Was genau schlagen wir vor? - Wir wollen im Ausländerrecht einen neuen Schutzstatus schaffen: den „vorübergehenden nationalen humanitären Schutz“. Dieser Schutzstatus soll Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und dem Irak nach Identitätsfeststellung pauschal zugesprochen werden. - Ich erinnere an den Offenen Brief des Mitarbeiters des BAMF, den wir heute in der Welt haben lesen können. Er zeigt, wie dramatisch die Situation ist. Natürlich muss die Identität eines jeden festgestellt werden. Da müssen wir auch wieder hinkommen.
Aber nach der Identitätsfeststellung soll diesen Bürgerkriegsflüchtlingen nach unserem Vorschlag ganz unbürokratisch der vorübergehende humanitäre Schutz zugesprochen werden.
Damit wollen wir Bürgerkriegsflüchtlinge allerdings nicht vom Asylverfahren ausschließen. Das sage ich hier ganz deutlich, weil das vor dem Hintergrund der Erfahrungen der 90er-Jahre auch missverstanden werden könnte. Wir wollen nicht, dass sich die Bürgerkriegsflüchtlinge wie in den 90erJahren gegen einen Asylantrag entscheiden müssen, um das vorläufige Aufenthaltsrecht zu bekommen, sondern ihr Asylantrag soll lediglich ruhen. Das ließe sich auf Bundesebene gesetzlich beschließen. Das Individualrecht auf Asyl würde dadurch nicht ausgehöhlt.
Anders als in den 90er-Jahren wollen wir Kriegsflüchtlinge auch nicht vom Arbeitsmarkt ausschließen. Das war einer der größten Fehler, die wir damals gemacht haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir wollen, dass sich Asylbewerber mit der Zuteilung des vorübergehenden humanitären Schutzes auf dem Arbeitsmarkt betätigen können, und zwar ohne Vorrangprüfung - dieses Instrument gehört dringend abgeschafft -, damit sie die Möglichkeit haben, sich wirtschaftlich zu integrieren.
Wir wollen für die Zeit des vorübergehenden humanitären Schutzes auch den Familiennachzug ermöglichen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Den Familiennachzug auszusetzen, hätte nur einen einzigen Effekt: nämlich dass die Schlepper- und Schleuserkriminalität drastisch ansteigen würde. Deswe
gen sieht unser Vorschlag vor, dass in der Zeit des vorübergehenden humanitären Schutzes die Familien nachreisen und zu uns kommen kann. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt.
Deswegen halten wir es auch für vertretbar, dass die Asylanträge zurückgestellt werden - da für die Bürgerkriegsflüchtlinge damit keine Schlechterstellung gegenüber den subsidiär Schutzbedürftigen verbunden ist. Nach Ablauf des vorübergehenden humanitären Schutzes lebt der Asylantrag wieder auf, sodass geprüft werden kann, ob eine individuelle Verfolgung gegeben ist oder die Genfer Flüchtlingskonvention greift.
Ich will klar sagen: Unser Vorschlag führt nicht dazu, dass wir auch nur einen einzigen Asylbewerber weniger haben. Aber das ist auch nicht unser Ansatz. Dafür müssen andere Instrumente geschaffen werden. Mit unserem Vorschlag gewinnen wir Zeit, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommt Luft, sich um die Anträge zu kümmern, die es ansonsten ja auch noch gibt.
Wir wollen mit unserem Vorschlag erreichen, dass Bürgerkriegsflüchtlinge direkt integriert werden können. Sie würden ja ohnehin vorübergehend hier bleiben, selbst wenn sie im alten Asylverfahren verblieben; denn schließlich schieben wir in die Kriegsgebiete nicht ab. Sie bleiben also hier, und deswegen müssen wir ihnen die Integration ermöglichen.
Flankierend soll unser vorübergehender humanitärer Schutz durch ein Einwanderungsgesetz ergänzt werden - das muss auf Bundesebene auf den Weg gebracht werden -, damit diejenigen, die sich in der Zeit, in der sie hier sind, hier integrieren, hier ihren Lebensunterhalt verdienen und mit ihrer Familie hier bleiben, die Chance haben, auch dauerhaft hier zu bleiben.
Ich sage auch klar: Diejenigen, die sich hier nicht integrieren, die nicht unsere Sprache lernen wollen und die unser Grundgesetz nicht anerkennen, müssen nach Ablauf des vorübergehenden humanitären Schutzes wieder in ihre Heimat zurückkehren. Das ist die andere Seite der Medaille. Aber wie gesagt: Wir wollen, dass Integration möglich ist.
