Protokoll der Sitzung vom 13.11.2015

Darauf können wir bei den künftigen Beratungen aufbauen. Ich kann mir vorstellen, dass wir auch zu einem konstruktiven Ergebnis kommen.

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Geuter. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt das Wort Herr Kollege Christian Grascha.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Lehre aus der Finanzkrise muss unserer Meinung nach sein, dass auch Banken pleitegehen können.

Wolfgang Schäuble hat gestern bei der BambiVerleihung vor Übermaß gewarnt, das vieles zerstören kann. Er bezog sich da bewusst auch auf die Finanzkrise.

(Maximilian Schmidt [SPD]: Herr Schäuble ist kein guter Ratgeber für eine ordentliche Wortwahl!)

Ich meine, dass er damit sehr richtig liegt; denn das Übermaß, das wir in der Finanzkrise bei vielen Instituten erlebt haben, wurde dadurch verursacht, dass die Institute wussten, für die Risiken, die sie eingehen, würden sie nie haften. Dafür hat ja dann in der Finanzkrise auch der Steuerzahler gehaftet. Damit muss ein Ende gemacht werden. Daraus müssen wir die richtigen Schlüsse ziehen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Adrian Mohr [CDU])

Deswegen müssen Handeln und Haften wieder zusammengeführt werden. Die Eigenkapitalstruktur der Finanzmarktakteure muss gestärkt werden. Dafür waren Bankenunion, Abwicklungsmechanismus und auch die Anforderungen für eine einheitliche Einlagensicherung auf der europäischen Ebene genau richtig.

Was wir, genauso wie die CDU-Fraktion, ganz klar ablehnen, ist eine Vergemeinschaftung der Bankeneinlagen. Die deutschen Sicherungsinstrumente funktionieren. Darauf hat die Kollegin Geuter hingewiesen. Es wurde schon eingezahlt; sie sind voll. Selbstverständlich würde es, wenn wir jetzt sagen würden, das legen wir einfach über die Europäische Union, bei den deutschen Sparern zu einer massiven Verunsicherung, ähnlich wie bei der Finanzkrise, führen; denn das würde bedeuten, dass wir, wenn z. B. eine Bank in Griechenland, wo es weder Sicherungssysteme noch eine Stabilität in der Bankenlandschaft gibt, ins Trudeln gerät bzw. pleitegeht, quasi Geld hinüber schieben.

Deswegen gibt es in diesem Haus wie auch insgesamt kaum einen Dissens. Sowohl die Sparkassen als auch die Volksbanken und die Privatbanken wie auch der Sachverständigenrat sprechen sich eindeutig gegen die Vergemeinschaftung von Sicherungssystemen aus. Der Sachverständigenrat spricht sogar davon, dass insoweit ein Widerspruch zum Prinzip der Einheit der Haftung und der Kontrolle bestehe. Genau das ist aus unserer Sicht der Punkt.

Eine Vergemeinschaftung setzt eindeutig die falschen Anreize. Sie führt dazu, dass sich jene, die noch keine Sicherungssysteme haben, zurücklehnen und sagen: Irgendjemand in der Europäischen Union wird schon für uns haften. - Diese Anreize gehen eindeutig in die falsche Richtung. Wir brauchen eine Politik der Eigenverantwortung, bei der sich jedes Land national um seine Hausaufgaben kümmert.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deswegen ist es auch zu kritisieren, dass die Richtlinie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union recht spärlich umgesetzt wird. Gerade einmal die Hälfte der Mitgliedstaaten hat diese Richtlinie umgesetzt.

Herr Mohr ist darauf eingegangen, dass beim Sparkassenverband einiges zum Thema Regulierung gesagt wurde. Ich denke, dass wir versuchen sollten, fraktionsübergreifend zu einem Aufschlag zu kommen; denn die Regulierung ist vom Grundsatz her zu begrüßen, führt aber in der Form, wie sie im Moment durchgeführt wird, in die falsche Richtung. Derzeit werfen wir quasi alle Institute in einen Topf, und eine international agierende Großbank wird genauso behandelt wie die Sparkasse in Bad Sachsa z. B. Das kann aus unserer Sicht nicht funktionieren. In der Europäischen Union bzw. im außereuropäischen Ausland gibt es

Beispiele dafür, wie es anders funktionieren kann. In der Schweiz z. B. wird das Regulierungsausmaß danach festgelegt, wie groß und wie systemrelevant eine Bank ist. Dort kann man sich, so denke ich, eine Menge abschauen.

