Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst die Monarchie kann ohne Demokratie offenbar nicht mehr auskommen; denn die Königin wurde über einen Hammelsprung gewählt. - Damit haben wir ja auch unsere Erfahrungen.
Sie regiert in Haselünne, der ältesten Stadt des Emslandes, und wird von Experten der Kornbrennerei begleitet.
Majestät, Niedersachsen ist Agrarland, Getreideland; wir wissen das Getreide, aber auch einen guten Korn nach der Arbeit zu schätzen. Herzlich willkommen!
Jetzt geht es weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für die CDU-Fraktion spricht Kollege AnsgarBernhard Focke. Bitte sehr!
Herr Präsident, jetzt hätte ich fast nachgefragt, ob es sich um Getreide oder um ein Getränk handelt. Aber das konnten Sie ja aufklären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir heute Vormittag mühsam danach suchen, wofür der Innenminister eigentlich zuständig ist und was er so umsetzt - - -
Herr Limburg, wir regeln das hier schon, keine Sorge. - Herr Focke, fahren Sie fort, und kommen Sie zur Frage!
Vor dem Hintergrund, dass der Innenminister deutlich gemacht hat, dass er Bürger aus Montenegro aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in Braunschweig direkt zurückführt, sollte ihr Asylantrag abgelehnt werden, frage ich die Landesregierung: Plant die Landesregierung, das auf das gesamte Land zu übertragen, also auch auf die anderen Aufnahmeeinrichtungen? Liegt dazu ein Plan vor? Wenn ja, dann stellen Sie ihn bitte vor, und sagen Sie auch etwas zum Zeitplan.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Focke, zunächst einmal helfe ich Ihnen gerne suchen. Machen Sie einfach das Licht an, dann sehen Sie nämlich, was wir tun!
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ansgar-Bernhard Focke [CDU]: Bei Rot-Grün ist aber Strom- ausfall!)
Dann werden Sie sehr schnell erfassen, dass Ihr Vorwurf komplett ins Leere läuft. Wer dieser Landesregierung und dieser Landesverwaltung nach wie vor ernsthaft vorwirft, sie wäre nicht tätig und würde nicht engagiert arbeiten,
Zweitens. Lieber Herr Focke, ich habe ausgeführt - Sie werden das wahrscheinlich auch wissen; aber haben es gerade außer Acht gelassen -, dass es das EASY-Verfahren gibt, wonach bestimmte Nationalitäten bestimmten Erstaufnahmeeinrichtungen in den jeweiligen Bundesändern zugewiesen werden. Für Montenegriner gilt das zentral für Braun
schweig. Deswegen findet das für Montenegriner in Braunschweig im Rahmen der Kapazitäten - nicht für alle - statt. Das ist im Augenblick der Stand der Dinge.
Ich habe in meiner Antwort vorhin auch sehr deutlich gesagt, dass wir uns sehr über eine Situation freuen würden, in der wir diese Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten - soweit sie künftig nicht direkt in Manching und Bamberg auflaufen - in den Ernstaufnahmeeinrichtungen behalten könnten, um sie von dort nach erfolglosem Ausgang der Asylverfahren wieder in die Heimat schicken zu können. Leider - auch das habe ich mehrfach und heute auch nicht zum ersten Mal erklärt - reichen die Kapazitäten dafür nach wie vor nicht, weil der Zuzug größer ist als die Möglichkeiten, neue Plätze zu schaffen. Wenn das anders wäre, bräuchten wir keine Amtshilfe. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Es klappt auch deshalb nicht - auch das ist keine lästige, aber eine notwendige Wiederholung -, weil das Bundesamt mit der Bearbeitung der Asylanträge nicht hinterherkommt. Wenn die Asylanträge in der Erstaufnahmeeinrichtung gestellt werden könnten, also innerhalb der ersten vier Wochen, dann wüssten wir ja schon, mit wem wir es zu tun haben, und könnten auf die Zuweisung in die Kommunen verzichten. Aber auch dieser Zustand ist noch nicht erreicht.