Ich komme zum Schluss. Unser Gesetzentwurf ist nicht in Stein gemeißelt. Er ist ein Vorschlag, der ernsthaft diskutiert werden sollte, weil wir dringend
Ich weiß, dass es auch Kritikpunkte an unserem Vorschlag gibt. Sie betreffen beispielsweise die Frage, ob die Zuständigkeit auf kommunaler Ebene oder auf Landesebene liegen soll.
Da sind wir verhandlungsbereit; das ist überhaupt keine Frage. Aber klar ist: Die Menschen draußen erwarten, dass die Politik Lösungen bietet.
Wir haben Ihnen hier einen konkreten Lösungsvorschlag unterbreitet. Ich lade Sie ein, darüber konstruktiv zu debattieren.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Christos Pantazis, SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, bevor ich mich mit dem hier zur ersten Beratung vorliegenden Bundesratsgesetzentwurf befasse, eine kurze Einschätzung der Gesamtlage abgeben.
Deutschland sieht sich im Jahr 2015 mit den Herausforderungen einer Flüchtlingskrise konfrontiert. Der Innenminister hat dies vorhin im Anschluss an die Geschäftsordnungsdebatte nochmals herausgestellt. Ein Politmagazin schreibt dieser Tage: „Nachdem Deutschland ein Sommermärchen erlebt hat, droht in der Flüchtlingskrise nun winterliche Desillusionierung.“
Auch in diesem Plenarabschnitt - wir haben es in den letzten Tagen erlebt - hat die Flüchtlingspolitik erneut einen besonderen Stellenwert und sorgt zugleich für hitzige Debatten. Alle Politikebenen in unserem Land laufen in dieser Frage auf Hochtouren. Die Landesregierung, deren Krisenstäbe im Schichtbetrieb arbeiten, musste viele Kommunen bei der Erstaufnahme um Amtshilfe bitten und schaffte gleichzeitig Tausende weitere Plätze in
Auf der Bundesebene allerdings blieb unsere zentrale Forderung - Herr Oetjen hat das gerade ausformuliert -, die bessere Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, lange unerfüllt. Ferner müssen die Asylverfahren schneller und besser abgeschlossen werden; denn noch immer stauen sich Hunderttausende Asylanträge beim BAMF, das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist.
Und obwohl schon allein das als unbefriedigend erscheint, wird der Richtungsstreit innerhalb der Union immer deutlicher. Die Bundeskanzlerin erscheint völlig isoliert. Eine Richtung ist bei den Unionsparteien lange nicht mehr erkennbar. Sie schwankt zwischen geschlossenen Grenzen und dem „Wir schaffen das!“ der Kanzlerin. Das Ergebnis sind täglich wechselnde, sich widersprechende Aussagen der beteiligten Minister und eine schweigende Kanzlerin. Krisenmanagement, verehrte Kolleginnen und Kollegen, schaut sicherlich anders aus.
Die Menschen in unserem Land haben angesichts der aktuellen Herausforderungen eine klare Erwartungshaltung an die Politik. Sie wollen, dass wir Orientierung geben und klar sagen, wie es weitergehen wird. Sie wollen nicht, dass in dieser Situation die Flüchtlingspolitik aus parteitaktischen Überlegungen skandalisiert wird, weil das schlichtweg verantwortungslos wäre und das Vertrauen in unsere Demokratie untergraben würde. Genau das wäre die Lawine, die hierdurch etwas unvorsichtig losgetreten werden würde, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Nein, sie wollen, dass wir gemeinsam und konstruktiv die Herausforderungen der aktuellen Flüchtlingssituation meistern.
Deswegen und genau aus diesem Grund - jetzt komme ich zu Ihrem Antrag - weiß ich Ihren hier zur Erstberatung vorliegenden Antrag zu einem Gesetzentwurf, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP und Herr Oetjen, grundsätzlich sehr zu würdigen, sorgt er doch für eine Versachlichung der aktuellen Flüchtlingsdebatte, die über weite Strecken von einer Politik der inszenierten Empörung geleitet war, an der Sie übrigens nicht immer ganz unbeteiligt gewesen sind.
Ferner verfolgt er im Kern eine Migrationspolitik, der wir uns seit dem Regierungswechsel 2013 verschrieben haben, nämlich dem gesellschaftspolitisch selbstverständlichen Anspruch auf Teilhabe.
