Rudolf Götz
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mir Mühe geben, in diesem Zeitrahmen zu bleiben.
Ich bedanke mich zunächst bei Herrn Minister Wenzel dafür, dass er hier so klare und deutliche Aussagen zum Thema Hochwasserschutz gemacht hat. Allerdings hätte ich mir diese Einsicht und diese Aussagen schon vor viereinhalb Jahren gewünscht, als er in sein Amt gekommen ist.
Vielleicht hätten wir dann manch eine Maßnahme eher durchführen können, womit wir den Menschen vor Ort geholfen hätten.
Ich will an meinen Freund und Landtagskollegen Frank Oesterhelweg gewandt, aber auch an die Grünen gerichtet, sagen: Nicht nur ein temperamentvoller Vortrag ist eine Bereicherung. Auch wer temperamentvoll vorträgt, kann sachlich und ruhig
reden, so wie ich es jetzt mache. Sie dürfen Unsachlichkeit und Temperament nicht auf eine Stufe stellen. Sie müssen noch lernen, hier einen Unterschied zu machen.
Wenn ich nur daran denke, wie temperamentvoll Frau Hamburg hier gestern gesprochen hat: Das mag durchaus höchst sachlich gewesen sein, aber ich habe kein Wort verstanden.
Ich möchte jetzt noch einige Dinge ansprechen, die in der Debatte nicht genannt worden sind.
Ganz wichtig wären für das gesamte Nordharzgebiet mehr Pegel, vor allem Pegel, die ständig überwacht und abgelesen werden können. Hier ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
Jetzt möchte ich auf das Jahr 2016 zurückschauen. Seinerzeit wurde ich hier dafür angegriffen, dass wir einen Einzelfall zur Sprache gebracht haben, nämlich die Situation des zukünftigen Baus einer Talsperre in Seesen-Bornhausen. Das letzte Hochwasserereignis war im Jahr 2007. Bei jedem Wetterbericht, der auf den Harz zukommende Tiefdruckgebiete voraussagte, haben wir in unserem Raum gezittert. 2017 haben wir nicht nur gezittert, sondern sind wir abgesoffen!
Ich muss Ihnen an dieser Stelle auch sagen, dass wir von 2007 bis Ende 2012 auf einem guten Weg waren. Eigentlich hätte diese Talsperre schon gebaut werden können. Ab 2013 aber war ständig Sand im Getriebe. Das war die Zeit, in der Sie, Herr Wenzel, Umweltminister waren.
Jetzt haben wir das Jahr 2017. Ich habe es bereits gesagt: Wir haben in diesem Jahr ein Hochwasser erlebt, wie wir es uns nie erträumt haben. Wir waren auf ein solches Hochwasser sogar vorbereitet, konnten das, was dort passiert ist, letztendlich aber nicht aufhalten.
Wir sind dafür kritisiert worden, dass wir in unserem Antrag nicht auf den Klimaschutz eingegangen sind. In unserem Antrag ging es aber nicht um Prosa, sondern um Handeln. Handeln ist bei diesem Thema, so denke ich, angesagt.
Ich sage es zum Schluss noch einmal: Den Betroffenen im Bereich des Landkreises Goslar - dazu gehören die Stadt Bad Harzburg, die Stadt Goslar, die Stadt Langelsheim und auch die Stadt Seesen - kann nur geholfen werden, wenn etwas getan wird, wenn gebaut wird und wenn die Fluss- bzw. Bachläufe endlich einmal ausgebaggert werden. Das wäre das, was uns hilft.
Ich bedanke mich dafür, dass ich heute zum letzten Mal Redezeit bekommen habe. Das war mein letzter Beitrag. Wenn ich damit ein kleines Vermächtnis verbinden darf: Tun Sie was! Bauen Sie bei uns die Talsperre! Bauen Sie auch in anderen Bereichen! Dann haben Sie genug getan.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der rot-grüne Koalitionsvertrag sieht auf Seite 17 vor, die von der abgelösten Landesregierung ausgeweitete Videoüberwachung einzuschränken. Meine Damen und Herren, wenn man etwas Gutes über diese Landesregierung sagen wollte - das fällt einem natürlich schwer -,
könnte man sagen, dass sich der Minister diesem Satz von Anfang an nur wenig verpflichtet fühlte. Bis heute gibt es keine rechtliche Einschränkung der Videoüberwachung durch die Polizei Niedersachsen. Es gibt bloß einen Gesetzentwurf für das Polizeirecht, dessen Fertigstellung von der Landesregierung, aber auch von den Fraktionen von SPD und Grünen, gegenwärtig nicht aktiv betrieben wird. Sie haben nämlich erkannt, dass dieser
Gesetzentwurf die Polizei belastet, und sind sich nicht einig geworden, wie weit sie dann doch der sicherheitspolitischen Vernunft folgen wollen.
Meine Damen und Herren, bis heute wurden nur wenige Kameras der Polizei deaktiviert oder gar abgebaut - und das auch nur, weil sie durch erfolgreiche Klagen dazu gezwungen wurde.
Zum Glück legt der Minister wenig Ehrgeiz an den Tag, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Richtig und notwendig ist es, die Überwachung von zentralen öffentlichen Plätzen und im Personennahverkehr auszubauen. Im Bund hat die SPD der Erleichterung der Videoüberwachung durch Private, etwa in Einkaufszentren, zugestimmt. Hier in Niedersachsen haben wir eine SPD, die den Grünen nachläuft, und einen Innenminister, der jeweils die nach Nachrichtenlage opportune Meinung vertritt - und das nicht nur bei der Videoüberwachung.
Der Verkehrsminister spricht sich hingegen für die Videoüberwachung der öffentlichen Verkehrsmittel aus. Die Landesnahverkehrsgesellschaft verlangt in Ausschreibungen die Videoüberwachung in Zügen. Das ist richtig, widerspricht aber klar dem Koalitionsvertrag.
Meine Damen und Herren, die Überwachung von zentralen öffentlichen Plätzen, des Personennahverkehrs, aber auch von Polizeieinsätzen mit sogenannten Body-Cams sind kein Allheilmittel. Sie erleichtern vor allem die Aufklärung. Aber schon das wäre eine Verbesserung. Gerade nach Terroranschlägen war man immer wieder auf die Bilder von Videokameras angewiesen, um das Geschehen aufzuklären. Dazu bedarf es aber moderner Systeme. Die gegenwärtig in Niedersachsen vorhandenen Systeme sind technisch veraltet; sie müssen erneuert werden.
Meine Damen und Herren, die Bevölkerung fordert in Umfragen regelmäßig zu fast 80 % den Ausbau der Videoüberwachung. Der Gewinn an Sicherheit ist sicherheitspolitisch hoch zu bewerten. Bei einem klugen Einsatz ist der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, eine Diskussion über Videoüberwachung muss ehrlich und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geführt werden. Man kann ihre Wünsche nicht einfach abtun, indem man das Zerrbild eines Überwachungsstaats malt. Davon sind wir weit entfernt.
Insbesondere die Grünen erliegen hierbei viel zu oft der Versuchung, eine Gelegenheit zur Profilie
rung als selbsternannte Bürgerrechtspartei zu nutzen.
Auch die FDP offenbart bei diesem Thema Schwächen bei der Abwägung der Allgemeininteressen gegenüber den Einzelinteressen. - Jetzt zufrieden, Herr Limburg?
Meine Damen und Herren, die staatliche Schutzpflicht ist ein Bürgerrecht. Klar ist aber auch: Allein viele Kameras schaffen nicht viel Sicherheit. - Es ist nichts dagegen zu sagen, dass hier in der Region Hannover 37 Kameras von der Polizei an die Verkehrsmanagementzentrale übergeben werden sollen.
Meine Damen und Herren, wir müssen bei der Videoüberwachung nicht mehr nur schauen, wo in der Vergangenheit viel passiert ist, sondern auch, wo eine große Gefährdung besteht. Unser im letzten Plenum eingebrachter Gesetzentwurf zum Polizeigesetz sieht hierbei eine Verbesserung im Interesse der Bürger vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht aber eine Einschränkung vor. Das ist die falsche Richtung.
