Vielen Dank, Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich für diesen wirklich guten und konstruktiven Antrag zur Stärkung des sozialen und ökologischen Wirtschaftens hier in Niedersachsen. Allein schon die aktuellen Plenaranträge - die zum Teil sogar fraktionsübergreifend gestellt werden, auch wenn das offensichtlich
nicht so ganz geschmeidig eingefädelt worden ist - machen den Willen deutlich, hier in einem möglichst breiten Konsens zu agieren. Ich glaube, das ist an dieser Stelle auch sehr angebracht.
Die traditionelle Idee der Genossenschaft ist noch immer sehr modern; denn Genossenschaften stehen für selbstständiges unternehmerisches Handeln, für Kooperation mit anderen und für Netzwerkbildung. Sie sind vielfach wichtige regionale Arbeitgeber und zeichnen sich durch eine Form der Selbsthilfe aus, die die Absicht hat, sich auch wirtschaftlich selbst zu tragen.
Genossenschaften in Form von Sozialgenossenschaften sind in sämtlichen sozialen Bereichen denkbar - die Beispiele sind hier schon vielfach genannt worden -, eben überall da, wo Menschen Anliegen gern selber in die Hand nehmen.
In diesem Zusammenhang sind im Übrigen auch die 97 Wohnungsbaugenossenschaften zu nennen, die im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft organisiert und hier in Niedersachsen tätig sind. Das sind keine Sozialgenossenschaften im engeren Sinn, aber sie geben genau diesen genossenschaftlichen Gedanken wieder. - Ich durfte ja eben feststellen, dass wir etliche Genossinnen und Genossen, aus allen Fraktionen, unter uns haben.
Meine Damen und Herren, das Feld der Genossenschaften ist weit. Ich denke insbesondere an den ländlichen Raum und die Folgeentwicklungen des demografischen Wandels. Sie geben der Landesregierung mit den Anträgen eine Aufgabe mit auf den Weg, der wir uns gern stellen. Denn schon heute helfen Sozialgenossenschaften mit, dass das soziale Niedersachsen sicherer und stärker wird. Und genau das soll auch so bleiben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen dem Sitzungsvorstand nicht vor. Deswegen schließen wir die Beratung.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion entfernt sich inhaltlich am Weitesten vom ursprünglichen Antrag. Daher stimmen wir zunächst über ihn ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend
über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Nur falls dieser ebenfalls abgelehnt wird, käme die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/3621 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der drei genannten Fraktionen in der Drucksache 17/3604 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Von der FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Vom übrigen Haus ist dieser gemeinsame Änderungsantrag mit großer Mehrheit angenommen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung ist damit zugleich die Beschlussempfehlung des Ausschusses abgelehnt. Damit ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Erste (und abschließende) Beratung: Zukunft des Elbeseitenkanals in sicheres Fahrwasser bringen - zeitgemäße Schiffbarkeit jetzt im Bundesverkehrswegeplan 2015 absichern! - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/3553
Nach den mir übergebenen Wortmeldungen spricht im Rahmen der Einbringung als Erste die Kollegin Immacolata Glosemeyer, SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Elbeseitenkanal ist von großer Bedeutung für die niedersächsische Infrastruktur. Als wichtigste wasserseitige Verbindung zwischen Hamburg und seinem Hinterland ist er Grundvoraussetzung für unseren wirtschaftlichen
Erfolg. Die starke niedersächsische Wirtschaftsregion um Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter ist auf diesen Wasserweg angewiesen. Ich möchte das mit einigen Zahlen verdeutlichen.
In Salzgitter wurden 2014 2,9 Millionen t Güter umgeschlagen. Das ist ein Rekord. Der Braunschweiger Hafen verschiffte 730 000 t Güter. Generell verzeichnen die Häfen am Elbseitenkanal ein deutliches Wachstum. Allein in den Jahren 2011 bis 2014 gab es in Lüneburg ein Plus von 15,5 %, in Uelzen sogar von 90 % und in Wittingen von 86 %.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Volkswagen als exportstarker Weltkonzern und Wirtschaftsmotor für die ganze Region nutzt vielseitigste Infrastruktur, um Fahrzeuge in alle Welt zu bringen. Dazu zählt u. a. die Verbindung über den Mittellandkanal und den Elbeseitenkanal.
Eine Modernisierung dieser Wasserwege bietet ein hohes wertschöpfendes Potenzial für die gesamte Region. Es wird davon ausgegangen, dass der Güterverkehr über die Wasserwege in Deutschland von 2010 bis 2030 um 23 % ansteigen wird. Darüber können wir uns freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn das zeigt: Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird weiter wachsen.