Wenn wir uns hier schon sachlich über einen grundsätzlich konstruktiven Vorschlag unterhalten - Herr Dürr spricht in seiner Pressemitteilung ja davon, man müsse die Schützengräben verlassen -, dann müssen wir dieses auch einer kritischen Analyse unterziehen. Wir müssen uns also die Frage stellen, ob dieser Bundesratsgesetzentwurf und die darin enthaltenen Forderungen der Gewährung eines vorübergehenden humanitären Schutzes in Kombination mit einem Einwanderungsgesetz geeignete Mittel darstellen, die heillos überforderte Bundesebene zu entlasten und gleichzeitig die Flüchtlinge, die in unserem Land eine neue Heimat gefunden haben, in unser Gemeinwesen zu integrieren. Ob die vorgeschlagene Regelung ein geeignetes Mittel ist, dieses Ziel zu erreichen, kann aus nachfolgenden Gründen auch kritisch begutachtet werden - ich möchte da ruhig einige Punkte ansprechen -:
Erstens. Die Betroffenen werden vielfach auch Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sein. Der Flüchtlingsstatus ist sicherer als der des vorübergehenden Schutzes.
Zweitens. Betroffene haben jederzeit weiter die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Dieser ruht nach dem Entwurf für den Zeitraum der Unterschutzstellung, ist aber nach Ablauf der Unterschutzstellung zu entscheiden. Das Problem schiebt sich somit in die Zukunft. Die Regelung zielt mit der Höchstdauer von drei Jahren auf endliche Konflikte und eine Rückkehr in die Heimatländer ab. - Denken Sie daran: Syrien dauert länger als drei Jahre.
Drittens. Es ist davon auszugehen, dass Asylanträge spätestens nach Ablauf der Unterschutzstellung gestellt werden. Zum einen wegen Einschränkungen in der Rechtsstellung bei Unterschutzstellung gegenüber dem Asyl, insbesondere beim Familiennachzug - nur bei Trennung der Familie im Herkunftsstaat. Zum anderen zeigt dies die Erfah
rung mit den Landesaufnahmeprogrammen, aus denen heraus ebenfalls eine hohe Anzahl von Asylanträgen gestellt worden ist.
Viertens. Die Anwendung der vorgeschlagenen Regelung würde vollständig im Ermessen des Bundes stehen. Somit ist ungewiss, ob sie jemals zur Anwendung kommen würde. Das heiß nicht, dass man nicht den Versuch starten kann. Einlassungen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesinnenministers - ich erinnere nur an die Äußerungen zum subsidiären Schutz syrischer Flüchtlinge - lassen das nicht unbedingt erwarten.
Fünftens. Die Entlastung des Bundes, die Sie eben angesprochen haben, erfolgt einseitig zulasten der Länder und Kommunen. In der Folge obliegt es den Ausländerbehörden, z. B. die notwendige Klärung der Identität der Betroffenen herbeizuführen. Die Kosten für den gesamten Zeitraum des vorübergehenden Schutzes müssten die Länder tragen. Andererseits ist fraglich, ob die Länder es hinnehmen wollen - schließlich handelt es sich um eine Bundesratsinitiative -, das BMI als das für das BAMF zuständige Ressort darüber entscheiden zu lassen, ob und wann hier entlastet wird.
Sechstens. Im Übrigen gibt es auch jetzt schon nationale Regelungen, mit denen die Länder und der Bund Personen außerhalb des Asylverfahrens aufnehmen können: Aufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 1 und 2, hier allerdings selbstverständlich ohne Ruhen des Asylverfahrens.
Siebtens. Schließlich dürfte die Unterschutzstellung die Möglichkeit des legalen Zugangs in die Bundesrepublik zur Folge haben. Hier könnten Anreize entstehen, die von vielen Ländern in der aktuellen Situation eventuell nicht unbedingt gewollt sind.
Achtens. Darüber hinaus würden mit der vorgeschlagenen Regelung europapolitisch eventuell auch bedenkliche Signale gesendet. Während die zugrunde liegende Richtlinie gerade auf eine gemeinsame europäische Lösung abzielt und einen Solidaritätsmechanismus durch Maßnahmen einer ausgewogenen Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten in Gang setzen soll, wäre die vorgeschlagene Lösung eine Abkehr von Dublin und die Nationalisierung einer eigentlich europäischen Lösung.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, Herr Oetjen: Ihrem Wunsch entsprechend habe ich mich aus dem sprichwörtlichen Schützengraben, von dem Herr Dürr in seiner Pressemitteilung gesprochen hat, begeben
und mich mit dem Bundesratsgesetzentwurf, der keine politische Farbe trägt, kritisch auseinandergesetzt, und ich habe noch Beratungsbedarf.