Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sie sind mehrfach auf den Erlass von 2007 eingegangen. Daher meine Frage: Sind Sie mit Ihrem Erlass rechtlich vielleicht noch weiter gegangen? Gibt es Unterschiede? Vielleicht können Sie das einmal darstellen.

Herr Minister!

(Zuruf von der CDU: Erzählen Sie aus Ihrer Kindheit! - Weitere Zurufe von der CDU)

Im Gegensatz zu anderslautenden Vermutungen lese ich nicht nur Akten. Ich lese auch noch vieles andere mehr.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Sehr gut! - Jens Nacke [CDU]: Ich ha- be da etwas ganz anderes gehört!)

- Ich weiß ja nicht, wo Sie Ihre Quellen haben, aber meine sind besser - immer übrigens. Aber lassen wir das. Das ist ein anderes Thema.

Ich will gern auf die Frage antworten: Eingangs habe ich ausgeführt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Spielräume lässt. Diese Spielräume sind durch einen Erlass aus dem Jahr 2007 jedoch genommen worden.

(Zurufe von der CDU)

- Ich habe gerade gesagt, dass ich wiederhole, was ich gesagt habe.

Am Ende muss es darauf ankommen - das war ja die Zielsetzung dieses eine Woche nach unserer Regierungsübernahme herausgegebenen Erlasses -, dass ein ganz wichtiges Zeichen für eine fairere und menschlichere Behandlung von Flüchtlingen in Niedersachsen durch einen Erlass gesetzt wird, der den Kommunen den Spielraum zurückgibt, den sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausüben können und sollten.

Der Erfolg gibt uns recht. Die Konsequenz der Kommunen ist beeindruckend. Wir stellen fest, dass 90 % der Asylbewerber inzwischen wieder

Bargeld beziehen. Das ist für mich die gute Nachricht.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Minister war in jungen Jahren Schulabteilungsleiter in Osnabrück. Mich würde schon interessieren, was er da so gelesen hat. - Die nächste Frage stellt jetzt Frau Tiemann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister, die Einführung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Wertgutschein war der erste Schritt im Paradigmenwechsel bei der Asylpolitik dieser Landesregierung.

(Zurufe von der CDU)

- Ich kann auch noch langsamer und noch mehr reden, wenn Sie es denn möchten.

(Christian Dürr [FDP]: Nein!)

Ich kann jederzeit einen Vortrag aus der Tasche ziehen. Möchten Sie das?

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Nein!)

- Okay. Wunderbar.

Es wäre schön, wenn Sie eine Frage stellen würden.

Das war also der erste Schritt. Ich frage die Landesregierung: Wie sehen denn die weiteren Schritte aus?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich mich kurz an den Präsidenten wenden? - Ich würde gern wissen wollen, wie Ihre Formulierung „in jüngeren Jahren“ zu verstehen ist.

Herr Minister, klar. Das ist noch gar nicht so lange her. Sie sind immer noch jung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, in den vergangenen Wochen ist deutlich geworden, dass der Erlass vom 27. Februar nur ein erster Schritt in Richtung einer humanitären Flüchtlings-, Ausländer- und Asylpolitik gewesen sein kann. Weitere Schritte sind längst auf dem Weg. Wir haben uns einer Initiative des Bundeslandes Hamburg zum Bleiberecht angeschlossen. Wir schließen uns einer Initiative des Landes Baden-Württemberg zur Aufgabe der Optionsregelung und zur Erleichterung der Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit an. Wir haben eine Verordnung in der Verbandsanhörung, die die Härtefallkommission auf ganz neue Füße stellt; darüber werden wir gleich noch diskutieren.

Insgesamt kann man also festhalten: In den ersten drei Monaten hat sich die Flüchtlingspolitik des Landes Niedersachsen deutlich verändert. Sie ist im besten Sinne des Wortes nicht wiederzuerkennen. Das spürt man. Das reflektieren die Menschen. Das verändert die Atmosphäre im Land Niedersachsen. Deswegen werden wir nicht lockerlassen.

Vielen Dank.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Sie alle können auf die Uhr schauen, denke ich. - Okay.

(Björn Thümler [CDU]: Jetzt geht es erst los!)

Die nächste Frage wird von der Kollegin Ina Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir immer wieder erfahren mussten, dass Menschen mit geringem Einkommen - z. B. solche mit Sozialhilfebezug - Schwierigkeiten haben, ein Konto einzurichten, frage ich die Landesregierung, ob sie Kenntnisse darüber hat, ob es im Land Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Konten für Asylbewerber gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister Pistorius, bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Ich weiß es nicht, aber ich vermute, schon!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, Wissen ist Macht.

(Björn Thümler [CDU]: Nichts wissen macht auch nichts!)

- Genau. Das merkt man bei bestimmten Diskussionen ja immer wieder.

(Zustimmung bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Genau! Vor allem aber bei den SPD-Leuten!)

Lassen Sie mich kurz festhalten, meine Damen und Herren: Jeder Asylbewerber hat das Recht, ein Konto einzurichten und das Bargeld auf dieses Konto einzahlen zu lassen. Das scheitert in der Regel nicht. Wenn es Probleme gibt, sind dafür nicht Gründe verantwortlich, die bei den Asylbewerbern in ihrer Eigenschaft als solche zu suchen sind, sondern Gründe, aus denen heraus oft auch anderen Menschen, die nur ein geringes Einkommen haben, die Einrichtung eines Girokontos verwehrt wird. Dazu gibt es inzwischen ja entsprechende Initiativen. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Fragestunde.

Im Übrigen gibt es in den Fällen Probleme, in denen keine Identitätsdokumente vorliegen. Dann besteht aus nahe liegenden Gründen keine Möglichkeit, ein Girokonto einzurichten.

Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt der Kollege Björn Försterling von der FDP-Fraktion.

(Zuruf von der SPD: Oh, er ist aufge- wacht!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass in den Ausführungen der Landesregierung deutlich geworden ist, wie wichtig für eine Integration auch eine entsprechende Gleichbehandlung ist, frage ich die Landesregierung: Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an Schulen mit Kindern im Asylbewerberverfahren, und wie hoch ist die Unterrichtsversorgung an Schulen mit Kindern, die sich nicht im Asylbewerberverfahren befinden?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Ja, diese Frage wird zugelassen, Herr Försterling. - Herr Minister!

Eine absolut nachvollziehbare Frage. Sie werden aber sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich diese Frage gern von meiner Kollegin beantworten lassen möchte, die für die Unterrichtsversorgung in den Schulen zuständig ist. Das gehört nämlich nicht in die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport, noch nicht einmal dann, wenn es um die Frage danach geht, wie die Unterrichtsversorgung im Hinblick auf die Zahl der Asylbewerber differiert, ja oder nein.

Vielen Dank.

(Björn Thümler [CDU]: Deshalb war die Frage ja auch an die Landesregie- rung gerichtet!)