Protokoll der Sitzung vom 29.05.2013

Hinsichtlich Bayern ist es so, dass es da erstens eine Landtagswahl gibt und zweitens Bayern viel mehr Geld hat als Niedersachsen. Und in Hamburg ist nach meiner Kenntnis eine Gegenfinanzierung gefordert. Dort geht die 1:1-Umsetzung zulasten des Personaletats, also: Mehr Geld für weniger Beamte.

Aber sehen wir uns die Nachbarländer an! - Diese Abfrage ist ganz frisch; das hätten Sie auch machen können.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Habe ich hier!)

- Dann haben Sie wahrscheinlich die falschen Leute angerufen.

In den Nachbarländern sieht das folgendermaßen aus: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen - - -

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Alle rot- grün!)

- warten Sie einmal ab, bevor Sie rumtönen! - haben modifizierte Regelungen beschlossen.

Und wie ist es bei den CDU-regierten Ländern? Dort haben sich noch nicht alle entschieden. Aber wie ist es bei denen, die schon etwas beschlossen haben? - Sachsen-Anhalt will die Besoldungsanpassung 2014 zum 1. Juli vornehmen und Thüringen erst zum 1. August. Das ist die Situation. Zwei CDU-regierte Länder - das Saarland und Sachsen - haben sich noch nicht entschieden. Das Saarland ist ein Haushaltsnotlagenland. Damit haben wir uns gerade gestern im Stabilitätsrat beschäftigt. Deshalb glaube ich nicht, dass das Saarland 1 : 1 übertragen wird.

Damit, meine Damen und Herren von CDU und FDP, fällt Ihr Kartenhaus also in sich zusammen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, lassen Sie eine Frage des Kollegen Hilbers zu?

Nein. Lassen Sie mich das bitte erst zu Ende bringen.

Das geplante Gesetz stellt die amtsangemessene Alimentation sicher und verhindert eine Abkopplung der Landesbeamten. Das wollen wir auch so. Die 69 Millionen Euro sind in den Haushaltsansätzen zu erwirtschaften. - Das ist richtig. Das habe ich allerdings schon vor einigen Wochen gesagt. Das ist nichts Neues.

Im Übrigen sollte nicht untergehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf darüber hinaus auch noch Regelungen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Bereich des öffentlichen

Dienstrechts normiert und auch eine Stärkung der Alimentierung kinderreicher Familien vorsieht.

Über das weitere Vorgehen - die Übertragung der zweiten Stufe - wollen wir in Verbindung mit dem Haushaltsplanentwurf 2014 entscheiden. Dieses Verfahren ist auch nach wie vor sachgerecht, meine Damen und Herren. Wir befinden uns in den Gesprächen über den Haushalt. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Wir sind erst einmal auf der Ebene der Ministergespräche angelangt, geschweige denn, dass wir einen Gesamtüberblick haben.

Die Steuerschätzung liegt uns vor. Sie bringt Einnahmeausfälle. Verplante Mittel gegenüber der Mipla fallen für 2014 in der Größenordnung von 123 Millionen Euro aus. Wir wissen, dass über die in der Mipla veranschlagte Vorsorge für Besoldungserhöhungen hinaus 170 Millionen Euro notwendig sind, davon 130 Millionen Euro für den Beamtenbereich, über den wir heute diskutieren. Die übrigen 40 Millionen Euro betreffen den Tarifvertragsbereich und sind zu bedienen.

Diese 170 Millionen Euro stehen also im Raum. Das ist die Ausgangslage für eine verantwortliche Politik in diesem Bereich. Deswegen tun sich alle Länder damit schwer - mit Ausnahme des schon erwähnten Bayern. Verantwortliche Politik in diesem Bereich ist ein Abwägen in Anbetracht der Gesamtsituation. Dafür reicht es nicht aus, auf die Steuerschätzung zu gucken. Da muss man vielmehr auch auf die Ausgabenotwendigkeiten schauen, und darunter findet sich nun einmal eine ganze Reihe von Dingen, die wir nicht in der Hand haben, weil sie sich aufgrund gesetzlicher Regelungen ergeben. Denken Sie nur an die ganzen Geldleistungsgesetze, die wir mit dem Landeshaushalt zu bedienen haben.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Was hat MF für die Klausur angemeldet?)

Das ist also ein weites Feld, und das muss in einer Gesamtschau entschieden werden.

