Nun legt die FDP einen Antrag vor, der genau das zum Ende bringen, der das Ende der Windkraft in Niedersachsen einleiten will. Wer sich wie Sie allen Ernstes auf den bayerischen Irrweg macht und die Länderöffnungsklausel samt 10-H-Abstand fordert, der will nicht mehr das Beste für unser Land, son
dern der will die günstigste Energieform stoppen. Diese energiepolitische Geisterfahrt machen wir nicht mit.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Das Beste für die Menschen in diesem Land?)
Der Beitrag der FDP reduziert sich doch längst auf Desinformation und Angstpropaganda. Wir durften es gerade wieder erleben. Ich gebe Ihnen drei Beispiele:
Sie behaupten, der rot-grüne Winderlass schütze Wald und Natur, aber keine Bürgerinteressen. - Herr Dr. Hocker, Sie haben ihn offensichtlich nicht gelesen; denn sonst hätten Sie am 13. Mai in Ihrer PM nicht genau das behauptet.
Tatsächlich werden die Themen Lärm, Emissionen und optische Wirkung - also genau die Themen, die die Bürger am meisten interessieren - in dem Erlass systematisch abgearbeitet.
Dieser Erlass gibt allen Betroffenen die notwendigen Informationen an die Hand, damit diese ihre Rechte und Interessen geltend machen können.
Tatsächlich waren der Erlass und auch der begleitende Dialogprozess mehrfach Thema im Umweltausschuss. Niemand konnte dort Derartiges feststellen, auch die anwesende FDP nicht.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist doch lächerlich! Also hören Sie endlich auf, diesen Unsinn hier zu verbreiten! (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Unruhe bei der CDU und bei der FDP - Glocke des Präsidenten)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns in dieser Debatte mäßigen und uns nicht gegenseitig vorwerfen, Unsinn zu verbreiten. Das gilt sowohl für den Zwischenrufer als auch für den Redner. Zur Parlamentskultur gehören Rede und Gegenrede. Der Zwischenruf ist weniger das Mittel. Jetzt sind
wir bei der Rede. Die Gegenrede ist danach möglich. Im Augenblick hat allein Herr Bajus das Wort. Bitte!
Dritte FDP-Behauptung: Eine einheitliche Abstandsregelung von 10H sei im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. So Herr Dr. Hocker in einer PM vom 24. März 2015. Aber wäre eine pauschale Regelung wirklich zielführend? - Ich darf zitieren:
„den Kommunen vor Ort überlassen hat; denn Niedersachsen ist groß, und die Situation in Niedersachsen ist verschieden. Die Frage nach Entfernungsregelungen mag sich in Aurich oder an der Küste anders stellen als in Holzminden oder im Harz oder anderswo im Binnenland.“
Jetzt dürfen Sie, meine Damen und Herren, einmal raten, von wem dieses Zitat stammt. - Von Dr. Gero Hocker! Hier im Plenum am 26. September 2014. Und damit hat er auch völlig recht:
Meine Damen und Herren, kein Windrad dreht sich so schnell, wie sich Ihre Meinung hier ändert. Wer sich auf Sie verlässt, ist schon bald verlassen. Das sehen wir hier einmal mehr.
Natürlich, niemand bezweifelt, dass auch Windkraft Belastungen schafft, was Landschaftsbild, Lärmemission oder Schattenwurf angeht. Unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik, muss doch sein, den Menschen im Land zu erklären, wieso wir den Ausbau der Windkraft brauchen. Wir haben dafür zu sorgen, dass Belastungen gerecht verteilt werden und dass Bürgerinnen und Bürger transparente und faire Verfahren vorfinden.
Genau dazu dient der Erlass. Er schafft einen einheitlichen Orientierungsrahmen für den Ausbau im Land. Die kommunale Planungshoheit, die Rechte
Darüber hinaus will Rot-Grün weitere Möglichkeiten sichern, damit die Energiewende den Menschen mehr Nutzen bringt. Auf landeseigenen Flächen sollen regionale Akteure bevorzugt zum Zuge kommen.
Und wir schauen interessiert nach MecklenburgVorpommern, wo derzeit ein Beteiligungsgesetz erarbeitet wird, das lokalen Anliegern eine finanzielle Beteiligung erlauben soll. Genau diese Beteiligung gilt es zu fördern.
Ein Teil dieser Petenten fordert, dass die Mindestabstände nicht reduziert werden sollen. Das aber hat auch niemand vor.
Ein weiterer Teil will den Pauschalabstand von 10H. Das aber wäre, wie eben ausgeführt, energiepolitisch nicht zu verantworten. Die Information über die Sach- und Rechtslage ist daher die richtige Antwort.
Die Besorgnis vieler Menschen über mögliche Folgen des Infraschalls, also des tieffrequenten, nicht hörbaren Schalls, nehmen wir sehr ernst. Richtig ist: Lärm kann in allen Frequenzlagen gesundheitsschädigend sein. Richtig ist aber auch: Infraschall ist kein windkraftspezifisches Phänomen. Ob Autoverkehr, Baulärm, Musikbeschallung oder sogar Meeresrauschen: All dies sind Infraschallquellen. Umso mehr sind wir in der Verantwortung, entsprechende Grenzwerte regelmäßig zu überprüfen und zu klären, ob Infraschall gesundheitliche Folgen hat. Dafür gibt es aktuell jedoch keine belastbaren Hinweise.
„Dennoch sieht die FDP aufgrund der natürlichen Gegebenheiten für die Windenergie in Niedersachsen besondere Chancen.“
Meine Damen und Herren, so ist es. Die Geografie in Niedersachsen hat sich seit 2013 nicht geändert, zum Glück aber die Regierung, und die steht verlässlich zu den Chancen und Potenzialen unseres Landes. Wir sorgen für Klimaschutz, fördern mittelständische Arbeitsplätze und schaffen regionale Wertschöpfung.
Unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, wenn Sie etwas für Niedersachsen tun wollen, aber machen Sie Schluss mit dieser Form der Desinformation.
Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Da unparlamentarisches Verhalten hier möglichst zeitnah erörtert werden soll, wenn es denn beim Sitzungsvorstand ankommt: Ich war gerade damit beschäftigt, einen kurzen Kommentar zu der Auseinandersetzung zwischen Herrn Bajus als Redner und Herrn Dr. Hocker als Zwischenrufer loszulassen. In dem Zusammenhang habe ich nicht gehört - dem Sitzungsvorstand wurde es aber zugetragen -, dass der Abgeordnete Oesterhelweg in Richtung des Redners, Herrn Bajus, das Wort „Pflaume“ verwendet hat.