Protokoll der Sitzung vom 11.11.2015

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Jetzt hat sich Karl Heinz Hausmann von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gesetz über die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz: Die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz schreiben mit der ersten freiwilligen Kreisfusion Geschichte.

Bereits das Hesse-Gutachten bescheinigte in Niedersachsen 18 Landkreisen aufgrund ihrer ungünstigen Finanzlage und ihrer demografischen Entwicklung dringenden Handlungsbedarf, von dem auch der Landkreis Osterode am Harz betroffen ist.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden massiven Bevölkerungsverlustes - für den Landkreis Osterode sagen die Prognosen für das Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von unter 60 000 voraus - ist auch in Zukunft nicht mit einer Verbesserung dieser Situation zu rechnen.

Nach intensiven Beratungen mit den möglichen Fusionspartnern - den Landkreisen Göttingen und Northeim auf der einen Seite und dem Landkreis Goslar auf der anderen Seite - entschied sich der Kreistag des Landkreises Osterode am Harz für Fusionsverhandlungen mit dem Landkreis Göttingen. Vorausgegangen waren dem sehr viele Bürgerinformationen und dann natürlich auch der Bürgerentscheid.

Ich kann im Übrigen nicht nachvollziehen, Herr Grascha, wie Sie uns unterstellen können, dass der Termin des Bürgerentscheids unter dubiosen Bedingungen zustande gekommen ist. Das war nicht dubios.

(Christian Grascha [FDP]: Und warum fand der Bürgerentscheid dann nicht am Tag der Landtagswahl statt?)

- Dafür haben wir unsere Gründe gehabt - genauso wie Sie sicherlich Ihre Gründe dafür gehabt haben, ihn an diesem Termin durchzuführen.

(Christian Dürr [FDP]: Könnten Sie uns diese Gründe einmal sagen? - Christian Grascha [FDP]: Weil Sie Angst davor hatten, dass die Bürger dagegen gestimmt hätten!)

- Nein, davor haben wir keine Angst gehabt. Wir haben sämtliche Verwaltungen mit im Boot gehabt. Die Verwaltungen haben miteinander verhandelt,

(Christian Grascha [FDP]: Wir ver- handeln mit den Bürgern und nicht mit Verwaltungen!)

und wir wollten möglichst schnell zu einer Entscheidung kommen, damit wir in Ruhe weiterverhandeln konnten.

(Beifall bei der SPD)

Aber das mag jeder gerne so auslegen, wie er es möchte. Ich kann Ihnen jedenfalls bescheinigen, dass Sie offenbar schlechte Verlierer sind.

(Christian Grascha [FDP]: Es geht nicht um Verlieren oder Gewinnen!)

Ich akzeptiere Ihren Widerstand, und ich habe auch eine hohe Achtung vor denen, die sich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Aber ich kenne viele, die die Entscheidung mittragen, und auch vor denen habe ich eine sehr hohe Achtung.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

In den Kreistagen der betroffenen Landkreise Göttingen und Osterode am Harz sind die Beschlüsse über die Zusammenlegung dann auch sehr schnell und mit großer Mehrheit gefasst worden: im Kreistag in Göttingen am 6. März 2013 und im Kreistag in Osterode am 11. März 2013. Am 15. August 2013 wurde mit dem Land Niedersachsen dann der Zukunftsvertrag abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Neuordnung des Landkreises Göttingen und des Landkreises Osterode wird nach den Kommunalwahlen am 11. September 2016, am 1. November 2016, vollzogen. Damit wird der Landkreis Osterode der Vergangenheit angehören. Ich gebe zu, auch ich sehe dem nicht ohne Wehmut entgegen. Aber wie

heißt es doch? „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft; denn in ihr gedenke ich zu leben.“ Wir machen hiermit Politik für die Zukunft und die nachfolgenden Generationen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das genau der richtige Schritt gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Mit dieser Fusion wird der neue Landkreis Göttingen zukunftsfähig aufgestellt sein. Ich nenne nur die Stichworte Synergieeffekte und Entschuldungshilfe - das ist auch etwas Tolles - in Höhe von 80 Millionen Euro vom Land. Die zurzeit guten Steuereinnahmen und die Niedrigzinspolitik werden ihr Übriges dazu beitragen, dass der neue Landkreis Göttingen innerhalb kürzester Zeit seinen Haushalt ausgleichen und mit dem Schuldenabbau beginnen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Zukunftspolitik.