Deswegen sage ich Ihnen noch einmal in aller Freundlichkeit, Freundschaftlichkeit und Ehrlichkeit: Wir brauchen eine größere Konzentration auf die wesentlichen Fragen des Verfahren. Wir können uns über jede Kleinigkeit trefflich streiten - z. B. ob der eine Weg besser ist als der andere -, aber in den zentralen Fragen der Verfahren brauchen wir Klarheit und Beschleunigung, weil wir sonst trotz all unserer föderalen Anstrengungen das Problem nicht werden lösen können, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass, wenn man die Zahlen des BAMF zugrunde legt, im Jahr 2015 mehr als 15 000 Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten auf niedersächsische Kommunen verteilt wurden, frage ich Sie, in welcher Art
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, auch hier gilt das Prinzip der Wiederholung: Die Tatsache, dass 15 000 Menschen vom Westbalkan nach Deutschland bzw. in dem Fall nach Niedersachsen gekommen sind, sagt ja noch nichts über den Stand der Asylverfahren aus. Ich kann mich mit Abschiebungen, freiwilligen Ausreisen und dergleichen erst dann beschäftigen, wenn klar ist, ob der Asylantrag abgelehnt ist.
- Ich kann keine Vorbereitungen treffen, weil ich nicht weiß, wann und wie die Asylverfahren abschlossen werden. Aber dazu können wir ja gerne einmal ein Kolloquium machen: Welche Vorbereitungen für Abschiebungen von Menschen soll ich bitte schön treffen lassen, wenn ich nicht weiß, wann deren Asylverfahren beginnt und wann und mit welchem Ergebnis es beendet ist? Dafür ist es schlicht und ergreifend nicht möglich, Vorbereitungen zu treffen.
Erst wenn das Verfahren beendet ist, können wir Abschiebungen und Rückführungen organisieren. Erst dann können wir über freiwillige Ausreisen reden. - Das ist unser Ziel.
- Freiwillige Ausreisen können jederzeit stattfinden; das ist selbstverständlich. Aber die Zahl ist in den letzten Monaten auch entsprechend hoch geworden und wird weiter steigen.
Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Sobald klar ist, dass eine Ausreisepflicht besteht, werden wir Menschen aus dem Westbalkan konsequent abschieben, soweit sie nicht freiwillig ausreisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pistorius, Sie haben auf meine Frage nach der Organisation in Baden-Württemberg gerade ausgeführt, dass es noch keine Evaluation dazu gibt und dass Baden-Württemberg die Möglichkeit hat, auf eine Bezirksregierung und deren Mitarbeiter zurückzugreifen. Wenn eine Bezirksregierung, wie hier in Niedersachsen, abgeschafft wird, ist es normalerweise so, dass das Innenministerium ihre Aufgaben dann mit übernimmt oder zumindest koordiniert. Das gilt auch für die Aufgaben mit Blick auf das Asylrecht. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Haben Sie in solch einer Notsituation die Möglichkeit, die Landesbeauftragten in Anspruch zu nehmen, um weitere organisatorische Dinge zu erledigen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jahns, jetzt sehen Sie mich einigermaßen erstaunt. Das ist ja der Ruf nach einer Mittelinstanz - aus der CDU-Fraktion! Ich freue mich darüber.
Wenn Sie bei der übereilten Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahre 2003 die gleichen Fragen im Hinterkopf gehabt hätten,
Übrigens - wenn ich das sagen darf -: Auch Ihre Landesregierung hat damals nach der Abschaffung der Bezirksregierungen deren Aufgaben nicht ausschließlich auf die Ministerien verteilt, sondern es wurden Sonderbehörden geschaffen bzw. Behörden vergrößert. Also erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, als müsste alles, was früher regional in der Mittelinstanz wahrgenommen worden ist, plötzlich in einem Ministerium gebündelt werden. Im Unterschied dazu können nämlich die Mittelinstanzbehörden solche Aufgaben mit regionaler Kompetenz manchmal besser, leichter, schneller und ortsnäher ausführen.
Zu Ihrer Frage: Die Landesbeauftragten sind nicht darauf ausgelegt, derartige administrative Aufgaben in einem hoheitlichen Bereich zu erfüllen.