Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen legten im Rahmen der Schlussberatungen im Haushaltsausschuss Wert auf die Feststellung, dass jetzt ein solider und seriöser Landeshaushalt verabschiedet werden solle, in dem sogar die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund der Novembersteuerschätzung noch berücksichtigt worden seien und die Nettoneuverschuldung planmäßig zurückgeführt werde.
Mit den eingebrachten Änderungsvorschlägen seien die politischen Schwerpunktsetzungen seitens der Regierungsfraktionen ergänzend zum Haushaltsplanentwurf der Landesregierung erfolgt. Hierdurch würden nun zusätzliche Haushaltsmittel für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Soziales, Bildung, Arbeit und Wirtschaft bereitgestellt. Auch die niedersächsischen Kommunen profitierten von zusätzlichen Haushaltsmitteln. Außerdem
würden der ländliche Raum gestärkt und mehr Geld für Kultur und Bildung, die Landwirtschaft, den Erhalt der Natur und eine echte Willkommenspolitik ausgegeben.
Der Gesamtetat umfasst ein Volumen von rund 28 Milliarden Euro. Ein Teil des Haushaltes sind eine 30 Millionen Euro umfassende politische Änderungsliste und technische Listen.
Zunächst kurz zu den sogenannten technischen Listen und dort insbesondere zur technischen Liste „Flüchtlinge“. Zu dieser Liste gehört auch eine globale Mehrausgabe für Flüchtlinge in Höhe von 25 Millionen Euro für den Haushaltsplanentwurf 2016. Mit diesen Mitteln kann das Finanzministerium einzelne Etatansätze in den Ressorthaushalten für Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise aufstocken.
Seitens der Opposition wurde im Ausschuss dazu kritisiert, dass mit einer so gestalteten Mehrausgabe das Parlament sein Recht zur parlamentarischen Steuerung des Haushaltes teilweise aus der Hand gibt. Daher wäre insoweit zumindest ein Sperrvermerk angebracht.
Nun, wie angekündigt, zur 30 Millionen Euro umfassenden politischen Änderungsliste, auf die sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt haben: 4 Millionen Euro zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen, 5 Millionen Euro zur Förderung studentischen Wohnraums, 6 Millionen Euro als Zuschüsse und Strukturmaßnahmen für Krankenhäuser, 1 Million Euro zur Anschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen, 400 000 Euro zur Förderung kommunaler Theater, 1,5 Millionen Euro für Radwegeneubaumaßnahmen, 2,5 Millionen Euro Planungsmittel für die Brückensanierung, 2 Millionen Euro zur Förderung der Dorferneuerung, 1 Million Euro als zusätzliche Finanzhilfe für die freie Wohlfahrtspflege, 800 000 Euro für den Neubau einer Sporthalle für die JVA Hannover, 65 000 Euro für die Härtefallkommission, 300 000 Euro als Anschubfinanzierung für Green Shipping, 48 000 Euro als Anschubfinanzierung für den Dachverband der Zusammenschlüsse der Milcherzeuger, 350 000 Euro für die Einrichtung eines Landesbüros zur Unterstützung der Umwelt- und Naturschutzverbände.
Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion kritisierten, dass die Regierungsfraktionen mit ihrem Änderungsvorschlag weit hinter dem zurückgeblieben seien, was ihnen an Möglichkeiten zur Verfügung gestanden habe. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 30 Millionen Euro seien in
der Gesamtbetrachtung nur 0,1 % des Gesamthaushalts bewegt worden, und das überwiegend auch noch nach dem Gießkannenprinzip und ohne sinnvolle Schwerpunktsetzung.
Des Weiteren bemängelten die Sprecher der CDUFraktion, dass die höchsten Steuereinnahmen, die das Land jemals zur Verfügung gehabt habe, nicht genutzt würden, um die Nettokreditaufnahme wirksam abzusenken und damit wieder auf den Abbaupfad, den die Fraktionen von CDU und FDP mit ihrer damaligen mittelfristigen Finanzplanung vorgezeichnet hätten, zurückzukehren.
Das sei aus Sicht der CDU-Fraktion ein schwerer Fehler, mit dem auch Chancen für die Zukunft verbaut würden. Es werde weder der zur Verfügung stehende finanzielle Spielraum genutzt, um die Investitionsquote heraufzusetzen, noch würden die 30 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der Dividende der NORD/LB für Investitionen eingesetzt. Erhöht würden vielmehr überwiegend die konsumtiven Ausgaben, und das sei für die CDUFraktion nicht akzeptabel.
Am Beispiel der in der politischen Liste vorgesehenen Haushaltsmittel für Krankenhäuser in Höhe von 6 Millionen Euro werde deutlich, dass die Regierungsfraktionen sich nicht ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hätten, da dieser Betrag bei Weitem nicht für die geplanten Strukturgespräche ausreichen werde.
Bei den Haushaltsmitteln für den Straßenbau werde nicht einmal die Größenordnung erreicht, die Schwarz-Gelb vor dem Regierungswechsel bereitgestellt habe und die in Niedersachsen dringend notwendig sei. Es sei auch falsch, beim kommunalen Straßenbau - wie in der Finanzplanung der nächsten Jahre dargestellt - 12 Millionen Euro herauszunehmen.
Die CDU-Fraktion vermisse außerdem ein stärkeres Engagement im Bereich der Wirtschaftsförderung. Aus ihrer Sicht sei es zwingend notwendig, den Wirtschaftsförderfonds gegebenenfalls durch die Verlagerung von EU-Mitteln in das Wirtschaftsministerium aufzustocken.