Meine Damen und Herren, heute wird unser Entschließungsantrag wahrscheinlich mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP abgelehnt werden. Das ist bedauerlich, weil es keine Verbesserung gibt. Stattdessen geht es darum, sich als vermeintliche Rechtsstaatsparteien zu profilieren. Der Innenminister ist da auch nicht besser und wird nachher wahrscheinlich vom Rückgriff der CDU auf alte Forderungen sprechen. Gleichzeitig ist er derjenige, der sich nicht um die Beteiligung der Datenschutzbeauftragten bei den Body-Cams kümmerte. Unsere Forderung nach der Body-Cam wurde zunächst mit großen Worten abgelehnt, um sie dann überhastet zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, SPD und Grüne erkennen Handlungsbedarfe leider immer erst dann, wenn etwas passiert ist, und erkennen erst dann, dass sie zuvor in die falsche Richtung marschiert sind. Ich nenne hier stellvertretend die Speicherung von Daten über Minderjährige durch den Verfassungsschutz. Erst gab es große Worte, dann - nach dem Fall Safia - ein kleinlautes Anerkennen der Wirklichkeit.
Meine Damen und Herren, so macht man keine Sicherheitspolitik! Pirouettendrehen gehört ins Ballett. Für die Sicherheit der Menschen ist das aber immer eine untaugliche Übung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 14. November 2016 hat die CDU-Landtagsfraktion diese Große Anfrage an die Landesregierung gesandt. Die Antwort hierauf wurde am 15. Februar 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport gegeben. Anlass für diese Große Anfrage war der Vorfall im Landkreis Roth in Mittelfranken. Bei einer Durchsuchung wurde von einem „Reichsbürger“ geschossen. Hierbei wurde ein Polizeibeamter getötet, und drei Polizeibeamte wurden verletzt.
Aus der Presse, aber auch aufgrund von Anfragen von Thomas Adasch von der CDU-Fraktion wurde bereits im Jahr 2015 dieses Thema in Niedersachsen stärker aufgegriffen. Der CDU-Landtagsfraktion geht es darum, durch diese Anfrage ein Bild davon zu bekommen, wie sich die „Reichsbürger“Szene in Niedersachsen darstellt.
Meine Damen und Herren, bei der Einreichung dieser Großen Anfrage wurde auch auf die Urteile des Staatsgerichtshofs hingewiesen, damit unsere Fragen vollständig beantwortet werden, sodass wir aus sämtlichen vorhandenen Quellen eine ausführliche Information verlangen können. Mit insgesamt 25 Fragen und den entsprechenden Antworten darauf hoffen wir, für die Öffentlichkeit, für die Politik und auch für die Behörden ein umfassendes Bild über die „Reichsbürger“ in Niedersachsen erhalten zu haben.
Nach Darstellung der Landesregierung sind die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter keine einheitliche Bewegung. Sie sollen sich aus autark handelnden Einzelpersonen und Gruppierungen zusammensetzen. Meine Damen und Herren, das Spektrum wird so beschrieben, dass es von politisch interessierten Trachtenvereinen über
esoterisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextremistisch motivierten Personenzusammenschlüssen reicht.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich kritisieren, dass in diesem Zusammenhang der Begriff „Trachtenvereine“ benutzt worden ist. Wir wissen, dass es in Niedersachsen wohlorganisierte Trachtenvereine gibt, die beispielsweise auch am Niedersachsentag teilnehmen. Ich gehe davon aus, dass diese Vereine an dieser Stelle von der Landesregierung bzw. vom Innenministerium nicht gemeint sind.
Die Landesregierung erwähnt auch, dass die bekannten „Reichsbürger“ durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. Schwierig scheint es, diese Gruppierungen unter dem Begriff „Rechtsextremismus“ zusammenzufassen. Es ist allerdings bekannt, dass in diesen Kreisen rechtsextremistische Bestrebungen vorhanden sind.
An dieser Stelle möchte ich einen zusätzlichen Gedanken aufnehmen: Sollte man bei „Reichsbürgern“ mit ihrem Weltbild von gestern davon ausgehen, dass sie ihre Nachrichten mithilfe von Brieftauben austauschen könnten, so ist dies leider nicht der Fall. Gerade in diesen Kreisen bedient man sich der Vernetzungsmöglichkeiten der neuen Medien. Auf diesem Weg erhält man Anregungen, Hilfen, Handlungsanleitungen und vieles andere mehr. Das Alte und das Neue verknüpfen sich zu einem gefährlichen Beziehungsgeflecht.
Es ist wohl davon auszugehen, dass sich dieses frühere Einzelphänomen, wenn es nicht entsprechend bekämpft wird, schnell auszubreiten vermag. Man fühlt sich in der Szene nicht mehr allein und erhält möglicherweise ständig Bestätigungen und Anregungen. Hierdurch kommt es zu Verstärkungseffekten.
Meine Damen und Herren, Verfassungsschutz, Polizei, Justiz und Steuerverwaltungen sind gefordert. Die entsprechenden Instrumente sind anzuwenden. Fehlbeurteilungen sind zu vermeiden. Gerade das polizeiliche Eingreifen ist sensibel vorzubereiten. Nach Angaben des niedersächsischen Verfassungsschutzes werden seit 2005 die Anhänger dieser Szene beobachtet. Inzwischen - das ist in Niedersachsen seit zwei Jahren der Fall - ist eine Zunahme der Aktivitäten festzustellen. Eine Steuerung ist zurzeit nicht erkennbar. Gefahrenprognosen können nur für Einzelpersonen abgegeben werden.
Es wird auch bestätigt, dass die sogenannten Querulanten durch die „Reichsbürger“-Szene ein Informationswissen erhalten haben und sich ein neues Betätigungsfeld öffnen könnte. Für die meisten Anhänger der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene ist davon auszugehen, dass sie staatliches Handeln nicht akzeptieren. Sie lehnen staatliches Handeln einfach ab.
Meine Damen und Herren, ein großes Problem bei den „Reichsbürgern“ entsteht auch dadurch, dass sie sich aus scheinbar nichtigen Anlässen mit dem Staat und seinen Organen anlegen und sich immer tiefer verstricken. Das geht zum Teil so weit, dass sie in sich selbstzerstörerische Kräfte entwickeln und entstehen lassen, die bis hin zur eigenen Existenzbedrohung führen. Anfänglich scheinbar harmlos erscheinende Personen radikalisieren sich immer stärker. Sie werden dadurch nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch eine Gefahr für die handelnden staatlichen Organe und auch für die betroffenen Bürger.
Das Gefahrenpotenzial, das von ihnen ausgeht, ist schwer einschätzbar. Es ist deshalb richtig, dass entsprechende Handlungsempfehlungen und Handreichungen erarbeitet werden, die ein erfolgreiches Einschreiten und Bearbeiten vorbereiten.
- Danke schön.
Meine Damen und Herren, neben der allgemeinen Bewertung der sogenannten Reichsbürger können die Fragen der CDU-Landtagsfraktion zu einer besseren Beurteilung dieser Bewegung führen.
Im gesamten Bundesgebiet gibt es verschiedene Organisationsbezeichnungen. In Niedersachsen selbst wurden die „Exilregierung Deutsches Reich“, der „Freistaat Preußen“, das „Amt für Menschenrechte“ und der „Osnabrücker Landmark e. V.“ gegründet.
Aus der Antwort auf die Fragen geht auch hervor, dass in Deutschland mehrere sogenannte Reichsregierungen gegründet wurden. So soll auch im Raum Hildesheim eine „Reichsregierung“ gegründet worden sein. Diese besteht seit ca. 2004. Zu dieser Organisation gehören etwa 25 Mitglieder. Bereits seit 2005 werden die Aktivitäten durch den Verfassungsschutz beobachtet.
Sehr schwer ist es, eine Definition für die Gruppen der „Reichsbürger“ abzugeben, so die Landesregierung. Immer wieder ist aber festzustellen, dass Phantasiedokumente erstellt werden, dass Phan
tasieämter erfunden werden, dass hoheitliche Befugnisse vorgetäuscht werden und dass man selbst zur Vielschreiberei neigt.
