Dies alles zeigt doch: Wir haben mit dem ersten und dem zweiten Nachtragshaushalt jetzt erst einmal die wichtigsten Bedarfe und die dringendsten finanziellen Notwendigkeiten finanziert. Ab dem nächsten Jahr gibt es insgesamt neue finanzielle Rahmenbedingungen, u. a. die, die der Finanzminister mit den Kommunen aushandelt. Auf dieser Basis werden wir dann 2016 gut arbeiten können.
Wir danken auch. - Meine Damen und Herren, im Rahmen der Beratung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Aber der Herr Finanzminister hat natürlich den Wunsch zu reden. Bitte sehr!
Herr Präsident! Herzlichen Dank dafür, dass Sie mir das Wort erteilen. Ich werde mich bemühen, so kurz zu reden, dass Herr Hilbers nicht noch einmal reden muss.
(Zustimmung bei der SPD und von Anja Piel [GRÜNE] - Christian Grascha [FDP]: Die Mitglieder des Landtages haben immer das letzte Wort!)
Ich habe nämlich Sorge um seine Gesundheit. Er regt sich immer so auf. Das kann nicht gut sein für den Kreislauf.
An sich gibt es auch gar keinen Grund, sich so aufzuregen. Denn wir haben insgesamt ein recht harmonisches Verfahren hinter uns. Das Kabinett hat am 22. September beschlossen. Einen Tag später konnten wir im Haushaltsausschuss mit der Beratung beginnen - ein ungewöhnliches Verfahren. Ich darf mich nochmals bei allen Fraktionen dafür bedanken, dass das möglich geworden ist. Nur so ist es gelungen, heute schon zum Ende zu kommen. Angesichts der Dynamik, die wir bei den Flüchtlingen erleben, ist es notwendig, rasch zu handeln.
Die weitere Entwicklung, meine Damen und Herren, ist im Moment immer noch nicht vorhersehbar. Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, dann sollten wir uns das auch eingestehen. Weder hat vor einem Jahr jemand gewusst, mit welchen Zahlen wir jetzt operieren, noch wissen wir, wie es im nächsten Jahr aussehen wird.
Zum Nachtrag hat es einige Veränderungen gegeben. Maßgebliche Ursache war der Flüchtlingsgipfel vom 24. September, der ein gutes Stück mehr Klarheit und auch Hilfen gebracht hat. Der Bund gibt eine weitere Milliarde für dieses Jahr. Die 90 Millionen Euro für uns, die sich daraus errechnen lassen, sind erwähnt worden.
Herr Hilbers, ich erinnere mich aber sehr gut, dass Sie uns noch vor wenigen Monaten immer dafür beschimpft haben, dass wir die Frechheit hätten, vom Bund Geld zu fordern. Das hört sich heute alles anders an.
Für die Kommunen soll es erst einmal eine Art Vorauszahlung geben, 250 Millionen Euro; das ist schon erwähnt worden. Das ist der Versuch, diese Art der Abrechnung, die ja mit einem Nachlauf daherkommt, so zu modifizieren, dass die Kommunen früher Liquidität bekommen. Gegenüber dem Entwurf konnte der Betrag aufgrund der zusätzlichen Zahlung des Bundes in diesem Jahr deutlich gesteigert werden. Im Übrigen sprechen
wir mit den kommunalen Spitzenverbänden gerade darüber, wie das Ganze - jetzt haben wir es mit einem Mix von Sonder- und Regelzahlungen zu tun - in Zukunft aussehen kann.
2015 zahlen wir den Kommunen - ich darf das noch einmal zusammenfassend sagen - nach der bisherigen Rechtslage 119 Millionen Euro, weitere 120 Millionen Euro als Soforthilfe und 44 Millionen Euro als Erstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das ergibt zusammengezählt, meine Damen und Herren, 283 Millionen Euro. Das sind fast exakt 100 Millionen Euro mehr, als wir vom Bund in diesem Jahr bekommen. 100 Millionen Euro mehr! Wie das zu der Behauptung führt, der Finanzminister habe klebrige Finger, müssen Sie mir noch erklären.
Wir zahlen an die Kommunen 283 Millionen Euro und bekommen vom Bund 180 Millionen Euro - zweimal 90 Millionen -; also bleibt bei uns nichts kleben. Ganz im Gegenteil!