Insgesamt komme die CDU-Fraktion daher zu dem Schluss, dass die rot-grüne Regierung trotz aller Chancen nicht die Ziele erreiche, die sie sich vorgenommen und angekündigt habe. Obwohl einige Punkte durchaus unterstützenswert seien, liege
jedoch im Wesentlichen eine falsche Schwerpunktsetzung vor, die sinnvolle Investitionen vermissen lasse. Daher lehne die CDU-Fraktion die von Rot-Grün unterbreiteten Änderungsvorschläge ebenso ab wie den Regierungsentwurf insgesamt.
Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion rügte, dass es sich bei den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungen hauptsächlich um ein Sammelsurium von Kleinstmaßnahmen handele, unter denen sogar einige Positionen seien, die dauerhafte, den Landeshaushalt über 2015 hinaus strukturell belastende Ausgaben auslösten. Der FDP-Sprecher erklärte des Weiteren, dass der Straßenbau offensichtlich der eindeutige Verlierer der Haushaltsbeschlüsse von Rot-Grün sei; denn trotz des dringenden Handlungsbedarfs bekämen bei diesem Haushalt weder der kommunale Straßenbau noch die Landesstraßen die nötige Priorität.
Das Ausschussmitglied der FDP wies darauf hin, dass sich die Gegenfinanzierung der Änderungsvorschläge von Rot-Grün zu einem sehr großen Teil auf die mit 125 Millionen Euro bezifferten Zinsminderausgaben stütze. Vor diesem Hintergrund frage sich seine Fraktion, warum der Zinstitel bei der Aufstellung des Haushalts überhaupt so hoch angesetzt worden sei.
Des Weiteren bezweifele die FDP-Fraktion, dass die nunmehr im Einzelplan 13 veranschlagte globale Minderausgabe im Haushaltsvollzug tatsächlich erwirtschaftet werden könne. Es wäre vielmehr redlicher gewesen, die globale Minderausgabe wieder in die Einzelpläne der Ministerien zu übertragen.
Die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen haben dementsprechend Änderungsanträge zur Plenarsitzung angekündigt, mit denen sie ihre Prioritätensetzung verdeutlichen wollen.
Zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes schlägt der Ausschuss in der Drucksache 17/2530 eine Reihe von sachlich bedeutsamen Ergänzungen vor, auf die ich an dieser Stelle, wie bereits angekündigt, kurz eingehen werde.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine weitergehende Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs, die gewährleisten soll, dass die vom Bund wegen des Anstiegs der Asylbewerberzahlen vorgesehenen zusätzlichen Mittel nicht automatisch über den kommunalen Finanzausgleich weitergeleitet werden, sondern durch ein
Die zuletzt noch eingefügte Änderung der Einstufung der Stelle der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die künftig der Besoldungsgruppe B 7 zugeordnet wird, die Ergänzung der Regelung für Fach- und Betreuungskräfte in den Kindertagesstätten und Kinderkrippen um Bestandsschutzvorschriften zugunsten der derzeit beschäftigten Personen -
Ich darf noch einmal um Ruhe bitten und meine damit besonders den rechten Flügel des Hauses. Ich hoffe, es fühlen sich alle angesprochen, sonst werden hier alle noch namentlich erwähnt. Ich darf also noch einmal um Ruhe bitten.
- die Weiterleitung der Erhöhung des Zuschusses, den der Bund zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung erbringt, an die kommunalen Träger und die Aussetzung von Rechtsvorschriften für die Niedersächsische Technische Hochschule.
Die Entwurfsregelungen und zum Teil auch die genannten späteren Änderungen waren mit Ausnahme der Änderungen zum NTH-Gesetz Gegenstand von mehreren Anhörungen. Insoweit verweise ich auf den vorliegenden schriftlichen Bericht.
Zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen umstritten waren in den Beratungen vor allem die erhebliche Anhebung der Wasserentnahmegebühr und die Aussetzung der Hochschulvorschriften. Zum letzten Punkt hat auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf rechtliche Risiken hingewiesen, auch wegen des gewählten Verfahrens ohne Anhörung der Hochschulen. Näheres dazu sowie die Einzelheiten zu den einzelnen Ergänzungsbestimmungen sowie zu den wenigen Änderungsempfehlungen, die sich auf den Regierungsentwurf beziehen, entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Bericht.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen.
Wir beginnen jetzt die Haushaltberatungen für das Jahr 2016 mit der allgemeinpolitischen Debatte über die Regierungs- und Haushaltspolitik. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung in diesem Beratungsteil eine Redezeit von 15 Minuten nicht überschreitet.
Zur Reihenfolge der Redner und Rednerinnen: In guter Tradition beginnt die stärkste Oppositionsfraktion, die CDU. Es folgt die stärkste Regierungsfraktion, die SPD. Dann folgen die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Am Schluss spricht der Finanzminister für die Landesregierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundeskanzlerin hat in den letzten Tagen deutlich vor Augen geführt, was hohe Regierungskunst auszeichnet.
Führungsstärke, Prinzipienfestigkeit und Realitätssinn - das sind die drei Führungsqualitäten, die sie deutlich gemacht hat. All das, sehr geehrter Herr Weil, ist eben das, woran es bei Ihnen und auch bei Ihrem Parteivorsitzenden, Herrn Gabriel, mangelt.
Argumenten und durch das Mitnehmen von Kritikern, die sich in dem beschlossenen Leitantrag allesamt wiederfanden.
Im Gegensatz zu Ihnen macht Angela Merkel keine unerfüllbaren Versprechen. Im Gegensatz zu Ihnen hat unsere Bundeskanzlerin ein untrügliches Gespür für das Machbare. Im Gegensatz zu Ihnen greift Angela Merkel die Sorgen der Skeptiker auf.