Zu besonderen Konflikten mit dem Staat kommt es durch die Ablehnung von Steuerzahlungen und Abgaben. Die Nichtakzeptanz von hoheitlichen Maßnahmen führt zu Widerstandshandlungen gegen die Staatsbediensteten. Gerade hier ist die Schnittstelle für die Eskalation im Umgang zu erkennen. Gezieltes und erfolgsorientiertes Handeln des Staates ist hier angesagt.
In Niedersachsen selbst geht man von ca. 500 „Reichsbürgern“ aus. Das ist, bezogen auf die gesamte Bundesrepublik, eine nicht zu vernachlässigende Zahl innerhalb dieser Szene. Interessant ist auch die Beurteilung, ob es Berührungspunkte zwischen „Reichsbürgern“ und der rechtsextremen Szene gibt. Die scheinbar irren Argumentationen der „Reichsbürger“ sind für Teile der rechtsextremistischen Szene aufnehmbar und interessant. Sie bedienen sich sicherlich dieser Argumentationslinien. Bislang ist es aber wohl noch ein Einzelphänomen, dass Rechtsextremisten starke ideologische Bezüge zur „Reichsbürger“-Bewegung haben.
Meine Damen und Herren, interessant dürfte es auch sein, eventuellen Verbindungen zwischen „Reichsbürgern“ und der AfD nachzugehen. Bislang gibt es nur vier Fälle, in denen Bezugspunkte nachgewiesen werden können. Ich selbst kann die Landesregierung nur darum bitten, hier besonders aufzupassen.
Die Polizei in Niedersachsen hatte bis Ende November vergangenen Jahres 17 Vorfälle. Dazu zählen auch nicht strafbare Handlungen, die aber aktenkundig geworden sind. Bei den Finanzbehörden sind 29 Belästigungen oder Bedrohungen aktenkundig.
Für den weiteren Umgang mit den „Reichsbürgern“ empfehle ich, nach Erfassungsmöglichkeiten für die einzelnen Behörden zu suchen, um aufgrund einer Berichtspflicht einen umfassenden Überblick zu erhalten. Beispielsweise werden von der niedersächsischen Justiz Vorfälle nicht statistisch erfasst. Es ist sicherlich auch schwer, Belästigungen und Nachstellungen, die nicht immer unbedingt strafbar sein müssen, zu differenzieren und zu erfassen. Wichtig ist aber gerade der Schutz der Bediensteten des Staates. Hierauf haben die Ministerien und Behörden zu reagieren. Substanz
lose Strafanzeigen gegen Landesbedienstete sind für die Betroffenen unangenehm. Hier muss eine schnelle Bearbeitung erfolgen, damit es zu einer Entlastung kommen kann. Es ist hier an die besondere Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Mitarbeitern zu erinnern.
Ein Gefährdungspotenzial besteht auch dadurch, dass 44 bekannte „Reichsbürger“ 189 Waffen in ihrem Besitz haben. Weitere 29 „Reichsbürger“ besitzen einen Kleinen Waffenschein. Die Information über den Waffenbesitz reicht jedoch nicht aus. Es sollte eine umfassende Überprüfung der Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer stattfinden. Waffen in der Hand von Spinnern sind gefährlich. Auch gilt: Geltendes Recht ist durchzusetzen. Spätestens nach Roth darf es keine Nachsicht mehr geben. Also, Handeln und ständige Überprüfung sind auch hier angesagt.
Die Landesregierung hat dankenswerterweise im November 2016 reagiert. Ein entsprechender Erlass wurde gefertigt. Hierdurch war es nun möglich, dass mitgeteilt wird, ob mittlerweile „Reichsbürgern“ der Waffenschein entzogen wurde. Staatliches Handeln unterliegt immer wieder der Überprüfung, und das muss besonders bei den „Reichsbürgern“ gelten.
Große Aufmerksamkeit ist auch dem illegalen Waffenbesitz zu widmen. Der Bereich Steuern, Gebühren und Bußgelder umfasst mittlerweile eine nicht mehr zu vernachlässigende Größe. Eine genaue Einschätzung ist nicht möglich. Aber nachweisbar ist, dass ein Fehlbetrag von ca. 4 Millionen Euro für den Staat aufgelaufen ist. Das Mahn- und Vollstreckungswesen versucht, den Außenständen beizukommen. Bislang ist es Gott sei Dank noch so, dass bei der Vorlage eines Haftbefehls die Bereitschaft vorhanden ist, die ausstehenden Beträge zu begleichen. Das kann aber nur weiterbestehen, wenn auch hier der Staat immer entschlossen vorgeht.
Meine Damen und Herren, nach der Antwort der Landesregierung zum Phänomen „Reichsbürger“ werden ständig entsprechende Lagebilder erstellt. Durch das Landeskriminalamt Niedersachsen wurde auch eine Richtlinie mit Handlungsvorgaben für die Polizei gefertigt. Weitere Handlungsanweisungen für die niedersächsischen Behörden sind vorhanden. Hierbei vertraut man zu Recht auf die vorhandene Kompetenz der verschiedenen Behörden. Angeregt wird auch, verstärkt die Kommunen
einzubeziehen, entsprechend zu informieren und fortzubilden. Es gibt auch Hinweise, dass im öffentlichen Dienst einzelne Anhänger der „Reichsbürger“ bekannt sind. Entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. müssen eingeleitet werden.
Mit dieser Großen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion konnte erreicht werden, dass sich die Landesregierung auch in der Außenwirkung umfassend mit diesem Thema befasst hat. Aus den ausführlichen und teilweise auch erschöpfenden Antworten ist jedoch zu erkennen, dass weiterhin erheblicher Koordinierungsbedarf besteht. Gerade die Überlappungen zum Rechtsextremismus bedürfen einer umfassenden Beobachtung. Die oftmals kruden, scheinbar geschichtsbezogenen Einlassungen in vielfältiger Form haben durchaus das Potenzial, entsprechende Fantasien anzuregen. Hier sehen wir ein großes Gefährdungspotenzial. Gerade durch die Vernetzungsmöglichkeiten kann es sehr schnell zu Vervielfältigungen kommen.
Meine Damen und Herren, im Landespräventionsprogramm zum Rechtsextremismus muss man sich auch noch einmal ausdrücklich mit dieser besonderen „Reichsbürger“-Thematik befassen. Erforderlich scheint auch, den Beamten eine Hilfestellung zu geben, die von Anzeigen überhäuft werden. Eine gute Nachrichtenlage und entsprechende Koordinierung seien speziell noch einmal angemahnt.
Aufgrund der Antworten durch die Landesregierung auf die umfassende Fragestellung wird man das Gefühl nicht los, dass man sich erst jetzt umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen scheint. Die Landesregierung wurde sensibilisiert und letztendlich aufgrund des Fragerechts durch das Parlament angehalten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Ich hoffe, man hat den nötigen Erkenntnisgewinn daraus gezogen.
Oft ist es so, dass einschneidende Ereignisse zu einer umfassenden Lageerkundung führen. Es darf aber in Niedersachsen nicht zu einer Katastrophe wie in Roth kommen. Dafür dürften jetzt alle Institutionen des Landes genügend sensibilisiert sein.
Glaubt man den Antworten der Landesregierung - und das tue ich natürlich -, hat man die entsprechenden Vorleistungen, um so etwas zu verhindern, getroffen.
Meine Damen und Herren, auch ich verhehle nicht, dass ich bei Auftauchen des Phänomens der „Reichsbürger“ vor mehr als zehn Jahren zu den Kreisen gehörte, die mehr von einer Querulanten- und Spinnerszene ausgegangen sind. Aber dieses Bild hat sich bei vielen und auch bei mir in den letzten Jahren geändert. Es gilt, den alten und bewährten Grundsatz der Mütter und Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu beherzigen: Wehret den Anfängen! Eine Unterschätzung der „Reichsbürger“-Szene ist nicht mehr begründbar. Genügend Handlungsfelder haben sich ergeben.
