den Inhalt der Petition haben Sie ja schon im Wesentlichen wiedergegeben. Natürlich spielen da auch emotionale Dinge eine Rolle, und ich kann diese emotionale Situation gut verstehen. Ich selber war 39 Jahre lang bei der Polizei, und ich weiß, wie es ist, wenn man einen anderen Dienstort sucht, um z. B. die Familie zusammenzuführen. Das könnte ja hier auch der Fall sein. Auch wenn der gewünschte Dienstort außerhalb Niedersachsens liegt - oder umgekehrt -, sucht man natürlich nach Lösungen, obwohl es schwierig ist.

Allerdings müssen diese Lösungen auch einer gesetzlichen Vorgabe standhalten. Ich sage einmal: Gefälligkeitsentscheidungen darf es hier nicht geben - schon aus Gleichbehandlungsgründen, wie ich finde, im Hinblick auf mögliche andere Versetzungsgesuchen, die es ja immer wieder gibt.

Das Petitum „Erwägung“, wie Sie es angesprochen haben, ist aus meiner Sicht nicht wirklich zu begründen. „Erwägung“ heißt, der Landtag empfiehlt der Landesregierung, eine nochmalige Prüfung der Angelegenheit vorzunehmen. Das ist passiert. In beiden Fällen ist eine Prüfung vorgenommen worden.

Im Fall dieser Petition ist die gesetzliche Vorgabe in Nordrhein-Westfalen zu suchen. Dort wurde - das muss man wissen - nach Einsicht in die Krankenakten bei beiden Kollegen festgestellt, dass - ja - eine hohe Anzahl von Krankheitstagen vorhanden ist. Der Versetzungsantrag wurde nicht angenommen, der Versetzung wurde also auf beiden Seiten nicht zugestimmt.

Ungeachtet der Situation, dass möglicherweise ein erforderlicher Tauschpartner vorhanden ist, kann ein Bundesland entscheiden, ein Versetzungsgesuch abzulehnen.

Auch eine andere Auslegung des Niedersächsischen Beamtengesetzes kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, weil der Dienstherr, wie ich finde, eine gewisse Rechtssicherheit in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis seiner Beamtinnen und Beamten haben muss. Das muss dem Dienstherrn zuerkannt werden.

Beide sind Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen bzw. in Niedersachsen, und sie können nur bei gewissen Vereinbarungen und Vorgaben in ein anderes Bundesland versetzt werden. Diese Voraussetzungen, lieber Herr Kollege, liegen hier einfach nicht vor. Auch das weitere oder mehrfache Einbringen dieser Petition reicht nicht aus.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben sich schon im Petitionsausschuss auf „Sach- und Rechtslage“ verständigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, glaubt mir bitte: Wenn es auch nur den geringsten Ansatz gegeben hätte, hier zu helfen, dann hätten wir das gern getan. Es geht an dieser Stelle nicht. Deshalb lautet das Petitum nach wie vor „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schiesgeries. - Zu dieser Eingabe haben wir keine weitere Wortmeldung vorliegen.

Ich rufe dann die Eingabe mit der laufenden Nr. 35 und dem Stichwort „Umsetzung der Inklusion Schuljahr 2014/2015, Klassenstufe 3“ auf. Dazu liegt die Wortmeldung des Kollegen Björn Försterling, FDP-Fraktion, vor.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wollen, dass Inklusion gelingt. Hier haben wir den Fall, dass sich an einer Grundschule durch Wegzüge die Jahrgangsstärke entsprechend verringert hat und beim Wechsel von der 2. in die 3. Klasse Klassen neu gebildet werden mussten und die Klassen entsprechend groß sind.

In diesen Klassen gibt es aber Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Die Petenten begehren, dass in diesem Jahrgang bereits das angewandt wird, was auch in den folgenden Jahrgängen angewandt wird, nämlich dass Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bei der Klassenbildung doppelt gezählt werden, sodass es zu einer Klassenteilung kommen könnte.

Das wird bisher versagt, weil der entsprechende Erlass erst für spätere Jahrgänge diese Regelung vorsieht.

Wir bitten Sie, sich mit uns gemeinsam dafür einzusetzen, dass Inklusion gelingen kann und Inklusion eben nicht daran scheitert, welche Jahrgänge bereits erfasst werden und welche nicht, sondern dass man nach individuellen Lösungen sucht, um solche Härtefälle vermeiden zu können, und dafür Sorge trägt, dass zumindest im kommenden Jahrgang in der 4. Klasse eine Klassenteilung vorgenommen werden kann.

Wir alle wollen Inklusion betreiben. Es gibt schon Kinder in höheren Jahrgängen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Wir alle sollten uns schnellstmöglich dafür einsetzen, dass die die gleichen Rahmenbedingungen haben wie die Kinder in unteren Jahrgängen mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Deswegen plädieren wir hier für „Material“.

(Beifall bei der FDP)

Zu dieser Eingabe haben sich auch die anderen drei Fraktionen in diesem Haus zu Wort gemeldet. Zunächst hat die Kollegin Maaret Westphely für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben großes Verständnis für das Anliegen der Petenten und teilen in der Grundsache auch die Position, dass die Klassenstärke bei der Aufnahme von Kindern mit besonde

rem Förderbedarf sinken muss. Genau das sieht auch das eingeführte Konzept der inklusiven Schule durch die Doppelzählung der Kinder mit besonderem Förderbedarf vor.

Allerdings müssen wir dabei Schritt für Schritt vorgehen. Die inklusive Schule wird schrittweise von Klasse 1 und Klasse 5 aufsteigend eingeführt. In diesem Schuljahr gilt diese Regelung deshalb nur für die Klassen 1 und 2 und für die Klassen 5 und 6. In der konkreten Petition, die hier angesprochen ist, wird die Anwendung der Regel für eine 3. Klasse an einer Grundschule in Gifhorn gefordert, für die sie dementsprechend noch nicht gilt.

Zur Politik gehört, dass wir Planungsgrundlagen erarbeiten, die erstens für alle Schulen gleichermaßen gelten und die zweitens für eine verlässliche Planung der Ressourcen notwendig sind, z. B. der Lehrkräfte und der Unterrichtsräume.

Die Forderung der Petition steht mit diesen beiden Punkten leider im Konflikt. Deswegen plädieren wir für „Sach- und Rechtslage“.

Danke für die Aufmerksamkeit.