Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat noch einmal Herr Kollege Bock, CDU-Fraktion, das Wort. Sie haben noch eine Restredezeit von 50 Sekunden.
Frau Präsidentin! Frau Hamburg, natürlich hatten wir schon seit 2014 ein Problem mit der Versorgung von Flüchtlingen mit Sprachförderung. Natürlich ist schon damals absehbar gewesen, welche Welle da auf uns zurollt. Deswegen hat die CDU bereits seit dem Jahr 2014 immer wieder die Initiative ergriffen und Sie auf verschiedene Punkte hingewiesen. Ich kann Ihnen eine ganze Palette von 42 Punkten vorlegen, mit denen wir Sie darauf hingewiesen haben, wie schwierig sich die Situation entwickelt. Sie haben alles verpennt.
Herr Santjer hat eben eine schöne Beweihräucherung des MK gemacht; das ist schön und gut. Auch hat er eine ganze Palette vorgelesen, was Sie angeblich alles getan haben. Aber das hilft den Schulen vor Ort, den allgemeinbildenden Schulen zurzeit doch nicht! Das ist der Punkt.
Ich frage mich, Herr Santjer, ob Sie in der letzten Kultusausschusssitzung aufgepasst haben. Denn dort wurde darüber unterrichtet, dass einzelne Punkte aus dem Projekt SPRINT sicherlich gut wären, um sie auf die allgemeinbildenden Schulen zu übertragen. Das ist ein erster Schritt gewesen. Dass das schon konkret umgesetzt wird, das sagen Sie. Aber wenn dem so ist, dann frage ich mich: Sind wir im Kultusausschuss falsch unterrichtet worden?
Vielen Dank, Herr Kollege Bock. - Für die Landesregierung hat nun Frau Kultusministerin Heiligenstadt das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion fordert zwar flexible Lösungen bei der Sprachförderung, aber folgt einem sehr einseitigen, unbeweglichen und nicht zeitgemäßen Verständnis von schulischer Sprachförderung. Die Forderung, die Sie haben, die Gleichung, die Sie aufmachen, ist immer dieselbe: Sprachförderung ist gleich Sprachlernklasse. - Diese Forderung, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringt in keinem Fall Flexibilität, geschweige denn sind das flexible Lösungen.
Ihr Antrag verkennt mithin den von der Landesregierung geschaffenen Kanon flexibler Sprachfördermaßnahmen und vergibt damit auch die Chance, wichtige Bausteine einer gelingenden und auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenen Lösung zu nutzen.
Wenn Herr Försterling vorträgt, dass in Wolfenbüttel Sprachlernklassen nicht genehmigt werden, dann verschweigt er, dass dort, wo nicht genügend Schülerinnen und Schüler da sind, Sprachförderkurse oder Sprachkurse und Sprachförderunterricht eingerichtet werden können.
Die bekommen ja entsprechende Stunden zugewiesen, sehr geehrter Herr Försterling. Behaupten Sie nicht einfach immer etwas, und verschweigen Sie dann nicht die Wahrheit!
Einen Moment, bitte, Frau Ministerin! Wenn wieder etwas Ruhe einkehrt, möchte ich Sie fragen, ob Sie die Fragen des Kollegen Thiele und des Kollegen Seefried zulassen.
Wir haben, wie der Kollege Santjer schon ausgeführt hat, 300 Sprachlernklassen zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016 gehabt. Weitere über 100 Sprachlernklassen werden voraussichtlich zum 1. Februar genehmigt. Zum Stand Dezember hatten wir rund 360 Sprachlernklassen. Wir haben 2 Millionen Euro für die Sprachförderung für BVJKlassen an den berufsbildenden Schulen gegeben und haben entsprechende Klassen beim SPRINTProjekt. Die Zahlen können sich sehen lassen. Das wird täglich mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist in der Tat eine ganze Menge. Deswegen bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Referaten und in der Landesschulbehörde sehr dankbar, dass sie so unbürokratisch und so schnell zusätzliche Klassen eingerichtet haben. Aber auch den Lehrkräften vor Ort bin ich sehr dankbar, wie die Willkommenskultur und insbesondere die Sprachförderung an den niedersächsischen Schulen stattfindet. Denn da ist unser Bundesland führend, meine sehr verehrten Damen und Herren. Niedersachsen ist durchaus in der Lage, die entsprechenden Bedarfe gut zu bedienen.
Nun fordert die CDU-Fraktion in einem weiteren Punkt des Antrags noch die entsprechende Übertragung der SPRINT-Modelle auf die allgemeinbildenden Schulen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass diese Flexibilität beim SPRINTModell u. a. deshalb möglich ist, weil es auch um die Beschulung von nicht mehr schulpflichtigen jungen Erwachsenen geht. Das ist an der allgemeinbildenden Schule nicht der Fall. Dort haben wir andere Regeln. Wenn Sie wollen, dass wir dort ohne Einstellungsverfahren, Leistungsnachweise und Bestenauslese jeden einstellen, der sich bewirbt, dann müssen Sie das Beamtengesetz än
Zum Schluss bleibt mir schlicht und ergreifend zu sagen: Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir die Anträge, die gestellt werden, zukünftig werden bedienen können. Wir wissen nicht, wie sich die Schülerzahlen in den kommenden Monaten noch entwickeln werden. Auch darüber werden wir gemeinsam zu beraten haben, wenn es weitere Bedarfe geben wird. Momentan bin ich dankbar und froh, dass wir diesem Bedarf Rechnung tragen können.
Ihr Antrag kam schlicht und ergreifend zu spät. Da haben wir schon längst gehandelt. Er ist überflüssig, weil wir schon entsprechende Prüfungen vornehmen. Deswegen ist es sinnvoll, so, wie der Kultusausschuss empfohlen hat, diesen Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann und zur Abstimmung komme.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4772 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.
Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren StGH 5/15 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/4941
Die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgesehene abschließende Beratung betrifft ein verfassungsgerichtliches Verfahren, dessen Einzelheiten Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 17/4941 entnehmen können.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe dagegen keinen Widerspruch. Von daher lasse ich gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 17/4941 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für heute sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Morgen früh um 9 Uhr sehen wir uns wieder.