Meine Damen und Herren, Rechtsextremismus, Linksextremismus und auch der Islamismus müssen entschieden bekämpft werden. Das Phänomen der „Reichsbürger“ könnte bei nicht entschlossener Bekämpfung durchaus das Potenzial haben, mit dem Rechtsextremismus zu einer zusätzlichen Gefahr zu werden.
Ich bin nun gespannt, zu welcher politischen Beurteilung die Landesregierung bei ihrer Stellungnahme kommt. Genügend Material durch unsere Große Anfrage wurde gesammelt.
Ich danke Ihnen.
Ich habe übrigens genau auf die Sekunde 15 Minuten gesprochen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um den Hochwasserschutz für das nördliche Harzvorland. Eine besondere Rolle spielt hierbei der gefährdete Bereich im Stadtgebiet Seesen.
Es handelt sich bei uns um ein besonderes Phänomen: Bedingt durch die Lage am nordwestlichen Harzrand, kam es in den letzten Jahren häufiger zu Starkregenereignissen am Nord- und am Weststau des Harzes. Besonders betroffen davon sind die Anlieger in Rhüden und Bornhausen an den Flussläufen der Nette und der Schildau. Das bereits bestehende Rückhaltebecken Rhüden-Mechtshausen ist nicht in der Lage, die Wassermengen bei den sogenannten Jahrhundertregen, die in den letzten Jahren mehrfach vorgekommen sind, zu regulieren.
Zuletzt im Jahre 2007 war die Ortslage Rhüden betroffen. Viele Grundstücke wurden überflutet, und es kam zu erheblichen Hochwasserschäden. Bei anderen Starkregenereignissen waren wir in der Lage, die Wassermengen mithilfe des Rückhaltebeckens so zu regulieren, dass es nicht zu hohen Schäden gekommen ist.
Parallel dazu wurden in den letzten 15 Jahren entsprechende Überlegungen angestellt und wei
terentwickelt, die zu dem Ergebnis kamen, dass nur mithilfe eines Rückhaltebeckens an der Schildau oberhalb der Ortslage Bornhausen eine Besserung eintreten würde. Nach den wiederholten Schäden - zuletzt in 2007 - wurden ab 2008 gemeinsam mit dem Nette-Ausbauverband, in dem die Kommunen Seesen, Bockenem und Holle Mitglied sind, Untersuchungen eingeleitet, um Lösungen zu finden. Alle diese Maßnahmen wurden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz begleitet. Es wurden auch die entsprechenden Mittel für die Planungen bereitgestellt - vordringlich für eine Talsperre bei Bornhausen.
Nun ist bereits 2016. Es sind fast neun Jahre vergangen. Aber nichts hat sich getan. Wir sind es gewohnt, dass Planungen sehr lange dauern. Doch hier finden wir ein Beispiel vor, in dem immer wieder neue Anforderungen formuliert wurden, um immer wieder neue Untersuchungen durchzuführen. Alles erschien sinnvoll und notwendig. Aber jetzt sind wir an einem Punkt angelangt, an dem man feststellen muss, dass wir uns eigentlich nur im Kreise gedreht haben.
Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im letzten Jahr eine parlamentarische Initiative ergriffen, um den beteiligten Institutionen und dem verantwortlichen Ministerium eine Unterrichtung abzuverlangen, damit eine Basis für das weitere Vorgehen möglich wird.
Denn es stellte sich im Jahre 2015 heraus, dass die zu erwartenden Investitionen für ein Rückhaltebecken nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zu dem erwartbaren Schaden stehen. War man anfangs von einer Investition von ca. 5 Millionen Euro ausgegangen, geht man mittlerweile von mehr als 10 Millionen Euro aus.
An dieser Stelle lässt sich feststellen: Man hat so lange geplant, überlegt, Papiere hin- und hergeschoben und immer wieder neue Hindernisse aufgebaut, bis alles so teuer wurde, dass gar nichts mehr getan werden kann.
Es sei auch der Hinweis erlaubt, dass eine Bürgerinitiative zum Talsperrenbau - Stichwort „Rückhaltebecken“ - in Bornhausen, die es seit Jahren gibt, nicht gerade zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen hat. Es war beispielsweise den Anliegern nicht klarzumachen, dass ein Rückhaltebecken bzw. in diesem Fall eine Talsperre nur wäh
rend des Hochwassers Wasser aufstaut und somit eine Veränderung des Grundwasserspiegels kaum zu erwarten ist. Seit der Regierungsübernahme durch die neue Landesregierung ab 2013 konnte kaum ein Fortschritt bei den Planungen festgestellt werden. Man hörte nichts mehr, bis ab 2014/2015 neue Überlegungen griffen. Nicht mehr der Bau einer Talsperre stand im Fokus der Bemühungen, sondern nun soll die Durchlassmenge der Nette in der Ortslage Rhüden durch bauliche Maßnahmen erhöht werden.
Meine Anmerkung dazu: Seit vielen Jahren wird gefordert, entstandene Sandbänke und Flussuferanschwämmungen zu beseitigen. Vom NetteUnterhaltungsverband wurde immer wieder gesagt, dass dies nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar möglich sei, dies aber nie genehmigt wurde. Daraus lernt man: Kleine Flüsse können die Durchflussmenge, die früher einmal durch Ausbaumaßnahmen erzielt wurde, nur dann wiedererhalten, wenn man mit einem erneuten Planungsverfahren das ermöglicht, was bei früheren Ausbauten schon einmal möglich war.
So kann man also lernen, wie sich verschiedene Behörden so miteinander beschäftigen, dass zum Schluss nichts passiert und der Gedanke, präventiv Flüsse zum Hochwasserschutz zu unterhalten, keine Rolle mehr spielt. Der Schutz der Menschen und ihrer Sachwerte in den Gefährdungsbereichen scheint nicht mehr so wichtig zu sein.
In den Vorbemerkungen der schriftlichen Unterrichtung des Umweltausschusses durch das Umweltministerium beklagt man sich darüber, dass es ungewöhnlich sei, dass eine Fraktion im Niedersächsischen Landtag - in diesem Fall die CDUFraktion - versucht, politischen Einfluss auf Förderentscheidungen des Landes zu nehmen. Dies wurde als ungewöhnlich hingestellt. Ich finde, das ist eine seltsame Auffassung von Parlamentarismus.
Die CDU-Fraktion hatte festgestellt, dass ein Planungszeitraum von weit mehr als acht Jahren für einen dringlichen Hochwasserschutz doch sehr ungewöhnlich ist. Aus diesem Grund wurde dann dieser Antrag gestellt, um durch eine parlamentarische Initiative zumindest den Sachstand zu erfahren und Planungshandeln einzufordern.
Die Landesregierung beklagt sich darüber, dass keine Entscheidung zur Planrechtfertigung für die
Durchflussmenge der Nette herbeigeführt werden konnte. Verschwiegen wurde dabei, dass diese Forderung des Landes erst in der letzten Zeit entstanden ist. Aber an dieser Stelle teile ich mit, dass am 18. Januar 2016 vom Nette-Ausbauverband ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.
Nun geht es darum, welches die wirtschaftlichste Variante für den Hochwasserschutz ist. Naturgemäß wird die Durchflussmengenregulierung kostengünstiger und somit wirtschaftlicher sein als der Bau einer Talsperre. Alle Untersuchungen, alle Überlegungen, alle Einlassungen, alle Erörterungen vor Ort hatten bislang zweifelsfrei ergeben, dass nur ein Talsperrenbau in Bornhausen Abhilfe bei Starkregenereignissen zu erbringen vermag.
Nach diesen vielen Jahren wird nunmehr ein neuer Weg eingeleitet: Erhöhung der Durchflussmenge der Nette. Die Menschen in Rhüden und in Bornhausen, aber auch die Unterleger in Bockenem und in Holle bangen weiter bis zum nächsten Starkregenereignis.