Kurz und gut - ich komme zum Schluss -: Die Geschichte hat gezeigt, dass Vergemeinschaftungen immer schlecht sind. Deswegen lehnen wir diesen Bankeneinlagensozialismus ganz klar ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Kollege Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Abgeordneter Gerald Heere das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die deutsche Einlagensicherung, insbesondere bezüglich der Sparkassen und Volksbanken, ist weltweit vorbildlich. Dieses System stärkt das Vertrauen insbesondere in den lokalen Sparkassen- und Bankensektor, aber darüber hinaus auch in den Banken- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Versuche der EU-Kommission in der Vergangenheit, auf dieses Einlagensicherungssystem zuzugreifen, sind parteiübergreifend zurückgewiesen worden, zum Glück mit Erfolg. Aus diesem Grund teilen wir die grundsätzliche Intention des vorliegenden Entschließungsantrags.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Allerdings liegt das Entscheidende immer im Detail, weshalb wir im Ausschuss über einige Elemente sprechen müssen. Was meinen Sie, liebe CDU, z. B. im zweiten Absatz des Feststellungsteils mit dem Satz, eine weitere Europäisierung der Einlagensicherung sei abzulehnen? Ist es inzwischen schon Maßgabe der vorgeblichen Europapartei CDU, europäische Lösungen ohne jegliche Differenzierung abzulehnen? - Bitte nicht!

Ein weiterer Punkt. Sie lehnen im dritten Absatz - Herr Mohr hat das eben in seiner Rede auch bestätigt - eine europäische Einlagenrückversicherung pauschal ab. Aber mit unreflektierten Vorfestlegungen bei komplexen europäischen Diskussionen sollte sich ein Landesparlament vielleicht doch besser zurückhalten.

Bezüglich dieser Thematik ist es wichtig, einmal die Fakten deutlich zu machen. Wir lehnen es alle gemeinsam ab, dass bei Schieflagen von Banken anderer Länder direkt in die gut gefüllte Einlagensicherung z. B. von Sparkassen und Volksbanken in Deutschland gegriffen wird. Darin sind wir uns völlig einig. Das Modell einer Einlagenrückversicherung stellt dies jedoch gar nicht infrage. Stattdessen würde oberhalb der nationalen Einlagensicherungssysteme ein europäisches System auf Versicherungsbasis etabliert, und zwar ohne Durchgriffsrecht in die nationale Einlagensicherung.

(Adrian Mohr [CDU]: Und wer bezahlt das? Das muss jemand bezahlen!)

Einen solchen Vorschlag, der jetzt von der EUKommission angedacht wird, sollte man zumindest erst einmal gründlich prüfen, natürlich nicht voraussetzungslos. Auch für uns sind bestimmte Vorarbeiten wie - endlich - die Vereinheitlichung der Standards für die nationalen Einlagensicherungen sehr wichtig. Insofern teile ich ausdrücklich die Kritik, die bislang alle Fraktionen hier vorgebracht haben. Vielleicht erledigt sich damit auch die Notwendigkeit einer Rückversicherung. Allerdings sollten wir einen solchen Vorschlag zur möglichen Stärkung der dritten Säule neben Bankenaufsicht und Abwicklungsmechanismus zumindest prüfen; denn es geht hierbei ja auch um die Stabilität im System.