Die Vorauszahlung über 250 Millionen Euro habe ich dabei noch nicht mitgerechnet; sie bleibt bei der Betrachtung außen vor.
Einen ähnlich großen Ausgabeblock - auch das bitte ich zu bedenken - stemmen wir bei den landeseigenen Maßnahmen, und zwar ohne Bundesmittel, also ausschließlich aus Landesmitteln. Die Landesaufnahmebehörde bekommt 200 Millionen Euro. Es entspricht auch einem dringenden Wunsch der Kommunen, dass wir die Erstaufnahmekapazitäten ausbauen, um den Druck auf die Kommunen bei der Verteilung zu lindern. 80 Millionen Euro für Baumaßnahmen kommen hinzu. Außerdem sind 25 Millionen Euro - wenn wir den Ansatz aus dem Plenarantrag hinzunehmen, sind es 29 Millionen Euro - für die Integration, die Sprachförderung und für Flüchtlingssozialarbeit vorgesehen. Zusammen sind das über 300 Millionen Euro, die vom Land für die Aufgabe der Flüchtlingsbetreuung zur Verfügung gestellt werden.
Das ist ein finanzieller Kraftakt, meine Damen und Herren. Die erwarteten und veranschlagten Steuermehreinnahmen - in der Summe immerhin 550 Millionen Euro, ohne die zusätzlichen Mittel des Bundes - reichen angesichts des enormen Bedarfs nicht aus. Wir kommen daher um eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht herum. Wenn man den interfraktionellen Plenarantrag mit einbe
zieht, ergibt sich eine Rücklagenentnahme in Höhe von 120 Millionen Euro. Gut, dass wir die Rücklage haben!
Ein finanzieller Kraftakt wird auch der Haushalt 2016 werden; denn vieles wirkt weiter. Die Zahl der Flüchtlinge, die jetzt in den Erstaufnahmeeinrichtungen - 25 000 Plätze; wir wissen noch nicht, ob sie ausreichen - sind, wird auch im neuen Jahr gegeben sein. Die Lehrkräfte, die jetzt anfinanziert werden, sind im nächsten Jahr weiterzufinanzieren; dabei geht es um 40 Millionen Euro, die sich nur aus dem Nachtrag ergeben. Die von Ihnen vorgesehenen 1 000 zusätzlichen Lehrkräfte kosten natürlich nicht 9 Millionen Euro, sondern sie würden im nächsten Jahr 50 Millionen Euro kosten.
Das sind die Dimensionen, über die wir hierbei reden. Auch aus dem interfraktionellen Antrag ergeben sich im nächsten Jahr Belastungen von rund 15 Millionen Euro.
Die prima Idee von Ihnen, Herr Grascha, den Haushalt durch Mehrausgaben zu konsolidieren, müssen Sie mir noch erklären. Darauf komme ich gerne zurück, wenn das funktioniert. Das ist wie die Speisung der Fünftausend. Das wär doch mal was!
Vor uns liegen also große Aufgaben. Die finanziellen Dimensionen der Flüchtlingsbewegung sind gewaltig. Meine Damen und Herren, manche Gewissheit und finanzpolitische Hoffnung - auch das will ich hier anmerken - werden dabei auf der Strecke bleiben. Selten war - auch, aber nicht nur finanzpolitisch betrachtet - die Zukunft so ungewiss, und zwar für den Bund, das Land und auch für die Gemeinden.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Es gibt einen Antrag des Kollegen Hilbers auf zusätzliche Redezeit. Dem komme ich nach: 2 Minuten. Bitte, Herr Hilbers!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schneider, zu zwei entscheidenden Punkten möchte ich etwas sagen.
Erstens. Mit den Steuermehreinnahmen in Höhe von 295 Millionen Euro befinden Sie sich in der glücklichen Situation einer guten konjunkturellen Entwicklung, sodass Sie Mehrausgaben damit schultern können. Entscheidend ist für uns aber, was Sie damit gemacht haben. Ich habe ja nicht in Abrede gestellt, dass Sie etwas für die Kommunen gemacht haben. Wenn man das aber in Relation zu dem setzt, was bisher der Bund gemacht hat, dann gibt es, finde ich, deutliche Unterschiede.