Seit 2007 hat sich eigentlich nichts getan. Man ist kaum weitergekommen. Pläne und Verantwortung wurden hin- und hergeschoben. Schien bis 2012 klar zu sein, dass ein Rückhaltebecken bzw. eine Talsperre gebaut wird, bewegt man sich jetzt in Richtung Flussregulierung.
Die Landesregierung hat jetzt versprochen, eine förderfähige Planung mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Hochwasserschutzes für die Ortsteile Bornhausen und Rhüden aufzustellen. Dazu eine Bitte: Machen Sie nicht durch Ihre Planung alles so teuer, dass ein wirtschaftlicher Hochwasserschutz nicht mehr möglich ist. - Bei der nächsten Hochwasserlage werden die Verantwortlichkeiten in den Fokus rücken.
Unverständlich für mich ist, dass der Antrag der CDU-Fraktion zum Hochwasserschutz in Seesen abgelehnt wird. Ich bin auf die Begründung hierzu sehr gespannt.
Ich denke, es ist alles hierzu gesagt worden. Warten wir die weitere Diskussion ab.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Wortbeiträgen können wir sicherlich davon ausgehen, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Ich
habe den letzten Sätzen des Umweltministers, Herrn Wenzel, genau gelauscht. Wenn das alles so umgesetzt wird, wie er es formuliert hat, dann haben wir mit dem Antrag sehr viel erreicht, auch wenn er vielleicht abgelehnt wird, nämlich die Aufmerksamkeit, die notwendig ist.
Vor allen Dingen bestand ja die Gefahr, dass die Kosten-Nutzen-Relation dazu geführt hätte, dass man diese Maßnahme überhaupt nicht mehr auf den Weg bringen könnte. Hierzu ist - das kann man ja im Protokoll dann nachlesen - vom Minister eine eindeutige Aussage gemacht worden.
Frau Rakow, bei Ihnen möchte ich mich bedanken. Sie haben sich mit dem Thema vor Ort auseinandergesetzt. Ich selbst bin in dem Bereich seit Jahrzehnten politisch tätig. Es hat wohl kaum eine Angelegenheit gegeben, die mit so viel Herzblut bei uns vertreten wurde und rauf- und runterdiskutiert worden ist.
Ich kann für mich sagen: Im Jahr 2012, als wir noch die guten Zeiten in Niedersachsen hatten,
hatte ich das Gefühl, dass wir so weit sind, dass wir endlich Nägel mit Köpfen machen und diese Maßnahmen entsprechend umsetzen können. Es hat jetzt eine Verzögerung gegeben. Die Verzögerung hat dazu geführt, dass wir heute über dieses Thema diskutiert haben. Wenn jetzt alles so kommt - ich wiederhole mich -, wie es vom Minister gesagt wurde, dann freuen wir uns. Wir warten es jetzt einmal ab.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst bei der FDPFraktion dafür, dass sie in einer Großen Anfrage umfangreich das Einsatzgeschehen bei Fußballspielen durchleuchtet. Auch der Landesregierung ist dafür zu danken, dass in einem relativ kurzen Zeitraum auf die umfangreichen Fragen Antwort gegeben wurde.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zunächst allgemein auf das Geschehen in den deutschen Fußballstadien eingehen. In aller Welt werden die neuen Stadien in Deutschland bewundert. Diese wurden weitestgehend vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 umgebaut oder erneuert.
Die Zeit, als es schon gefährlich war, dichtgedrängt auf den Stehtribünen an Fußballspielen teilzunehmen, ist Gott sei Dank endgültig vorbei. Überall gibt es genügend breite Zu- und Aufgänge. Die einzelnen Tribünenbereiche sind parzelliert, und
weitestgehend sind Sitzplätze für die Stadionbesucher vorgesehen.
Dies allein hat dazu geführt, dass der Stadionbesuch sicherer ist. Seit den 80er-Jahren hat sich die Fankultur auch in den Stadien der Bundesligen verändert. Die Hooligan-Bewegung schwappte aus England auch in die deutschen Stadien. Waren früher die Hardcorefans durch entsprechende Kleidung und starken Alkoholkonsum erkennbar und erlebbar, veränderte sich jedoch die Szene immer stärker in Richtung Gewaltbereitschaft. Teilweise wurden auch radikalpolitische Positionen eingenommen.
Meine Damen und Herren, die Polizei war immer stärker gefordert. Reichte es früher aus, präsent zu sein und die Verkehrsströme zu leiten, musste sich die Polizei bei ihren Einsatzvorbereitungen immer mehr auf die Veränderungen von Teilen der Fankultur einstellen. Es ist auch eine Auseinandersetzung wert, warum sich gerade beim Fußball das Einsatzgeschehen für die Polizei immer schwieriger gestaltet.
Der Fußball wurde in Deutschland schon in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts die Sportart Nummer eins. Allerdings ist eine professionelle Vermarktung eigentlich erst seit den 70er-Jahren zu beobachten. Viele sagen, mit der Werbung der Firma Jägermeister auf den Trikots der Braunschweiger Eintracht begann auch im deutschen Fußball ein neues Zeitalter. Das war die Stelle, die ich als Eintracht-Fan hier vorbringen wollte.
Werbestrategen wie Günter Mast oder Robert Schwan als begnadeter Manager prägten die 70erJahre und gaben die Anstöße für ein neues Fußballzeitalter auch in Deutschland. Fußball war nicht mehr nur die Auseinandersetzung von Spielern und Vereinen um sportliche Titel, sondern es entwickelte sich ein riesiges Geschäftsfeld mit allen Begleiterscheinungen, die leider auch dazugehören.
Immer mehr wurde von den Fans wahrgenommen, dass auch sie durch den Fußball eine Bühne vorfanden, auf der man sich betätigen konnte. Die mediale Aufmerksamkeit war ihnen sicher. Meine Damen und Herren, zum Fußball gehören lautstarke Gesänge, vereinsbezogene Fankleidung, aber auch leider Fehlentwicklungen bei dieser Fankultur. Auch auf diese möchte ich nun eingehen.
Für das Geschehen vor den Spielen, während der Spiele und nach den Spielen gibt es unterschiedliche Verantwortungsebenen. Mit diesen befasst sich die Anfrage der FDP-Fraktion. Bei der Fragestellung ist meines Erachtens zu wenig auf die Pflichten des DFB und der Bundesligavereine eingegangen worden. Man kann schon hier feststellen, dass die Innenbehörden - sprich: Polizei - sehr gute Arbeit leisten und entsprechende Vorschläge immer wieder vorbringen, um bei Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.
Im präventiven Bereich - angesprochen sind hier Fanprojekte - könnte sicherlich einiges mehr getan werden. Das ist die Verantwortungsebene der Vereine, des DFL und des DFB. Hier und jetzt geht es aber darum, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um organisierte Ausschreitungen zu verhindern.
Ziel sollte es immer sein, dafür Sorge zu tragen, dass die große Mehrheit der Stadionbesucher ihren Fußball ungestört und unbehelligt genießen kann.
Meine Damen und Herren, mit die wirksamste Maßnahme ist die Begleitung der radikalisierten Fans von den Ausgangsbahnhöfen über die Streckennetze der Bundesbahn bis hin zu den Stadien. Gleiches gilt für die Anreisen über die Bundesautobahnen, vornehmlich in Reisebussen.
Die Separierung, d. h. die Trennung der auswärtigen und einheimischen radikalen Fans in den Einlassbereichen und den Tribünen, hat sich bewährt. Die strengen Auflagen bei den Stadionbauten für die erste, zweite und dritte Liga sind eine wichtige Voraussetzung hierfür.
Besucht man selbst Stadien und hält sich in den friedlichen Zonen auf, so könnte man fast Unverständnis für die umfangreichen Sicherungsmaßnahmen haben. Aber hat man einmal die Gewaltexzesse erlebt bzw. sich schildern lassen, weiß man, dass es wohl keine Alternative zu diesen Sicherheitsmaßnahmen gibt.