Um das erwartete Wachstum tragen zu können, brauchen wir die Unterstützung vom Bund. Das Abstiegsbauwerk in Scharnebeck sowie die Kapazitäten des Elbeseitenkanals stoßen an ihre Grenzen. Um den steigenden Anforderungen an Kapazität und Modernität gerecht zu werden, bedarf es eines zukunftsgerechten Ausbaus. Eine Grundvoraussetzung, um zukünftige Transporte unter technischen und ökonomischen Gesichtspunkten effizient durchführen zu können, ist z. B. der Bau eines zweiten Abstiegsbauwerks in Scharnebeck. Durch eine Modernisierung der Schleuse gäbe es eine enorme Erleichterung für den Binnenschiffsverkehr.
Die Beschleunigung der Transporte würde eine Attraktivitätssteigerung des Verkehrsträgers Wasserstraße mit sich bringen und die niedersächsi
schen Straßen und Schienen entlasten. Mit dem Einsatz größerer Schiffseinheiten könnten deutlich mehr Container zweitlagig und kostengünstiger transportiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, momentan ist das Hebewerk in Scharnebeck nicht für Standardgroßmotorgüterschiffe befahrbar. Diese passen mit einer Länge von 110 m nicht in die veraltete Schleuse. Sie bietet nur Platz für Schiffe mit einer Länge von 100 m. Schiffe mit dieser Länge werden aber gar nicht mehr gebaut, sodass die bestehende Schiffsflotte veraltet ist.
Der Verkehrsträger Binnenwasserstraße birgt zwar noch Kapazitäten. Seine Ausnutzung ist aufgrund der Beschränkung aber unattraktiv. Somit hat der Verkehrsträger Binnenwasserstraße einen großen Nachteil gegenüber dem Verkehrsträger Straße.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Zustand gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Elbeseitenkanals.
Um diese Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, gab es bereits vielfältige Investitionen in die anliegenden Häfen. Unter anderem haben die Salzgitter AG, der Fromme Landhandel, Cargill und die Volkswagen Konzernlogistik in die Häfen investiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die niedersächsischen Unternehmen können diese finanzielle Last aber nicht alleine stemmen. Der Bund muss seine Verantwortung übernehmen und der Wirtschaft, der Binnenschifffahrt und der gesamten Region die Sicherheit geben, auch zukünftig auf die Wasserwege zählen zu können.
Die Häfen und Hinterlandanbindungen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei können und wollen wir den Bund nicht aus der Verantwortung nehmen. Darum ist es gut, dass wir gemeinsam mit guten Argumenten für eine vernünftige und zukunftsweisende Infrastruktur in Niedersachsen werben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Glosemeyer. - Es hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Horst Schiesgeries das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags - „Zukunft des Elbeseitenkanals in sicheres Fahrwasser bringen - zeitgemäße Schiffbarkeit jetzt im Bundesverkehrswegeplan 2015 absichern!“ - enthält schon unsere gemeinsame Kernforderung für die für den Norden der Bundesrepublik - wir haben es gerade gehört - so wichtige Bundeswasserstraße.
Der leistungsfähige Elbeseitenkanal mit den dazugehörenden Bauwerken wie dem Hebewerk in Scharnebeck ist für die nationale und internationale Binnenschifffahrt und somit für den Güterverkehr absolut wichtig.
Erinnern wir uns: Der Elbeseitenkanal wurde nach achtjähriger Bauzeit am 15. Juni 1976 durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Kurt Gscheidle, den Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, Hans-Ulrich Klose, und den Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Ernst Albrecht, eröffnet. Das Datum zeigt, dass der Elbeseitenkanal mit den dazugehörenden Einrichtungen in die Jahre gekommen ist, wenn ich das einmal so sagen darf.
Wir müssen uns nun Fragen stellen wie: Ist alles auf dem aktuellen Stand? Ist alles baulich und technisch noch in Ordnung? Reicht das Ganze für die Zukunft aus? - Diese Fragen beantworten sich allein schon dadurch, dass wir heute diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich die damalige Planung und Umsetzung als richtig und zukunftsweisend erwiesen hat, erkennen wir an der steigenden Nutzung der Binnenschifffahrt. Frau Glosemeyer hat es schon richtig gesagt: Wie dem Antrag zu entnehmen ist, wurde am Schiffshebewerk Scharnebeck im Jahr 2014 ein Rekord erzielt: 11 Millionen t Güter wurden gehoben, bewegt und transportiert. Gegenüber dem Zeitraum vor 2014 ist das ein Zuwachs von 16 %.
In den letzten Jahren hat sich auch ein erfreulicher Verkehrszuwachs eingestellt: auf 9 Millionen t Güter pro Jahr - wobei in Spitzenzeiten in Scharne