Praktisch gibt es im Moment noch nicht die Notwendigkeit, schon heute zu beschließen, was 2014 passiert. Politisch gibt es diese Notwendigkeit vielleicht - weil man damit gut aussehen kann -, aber praktisch eben nicht. Das Ganze kann in aller Ruhe und in Anbetracht der gesamten Zahlen im Herbst von diesem Landtag als dem für die Besoldung zuständigen Gesetzgeber diskutiert und in einem gesetzgeberischen Akt beschlossen wer

den. Wenn es so weit ist, freue ich mich auf Ihre Einsparvorschläge zur Gegenfinanzierung.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Damit nehmen Sie vorweg, dass Sie es nicht machen werden, Herr Minister!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Der Kollege Hilbers hat zusätzliche Redezeit beantragt. Der Minister hat seine Redezeit um zwei Minuten überzogen. Ich gebe Ihnen zwei Minuten zusätzliche Redezeit, Herr Hilbers. Bitte!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich gebe Ihnen recht: Was Sie zum Thema gesetzliche Regelungen gesagt haben, ist völlig richtig. Aber ich habe hier nicht von Gesetzesfolgen gesprochen, sondern davon, dass immer unser Grundsatz war, die Tarifbezahlung und die Beamtenbesoldung im Zusammenhang zu sehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn Sie diesen Zusammenhang aufgeben, dann nehmen wir das zur Kenntnis, und das werden dann auch die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten zur Kenntnis nehmen.

Hier ist soeben angesprochen worden, was wir den Beamten zugemutet hätten. Ich will Ihnen in Erinnerung rufen, dass die Arbeitszeitverlängerung der Beamtinnen und Beamten damals unter Schröder beschlossen worden ist und nicht zu unserer Zeit.

So viel von meiner Seite zur Aufklärung des Sachverhalts.

(Beifall bei der CDU)

Nun zu dem, was Sie zu den anderen Bundesländern gesagt haben. Ich habe die Länder weggelassen, die noch keine Beschlüsse gefasst haben. Aber eines ist bei den Bundesländern unisono festzustellen: Außer Berlin treffen alle Länder die Entscheidungen für die komplette Übernahme des Ergebnisses. Nur Sie und Berlin beschließen nur für ein Jahr die erste Stufe. Damit isolieren Sie sich von den anderen Ländern.

Natürlich muss man das aus rechtlichen Gründen nicht machen. Die Frage aber ist doch, was man will, wenn man es nicht tut. Wenn man es nicht tut,

ist das für die Beamtinnen und Beamten ein eindeutiges Zeichen dafür, dass diese zweite Stufe in die Dispositionsmasse dessen kommt, was Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen zu verhandeln und zu veranschlagen haben - obwohl Sie 140 Millionen Euro in dem Titel übrig haben, obwohl Sie die gesamte Erhöhung aus dem aktuellen Haushalt bezahlen können und obwohl Ihnen die Steuerschätzung deutlich bessere Ergebnisse attestiert als die, mit denen Sie gerechnet haben.

(Renate Geuter [SPD]: Weniger als die Mipla!)

- Auch die Mipla gibt das alles her. Es ist Vorsorge für eine zweiprozentige Erhöhung getroffen worden. Den Rest können Sie aus der Unterinanspruchnahme des Titels herleiten.

Sie wollen das Geld für Ihre Wahlversprechen benutzen. Aber dann sagen Sie das den Beamtinnen und Beamten auch! Deswegen legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor. Entweder sagen Sie jetzt: „Die Übernahme hat für uns Priorität. An der Stelle legen wir uns schon fest!“, oder Sie sagen: „Das kommt in die Dispositionsmasse!“ - Wenn Sie Letzteres wollen, dann tun Sie das. Dann werden die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen das auch so zur Kenntnis nehmen.

Bei uns herrschte immer Verlässlichkeit - bei allen Zumutungen, die wir beschließen mussten. Diese Verlässlichkeit fordere ich auch von Ihnen ein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch Herr Oetjen wünscht zusätzliche Redezeit. Sie haben eine Minute, Herr Oetjen.

Herzlichen Dank, verehrte Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Herr Minister Schneider sich hier nicht festlegen wollte, was am Ende der Haushaltsberatungen herauskommt: Am Ende hat er es doch getan. Er hat gesagt, er erwarte die Einsparvorschläge von CDU und FDP, wenn es darum geht, das Tarifergebnis für 2014 zu übertragen. Damit haben Sie, Herr Minister, vorweggenommen, dass die Übertragung des Tarifergebnisses für 2014 gerade nicht in Ihrem Haushaltsplanentwurf stehen wird.

(Renate Geuter [SPD]: Sie haben nicht zugehört! Der Entwurf ist noch nicht fertig!)

Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir heute ein klares Signal setzen: Dass wir als Gesetzgeber den Änderungsvorschlag der Union annehmen und die Übertragung des Tarifergebnisses auf unsere Beamtinnen und Beamten sowohl für 2013 als auch 2014 beschließen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/204 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich komme nun zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Artikel 2/0. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/204 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Artikel 2/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.