Meine Damen und Herren, dankenswerterweise geht die Innenministerkonferenz davon aus, dass entscheidend für die Maßnahmen der Polizei, der Ordnungsdienste, und der Vereine immer noch die Lagebeurteilung vor Ort ist. Voraussetzung dafür
ist die Einschätzung des Risikopotenzials. Dieses muss immer auf den Einzelfall abgestimmt sein. Gerade die örtlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Die Polizei, die Ordnungsdienste und die letztendlich in den Stadien verantwortlichen Vereine haben über die Jahre genügend Erfahrung gesammelt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob beispielsweise Fans aus Hoffenheim oder aus Gelsenkirchen zu den Spielen anreisen.
Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass über die Möglichkeiten der Kartenkontingentierung weiter nachgedacht werden wird. Es wäre sicherlich schade, wenn es zu diesen Mitteln kommen sollte. Eine wesentliche Belebung in den Stadien würde entfallen, wenn die Gastmannschaften nur noch eingeschränkte Unterstützung ihrer Fans erwarten können.
Zu favorisieren ist sicherlich eine noch bessere Eingrenzung des radikalen Potenzials. Der normale Fan darf nicht unter den Exzessen einer Minderheit leiden. Im Laufe einer Bundesligasaison gibt es aber auch Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Die Polizei hat hierfür abgestufte Konzepte. Mit das letzte Mittel dürfte es sein, durch Kartenreduzierung Fans von den Besuchen abzuhalten. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass friedliche Stadionbesucher nicht ins Hintertreffen geraten. Meine Damen und Herren, es muss weiterhin gesichert bleiben, dass die große Mehrheit der friedlichen Fußballfans ohne Gefahren ein Stadion besuchen darf.
Aus den Antworten der Landesregierung geht hervor, dass das personalisierte Ticketing noch nicht zu dem Maßnahmenkatalog der Innenminister gehört. Entsprechende Überlegungen der Polizeigewerkschaften sind zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Gegenstand von konkreten Überlegungen. Allgemeingut ist das Instrument der sogenannten Szenekundigen Beamten. Diese kennen die gewaltbereiten Personenkreise. Bewährt hat sich, dass die SKB in den Stadien die örtliche Polizei bei den Einsatzlagen unterstützen und wichtige Hinweise zu den Randalierern der Gastvereine geben können.
Schönen Dank, Herr Präsident.
Aus den Antworten dazu, ob es entsprechende Dateien gibt, die die Szene erfassen, gibt die Landesregierung ausreichende Antworten. Wir gehen davon aus, dass sich die Polizei an die entsprechenden Datenschutzrichtlinien hält. Aber - ich denke, das kann ich auch als ehemaliger Polizeibeamter sagen - Datenschutz ist ein hohes Gut. Es darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Das sei mir an dieser Stelle auch einmal erlaubt zu sagen.
Bei dem sogenannten niedersächsischen Modell, einer Kombination von Reisemitteln und Kartenvergaben, dem Kombiticket, geht es darum, den friedlichen Fußballanhängern den Besuch von Fußballspielen zu ermöglichen. Solange dies im Vordergrund steht, dürfte es dazu keine Einwände geben. Entscheidend ist, dass man immer wieder auf die Ursachen verweist.
Entscheidend ist, dass man immer wieder auf die Ursachen verweist, die zu solchen Maßnahmen führen. Die Polizei ist bei der Begleitung der Fangruppen bei ihren Reisebewegungen immer wieder gefordert, in diesem Fall besonders die Bundespolizei. Sollte es zu Beförderungsverboten kommen, so geschieht dies durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeien. Aber auch diese Maßnahmen sollten nur die letzten Mittel sein.
Meine Damen und Herren, entscheidend für die Bewältigung der polizeilichen Lagen bei den Bundesligaspielen wird weiterhin die enge Zusammenarbeit mit dem DFB, der DFL und den Vereinen vor Ort sein. Den Fanprojekten und anderen präventiven Maßnahmen kommt eine große Bedeutung zu. Im Mittelpunkt aller Überlegungen muss bleiben, dass den friedlichen Stadionbesuchern weiterhin ein gefahrenfreier Zugang geboten wird.
Ziel muss es auch weiterhin bleiben, dass die Polizei durch ein Übermaß an Anforderungen nicht überfordert wird. Es muss auch darauf geachtet werden, dass das Sicherheitsbedürfnis für die Polizei selbst erhalten bleibt. Immer mehr Polizei für immer mehr gewaltbereite Fans führt in eine Sackgasse. Die daraus entstehende Überdehnung ihrer Kräfte führt zu einer Schwächung bei anderen Aufgaben.
Eine Reduzierung der Einsätze durch Abstieg oder Aufstieg von Bundesligamannschaften in Niedersachsen ist allerdings nicht zu erwarten. Die Beobachtung der radikalen Fanszene hat ergeben, dass man sich immer wieder neue Wege sucht, seinen Radikalismus auszuleben. Selbst die vierte Liga ist von solchen Szenarien und Exzessen nicht ausgenommen. Die Hoffnung, dass es zu weniger Polizeilagen in Niedersachsen kommt, wenn Hannover 96 absteigt, wäre also ein Trugschluss.
- Das war eben der Seitenhieb, der aus Richtung Braunschweig kommen musste.
Die radikalen Fans suchen immer wieder Wege, um ihre Aggressionen auszuleben. Deshalb ist am Schluss meiner Betrachtungen festzustellen, dass bei allen Maßnahmen zur Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens der Hauptfokus auf die Prävention zu richten ist.
Hier haben der DFB, die DFL und die Vereine weiterhin ein großes Betätigungsfeld.
Es muss alles getan werden, damit es auch weiterhin möglich ist, friedlich und aus reiner Freude am Spiel als Zuschauer an den Bundesligaspielen im Fußball teilzuhaben. Genügend Rezepte liegen vor. Nur eine maßvolle, verhältnismäßige Anwendung der Rezepte wird dem Fußballsport gerecht.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie zum Teil
zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juni-Plenarsitzungsabschnitt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beraten. In der Zwischenzeit hat sich der Innenausschuss federführend mit diesem Thema befasst. Es wurde auch eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Bereits im Sommer wurde von unserer Fraktion kritisiert, dass im September 2012, also vor etwas mehr als drei Jahren, die Erklärungen vollmundiger klangen als das, was jetzt für die zweite Beratung vorliegt.
Die SPD-Fraktion hatte angekündigt, dass der Vorschlag der Landesregierung noch in einigen Passagen geändert werden soll. Die Spannung war groß. Aber allzu viel wurde gegenüber dem Regierungsentwurf nicht geändert. Es ist weitestgehend dabei geblieben, dass die umfassenden Ankündigungen in 2012 nicht umfänglich in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet wurden.
Die allgemeine Kritik der betroffenen Verbände und Gewerkschaften beinhaltete auch, dass man es bei dem Gesetz versäumt habe, neue Wege zu gehen und ein wirklich neues Personalvertretungsgesetz zu schaffen.
Es fehlt einfach an grundlegenden Änderungen, die aber erst nach eingehenden Beratungen und Gesprächen hätten auf den Weg gebracht werden können.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist weiterhin der Ansicht, dass 2007 ein gutes Gesetz verabschiedet wurde, damals auch mit den Stimmen der SPD.
So, wie es jetzt gemacht wurde, nämlich zu versuchen, Wahlversprechen umzusetzen und gleichzeitig den Gesetzentwurf rechtzeitig vor den anstehenden Personalratswahlen vorzulegen, war für die Beratungen nicht hilfreich. Zunächst tat man sich seitens der Regierung schwer, einen Gesetzesvorschlag abzufassen. Der Anspruch aus 2012 und die Umsetzung in einem entsprechenden Rahmen waren sicherlich nicht einfach. Aber so ist es nun einmal, wenn Wahlversprechen auf eine Realisierung warten.
Besonders kritisch äußerten sich die Sparkassenverbände und die kommunalen Spitzenverbände bei den Anhörungen. Im Gedächtnis bleiben mir die Einlassungen des Göttinger Landrats Bernhard Reuter. Er sagte sinngemäß: Wenn wir bei unseren Fusionsgesprächen mit diesem Personalvertretungsgesetz hätten arbeiten müssen, wäre eine fristgerechte Einigung kaum möglich gewesen. Vielleicht wäre das Gesetz sogar verhindert worden.
