Vielen Dank. - Herr Präsident! Zu Herrn Kollegen Seefried. Ich muss schon sagen, die Art und Weise, in der Sie die Leistung der zahlreichen niedersächsischen Schulen, der Schülerinnen und Schüler, der Menschen in den Kitas und in den Krippen schlechtreden, herunterreden und schlechtmachen angesichts der Bewältigung der in Rede stehenden Herausforderungen, ist unerhört und unangemessen, Herr Kollege.
Noch einmal zu dieser Landesregierung: In der Tat haben wir eine Landesregierung, die angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen auf allen Ebenen dafür kämpft und fightet, das Beste für das Land Niedersachsen, für die Menschen hier und für die Menschen, die hierher kommen, herauszuholen, meine Damen und Herren. Ich würde mir in der Tat wünschen, dass wir auf Bundesebene etwas weniger Herrmann und Seehofer und etwas mehr Pistorius und Weil hätten. Dann wären wir alle in Deutschland ein ganzes Stück weiter.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Um Gottes Willen! - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Hilfe! Deutschlands Untergang! - Wei- tere Zurufe)
Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Besprechung des letzten Punktes der Aktuellen Stunde angelangt. Ich danke Ihnen sehr für Ihre engagierten Wortbeiträge und die Debatte.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Teil
habe muslimischer Organisationen am Fernsehrat des ZDF - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3913 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/4371
Wir wollen danach auch noch den Haushalt beraten, und dann gehen wir in die Mittagspause. Das nur zu Ihrer Information. So ist das mit uns abgesprochen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung empfiehlt Ihnen - in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen - mit großer Mehrheit, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen und damit auch dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Die jeweiligen Ausschussmitglieder der FDP-Fraktion haben dagegen gestimmt.
Neben dieser Zustimmung enthält der Gesetzentwurf in Artikel 2 ein neues Landesgesetz, mit dem das Verfahren zur Entsendung einer Person in den ZDF-Fernsehrat geregelt wird. Diese Person vertritt dort drei muslimische Organisationen, von denen zwei Landesverbände in Niedersachsen sind - DITIB und SCHURA -; die dritte ist die Alevitische Gemeinde Deutschland.
Auslöser für die Änderung des ZDF-Staatsvertrages war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, mit dem Regelungen zur Zusammensetzung der Gremien des ZDF teilweise für verfassungswidrig erklärt wurden. Das Gericht hat dabei die Grundsätze der Staatsferne und der Vielfalt weiterentwickelt; diese Vorgaben haben den Ländern bei ihren Vertragsverhandlungen als Richtschnur gedient.
Der Staatsvertrag sieht in erster Linie vor, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder im Fernsehrat auf ein Drittel verringert und im Gegenzug der Anteil der gesellschaftlich relevanten
Gruppen erhöht wird. Zugleich wird der Fernsehrat von 77 auf 60 Mitglieder verkleinert. Das wurde möglich, indem die Vertretung von insgesamt 16 gesellschaftlichen Bereichen jeweils einzelnen Ländern zugeordnet wurde. Daraus folgt auch, dass der Bereich der Muslime im Fernsehrat künftig durch eine Person aus Niedersachsen repräsentiert wird. Die weiteren Änderungen des Staatsvertrages sind der Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, auf die ich mich hier beziehen möchte.
Das Landesgesetz in Artikel 2 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass sich die drei genannten Organisationen auf eine gemeinsame Vertretungsperson einigen. Vorsorglich sieht der Gesetzentwurf ein Losverfahren vor.
Die Änderungen des ZDF-Staatsvertrages und das Landesgesetz fanden in den Ausschussberatungen nahezu einhellige Zustimmung. Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sind vor allem klarstellender oder redaktioneller Art; sie sollen hier nicht im Einzelnen erläutert werden.
Zu Artikel 2 § 2 empfiehlt der Ausschuss allerdings eine erheblich vereinfachte Fassung, welche die einzelnen Entsendungsvoraussetzungen durch Bezugnahme auf das Landeswahlgesetz - auf die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Landtag - ersetzt. Eine nennenswerte sachliche Änderung ergibt sich damit nur für die Wohnsitzvoraussetzung. Dazu sieht der Gesetzentwurf in der ursprünglich eingebrachten Fassung keine Mindestdauer vor. Die Empfehlung des Ausschusses bedeutet demgegenüber, dass die vorgeschlagene Person seit sechs Monaten in Niedersachsen gemeldet sein muss. Dies entspricht dem Anliegen der Gesetzesbegründung, wonach sich die zu benennenden Personen mit dem Land Niedersachsen verbunden sehen sollen.
Damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des federführenden Ausschusses um Ihre Zustimmung bitten.
