Protokoll der Sitzung vom 15.12.2015

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Für die Landesregierung spricht nun Herr Umweltminister Wenzel. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Abkommen von Paris wird zentraler Teil einer Weltverfassung, zusammen mit der UN-Charta, der UN-Menschenrechtsdeklaration, der Konvention gegen Folter, der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Abkommen über die Rechte der Frau und den Grundlagen für die Einrichtung eines internationalen Staatsgerichtshofs.

Mit diesem Abkommen verpflichten sich alle Staaten unserer Erde zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen.

Neben 195 Staaten haben aber auch mehr als 7 000 Städte und Kommunen sich für diesen Prozess eingesetzt. Ausdrücklich gewürdigt und unterstützt wird die Rolle der Kommunen und lokalen Akteure als Beispielgeber, als Vorreiter, als Treiber bei der Nutzung erneuerbarer Energien und bei der Energieeinsparung. Mit diesem Pariser Klimavertrag wurde eine globale Energiewende beschlossen.

Gemessen an den Erfordernissen des voranschreitenden Klimawandels ist die Vereinbarung trotz alledem nicht ausreichend. Gemessen am realistischerweise Verhandelbaren ist sie jedoch ein sehr gutes, vor allen Dingen ein sehr hoffnungsvolles Ergebnis, meine Damen und Herren.

Aus Paris kommen drei überragende Impulse: das Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas sowie die Verpflichtung der Industriestaaten, den sich entwickelnden Staaten auch finanziell Beistand zu leisten. Alle fünf Jahre sollen diese Ziele

überprüft und angepasst werden, und das wird auch die Bundesrepublik und Niedersachsen enorm fordern.

Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, dass das Ergebnis nur möglich war, weil mittlerweile weltweit erkennbar ist, welche verheerenden Folgen durch Klimaveränderungen drohen. Immer mehr Menschen ist bewusst geworden, dass hier gemeinsames Handeln erforderlich ist, und vielen Menschen droht der Verlust von Heimat und Zuhause, wenn nicht konsequent gehandelt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Als weiteres Fazit von Paris möchte ich aber auch festhalten, dass es nicht ausreicht, sich auf globale Vereinbarungen zu verlassen. Mindestens genauso wichtig ist, was Verantwortliche vor Ort tun und welche Unterstützung sie dabei bekommen. Die Klimakonferenz, die wir im Oktober hier in Hannover ausgerichtet haben, hat ein Abschlussdokument unter dem Stichwort „Kommunen gestalten die Zukunft“ vorgelegt. Dieser Beitrag und andere regionale und kommunale Beiträge sind in Paris sehr ernst genommen worden, und in dem Beschluss finden sich sehr deutliche Bezüge.

Meine Damen und Herren, auf kommunaler und regionaler Ebene klappt, woran die internationale Ebene noch scheitert. Viele Kommunen in Niedersachsen verpflichten sich zu ehrgeizigsten Klimaschutzzielen - einseitig und ohne Gegenleistung. Die Kommunen und die lokalen Akteure vor Ort erkennen schon viel stärker auch die Vorteile, die Investitionen, die Wertschöpfung oder auch die Lebensqualität vor Ort, wenn Wälder und Moore geschützt werden.

Ausdrücklich, meine Damen und Herren, will ich auch den starken Beitrag der Bundesumweltministerin Hendricks, ihres Staatssekretärs und ihres gesamten Teams erwähnen, die hier Vorbildliches geleistet haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aber ich sage auch: Um glaubwürdig zu bleiben, müssen jetzt auch national die erforderlichen Schritte beim Kohleausstieg und beim Erneuerbare-Energien-Gesetz folgen. Dafür zeichnet aber nicht nur das Umweltressort verantwortlich. Nach Paris beginnt eine neue Zeitrechnung, und auch auf Niedersachsen kommen gestiegene Anforderungen zu.

Das Zauberwort beim Klimaschutz, meine Damen und Herren, heißt „gemeinsam“. Die Kommunen machen es uns vor: Unabhängig von der Parteifarbe blühen in Niedersachsen die Ideen und Projekte, in allen Regionen Niedersachsens, auch im Emsland. Egal, welche Partei vor Ort regiert, ist man dabei und packt an. Das ist Klimaschutz, und das ist beste Praxis.

Wenn sich 195 Länder auf einen solchen Vertrag einigen können, dann muss es doch auch hier im Niedersächsischen Landtag möglich sein, das Verbindende nach vorne zu stellen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir bieten Ihnen die Zusammenarbeit an, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Aber Sie müssen sich dann auch entscheiden: Wollen Sie an einer Energie- und Klimaschutzstrategie im gesellschaftlichen Dialog zum Wohle des Landes mitarbeiten oder nicht? - Unser Angebot liegt auf dem Tisch.

Es muss um die folgenden Punkte gehen: Die Kommunen und lokalen Akteure müssen bestmöglich unterstützt werden. Die Finanzen für Hochwasser- und Küstenschutz müssen langfristig gestärkt werden. Die Land- und Forstwirtschaft muss sich auf weniger Niederschläge im Sommer und mehr Niederschläge im Winter einstellen. Es geht darum, die Nutzung von Wind, Sonne und Biomasse weiter voranzutreiben. Die Mobilität muss auf EAntriebe umgestellt werden. Energieeinsparung muss in den Betrieben bestmöglich unterstützt werden, die Gebäudesubstanz muss saniert werden. Power-to-Gas und Power-to-Chem müssen entwickelt werden, etwa im Rahmen des ChemCoast-Projekts in der Region Stade, Hamburg, Brunsbüttel.