Die Sparkassenverbände wiederum sahen Verstöße gegen EU-Recht und bezogen sich auch auf Hinweise durch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Meine Damen und Herren, umfassende Kritik kam auch vom Hochschulverband. Gerade die Vertreter der Gymnasien finden sich in diesem Gesetz nicht wieder. Für die Philologen ist es zu Verschlechterungen gekommen. Das Fachgruppenprinzip wur
de bei den Personalvertretungen unterlaufen. Die Vertreter der verschiedenen Schulformen sind nicht mehr so präsent wie bisher.
Der Philologenverband hat bei seiner jüngsten Tagung in Goslar eine entsprechende Resolution verfasst. Es wird vor dem Marsch in die Einheitsschule gewarnt.
Auch seitens der GEW hatte man Vorbehalte.
Für uns Christdemokraten ist nicht genügend geklärt, wie die entstehenden Kosten bei den zusätzlichen Vollzeitstellen bei den Freistellungen aufgebracht werden. Überschlägig kommt es beim Land zu etwa 40 Freistellungen. Die Kommunen können mit etwa 34 zusätzlichen Freistellungen rechnen. Für Städte, Gemeinden und Landkreise gilt es abzuklären, inwieweit hier der Grundsatz der Konnexität greift.
Bemerkenswert ist, dass die SPD bei den Freistellungen hinter den Versprechungen von 2012 geblieben ist. Ein großer Abstimmungsbedarf bestand bei den Regelungen für die öffentlichrechtlichen Versicherungsanstalten, den Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten sowie ihren Verbänden. Hier konnte erst durch eine umfassende Stellungnahme des GBD erreicht werden, dass aufgrund des Kreditwesengesetzes bestehende Bedenken ausgeräumt werden konnten. Es ist jetzt so, dass die Entscheidungskompetenz bei den Vorständen liegt, aber ein Zustimmungsvorbehalt für die Aufsichtsgremien besteht. Dies wirkt sich so aus, dass beispielsweise die Verwaltungsräte der Sparkassen vorher ihre Zustimmung geben müssen. Hierbei geht es um Empfehlungen der Einigungsstellen. Dadurch ist nun erreicht, dass die öffentlich-rechtlichen Institute keine andere Behandlung erfahren als beispielsweise die Banken, bei denen das Betriebsverfassungsgesetz angewendet wird.
- Ich denke, ein bisschen, zumindest aus meiner Sicht.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde trotz langer Vorlaufzeit innerhalb der Landesregierung zum Schluss unter einem enormen Zeitdruck durchgeboxt. Grundlegende Änderungen, die erforderlich gewesen wären, wurden nicht aufgenommen. Man hat die hierfür bestehenden
Chancen nicht genutzt. Die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2007 wären weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage für die Personalvertretungen. Das geschaffene System hat funktioniert. Zu viele Fragezeichen sind aber zurückgeblieben.
Das Ziel, ein zukunftsfähiges und modernes niedersächsisches Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst zu schaffen und dadurch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, wurde nicht erreicht. Man hat einen großen Anlauf genommen, hat den Absprungbalken nicht rechtzeitig getroffen und ist zum Schluss weit vor dem gesteckten Punkt im Sand gelandet.
Die CDU-Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zusammenfassend zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7.
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, hier keine Aussprache durchzuführen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen, die vier genannten Gesetzentwürfe anzunehmen. Die Gesetzentwürfe, die die Gemeinden Cadenberge und Sibbesse sowie den Flecken
Bruchhausen-Vilsen betreffen, sollen unverändert angenommen werden, der Gesetzentwurf zur Gemeinde Lamspringe mit einer Änderung. Zu allen vier Gesetzentwürfen kam die Beschlussempfehlung einstimmig zustande.
Die vier Gesetzentwürfe wurden direkt an den Ausschuss überwiesen und zu Beginn der Ausschussberatung jeweils von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport eingebracht und erläutert.
Der Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Cadenberge - im Landkreis Cuxhaven - hat den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Cadenberge und Geversdorf zum Gegenstand. Die bisherigen Gemeinden sind ebenso wie die neu gebildete Gemeinde Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Am Dobrock.
Gegenstand des Gesetzentwurfs über die Neubildung der Gemeinde Sibbesse - im Landkreis Hildesheim - ist die Umwandlung der bisherigen Samtgemeinde Sibbesse in eine Einheitsgemeinde.
Der Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe - ebenfalls im Landkreis Hildesheim - hat die Umwandlung der bisherigen Samtgemeinde Lamspringe in eine Einheitsgemeinde zum Gegenstand.
Gegenstand des Gesetzentwurfs über die Neubildung des Fleckens Bruchhausen-Vilsen - im Landkreis Diepholz - ist der Zusammenschluss der bisherigen Gemeinde Süstedt mit dem Flecken Bruchhausen-Vilsen. Die bisherigen Gemeinden sind ebenso wie die neu gebildete Gemeinde Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.
Alle vier Neugliederungen wurden von den Räten der beteiligten Gemeinden und Samtgemeinden einstimmig oder mit breiter Mehrheit befürwortet.
Ziel der Gebietsänderung ist es jeweils, durch die Schaffung einer effizienten und zeitgemäßen Verwaltungs-, Arbeits- und Organisationsstruktur und die damit verbundenen Kosteneinsparungen die Wirtschafts-, Gestaltungs- und Verwaltungskraft der neuen Gemeinde zu stärken.
Alle vier Neugliederungen sollen am 1. November 2016 in Kraft treten. Die mit den Neugliederungen einhergehenden Wahlen sollen am allgemeinen Kommunalwahltag am 11. September 2016 durchgeführt werden.
Zu § 6 des Entwurfs eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe empfiehlt der Ausschuss eine redaktionelle Änderung. Diese ist notwendig, weil in allen vier Gesetzen die Anlage zum Niedersächsischen Justizgesetz geändert wird, in der die Zuständigkeit der Amtsgerichte für bestimmte Gemeinden festgelegt wird. Diese Änderungen müssen redaktionell aufeinander abgestimmt sein.
Im Übrigen fanden die Gesetzentwürfe im Ausschuss für Inneres und Sport einhellige Zustimmung.
Ich bitte das Plenum um Zustimmung.
Danke schön.
Ich frage in diesem Falle die Landesregierung. Ich habe eine Notaufnahmeeinrichtung in Andreasberg besucht. Dort ist der Arbeitersamariterbund federführend tätig. Er hat in seinen Reihen auch Landesbedienstete. Diese haben mir gesagt, dass sie nach der Sonderurlaubsverordnung statt fünf Tage in Zukunft zehn Tage dort ihre Arbeit verrichten können. Es wird aber beklagt, dass man sich nicht äußert. Man geht davon aus, dass sie länger gebraucht werden. Gibt es bei der Landesregierung Überlegungen, diese Urlaubsverordnung zu ändern oder eine Regelung für Landesbedienstete, die bei den Wohlfahrtsorganisationen wichtig sind, zu treffen?
Ich frage die Landesregierung: In HahnenkleeBockswiese ist eine Notunterkunft eingerichtet worden. Bevor dies geschah, fand eine Bürgerversammlung statt. In der Bürgerversammlung wurde darauf hingewiesen, dass es rechtlich schwierig sein wird, einen sauberen Vertrag mit dem dortigen Betreiber zu machen, da nicht alle Eigentümer eingebunden worden sind. Man wusste dies und ist diesen Vertrag trotzdem eingegangen. Warum hat man das gemacht?