Vielen Dank, Herr Heere. - Es hat sich zu Wort gemeldet Hans-Dieter Haase, SPD-Fraktion. Bitte schön!
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat überraschend, dass dieser Gesetzentwurf nach den vielen Erörterungen im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung nun doch auf der Tagesordnung des Plenums erschienen ist und streitig diskutiert und abgestimmt wird. Nachdem in zwei Ausschusssitzungen seitens des FDP-Vertreters keinerlei Einwendungen gekommen sind - nicht einmal Beiträge -, war für mich das Stimmverhalten überraschend; die Ablehnung heute umso mehr. Ich bin gespannt darauf, was hier an Argumenten vorgetragen wird.
Nichtsdestotrotz: Wir werden dieses Gesetz heute mit einer großen Mehrheit beschließen. Es wird auch deutlich, dass hier zwischen den großen Parteien ein großer Konsens besteht. Das wird bei der Abstimmung sehr deutlich werden.
Worum geht es bei diesem Gesetz? - Gerald Heere hat das schon umfassend dargestellt. Ausgangspunkt war das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das einige Veränderungen bei der Besetzung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates verlangte und die Bundesländer mit Fristsetzung zum 1. Juli 2015 aufgefordert hat, die festgestellten Mängel zu beseitigen.
Neben einer Anzahl von Vorgaben betreffend die Vielfalt der Gremien, die Anpassung und die Zusammensetzung der Gremien an veränderte gesellschaftliche Realitäten und die Besetzung der Gremien insgesamt, die umzusetzen sind, haben die Bundesländer die Chance genutzt, in diesem 17. Änderungsgesetz einige regelungsbedürftige und anpassungsbedürftige Regeln neu zu fassen sowie - das haben wir im Ausschuss mithilfe des GBD gemacht - einige redaktionelle und inhaltliche Änderungen bezüglich des Wahlrechtes vorzunehmen.
Der Entwurf des ZDF-Staatsvertrags im Übrigen ist von allen Ländern im Juni dieses Jahres unterzeichnet worden.
Meine Damen und Herren, in Artikel 1 des hier vorliegenden Gesetzentwurfs findet sich das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in der beschlossenen Form. Kern des Urteils wie des neuen Staatsvertrages war die Neuzusammensetzung des Fernsehrates. Der Fernsehrat hatte - Kollege Heere hat es vorhin gesagt - bislang 77 Mitglieder. Die Länder waren
sich schnell darin einig, dass man die geforderte Staatsferne nicht nur durch eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder schaffen könne, sondern auch dadurch, dass man die Zahl der Mitglieder in diesem Gremium auf 60 reduziert.
Das bedeutet: Man einigte sich letzten Endes auf 60 Mitglieder. 20 Mitglieder kommen aus der Gruppe der staatsnahen und 40 Mitglieder aus der Gruppe der staatsfernen gesellschaftlichen Gruppen, wobei die Länder ihre Kompetenzen deutlich machten und behielten und jeweils mit einem Sitz vertreten bleiben im Gegensatz zum Bund und den Kommunen, die Sitze hergeben mussten.
Die Sitzzahl der gesellschaftlichen Gruppen wurde von 43 auf 40 reduziert, wobei die neue Zusammensetzung in einem komplizierten Prozess, der politisch geprägt war und von Diskussionen begleitet wurde, entwickelt werden konnte. Eine neue Zusammensetzung sollte natürlich auch ein verändertes gesellschaftliches Bild darstellen. Bestimmte gesellschaftliche Bereiche sollten abgebildet werden, wobei die 16 Bundesländer hier für einzelne Entsendungen verantwortlich waren. Im Verhandlungsprozess konnten die Länder dazu Interessensbekundungen nach ihren Prioritäten abgeben. Niedersachsen hat in diesem Prozess für den Bereich Muslime votiert. Deswegen sind wir in diesem Staatsvertrag auch dementsprechend vorgesehen.
Damit sind wir bei Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes, bei dem Gesetz über die Teilhabe muslimischer Organisationen am Fernsehrat des ZDF. Damit erfüllt Niedersachsen ausdrücklich den Wunsch der beiden muslimischen Landesverbände und der Alevitischen Gemeinde Deutschlands auf eine Vertretung in Rundfunkgremien. Wer den Sitz einnimmt, wird auch im Geiste von Staatsferne diesen drei Organisationen selbst überlassen. Der DITIB-Landesverband, der SCHURA Niedersachsen und die Alevitische Gemeinde müssen sich einigen, wer diesen Sitz wahrnimmt. Ich glaube, das wird nicht ganz konfliktfrei sein, aber es ist sicherlich ein wichtiger Schritt, auch gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung zu tragen. Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Lösung kommen, muss leider gelost werden. Ich glaube, wir sind uns einig: Das wäre überhaupt nur die zweitbeste Lösung.
