Zu 2: Mit Kabinettsbeschluss vom Juni 2015 hat die Landesregierung den Fahrplan für die Weiterentwicklung ihrer Klimapolitik festgelegt. Daher verfügt Niedersachsen mit der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels über eine sehr gute Voraussetzung, diese Aufgabe der langfristigen Daseinsvorsorge Schritt für Schritt in die Verwaltung des Landes zu integrieren.
In nächster Zeit wird es hierbei vor allem darauf ankommen, die fortlaufenden neuesten Ergebnisse der regionalen Klimaforschung für Niedersachsen systematisch aufzubereiten und für lokale Anpassungsprozesse noch besser nutzbar zu machen.
Die immensen Herausforderungen der Energiewende machen jedoch eine deutliche Ausweitung und Vertiefung der niedersächsischen Klimaschutzpolitik erforderlich. Die zentralen Vorhaben der Landesregierung sind dabei
- erstens die Erstellung eines Energiewendeszenarios, um die Möglichkeiten einer weitgehend auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgung in Niedersachsen bis zum Jahr 2050 aufzuzeigen,
- drittens die Aufstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms, das die für die Erreichung der gesetzlichen Landesziele notwendigen Maßnahmen und Prozesse konkretisiert.
Begleitet werden diese Vorhaben vom Runden Tisch „Energiewende Niedersachsen“, der am 7. Mai 2015 seine Arbeit aufgenommen hat.
Die Landesregierung geht darüber hinaus in Sachen Klimaschutz mit gutem Beispiel voran. Verschiedenste Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang bereits umgesetzt. Lassen Sie mich z. B. die erste Stufe des Stufenplans zur Sanierung landeseigener Gebäude nennen, die im Rahmen des Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen umgesetzt wurde. In 2014 und 2015 standen bzw. stehen hierfür jeweils 7,08 Millionen Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Für das Umweltministerium und seine Dienststellen wurden per Erlass Umweltkriterien bei der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen eingeführt. Der Erlass gibt konkrete CO2-Obergrenzen für Pkw zur dienstlichen Nutzung vor, die Werte von 90 g CO2/km bei Kleinstwagen und 120 g CO2/km in der Mittelklasse vorsehen und in den Folgejahren weiter angepasst werden können.
Auch bei Veranstaltungen wie den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit im letzten Jahr in Hannover wurde erstmals unter dem Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes Vorsorge getroffen. Das Land Niedersachsen hat hierzu gemeinsam mit der Klimaschutzorganisation atmosfair Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. So wurden die Feierlichkeiten z. B. weitestgehend mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen durchgeführt, und ein Abfallmanagementsystem war etabliert worden.
Aufbauend auf diesen Einzelmaßnahmen, die um viele weitere Beispiele ergänzt werden könnten, soll jetzt ein Konzept erstellt werden, das die gesamte Landesverwaltung und möglichst alle relevanten Themenbereiche umfasst.
Herr Minister, einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon wieder eine deutlich wahrnehmbare Geräuschkulisse vorhanden. Ich möchte insbesondere auch darum bitten, dass die Versammlung im Eingangsbereich rechts von mir aufgelöst wird.
Das gilt für alle dort Anwesenden, auch für Regierungsmitglieder. Herr Jasper, Frau Heinen-Kljajić, bitte!
Im Rahmen eines Gutachtens sollen hierfür eine Treibhausgasbilanz für die Landesverwaltung erstellt werden und mögliche Reduktionspfade für die Zeit bis 2050 aufgezeigt werden.
Das Gutachten bildet damit auch die Grundlage für mögliche Selbstverpflichtungen im geplanten Niedersächsischen Klimaschutzgesetz. Vorstellbar ist hier beispielsweise eine eigene Reduktionsverpflichtung für den Bereich der Landesverwaltung.
Zu 3: Die Landesregierung hat mit der Gründung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen im vergangenen Jahr eine der Hauptempfehlungen der Regierungskommission Klimaschutz umgesetzt.
Die Agentur hat die Aufgabe, sich den Themen „Energieeinsparung und Energieeffizienz“ zu widmen. Sie soll insbesondere in den Bereichen des kommunalen Klimaschutzes, der Energieeffizienz in Unternehmen und der Gebäudeenergieeffizienz tätig werden.
„Es ist zentraler Zweck der Gesellschaft, Klima und Umwelt zu schützen. Dem Umwelt- und Klimaschutz dient u. a. die Umstellung auf eine nachhaltige Energiewirtschaft und Substitution fossiler Energieträger sowie
In den drei definierten zentralen Arbeitsfeldern Kommunen, Unternehmen und privater Gebäudebestand sind eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, Projekte und Unterstützungsarbeiten geleistet worden. Die bisherigen Arbeitsergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Den Kommunen wird im kommunalen Klimaschutz eine wichtige Rolle zugewiesen. Sie bewirtschaften selbst eine große Zahl an öffentlichen Gebäuden, sind u. a. Planungsbehörden für Neubaugebiete, Träger von Quartierssanierungen, mitverantwortlich für den öffentlichen Nahverkehr und haben zudem Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet den niedersächsischen Kommunen umfangreiche Unterstützung auf diesen Feldern an. Dies sind im Einzelnen Fortbildungen und Qualifizierungen für effizientes Energiemanagement von Liegenschaften, Informationsreihen zur energetischen Gebäudesanierung von Liegenschaften, Information und Hilfestellung bei der Beschaffung von Fördermitteln des Bundes, Vermittlung erfolgreicher Klimaschutzmaßnahmen zwischen Kommunen. Sie führt den Wettbewerb „Klima kommunal“ mit der Auszeichnung „Niedersächsische Klimakommune“, und sie vernetzt die Klimaschutzmanager.
