Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit es erst gar nicht zu Nachfragen führt, darf ich aus einem Brief der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zitieren, den Sie alle kennen, aber den Sie vielleicht nicht alle aufmerksam Satz für Satz gelesen haben. Dort heißt es im ersten Absatz:
„Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Veränderung der Erlasslage des Landes signalisiert. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Mitglieder gebeten, unter Berücksichtigung zwischenzeitlich gesammelter Erfahrungen mit dem sogenannten Rückfüh
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD] - zur CDU -: Wer lesen kann, ist echt im Vorteil! Man muss nur verstehen kön- nen!)
Danke schön. - Meine Damen und Herren, zu einer ersten Zusatzfrage hat sich die Kollegin Angelika Jahns gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Antwort konnten wir hören, dass sich jetzt viel Bewegung auch im Interesse und im Sinne der Forderungen der kommunalen Spitzenverbände ergibt. Ich frage aber die Landesregierung: Wie viele angekündigte Rückführungen sind in diesem Jahr gescheitert, weil Dritte sie verhindert haben oder weil die Rückzuführenden nicht angetroffen wurden?
Einen Moment, bitte, damit alle zur Ruhe kommen! Aber Sie merken: Ehrlichkeit wird hier eher mit halb Freundlichkeit und Heiterkeit belohnt.
Ich gebe meine Antwort aus der Erinnerung. Ich reiche das nach, sobald ich die Vorlage habe. Wir haben eine Mündliche Anfrage dazu erhalten, die morgen ansteht. In der Antwort sind die Zahlen enthalten. Darum hatte ich gerade gebeten.
Die Zahlen lagen, glaube ich, bei rund 500 Abschiebungen, die abgebrochen wurden, weil die Menschen untergetaucht waren. Bei 17 oder 27 Menschen - das klären wir gleich noch - gab es Blockaden oder Widerstand. Der Rest der nicht durchgeführten Abschiebungen - insgesamt 1 500 bis 1 600 - verteilen sich auf andere Ursachen. Wir reichen das gerne nach.
So, jetzt habe ich die Zahlen - richtig; mein Gedächtnis funktioniert -: untergetaucht 554, reiseunfähig 303, durch Behörden/Gerichte gestoppt 271, Umbuchungen auf anderen Flug 187, freiwillige Ausreise nach Einleitung der Abschiebung 51, Kirchenasyl 28, Asylfolgeantrag 27, Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eingetroffen 27, Rückmeldung Ausländerbehörde negativ 20, Überbuchung 17, Widerstand 15, Sonstiges 27. Das macht in der Summe 1 527 nicht durchgeführte Abschiebungen. Gegenstand der Mündlichen Anfrage morgen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage: Kollege Dr. Genthe, FDPFraktion. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die CDU-Fraktion in ihrer Dringlichen Anfrage von einem Unterbringungsnotstand spricht und sich insoweit auf die kommunalen Spitzenverbände bezieht und der Innenminister gestern hier im Plenum mitgeteilt hat, dass konkrete Beschlagnahmen geprüft wurden, frage ich die Landesregierung: Was genau wurde geprüft?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Genthe, erst einmal Kompliment für den geschickten Themenwechsel!
Eine gute Exekutive zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass sie sich auf eventuelle Fallkonstellationen, die noch gar nicht auf dem Tisch liegen, vorbereitet. Dazu gehört auch, dass man rechtliche Rahmenbedingungen prüft. Ich weiß nicht, wie Sie gestern meine Aussage verstanden haben. Ich habe keineswegs davon gesprochen, dass wir konkrete Beschlagnahmevorhaben geprüft haben.
Wir haben vielmehr die Voraussetzungen für Beschlagnahmungen geprüft, um im Zweifel handlungsfähig zu sein.
Ich kann Ihnen versichern: Es gibt gegenwärtig keine konkreten Planungen, irgendeine Liegenschaft oder irgendeine Wohnung in Niedersachsen für diesen Zweck zu beschlagnahmen.
Danke schön. - Es folgt Frau Kollegin Jahns. Sie stellt die zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Bleibt sie bei ihrer Auffassung, dass die polizeirechtlichen Voraussetzungen für nächtliches Betreten von Wohnungen, um die Durchführung der Rückführung zu ermöglichen, in den meisten Fällen nicht gegeben sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gilt nach wie vor, dass es keines richterlichen Beschlusses für die Polizei bedarf, um nachts eine Wohnung zu diesem Zweck betreten zu können. Von daher habe ich jetzt entweder Ihre Frage oder die Zielrichtung nicht richtig verstanden.
Es gibt überhaupt keinen Grund, an der bisherigen Praxis etwas zu ändern, weil es keine Hemmnisse an der Stelle gibt.
(Jens Nacke [CDU]: Das ist im Brief der Kommunen ausdrücklich ausge- wiesen! Wie peinlich ist das denn?)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Michael Höntsch, SPD-Fraktion. Bitte sehr!
Herr Minister Pistorius, Sie haben Erlasse angesprochen, wonach Duldungen ausgesprochen werden können, obwohl gegen eine Abschiebung zwingend nichts gesprochen hätte. Können Sie das bitte einmal näher erläutern?