Wir erinnern uns: Instabilität im Finanzsektor ist die größte Gefahr. Was passiert denn, wenn ein nationales Einlagensicherungssystem versagt? Der Nationalstaat muss eingreifen. Am Ende können dadurch ganze Staaten in Schieflage geraten. Wir haben das bei Zypern und auch bei Griechenland gesehen. Folgen dieser Schieflage sind massive Belastungen, die auch auf die anderen europäischen Staaten und somit auch auf unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übergehen. Im Gegensatz dazu wäre ein Versicherungssystem für uns alle doch eindeutig die bessere und günstigere Option.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Über die erforderlichen Rahmenbedingungen müssen wir uns natürlich unterhalten. Das verlangt auch ein bisschen Debatte. Allerdings ist es nicht sinnvoll, hier vorzeitig die pauschale Ablehnung eines solchen Versicherungssystems zu beschließen.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, an irgendeiner Stelle zusammenzukommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schneider. Sie haben das Wort, Herr Minister.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es angesichts der doch weitgehenden Übereinstimmung kurz machen. Die Bankenunion ist richtig. Darin stimmen wir, glaube ich, alle überein. Man muss natürlich auch zugeben, dass in dieser Logik eine gemeinsame Sicherung durchaus Platz hat, aber wir können diesem Gedanken nicht nähertreten, solange es in Europa keine vergleichbare Umsetzung und insbesondere keine vergleichbare Füllung der entsprechenden Sicherungstöpfe gibt. Das ist ein langer, wahrscheinlich sehr langer Weg, und ob wir überhaupt zu diesem Ziel kommen, ist aus heutiger Sicht schwer einzuschätzen.

Einigkeit in dieser Hinsicht gibt es nicht nur im Landtag, sondern auch zwischen den Ländern und in der aktuellen Bundespolitik. Die Koalitionspartner im Bund haben sich insoweit festgelegt, und sie haben bei dieser Festlegung gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Unterstützung, wenn ich es richtig überblicke, aller oder jedenfalls der allermeisten Landesregierungen, in jedem Fall die Unterstützung der Niedersächsischen Landesregierung. Insoweit stelle ich hier breite Übereinstimmung fest.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 38 liegen nicht vor. Deswegen schließen wir die erste Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen soll federführend tätig sein. Wer so entscheiden möch

te, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt und damit so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 39: Erste Beratung: Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren - Gesetzentwurf zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes in den Bundesrat einbringen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4521

Zur Einbringung des Antrags erteile ich dem Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen das Wort. - Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Das größte Problem in der aktuellen Flüchtlingssituation ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge völlig überlastet ist. Herr Minister Pistorius hat uns gestern die Zahlen genannt. In Niedersachsen werden pro Woche derzeit 1 000 Anträge entgegengenommen, während gleichzeitig 7 000 Menschen neu ankommen. Das ist ein Delta von 6 000 pro Woche. Auf die Bundesrepublik hochgerechnet, sind es 70 000 Neuankömmlinge pro Woche.

Wegen dieser Überlastung kommt die Abarbeitung der Asylanträge nicht voran. Nach der BAMF-Statistik vom September sind in Deutschland 300 000 Asylverfahren anhängig. Dazu kommen etwa 500 000 in EASY registrierte Asylbewerber, die noch keinen Asylantrag gestellt haben. In Niedersachsen sind es etwa 50 000, und ich gehe davon aus, dass es in anderen Bundesländern im Prinzip nicht anders aussieht. Dazu kommen ferner diejenigen Asylbewerber, die bereits eingereist, aber noch nicht in EASY registriert sind. Auch dies ist eine sechsstellige Zahl.

Etwa 45 % der Asylbewerber kommen aus Syrien und dem Irak. Wir gehen davon aus, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem Vorschlag, den wir hier vorgelegt haben, auf einen Schlag um etwa 500 000 Anträge entlastet werden könnte. Eine solche Entlastung, meine sehr verehrten Damen und Herren, braucht das Bundesamt ganz dringend, damit es sich um die anderen dort anhängigen Asylanträge kümmern kann.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Was genau schlagen wir vor? - Wir wollen im Ausländerrecht einen neuen Schutzstatus schaffen: den „vorübergehenden nationalen humanitären Schutz“. Dieser Schutzstatus soll Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und dem Irak nach Identitätsfeststellung pauschal zugesprochen werden. - Ich erinnere an den Offenen Brief des Mitarbeiters des BAMF, den wir heute in der Welt haben lesen können. Er zeigt, wie dramatisch die Situation ist. Natürlich muss die Identität eines jeden festgestellt werden. Da müssen wir auch wieder hinkommen.