Meine Damen und Herren, mit diesem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird unser Rundfunkrecht entscheidend weiterentwickelt und fortgeschrieben. Auslöser dieser Novellierung war
zwar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber das Ergebnis lässt sich sehen. Der ZDFFernsehrat wird auf eine arbeitsfähige Größe reduziert. Eine größere Staatsferne ist gewährleistet, und die veränderte gesellschaftliche Wirklichkeit wird besser abgebildet, wie man jetzt deutlich an der Teilhabe der muslimischen Religionsgemeinschaften sieht.
In meinen Augen ist es ein gelungenes Gesetz. Wir sollten alle zustimmen, und die FDP bitte ich noch einmal, ihre eigene Entscheidung zu überdenken.
Vielen Dank, Herr Kollege Haase. - Jetzt hat sich Herr Clemens Lammerskitten von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Hans-Dieter Haase hat schon zutreffend wesentliche Dinge zu diesem Staatsvertrag und dem Gesetz sowie zu den Auswirkungen für das Land Niedersachsen dargelegt. Deswegen möchte ich noch einige wesentliche Dinge, die bisher noch nicht angesprochen wurden, ergänzen, damit das Ganze für Sie inhaltlich nachvollziehbar ist. Am Ende wird nachvollziehbar sein, dass die FDP gegen diesen Staatsvertrag stimmen wird.
Auslöser, wie schon gesagt, war das Urteil vom 25. März 2014, bei dem es um die Gremienbesetzung im ZDF ging. Das Verfassungsgericht hat gefordert, dass die Staatsferne, das Vielfaltsgebot, die Aktualität und die Gleichstellung besser zu berücksichtigen sind. Daraufhin sind sich alle 16 Länder einig geworden, dass man bei den notwendigen Änderungen nicht nur eine neue Zusammensetzung der Gremien anstrebt - das ist eben schon angesprochen worden -, sondern dass es auch darum geht, die Handlungsfähigkeit dieser Gremien zu verbessern. Deswegen haben sich alle 16 Länder darauf geeinigt, die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von 14 auf 12 und die Zahl der Mitglieder des Fernsehrates von 77 auf 60 zu senken. Das ist eine Maßnahme, die nach dem Urteil nicht dringend notwendig war, die aber der Handlungsfähigkeit dieser Gremien dienen sollte.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Nein! - Johanne Modder [SPD]: Herr Vizepräsident! - Anja Piel [GRÜNE]: Der ist gerade im Gespräch!)
Damit war die Aufgabe klar: Die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder sollte von 14 auf 12 reduziert werden. Das bedeutet für den Bund, dass er einen Sitz einbüßen muss. Das Gleiche gilt auch für die Länder. Auch sie müssen einen Platz abgeben. Früher hatten die Länder fünf Sitze, zukünftig haben sie noch vier. Das Land Rheinland-Pfalz musste darauf verzichtet, ständig in diesem Gremium vertreten zu sein. Es ist jetzt mit in das Rotationsverfahren dieses Gremiums aufgenommen worden.
Beim Fernsehrat hat man - wie schon eben beschrieben - die Anzahl von 77 auf 60 reduziert. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sollte nur noch ein Drittel staatsnah sein und zwei Drittel staatsfern. Also musste die Anzahl der Vertreter in diesem Gremium, die als staatsfern eingeordnet wurden, von 43 auf 40 reduziert werden. Das bedeutet, dass die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Bundesverband Deutsche Zeitungsverleger und ver.di einen Sitz aus diesem Bereich abgeben mussten.
Es ist eben schon zutreffend beschrieben worden, wie jeweils einem Land ein Lebensbereich zugeordnet wurde. So sind neue Lebensbereiche mit aufgenommen worden, die bislang nicht abgedeckt waren, es wurden also zusätzliche Vertreter mit neuen Aspekten für das Gremium bestimmt, so wie die Gruppe der Muslime, der Migranten, der inklusiven Gesellschaft und Vertreter der LSBTTIQ, die als zusätzliche gesellschaftliche Gruppen künftig in diesem Rat vertreten sein werden.
Da aber nur 16 Lebensbereiche abgebildet werden konnten - jeder einem Land zugeordnet -, gibt es Bereiche, die man in diesem Prozess zwar mitdiskutiert hat, die aber in diesem Portfolio fehlen. So fehlen z. B. Vertreter der Menschenrechtsorganisationen, der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, und auch einige andere Aspekte konnten nicht berücksichtigt werden.
Wenn man sich das Ergebnis dieser Verhandlungen anschaut, stellt man schon fest, dass die Macht der Staatskanzleien grob erhalten blieb und dass auch die beiden großen Parteien weiterhin Vertreter in dieses Gremium entsenden können.