Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine umfassende Wertstofferfassung und damit Rohstoffwiedergewinnung über Verpackungen hinaus auf stoffgleiche Nichtverpackungen, die sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich anfallen, ist möglich, nötig und überfällig. Heute spricht man sogar vom sogenannten urban Mining. Ein Wertstoffgesetz sollte sich deshalb auch auf alle Wertstoffe konzentrieren.
Die Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 war das erste Regelwerk, das die Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte festschrieb. Bei der Produkt- und Produzentenverantwortung wurde seinerzeit die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen von den Kommunen auf die Wirtschaft übertragen. Mittlerweile gibt es zehn sogenannte Duale Systeme. In den vergangenen Jahren kam es jedoch immer wieder zu Finanzierungsproblemen. Während die erfassten Verpackungsmengen leichte Zuwächse verzeichneten, ging die Menge der Verpackungen, für die ein Lizenzentgelt zu entrichten war, deutlich
zurück. Die Krise der Dualen Systeme hat sich dann im ersten Halbjahr 2014 dramatisch zugespitzt. Dies führte dazu, dass der Bund die Ausnahmeregelungen zur Eigenrücknahme abschaffte und die Rahmenbedingungen für Branchenlösungen verschärfte. Aufgrund der immer umfangreicheren Trickserei bei der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung zog schließlich sogar einer der Marktführer die Notbremse und kündigte die Verträge mit der sogenannten Gemeinsamen Stelle. Der Streit um die Mengenanmeldungen an die Clearing-Stelle schwelt zwischen den Systembetreibern seit Jahren und ist Gegenstand vieler juristischer Verfahren.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. Kollegen signalisieren mir, dass sie Ihnen nicht mehr folgen können. Sie möchten, dass es im Plenarsaal ruhiger ist. Ich greife diesen Wunsch gerne auf, weil wir das hier genauso empfinden. - Es ist, wenn alles normal läuft, der letzte Wortbeitrag vor der letzten Abstimmung. Den werden wir auch noch gemeinsam ruhig hinbekommen. Ich hoffe es.
Sie kommentieren weiter. Dann warten wir - notfalls so lange, wie die Sitzung ursprünglich vorgesehen war.
Ich finde, es geht recht friedlich zu. Ich freue mich auch, dass sich hier große Übereinstimmung abzeichnet, meine Damen und Herren, weil auch die sechste und siebte Novelle der Verpackungsverordnung die Probleme, die es mit dem ganzen System gab, nicht lösen konnte. Deshalb besteht mit dem Wertstoffgesetz jetzt eine Chance für einen grundlegenden Systemwechsel. Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen müssen dauerhaft, effizient, verbraucherfreundlich und bürgernah organisiert werden, und die finanzielle Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Verpackungen ist ein notwendiger Schritt zur Schaffung einer echten Produkt- und Herstellerverantwortung.
Aber wir haben auch die Chance, weil die Anforderungen an die Verwertung steigen, hier dafür zu sorgen, dass künftig das, was technisch möglich ist, innovativ umzusetzen, und zwar so umweltpolitisch sinnvoll wie möglich. Deswegen ist dieser gemeinsame Antrag dieser drei Fraktionen eine Chance, diesen Systemwechsel einzuleiten und im Bund einen Anstoß zu geben.
Im Kreis der Länder sehe ich bei diesem Vorstoß viele Gemeinsamkeiten. Auch dort wird es Unterstützung geben. Wir können damit einen umfassenden Einstieg in ein privat organisiertes System mit all den bekannten Macken und Fehlern verhindern und können sicherstellen, dass die Kommunen nicht Opfer einer Rosinenpickerei werden, die am Ende die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sehr teuer zu stehen käme.
Meine Damen und Herren, deswegen bin ich froh, dass uns hier eine Beschlussempfehlung vorliegt, die für die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit bringt und die aus meiner Sicht am Ende auch eine kostengünstigere Lösung darstellt. Das sage ich ausdrücklich. Herr Dr. Hocker, ich bin der Meinung, dass in der Organisationsverantwortung der Kommunen, aber in einem Ausschreibungswettbewerb auch für all die Dienstleistungen, die nicht selber, sondern durch Private erbracht werden, für die Bürgerinnen und Bürger am Ende ein kostengünstigeres System stehen wird als heute.
Vielen Dank, Herr Minister. - Um zu diesem gemeinsamen Änderungsantrag von drei Landtagsfraktionen zu kommen, müssen wir wieder dieses berühmte Verfahren praktizieren, die Beschlussempfehlung abzulehnen. Anders geht es nicht. Ich werde das erläutern.
Die auf Annahme des Antrages in geänderter Fassung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich weiter als der Änderungsantrag vom ursprünglichen Antrag.
Nach § 39 Abs.2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur dann, falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, können wir anschließend noch über den Änderungsantrag abstimmen.
Noch einmal mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Dafür gibt es keine Stimme. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? - Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt. Ihr wurde nicht gefolgt.
Wir können jetzt über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4841 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die der FDP-Fraktion. Damit ist dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr zur Fortsetzung der Plenarsitzung wieder. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.