Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

Daher an dieser Stelle noch einmal danke für die breite Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind also am Ende der Beratungen.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§§ 1 bis 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben Sie so beschlossen.

§ 6. - Unverändert.

§ 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben Sie so beschlossen.

§§ 8 und 9. - Unverändert.

§§ 10 bis 18. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit haben Sie so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3759

Die Einbringung erfolgt durch den Innenminister. Herr Minister Pistorius, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute bringen wir als Landesregierung unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes in den Landtag ein. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt; denn wir sehen die Personalvertretungen traditionell und aus bester Erfahrung als wichtige und gleichberechtigte Partner in den Dienststellen.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass so ein Gesetzesvorhaben natürlich immer mit besonderen Herausforderungen verbunden ist, wenn sich die Interessen der Beteiligten an so vielen Punkten durchaus stark unterscheiden. Das war in diesem Fall so. Deshalb war es gut und richtig, dass wir einen langen und intensiven Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Gewerkschaften geführt haben.

Dabei war klar, meine Damen und Herren, dass wir im Personalvertretungsrecht keine Revolution brauchten, sondern eine Reform. Niedersachsen hat schließlich bereits ein fortschrittliches Personalvertretungsgesetz, weil die frühere Landesregierung - ich meine nicht die von 2003 bis 2013, sondern die von 1990 bis 2003 - im Jahre 1994 die entsprechende und besonders moderne Grundlage geschaffen hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Gesetz enthält moderne Elemente, die sich bis heute positiv auswirken. Ich nenne als Beispiel die Generalklausel zur Mitbestimmung. In den Folgejahren ist das Gesetz immer wieder zeitgemäß angepasst worden. Unser Ziel war es deshalb, einerseits die Stärken des Gesetzes zu nutzen und die Mitbestimmung zu stärken und andererseits - gleichberechtigt danebenstehend - die Funktionsfähigkeit der Verwaltungen zu erhalten, insbesondere die in den Kommunen.

Lassen Sie mich deshalb nun auf ganz wenige wesentliche Neuerungen in unserem Gesetzentwurf eingehen. Die Mitbestimmung der Beschäftigten wird an vielen Stellen deutlich gestärkt. Das gilt z. B. für die Ablehnung von Erholungsurlaub, die jetzt unmissverständlich und eindeutig geregelt wird. Zum ersten Mal - und das betrachte ich als besonderen Fortschritt - werden auch Befristungen von Arbeitsverträgen der Mitbestimmung unterliegen. Das soll allgemein bereits ab der zweiten Befristung gelten, damit der Fokus der Kontrolle auf die problematischen Kettenbefristungen gelegt werden kann. Im Hochschulbereich erweitern wir die Mitbestimmung sogar auf die erstmalige Befristung des Arbeitsvertrages. Dies tun wir mit Blick auf die dortigen Besonderheiten mit häufigen, mit sehr häufig befristeten Beschäftigungen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir stärken mit unserem Gesetzentwurf zudem die Jugend- und Auszubil

dendenvertretungen. Hier werden die Mitgliederzahlen moderat erhöht, und es wird eine Vertretung auf Ebene des Gesamtpersonals geben.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Das ist ein starkes Signal an unsere Nachwuchskräfte, die wir wegen der demografischen Entwicklung so dringend brauchen.

Darüber hinaus sollen mehrere Maßnahmen, die bisher der Benehmensherstellung unterlagen, in die Mitbestimmung aufgenommen werden. Dazu gehören u. a. der Inhalt von Beförderungsrichtlinien und Personalentwicklungskonzepten sowie die Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung.

In einigen Verwaltungszweigen und -einrichtungen gibt es außerdem spezielle Veränderungen, die den jeweiligen Bedingungen gerecht werden sollen. Aber auch hier erspare ich mir und Ihnen eine Aufzählung.

Ich will hier nicht weiter auf die Details eingehen. Dazu werden wir in den anstehenden Beratungen noch genügend Gelegenheit haben.

Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass sich die intensive Arbeit über mehrere Monate gelohnt hat und dass wir als Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf eine sehr gute Basis für die parlamentarischen Beratungen vorlegen.

Unter dem Strich, meine Damen und Herren, ist es ja immer so: Wenn man sehr unterschiedliche Positionen am Tisch hat - in dem Fall die Mitbestimmung einerseits, die Flexibilität andererseits -, dann muss man eine Lösung finden, die beiden Seiten so weit wie möglich gerecht wird. Wenn dann am Ende die einen sagen: „Es geht uns zu weit“, und die anderen dagegenhalten: „Es geht uns nicht weit genug“, dann ist man in der Mitte angekommen, meine Damen und Herren, und hat einen ausgewogenen Kompromiss erzielt.

Unser Kompromiss kann das fördern, worum es letztlich beiden Seiten und auch der Landesregierung geht, nämlich ein konstruktives Miteinander der Dienststellen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ich bin sicher, das neue Gesetz liefert eine gute gesetzliche Grundlage für die Fortsetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Wie dieser Erfolg am Ende aussieht, wird maßgeblich davon abhängen, wie diese Grundlage vor Ort genutzt wird, und zwar von beiden Seiten. Dazu gehört vor allem, dass jeder Dienststellenvertreter genauso wie je

der Personalvertreter weiß, in wessen Interesse und zu wessen Wohl er handelt. Da, wo das gelingt - und ich kenne viele gute Beispiele -, gelingt auch noch viel Größeres.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Götz das Wort.

(Unruhe)

- Bis Herr Götz das Rednerpult erreicht hat, nutze ich die Zeit, Sie zu bitten, im Plenarsaal etwas mehr Ruhe einkehren zu lassen. - Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September 2012, also vor jetzt schon fast drei Jahren, haben wir uns im Landtag mit einem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion auseinandergesetzt. Damals war die Gefechtslage klar: Die damaligen Regierungsfraktionen wollten ein solches Thema im beginnenden Wahlkampf nicht mehr unbedingt aufgreifen, und die SPDFraktion war bemüht, Signale in Richtung Arbeitnehmerinteressen zu geben.

Meine Damen und Herren, die Gewerkschaft ver.di legte einen umfassenden Katalog vor, den sie über die SPD in den Landtag einbrachte. Der Antrag der SPD wurde damals abgelehnt, allerdings mit dem eindeutigen Hinweis, die parlamentarischen Beratungen über das übliche Verfahren einzuleiten.

Im Koalitionsvertrag von Rot-Grün steht zum Personalvertretungsgesetz:

„Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz soll zukunftsfähig modernisiert werden, um die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu stärken und um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und Verwaltungen wiederherzustellen.“

Zur Halbzeit dieser Landesregierung liegt nun endlich der Gesetzentwurf vor. Festzustellen ist, dass Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände bislang sehr enttäuscht sind. Es werden wesentliche Forderungen der Gewerkschaften nicht erfüllt, den Spitzenverbänden gehen die Reformen viel zu weit.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Siehste!)

Wesentliche Veränderungen im Gesetzentwurf sind: Bildung eines Wirtschaftsausschusses nach Vorbild des Personalvertretungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen,

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das macht ja die Spanne deutlich!)

die Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen soll erhöht werden, Mitbestimmungstatbestände sollen auch erweitert werden - aus Beteiligungstatbeständen werden jetzt Mitbestimmungstatbestände -, die Ausnahmen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung - gemeint sind hauptsächlich Sparkassen und öffentliche Versicherungen - sollen zurückgenommen werden.

Viele Forderungen, die die SPD noch im September 2012 gestellt hatte, sind im Gesetzentwurf nicht enthalten, so u. a. die Änderung der Freistellungsstaffel für Personalratsmitglieder, die Erhöhung der Mitgliederzahl in den Stufenvertretungen, ein Wirtschaftsausschuss schon bei 100 Beschäftigten, die Mitbestimmung bei Arbeitsverträgen und noch mehr Mitbestimmung statt Benehmensherstellung.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Was will denn die CDU?)