2014 wurden 21 eigene Veranstaltungen und Qualifizierungskurse durchgeführt, im ersten Halbjahr 2015 bereits 19. Die Angebote werden von den Kommunen durchweg sehr gut angenommen.
Darüber hinaus sind die zuständigen Mitarbeiterinnen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen mit eigenen Vorträgen vertreten und leisten hierbei intensive Beratungstätigkeit für einzelne Kommunen, die sehr gut abgefragt wird.
Was die Unternehmen betrifft, sind die Effizienz und Flexibilität im Energieeinsatz sowie die stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien die zentralen Themen, mit denen sich die Unternehmen intensiv beschäftigen müssen. Hier lassen sich große Einsparpotenziale heben. Bislang gibt es in den kleinen und mittelständischen Unternehmen häufig noch erheblichen Handlungsbedarf.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen trägt diese Thematik zusammen mit Kooperationspartnern aus Verbänden und regionalen
Energieagenturen an die Unternehmen heran. Ziel ist es, zu vermitteln, dass am Anfang des Optimierungsprozesses ein systematisches, strukturiertes Vorgehen stehen soll: Mit einer Energieberatung und dem Aufbau eines betrieblichen Energiemanagements sollen Unternehmen den ersten Schritt in Richtung Energieeinsparung gehen. Die Information der Unternehmen über Fördermittel des Bundes wird ebenfalls intensiv verfolgt.
Um die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes erfüllen zu können, werden aktuell für Unternehmen drei Ad-hoc-Transferzentren eingerichtet. Dies geschieht in einem gemeinsamen Projekt von KEAN, Unternehmerverbänden Niedersachsen und der Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft.
In einem weiteren Schritt wirkt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen an der von der Bundesregierung vorgesehenen Gründung von betrieblichen Energieeffizienznetzwerken mit.
Dem Gebäudebestand kommt bei der Energieeinsparung eine zentrale Bedeutung zu. 40 % der Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, fast alles für Heizwärme und Warmwasserbereitung. Hier gilt es, die Gebäudeeigentümer unmittelbar anzusprechen, zu informieren, zu motivieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei Informationskampagnen, verbunden mit einer kostenfreien oder kostengünstigen Einstiegsberatung, zu.
Die Klimaschutz- und Energieagentur arbeitet hier mit lokalen Akteuren zusammen, insbesondere Kommunen und regionalen Energieagenturen.
Eine Gebäudeenergieberatung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale und den Landkreisen, eine Solarberatung für Hauseigentümer in Zusammenarbeit mit regionalen Energieagenturen, Landkreisen und Städten - 2014 in fünf Landkreisen, 2015 in elf Landkreisen und Städten. Ziel ist es immer, gezielt in die Kooperation zu gehen, wo es von den Kommunen im Verbund mit unterstützt wird.
Beratungskampagnen zur Heizungsoptimierung mit regionalen Energieagenturen und lokalen Trägern werden 2015 in acht Regionen durchgeführt.
Um insgesamt das ortsnahe Beratungsangebot zu verbessern, initiiert und begleitet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen die Gründung neuer lokaler Klimaschutz- und Energieagenturen.
Neugründungen werden zudem vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz finanziell über drei Jahre gefördert. 2015 wurden bereits vier neue Einrichtungen gegründet. Regionale Energieagenturen sind nach allen Erfahrungen besonders gut geeignet, das Thema der energetischen Gebäudemodernisierung an die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer heranzutragen und sie zum Handeln zu motivieren.
Darüber hinaus befasst sich die Klimaschutz- und Energieagentur mit der Entwicklung neuer Sanierungskonzepte z. B. für denkmalgeschützte Gebäude und bereitet eine Auszeichnung für solche sanierte Gebäude vor.
Im Weiteren leistet sie für die Qualifizierung neuer Energieagenturen und die Zusammenarbeit bestehender Energieagenturen umfangreiche Unterstützung. Wir hoffen vor allen Dingen auch, dass wir insgesamt die Ausschöpfung bei den Bundesförderprogrammen der BAFA und der KfW erheblich steigern können. Letztlich sind das alles Investitionen, die auch in Niedersachsen getätigt werden, meine Damen und Herren. Sie unterstützen vor Ort unsere Unternehmen und unsere Handwerker und sorgen dafür, dass nicht nur beim Klimaschutz etwas vorangeht, sondern dass auch lokale Wertschöpfung entsteht, lokal Arbeitsplätze unterstützt werden und Qualifizierung erfolgt.
Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Meine Damen und Herren, wir können jetzt zu den Zusatzfragen kommen. Dazu noch einmal der allgemeine Hinweis: Jeder Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und kurz und knapp sein.