Ich möchte mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die diese Entscheidung mit getroffen haben. Das gilt insbesondere für meine Abgeordnetenkollegen aus dem Landkreis Osterode, die zu mehr als 50 % dafür gestimmt haben - obwohl sie, wie man heute schon ausrechnen kann, damit ihre eigenen Kreistagsmandate wegentschieden haben. Sie sind einfach davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Dafür meinen recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nun, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hausmann. - Jetzt hat sich der Innenminister zu Wort gemeldet. Herr Minister Pistorius, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz handelt es sich, anders als bei den zuvor beratenen Tagesordnungspunkten, um eine besonders tiefgreifende und große Strukturveränderung; das ist bereits mehrfach angeklungen.

Wir haben hier, abgesehen von einzelnen Berichtigungen auf Kreisebene, den ersten Zusammenschluss von Landkreisen seit der allgemeinen Gebietsreform von 1970 - und das freiwillig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Eines möchte ich dabei besonders betonen und vor allem auch anerkennen: Der Zusammenschluss kam insbesondere aufgrund des großen Einsatzes der örtlichen Kommunalpolitik zustande - eines Einsatzes, der nie erlahmte und der von Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit geprägt war. Dazu kann ich nur von ganzem Herzen gratulieren.

Die vorhandenen strukturellen Probleme wurden hier nicht nur erkannt - das gelingt ja vielen -, sondern sie wurden auch entschlossen angepackt. Das ist keineswegs selbstverständlich; denn dazu gehören zunächst einmal der Mut zur Veränderung und der Wille, andere davon zu überzeugen.

Daher bin ich überzeugt, dass diese Entscheidung auch einen großen Vorbildcharakter für andere haben kann. Und ich bin genauso sicher, dass sie sich für die Beteiligten lohnen wird.

Das gilt zum einen, weil das Land Niedersachsen diesen Zusammenschluss kräftig unterstützen kann, und zwar mit einer Entschuldungshilfe von über 80 Millionen Euro.

Das gilt aber auch, weil hier langfristige Antworten auf entstandene Probleme der vergangenen Jahre und Jahrzehnte gegeben werden. Ich nenne hier insbesondere die angespannte Haushaltssituation im Landkreis Osterode am Harz, aber auch die stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung.

Auch nach dem Zusammenschluss ist zwar immer noch ein Bevölkerungsverlust von rund 10 % bis zum Jahre 2031 zu erwarten. Dieser Verlust kann aber in einem größeren Landkreis, der künftig rund 330 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, deutlich leichter aufgefangen werden. - Und wie sehr die Perspektive den Blick bestimmt, hat Herr Hiebing gerade deutlich gemacht: Aus Sicht des Landkreises Emsland handelt es sich beim neuen Landkreis Göttingen nicht um einen Großkreis, aus der Sicht vieler kleiner Landkreise aber ganz sicher.

Neben der Region Hannover sowie den Landkreisen Emsland und Osnabrück entsteht hierbei eine vierte große Gebietskörperschaft auf Kreisebene. Dieses Gebiet erscheint leistungs- und zukunftsfä

hig: mit Blick auf die Fläche, die Einwohnerzahl und nicht zuletzt auf die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ich bitte Sie deshalb ebenfalls um Zustimmung zu diesem Gesetz und wünsche dem neuen Landkreis von hier aus viel Erfolg, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die Geschicke so zu lenken, wie es dieser Landkreis schafft.

Danke.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt worden.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich wiederum um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Bei Gegenstimmen von der FDP-Fraktion ist das so beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen - Niedersächsisches Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz - (NFUEG) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4429 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4529 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4570