Das Zweite, was ich noch sagen will: Was Sie jetzt für die Kommunen vorgesehen haben, nämlich die 180 Millionen Euro, ist eine Vorauszahlung. Die haben Sie nicht vor dem Hintergrund gewährt, dass es 90 Millionen Euro vom Bund gibt, sondern die haben Sie nach der Walsroder Konferenz des Städte- und Gemeindebundes verkündet. Damals kündigten Sie einen Nachtragshaushalt über 180 Millionen Euro an. Sie hatten das als Vorausleistung tituliert. Damit sind die kommunalen Spitzenverbände eben nicht zufrieden. Sie haben Ihnen vielmehr deutlich gesagt, dass sie diese Mittel verstetigt bzw. als Einmalzahlung gewährt sehen möchten.
Das Zweite, was Sie gemacht haben: Sie haben die Mittel von Berlin für dieses Jahr bekommen. Ich habe Ihnen das eben vorgelesen. Ausdrücklich steht im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, dass diese Mittel an die Kommunen weiterzuleiten sind.
Davon behalten Sie 16 Millionen Euro ein, um Ihre Rücklage zu schonen. Überall in den Kommunen brennt die Hütte, und Sie schonen Ihre Rücklagen mit dem Bundesgeld. Auch dieses Geld zahlen Sie als Vorschuss aus.
Ich kritisieren deutlich, dass Sie das nicht als Einmalzahlung gewähren, sondern dass Sie diese Mittel den Kommunen im nächsten Jahr wieder wegnehmen wollen - in der Hoffnung, dass sie so viel vom Bund erhalten, dass es gar nicht auffällt, dass Sie es den Kommunen wieder nehmen. Das treibt die kommunalen Spitzenverbände und alle
Kommunalpolitiker derzeit um; denn sie können sich bei Ihnen nicht darauf verlassen, was bei Ihnen passiert. Sie machen aus Ihrer Stimmungslage heraus Politik, machen mit Vorschussleistungen Politik, sodass Sie sich die Gelder an vielen Stellen zurückholen können. Machen Sie endlich eine verlässliche Politik bei der Finanzierung der Flüchtlingsherausforderung, und nicht eine, die ständig im hektischen Reparaturmodus ist!
Danke schön, Herr Kollege Hilbers. - Weitere Wortmeldungen, meine Damen und Herren, liegen mir nicht vor.
Wir können jetzt zu den Abstimmungen kommen. Ich wäre dankbar, wenn alle Kolleginnen und Kollegen Platz nähmen. Dann haben wir hier die bessere Übersicht.
Wir treten in die Abstimmungen ein, zunächst zu Tagesordnungspunkt 4, also zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015. Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über die Änderungsanträge der Fraktionen abstimmen, soweit sie sich auf Änderungen in Einzelplänen beziehen. Anschließend führen wir dann die Abstimmungen zum Nachtragshaushaltsgesetz im Ganzen, wenn Sie so wollen, durch.
Ich gehe jetzt über zum Einzelplan 03, Ministerium für Inneres und Sport. Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4404, der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4405 und der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/4406 vor. Ich weise darauf hin, dass sich der letztgenannte Änderungsantrag - jener aller Fraktionen - auch auf den Stellenplan zu Einzelplan 03 bezieht.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4404. Wer dem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich gehe über zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4405, wohlgemerkt zum Einzelplan 03, Ministerium für Inneres und Sport. Hierzu ist eine namentliche Abstimmung von der CDU-Fraktion beantragt worden. Diesem An
trag ist zu entsprechen, wenn es zehn Mitglieder des Landtages verlangen. Ich verzichte darauf, Handzeichen abzufordern, weil es unstreitig mehr als zehn Kolleginnen und Kollegen sind. Also ist die notwendige Unterstützung gegeben.
Wir kommen sodann zur namentlichen Abstimmung, meine Damen und Herren. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab.
Herr Kollege Brinkmann wird die Namensliste verlesen. Wer also dem Änderungsantrag der CDUFraktion zum Einzelplan 03 zustimmen möchte, ruft gleich „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich enthalten möchte, sagt „Enthaltung“. Ich bitte, so laut abzustimmen, dass es vom Sitzungsvorstand gut zu verstehen ist. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.