Herr Minister, es geht um das Thema Starkregenereignisse. Ich komme aus Seesen. In Seesen/ Rhüden kämpfen wir seit Jahren um ein Rückhaltebecken bzw. eine Talsperre. Das scheint jetzt an der Kosten-Nutzen-Relation zu scheitern. Die Kommunen und der Ausbauverband Nette sind bereit, diese Maßnahme durchzuführen, aber das Land will uns nicht mehr helfen. Was können Sie dazu sagen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten uns bereits im Maiplenum mit dem Antrag der FDP-Fraktion befasst. Die Diskussion verlief hier so, wie es bei allen Straßenbauprojekten in Niedersachsen mittlerweile der Fall ist: Die Fraktion der SPD argumentiert, dass in Niedersachsen alles auf einem guten Weg sei, das haben wir eben schon gehört. Es wurde wiederholt, was beim letzten Mal schon gesagt wurde, dass die wichtigen Straßenbauprojekte, die im Bau sind, fortgesetzt werden und dass weitere wichtige Projekte irgendwie geplant werden.
Bei den Vertretern der Grünen klingt es dann anders. Wenn man sich jenseits der konkreten Planungen befindet und es darum geht, die Verkehrsströme in Niedersachsen perspektivisch besser zu leiten, wird das übliche Einmaleins der grünen Verkehrspolitik verkündet. Ortsumgehungen sind die Lösung, falls Verbesserungen an bestehenden stark frequentierten Bundesstraßen erlaubt werden.
Meine Damen und Herren, wenn man dann hier oben steht und sich die Reihen des Landtages anschaut, spürt man, dass es der SPD zusehends schwerer fällt, eine vernünftige Verkehrspolitik innerhalb der Regierungskoalition in ihrer Gesamtheit durchzusetzen.
Ich vermisse das Ringen um die Diskussion über den richtigen Weg, über eine zukunftsgewandte Verkehrspolitik in Niedersachsen.
Der niedersächsische Teil des Harzes wurde vor nunmehr 40 Jahren durch den Ausbau der B 243 von Seesen nach Bad Lauterberg und im letzten Jahr durch den Ausbau bis an die Landesgrenze zu Thüringen im südlichen Bereich relativ gut erschlossen. Lediglich ein kleines Stück fehlt noch, und zwar von der Landesgrenze bis nach Nordhausen an die A 38. Das ist die Strecke von Göttingen nach Halle.
Die Forderungen, an dieser Stelle weiterzubauen, sind Teil dieses Entschließungsantrages. Es handelt sich hier um eine schlüssige Fortsetzung der bisherigen Planungen und Ausbaumaßnahmen für den Harz in seiner Gesamtheit.
Ich denke, unabhängig von dieser Entschließung wird es dort weitergehen.
Meine Damen und Herren, die Verlängerung der A 71 von Erfurt über Sangerhausen in Richtung der A 14 Halle–Magdeburg ist sicherlich ein ehrgeiziges, aber für den gesamten Harz wichtiges Projekt. Es wäre der letzte große Lückenschluss, um eine Vierspurigkeit rund um den Harz, ergänzt durch den 2+1-Ausbau der B 82 am Nordharz, umzusetzen.
Der Harz, aufgeteilt auf die drei Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, muss aber auch Richtung Landeshauptstadt Hannover besser angebunden werden. Seit vielen Jahren gibt es zwischen Goslar und Salzgitter beim Ausbau der B 6 keinerlei Verbesserungen. Bei Salzgitter-Bad quält man sich zusätzlich noch durch eine mit Stahlkästen gesäumte 60 km/hZone - ein Schrecken für jeden Verkehrsteilnehmer -, weil offensichtlich Mittel für die Sanierung der Aufmündungen und der Brücken fehlen.
- Ich habe dort schon so viele Punkte gesammelt, dass ich einen Monat Fahrverbot hatte! Deshalb musste ich das hier erwähnen.
Auch im Bereich Baddeckenstedt fehlt eine ausgebaute Ortsumgehung. Hier einen vierspurigen Ausbau der B 6 zu fordern, ist konsequent und überfällig. Es geht aber einfach nicht weiter.
Eine Verbesserung der Situation für die B 6 könnte sich ergeben, wenn im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A 7 zwischen dem Salzgitterkreuz und Hildesheim die Aufmündungssituation insgesamt verbessert würde. Ich weiß, dass man dort am Arbeiten ist, und ich hoffe, dass man in Zukunft dazu gute Pläne vorlegen wird.
Es ist möglich, die B 6 besser anzubinden. Dadurch würde der Streckenabschnitt zwischen Baddeckenstedt und Derneburg neu konzipiert werden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass eine stark genutzte Bundesstraße parallel zur Autobahn geführt wird, obwohl an günstigeren Stellen eine Autobahnanbindung eine wesentliche Entlastung bringen würde.
Meine Damen und Herren, bei meiner letzten Einlassung in diesem Hause zu diesem Thema verwies ich auf den sechsspurigen Ausbau der A 7 zwischen Seesen und Bockenem. Mit Fertigstellung dieser Maßnahme im Mai 2016, was ich für eine sehr optimistische Einschätzung halte, müsste es gerade für den Schwerverkehr attraktiver sein, die Abfahrt Rhüden Richtung B 6 - Goslar - zu nutzen und dadurch die Abfahrt Seesen mit der Ortsdurchfahrt in Seesen spürbar zu entlasten.
Dazu ist auch der mehrspurige Ausbau der B 82 zwischen der Anschlussstelle Rhüden und Langelsheim erforderlich. Hier tut sich aber mittlerweile etwas. Im nächsten Jahr soll der 2+1-Ausbau zwischen Hahausen und Langelsheim erfolgen. Es fehlt dann noch ein mehrspuriger Ausbau von ca. 3 km bis zur Autobahn. Hierfür liegen bisher keine Planungen vor. Dies müsste jedoch dringend umgesetzt werden. Das wäre nach 2017 der einzige zweispurige Bereich, der von der A 7 bis in den Raum Bernburg an die A 14 bestehen bliebe. Es steht mittlerweile eine weitere Planung, die bald abgeschlossen wird, im Bereich der Anbindung an
die A 9 - Berlin–Leipzig im Raum Köthen - im Raum. Auch das wäre, wenn wir hier wie an der Stelle, die ich vorhin geschildert habe, eine Anbindung fänden, eine wesentliche Verbesserung.
Für die Verkehrsströme aus dem südlichen Niedersachsen und dem östlichen Westfalen könnte man mit einem geringen Mittelaufwand eine wesentliche Entlastung der A 2 zwischen Hannover und Magdeburg erreichen. Der Kollege Bode hat sich immer wieder auch für dieses Thema eingesetzt. Hier würde eine Möglichkeit bestehen.
Meine Damen und Herren, zu Beginn meiner Ausführungen bin ich bereits auf die Verhaltensmuster der Regierungskoalition bei Verkehrsprojekten eingegangen. Wie üblich wird zum Schluss für die Landesregierung der zuständige Fachminister sprechen. Es ist immer wieder bewundernswert, wie man die zukunftsbezogenen Projekte benennt und dazu ausführt. Wenn es dann jedoch konkret darum geht, ein klares und deutliches Ja zu dringend erforderlichen Verkehrsprojekten zu formulieren, wird es ungefähr und wenig konkret.
Man ist aber mittlerweile Meister darin geworden, so zu tun, als werde alles getan, um Niedersachsen für die zunehmenden Transitverkehre zu wappnen.
Ich habe das Klingelzeichen gehört und werde deshalb jetzt zum Ende kommen. Es ist enttäuschend, wieder einmal zu erleben, wie eine durchdachte Entschließung zum Weiterausbau von Straßen nicht auf den Weg gebracht werden konnte. Die gesamte Harzregion erwartet eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Eine Zustimmung zu diesem Antrag wäre ein wichtiges Zeichen. Ich hoffe, dass unsere Erwartungen nicht enttäuscht werden.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hätten auch über die Schiene sprechen können. Aber das Thema waren nun einmal die Straßen.
Sie haben gesagt, dass die Verbindung von Goslar nach Hannover gut sei. Sie war schon immer gut. Dafür sind wir auch dankbar. Ein recht interessanter Hinweis aber sei mir erlaubt. Beim ZGB sind wir erst in der Lage gewesen, mehr Mittel für die Schiene, den Ankauf von Strecken, zur Verfügung zu stellen, nachdem wir nach zehn Jahren festgestellt haben, dass der damalige Ministerpräsident Gabriel gesagt hatte, dass auch die Bahn Aus