Die Chancen der Vernetzung von Digitalisierung und Energiewende sind zu stärken. Hier hat das Enera-Projekt vorgelegt und auch Unterstützung vom Bund erfahren. Stahlwerke und Chemiewerke müssen wettbewerbsfähig mit Energie versorgt werden. Moore und Wälder müssen geschützt werden. Forschung, Entwicklung und Umweltbildung bleiben zentrale Pfeiler. Und es geht darum, welche Anforderungen wir auch an nationale und europäische Energiepolitik stellen und wie wir mit unseren Partnerländern zusammenarbeiten. Finanzielle Vorsorge ist gefragt, denkbar wäre ein Climate Risk Financial Report, der langfristige

Risiken und Notwendigkeiten zur Vorsorge quantifiziert.

Meine Damen und Herren, fast kein Bereich bleibt unberührt. Alles in allem ist das ein gigantisches Innovationsprojekt, aber auch eine gewaltige Herausforderung - und eine Chance zur Vermeidung von Fluchtursachen, meine Damen und Herren. Ich würde mich freuen, wenn Niedersachsen hier das Bestmögliche gibt. Wir können das, wir wollen das. Ich bitte Sie, auch Sie auf der rechten Seite des Hauses: Machen Sie mit!

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Die Punkte 17 und 18 rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016 - HG 2016 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4093 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4720 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4833 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen - Drs. 17/4721, Drs. 17/4722, Drs. 17/4723, Drs. 17/4724, Drs. 17/4725, Drs. 17/4726, Drs. 17/4727, Drs. 17/4728, Drs. 17/4729, Drs. 17/4730, Drs. 17/4731, Drs. 17/4732, Drs. 17/4733, Drs. 17/4734, Drs. 17/4735, Drs. 17/4736 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Niedersachsen braucht Visionen und Weitblick - Impulse für Wachstum, Bildung und Integration setzen ohne neue Schulden - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4786 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4823 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4825 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4838

Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2016 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4188 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4783 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4833 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4839

Zum Haushaltsgesetz: Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit Änderungen und der in der Beschlussempfehlung genannten Maßgabe zu § 1 anzunehmen.

Über den Antrag auf Annahme einer Entschließung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, auf den er sich bezieht.

Zum Haushaltsbegleitgesetz: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet auf Annahme mit Änderungen. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf Änderungen in den Artikeln 6 und 6/1 des Gesetzentwurfs.

Zum Ablauf der Beratungen: Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz liegt Ihnen darüber hinaus ein detaillierter schriftlicher Bericht vor.

Zu der anschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe und des darin einbezogenen Antrages weise ich noch darauf hin, dass nach unserem üblichen Verfahren in den Haushaltsberatungen sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen für Donnerstagvormittag vorgesehen sind.

Die Redezeiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Tagesordnung.

Berichterstattung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2016

Nun kommen wir zur mündlichen Berichterstattung. Das Wort hat Herr Ausschussvorsitzender Dr. Siemer. Bitte!

Dr. Stephan Siemer (CDU), Berichterstatter1:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit der soeben von der Präsidentin genannten Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 mit den aus der Empfehlung ersichtlichen üblichen Maßgabe zu § 1 anzunehmen.

Dieses Abstimmungsergebnis entspricht im Übrigen auch dem des Haushaltsbegleitgesetzes, auf das ich in diesem mündlichen Bericht am Schluss kurz eingehen werde und zu dem Ihnen der ausführliche schriftliche Bericht in der Drucksache 17/2580 vorliegt; die Präsidentin hat es erwähnt.

Unterschiedlich war das Stimmverhalten in den Einzelplänen. Einstimmig haben wir im Ausschuss beschlossen, die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages, des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs anzunehmen. Die Empfehlungen zu allen weiteren Einzelplänen sind hingegen mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen beschlossen worden.

Wie üblich sind auch bei den diesjährigen Haushaltsberatungen alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt worden. Auch haben die kommunalen Spitzenverbände nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen, und zwar sowohl zu den Gesetzentwürfen als auch zum Teil zu den von den Koalitionsfraktionen hierzu vorgeschlagenen Änderungen. Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Vorlagen zu den Drucksachen 17/1854 und 17/1982 verteilt worden.

Im Namen des Ausschusses und hoffentlich auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen dieses

1siehe persönliche Bemerkung auf Seite 8103 zur vorgetragenen Version des Berichts

Hauses möchte ich den Ministerinnen und Ministern für die Einbringung ihrer Haushalte in die Beratungen danken, genauso wie den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und hier besonders dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die umfassende Unterstützung, und den Mitarbeitern der Landesregierung, dass sie auf unsere zahlreichen Fragen detailliert geantwortet haben. Mein Dank gilt auch den Verbänden für ihre Beteiligung. - Da können wir ja mal applaudieren.

(Beifall)

Bedanken möchte ich mich heute auch im Namen des gesamten Ausschusses beim Landesrechnungshof, der unsere Haushaltsberatungen auch in diesem Jahr in gewohnt kritisch-konstruktiver Weise begleitet hat.

Bei meinen folgenden Ausführungen konzentriere ich mich auf die Kernbereiche der Haushaltsberatungen, nämlich den Haushaltsplan und das Haushaltsgesetz.

Moment, bitte, Herr Siemer! Damit Sie das auch tun können - Sie haben hier wirklich einen schwierigen Job -, bitte ich alle um Aufmerksamkeit und etwas mehr Ruhe im Plenarsaal.

Ich konzentriere mich also auf den Haushaltsplan, das Haushaltsgesetz unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen.

Die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen legten im Rahmen der Schlussberatungen im Haushaltsausschuss Wert auf die Feststellung, dass jetzt ein solider und seriöser Landeshaushalt verabschiedet werden solle, in dem sogar die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund der Novembersteuerschätzung noch berücksichtigt worden seien und die Nettoneuverschuldung planmäßig zurückgeführt werde.